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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-09-21 · 38 (21.9.1906) · page 14

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
38 (21.9.1906)
Date
1906-09-21
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Sette 642 . Dr. Bloch's Wochenschrift. Nr. 38 Vornamen um und der „Caberetier Hersch Dernburg" — er hatte nebenbei auch eine kleine Restauration neben der Synagoge — hieß von da ab Hartwig Doerenbourg. (Vergleiche Calseld, Bilder aus der Vergangenheit der jüdischen Gemeinde Mainz, 1903.) Hartwigs ältester Sohn, Jakob Dernburg, der Urgroßvater des Kolonialdirektors, 1794 in Mainz geboren, wurde Rechtsgelehrter. Bald war er einer der beliebtesten Anwälte der Stadt. Von seiner Tüchtigkeit mag die folgende Anekdote Zeugnis ablegen. In einem Zivilprozeß hielt er einstmals auf dem Mainzer Gerichte eine zündende Rede, doch auf einmal merkt er, wie sein Klient immer unruhiger und zuletzt ganz aufgeregt wird. Er wendet sich ihm zu und dieser flüstert ihm ins Ohr: „Um Himmels willen, 'was machen Sie denn, Sie verteidigen ja die Sache meines Gegners!" Dernburg merkt selbst nunmehr zu seinem Schrecken, daß er sich geirrt hat, aber mit der größten Seelenruhe fährt er fort: „Meine Herren, so würde ich reden, wenn ich die Sache bei der anderen Partei zu vertreten hätte, aber da ich die Angelegenheit des Herrn X. führe, verhält sich natürlich alles anders", und nun drehte er sich plötzlich zugunsten seines Klienten, vertrat die Sache so gut und imponierte durch diese originelle Art so sehr den Richtern, daß er den Prozeß glänzend gewann. Der Bedeutung des Mannes entsprechend wurde Dr. Jakob Dernburg schon in jungen Jahren Vorsitzender des Vorstandes der Mainzer jüdischen Gemeinde. Es war in Bezug auf die Mainzer Juden eine eigenartige Zeit, in die die Tätigkeit Dernburgs als Leiter der Gemeinde fiel. Als frühere Bürger Frankreichs, Mitglieder eines Staates, der als der erste in Europa die politische Gleichberechtigung aller Bürger ohne Unterschied der Abstammung und des Bekenntnisses verkündet hatte, der seine jüdischen Untertanen von der Knechtschaft zur Freiheit führte und ihnen die Gleichheit vor dem Gesetze gewährte, empfanden sie es doppelt schwer, daß sich unter der hessischen Regierung wieder reaüionäre Strömungen geltend machten und die alten Vorwürfe und Gehässigkeiten, die man längst begraben glaubte, wieder auftauchten. Es galt nunmehr, um jeden Preis zu zeigen, daß diese Borwürfe jeder Berechtigung entbehrten, daß die Juden vielmehr würdig seien, als vollberechtigte Bürger des Staates anerkannt zu werden. Dieses Ziel verfolgte Dernburg mit aller Kraft und er suchte die Glieder seiner Gemeinde so viel wie möglich mit ihren andersgläubigen Mitbürgern zu assimilieren. Vor mir liegt das einzige noch erhaltene Exemplar einer Verordnung des Beerdigungswesens der israelitischen Religionsgemeinde zu Mainz. Mit einer Vorbemerkung von Dr. Dernburg. Früher schien große Unordnung bei jüdischen Begräbnissen geherrscht zu haben, auch wurden Leichen auf der Bahre hinausgetragen. Dernburg erreichte es, daß ein schön dekorierter Leichenwagen angeschafft, auf dem für die Folge die Leichen nach dem Friedhof gefahren wurden. Die jungen Leute aus der Gemeinde mußten sich melden, um vorkommendenfalls in würdevoller Toilette „einen Kondukt zu formieren", dem sich dann die anderen Leidtragenden in Reih und Glied anzuschließen hatten. Leute mit Mützen, Werktagskleidern, Handwerkerütteln wurden zur Begleitung der Leichen nicht zugelaffen. In der Vorbemerkung zu dem Büchlein gibt Dernburg zwei Gründe an, die ihn zur Einrichtung der Neuordnung veranlaßten: Anerkennung der Herrschaft des Gesetzes und inniges Anschließen an die Sitten unserer Mitbürger. Aus diesem Milieu heraus findet man es begreiflich, wenn Dernburg sein inniges Anschließen an die andersgläubigen Mitbürger schließlich so weit trieb, daß er sein Amt als Präses der jüdischen Gemeinde niederlegte und zum Christentum übertrat. Das war im Jahre 1841. Die hessische Regierung ernannte ihn zum Richter am Gr. Kreisgericht. Ein großer Kenner des ftanzösischen Rechtes, das ja am linken Rheinufer bis in die neueste Zeit Geltung besaß, ein tüchtiger Kommentator der kaiserlich napoleonischen Dekrete, erhielt er bald' einen Ruf als Professor der Jurisprudenz nach Gießen. Aber, o bittere Ironie des Schicksals, alle seine Erfolge aus dem Gebiete der Gleichmacherei der Juden mit den Christen konnten es nicht fertig bringen, daß er einen gewissen jüdelnden Ton in der Vortragsweise sich ganz abgewöhnen konnte. Vielleicht kam auch der damals in Gießen noch nicht bekannte rheinländisch-mainzerische Dialekt hinzu — kurzum — er wurde von den Studenten ausgepfiffen und in Gießen war seines Bleibens nicht. Die hessische Regierung wollte sich aber noch weiter die großen, juristischen Kenntnisse des Mannes nutzbar machen und sie ernannte ihn deßhalb zum Richter am Kassationshofe in Darmstadt, an dem er später Oberstaatsprokurator wurde. Er starb daselbst in den Sechziger-Jahren des vorigen Jahrhunderts. Dieser Herr hatte insoferne etwas Aehnliches mit unserem neuen Kolonialdirektor, als er ebenfalls eine überaus einträgliche Beschäftigung — er war der beliebteste Anwalt der Stadt — aufgab, um „honoris causa“ ein Staatsamt anzunehmen, das ihm nur wenige tausend Gulden pro Jahr brachte. Während seiner Tätigkeit als Vorsteher der jüdischen Gemeinde gab Dr. Dernburg noch folgende zwei Broschüren heraus: „Zwei Schriften über den Judeneid", sowie „Ueber die Mangelhaftigkeit der bisher üblich gewesenen Studiermethode des Talmuds". Jakob Dernburg hatte zwei Söhne: Heinrich Dernburg, der bekannte Rechtslehrer und Mitglied des preußischen Herrenhauses, der 1829 in Mainz geboren wurde und aus dessen Feder eine Reihe hervorragender juridischer Werke, sowie das bekannte Buch: „Die königliche Friedrich Wilhelms-Universität Berlin in ihrem Personalstande seit ihrer Errichtung bis 1885" hervorgingen, sowie den Vater unseres Direktors, den Publizisten Friedrich Dernburg, über dessen Leben und Wirken die Zeitungen ja wohl in den jüngsten Tagen die Leser zur Genüge unterrichteten. Dr. Jakob Dernburg hatte noch zwei Schwestern, die mit ihren Männern ebenfalls dem Judentum den Rücken kehrten. Die Nachkommen der einen wurden hohe ftanzösische Militärs. , Es erübrigt noch, einiges über die Seitenlinie der Familie unseres neuen Kolonialdirektors mitzuteilen. Der jüngste Bruder des Dr. Jakob Dernburg war der französische Orientalist Josef Naftali Derenbourg, der zu Mainz am 21. August 1812 geboren wurde und in Bad Ems am 29. Juli 1895 starb. Dem Umstande, daß Mainz in seinem Geburtsjahre zum Kaisertum Frankreich gehörte, verdankte er es, daß er im Jahre 1870 als Franzose betrachtet und nicht verfolgt und ausgewiesen wurde. Josef war hervorragender Lehrer des Altarabischen und des rabbinischen Hebräisch. Seine jüdisch-wissenschaftlichen Werke erreichten eine große Zahl, er schrieb ebenso gewandt französisch, wie deutsch, wie arabisch, wie hebräisch. Sein Leben ist beschrieben in dem Werke von W. Bacher. „Josef Derenbourg, sa vie et son oeuvre“, Paris 1896, sowie in der Zeitschrift „Revue des Etudes Juifs 1895". Dessen Sohn ist Hartwig Derenbourg, geboren in Paris 1844. Auch ist er ein bedeutender französischer Orientalist, Verfasser unzähliger gelehrter Werke, eist Schwiegersohn des weitbekannten Frankfurter Buchhändlers Hermann Josef Baer, in Firma Jos. Baer u. Ko., Hochstraße. Im Jahre 1880 beauftragte ihn der Minister des öffentlichen Unterrichts mit der Erforschung der arabischen Manuskripte der königlichen Bibliothek zu Madrid und den anderen spanischen Büchereien. Nach seiner Rückkunft machte ihn Ernest Renan zum Assistenten der Kommission der semitischen Inschriften an der Äcademie des Inscriptions et helles lettres. Hartwig Derenbourg ist Professor des Arabischen und des Jslamismus an der Ecole des hautes etudes. Er ist, wie sein Vater war, Mitglied des Zentralkomitee der Alliance israelite universelle. Wie man aus vorstehender kurzen Skizze ersieht, besieht die Familie Dernburg aus lauter geistig hervorragenden Mitgliedern, und alte Mainzer erinnern sich noch sehr gut, daß, wenn man einen besonders gescheiten Menschen bezeichnen wollte, man sagte: „Er hat einen Dernburgschen „Kopp".

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