Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 34 (24.8.1906)
- Date
- 1906-08-24
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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s -y swKmi^^r; vtr. 94 Benützung einer aus einem Nachlaß herrührenden, sehr guten Bibliothek, die wissenschaftliche und literarische Werke enthält, ermöglicht werden. Infolge des ständigen Fluktuierens der Emigranten ist die Zahl der Schüler erklärlicherweise eine wechselnde. Im ganzen haben die Schule, die zwei Kurse abhielt, einen für Anfänger, einen für Vorgerückte, 123 Schüler besucht, darunter auch einige Frauen. Es wurden an 74 Schultagen 259 Unterrichtsstunden erteilt; infolge einer besonderen Spende von Herrn Rechtsanwalt Garkawy-Moskau konnten, so weit es möglich, die Schulsachen gratis gegeben werden. Gegen eine entsprechende Vergütung hat die Stadt Zürich eines ihrer Schullokale hergegeben. Im Winter haben 7, im Sommer 11 Lehrer und Lehrerinnen den Unterricht erteilt. Es ist nicht zu zweifeln, daß eine ganze Anzahl jüdisch-russischer Arbeiter, die in Zürich Station gemacht haben, auf diese Weise in ihrem späteren Fortkommen wesentlich gefördert worden sind. Entsprechend dem Anträge der deutsch-israelitischen Kultusgemeinde zu Sofia, die dringend um einen Lehrer zur Erteilung von Unterricht in der deutschen Sprache bat, hat der Hilfsverein der deutschen Juden eine tüchtige Kraft gewonnen — Hi.'nm Siegmund Ruda, zurzeit Berlin, der im Oktober sein Amt an der Schule in Sofia antreten wird. Bei der wachsenden Bedeutung, die der deutsche Handel in den Donauländern und im Orient gewonnen hat, ist die Kenntnis der deutschen Sprache ein höchst wertvolles und in seiner Wichtigkeit in immer weiteren Kreisen erkanntes und geschätztes Mittel, um Handelsbeziehungen und eventuell gute kaufmännische Stellungen zu erlangen. Es besteht daher ein lebhaftes Bedürfnis unserer Glaubensgenossen in den osteuropäischen Ländern und der europäischen wie asiatischen Türkei, der jungen Generation die Kenntnis der deutschen Sprache in einer zur Verwertung im praktischen Leben geeigneten Weise zu verschaffen. Es liegt dem Hilfsverein eine ganze Reihe von Gesuchen aus den genannten Ländern um Bewilligung von Mitteln für deutschen Unterricht respektive Entsendung von deutschen Lehrern oder Lehrerinnen vor. Der Hilfsverein der deutschen Juden wird im Rahmen seiner finanziellen Mittel den in dieser Richtung an ihn herantretenden Wünschen zu entsprechen suchen. Umfassendes und äußerst Segensreiches wäre für unsere Glaubensgenossen in dieser Richtung noch zu leisten, wenn in immer reicherem Maße Spenden dem Hilfsverein der deutschen Juden zufließen. Für Jurburg (Georgenburg), die russische Nachbarstadt Tilsits, die durch ein großes Brandunglück heimgesucht worden ist — zwei Drittel der Stadt find eingeäschert und etwa 300 Familien von Glaubensgenossen haben ihr Hab und Gut eingebüßt — hat der Hilfsverein der deutschen Juden auf Antrag seines Königsberger Provinzialkomitees 1000 Mark bewilligt. Die 1000 Mark sind an das Ortskomitee überwiesen worden, das als Vorsitzende die Fürstin Wassilitschikow gewählt hat und das sogleich eine umfassende Hilfsaktion für die Betroffenen eingeleitet hat. Als Beihilfe für die Abgebrannten in Goniondz (bei Bialystok) hat der Hilfsverein der deutschen Juden 500 Mark übersandt. Für die Opfer der Brandkatastrophe in Uretschje (bei Bobrinsk) — d'e den halben Ort in Asche legte und zahlreiche jüdische Familien auf das Härteste betroffen hat — hatte der Hilfsverein der deutschen Juden Ende Juni 5000 Mark überwiesen. Dieser Betrag ist zusammen mit einer Spende der Stadt Bobrinsk zur Verwendung gelangt. Ueber die Verteilung der zur Verfügung stehenden Summen ist dem Hilfsverein der deutschen Juden der folgende Bericht zugegangen: Zur Verteilung kamen: Vom Hilfsverein der deutschen Juden 2309 Rubel 45 Kop., von der Stadt Bobrinsk 600 Rubel, in Summa 2909 Rubel 45 Kop. Hievon wurden 52 Unterstützungen verteilt, in Summa 1871 Rubel. Dem Wunsche der Einwohner des Ortes Uretschje entgegenkommend, wurden zum Bau einer Badstube asfigniert 200 Rubel, an 15 Christen, die durch das Feuer Schaden gelitten 75 Rubel, zusammen 2146 Rubel. Der Rest von 763 Rubel 45 Kop. wurde unter Billigung des Hilfsvereins der deutschen Juden, um der schwer geprüften Gemeinde wieder aufzuhelfen, zur Gründung eines Spar- und Leihkassenvereins für Kleinhändler und Handwerker bestimmt. Seite 571 ' Die Schottländersche Stiftung. Breslau. Das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau veröffentlicht in seiner letzten Nummer die landesherrliche Genehmigung der „Julius und Anna Schottländer'schen Stiftung" in Höhe von drei Millionen Mark, die Rittergutsbesitzer Julius Schottländer anläßlich seines 70. Geburtstages am 22. März 1905 errichtet hat. Von dem Stiftungskapital bestehen zwei Millionen Mark in Effekten und Wertpapieren; dazu kommt das dem Stifter gehörige Grundstück auf der Schweidnitzerstraße (Ecke Junkernstraße) Nr. 50, welches einen Kaufwert von einer Million Mark besitzt. Die Gesamtsumme von drei Millionen Mark liefert vierprozentlich einen Jahreszins von 120.000 Mark. Von dieser Summe sollen zehn Prozent, also 12.000 Mark, 100 Jahre lang mit den Zinsen und Zinseszinsen aufgesammelt und dann dem Kapital zur Vergrößerung desselben zugeführt werden. Der Hauptteil des Zinsertrages (90 Prozent), also 108.000 Mark, soll dazu dienen, wohltätige Anstalten, Gesellschaften und Vereine, und zwar nicht bloß jüdische, sondern ohne Unterschied der Konfession, in ihrem weiteren Bestehen zu fördern. In Betracht kommen dabei die gemeinnützigen Vereine sowohl der Vaterstadt des Stifters, Münsterberg, als auch seiner Heimatstadt Breslau und des Landkreises. Irgendwelche neue Stiftungen oder neue Anstalten zu schaffen, liegt nicht im Sinne des Stifters. Dagegen hat er Vorsorge getroffen, daß Teile der Stiftung für besondere plötzliche Notfälle, Katastrophen und in Kriegszeiten flüssig gemacht werden. Die Verwaltung der Stiftung geschieht nach dem Willen des Stifters auf die allereinf rchste Weise. Die Stiftung wird weder dem Magistrat noch dem Vorstande der Synagogengemeinde übergeben. Ein besonderes Kuratorium wird sie verwalten. Solange Herr Julius Schottländer lebt, ist er Verwalter der Stiftung. Nach seinem Ableben sollen seine Frau und seine Söhne bezw. der jedesmalige Besitzer seines Rittergutes Hartlieb die Verwaltung führen, sofern dieser noch Jude ist. Nur diese eine Bedingung hat der Stifter an die Verwaltung geknüpft. — Desgleichen find genehmigt worden folgende Zuwendungen: des Vorstandes der Synagogengemeinde in Breslau an die israelitische Waisen-Verpflegungsanstalt daselbst mit 6000 Mark, des Stadtrats Fedor Pringsheim und seiner verstorbenen Ehefrau Charlotte in Breslau an die Stadtgemeinde Breslau und an die Synagogengemeinde daselbst mit je 10.000 Mark, des verstorbenen Rentners Josef Gotthelf in Breslau an die Stadtgemeinde Breslau und an die Synagogengemeinde daselbst mit je 300.000 Mark. — Am 22. v. M. bestanden die Herren Dr. Kober, zweiter Rabbiner in Köln am Rhein, und Dr. Golinski, stellvertretender Rabbiner in Chemnitz, die rabbinisch-wiffenschaftliche Prüfung am hiesigen jüdisch-theologischen Seminar. Unhöfliche Antwort eines bayerischen Eisenbahnbeamten. Bon einem Herrn aus W a r s ch a u ist an den Bahnhofsvorstand in Nürnberg folgende Beschwerde gerichtet worden: Warschau. 4. August 1906. An den Bahnhofsvorstand der Station Nürnberg. Nürnberg. Ich bitte Sie, höfl. recherchieren lassen zu wollen, welcher Beamte es ist, der am vorigen Montag 30. Juli a. c. zwischen 11'/» bis 11.4« morgens, am Schalter Bamberg-Probstzella, folgende Antwort auf eine Frage meiner Gemahlin gegeben hat: Frage: „Bitte, könnten Sie mir vielleicht sagen, welches ist ungefähr der Fahrpreis von Nürnberg bis Warschau?" — Antwort: „Das kann Ihnen hier niemand sagen» gehen Sie zur jüdischen Gemeinde." Ich kann nicht annehmen, daß die bayerische Bahnverwaltung eine derartig unpaffende und unfreundliche Antwort gestatten kann, und bitte Sie daher, mir mitteilen zu wollen, welche Strafe diesem groben Beamten auferlegt worden ist, damit ich urteilen kann, ob ich von weiteren Reklamationen abseben soll Ich bemerke nebenbei, daß ich Franzose bin und daß weder meine Frau noch ich jüdischer Konfession sind, und wenn es auch der Fall wäre, glaube ich nicht, daß Sie die Handlungsweise des betreffenden Beamten billigen können. Hierzu bemerkt der „Fränk. Kurier": „Es erscheint dock kaum glaublich, daß ein Beamter auf eine höfliche Anfrage diese Antwort erteilt haben sollte. Auf jeden Fall ist Dr. Llocb's Mocbenscdrm.