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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-07-27 · 30 (27.7.1906) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
30 (27.7.1906)
Date
1906-07-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 502 Dr. 3BlocD s Mwcvenscbrrn. Nr. 30 des § 6 des Gesetzes vom 20. Juni 1872, Z. 86 R.-G.-Bl. ist die Art der Besorgung, Leitung und Beaufsichtigung des Israel. Religionsunterrichtes eine innere Angelegenheit der Kultusgemeinden. Auf welche Weise sich die kompeter-.te Kultusgemeinde die Ueberzeugung von der Befähigung der Kandidaten für die Religionslehrerstelle verschaffen will, ist ihr überlasten. Es erscheint demnach nicht zulässig, seitens der Schulbehörde auf die Zusammensetzung der Prüfungskommission, welche israel. Religionslehrer sich qualifizieren würden, Einfluß zu nehmen und auszusprechen, daß Kandidaten im Grunde des von einer solchen Prüfungskommission ausgestellten Zeugniffes allein als israel. Religionslehrer befähigt seien. Andererseits kann nicht geleugnet werden, daß die Errichtung einer Prüfungskommission für israel. Religionslehrer im Interesse der Hebung des Bildungsniveaus der israel. Religionslehrer erwünscht wäre und wird hiebei bemerkt, daß gegen die Errichtung einer Prüfungskommission im Sinne des vorgelegten Entwurfes als eine Institution der Kultusgemeinde Prag ohne Einflußnahme der staatlichen Behörden kein Anstand obwalten wird. Insbesondere würde das Ministerium für Kultus und Unterricht auch den nach den gestellten Anträgen von dem Prüfungskandidaten zu fordernden Nachweisen der Vorbildung zustimmen. Die Zeugniffe dieser Prüfungskommission hätten selbstverständlich im Hinblicke auf die bezogenen gesetzlichen Vorschriften nur das Ergebnis des Prüfungserfolges aus jedem einzelnen Lehrgegenstande und die Erklärung der Kommission zum Ausdrucke zu bringen, daß der Kandidat der israel. Kultusgemeinden als zur Erteilung des israel. Religionsunterrichtes an Volks- und Bürger-, beziehungsweise Mittelschulen, geeignet empfohlen wird, und dürste für die anderen Kultusgemeinden die Basis bilden, auf welcher sie sich bei Erteilung der Lehrbefähigung im konkreten Falle stützen können." -I- -i- * <§uquete wegen eines einheitlichen Lehrplanes für den israelitischen Religionsunterricht. Die im April 1905 vom jüdischen Vertreter des böhmischen Landesschulrates Dr. Bendiener einberufene Enquete zur Beratung eines einheitlichen Lehrplanes für den israelitischen Religionsunterricht an den Volks-, Bürger und Mittelschulen in Böhmen hatte ein Komitee zur Ausarbeitung eines Entwurfes gewählt, welches in einer vor Kurzem hier stattgehabten Plenarversammlung Bericht erstattete. Bekanntlich hatte das Ministerium für Kultus und Unterricht damals entschieden, daß es nicht angezeigt erscheine, die vorgelegten Lehrpläne für den israelitischen Religionsunterricht an den allgemeinen Volks- und Bürgerschulen, sowie an den Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten für sämtliche Schulen in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern zu empfehlen, sondern hat es dem Landesschulrate für Böhmen überlassen, diesfalls im eigenen Wirkungskreise zu entscheiden. Die Enquete fand wieder unter dem Vorsitze des Lä"desschulratsmitgliedes Dr. Bendiener statt und ergab sehr rege Debatten; der Lehrplan für Volks- und Bürgerschulen wurde fast g niz zu Ende beraten, bezüglich einiger Punkte wieder an das Komitee verwiesen. In der nach den Ferien neuerlich einzuberufenden Enquete dürften wohl die Lehrpläne fertiggestellt und an den Landesschulrat geleitet werden. Jude« in Italien. Rom, 18. Juli. Die „Tribuna" veröffentlicht heute einen Brief, welchen der Deputierte Luzzatti anläßlich der Rentenkonverston vom deutschen Botschafter Grafen Monts erhalten hat. D^r Brief lautet: „Der deutsche Reichskanzler Fürst Bülow, ein Bewunderer des Genius Euerer Exzellenz, beauftragt mich, Ihnen seinen aufrichtigen Glückwunsch für den glänzenden Erfolg der von Ihnen erdachten großartigen Operation der italienischen Rentenkonverfion zukommen zu lasten. Diesen angenehmen Auftrag erfüllend, bitte ich Sie, mit jenem des Reichskanzlers auch meinen persönlichen, lebhaftesten Glückwunsch und den Ausdruck meiner besonderen Hochachtung zu genehmigen. Euerer Exzellenz ergebenster Monts." Ferner veröffentlicht die „Tribuna" einen Brief des Generaldirektors der Banque de France, Pallain, an Luzzatti. Dieser Brief schließt mit folgenden Worten: „Wenn unser gemeinsamer Freund Leon Say noch lebte, würde er nicht unterlassen, Ihnen seine Bewunderung für die Umsicht auszusprechen, mit welche Sie die Operation erdacht und durchgeführt haben." Das Militär während der Schreckenstage in Bialystok. Der Mitarbeiter des „Dwadzaty Wjek", Herr W. Wladimirow, der in der letzten Zeit durch mancherlei Enthüllungen weiten Kreisen bekanntgeworden ist, hat auch in Bialystok eine gründliche Untersuchung der dortigen Judenmetzelei veranstaltet. In Nachstehendem geben wir einiges aus seinen Erzählungen wieder. Zwei Tax,e vor dem Pogrom wurde im Lokal des Divisionsstabes eine Versammlung abgehalten, an der nur die Regimentskommandeure und General Bogajewski teilnahmen; am nächsten Morgen konferierten die Regimentskommandeure mit den Eskadronchefs. Am Abend wurden die Feldwebel versammelt, die beim Zapfenstreich (im Kasaner Regiment) den Soldaten ankündigten, daß am nächsten Tag in die kirchliche Prozession -ine Bombe geschleudert und dieses einen Pogrom Hervorrufen werde. Als nun die Krawalle begannen und das Gesindel, die „Huligans", einen jüdischen Laden plünderten, fragten die Soldaten der in der Nähe stationierten 4. Kompagnie des Wladimir'schen Regiments einander mit Erstaunen, warum denn ihr Leiter, Hauptmann Jakubow II., diese Gemeinheit geschehen und ihr nicht Einhalt gebieten lasse. Ein Schutzmann griff in das Gespräch ein und erklärte den Soldaten, daß da keine Gemeinheit vor sich gehe, sondern der Befehl des Gouverneurs ausgeführt werde, nach welchem drei Tage lang Raub und Mord an Juden geübt werden sollte, und daß das auch billig sei, damit sie fernerhin keine Polizisten mebr morden. In diesem Augenblick trat Leutnant Schischko mit den Worten heran: „Nun, Kinder, wollen wir den Juden mal was zeigen." Hauptmann Jakubow II. schien das Gespräch und die für den Pogrom ungünstige Stimmung wahrgenommen zu haben, und um die Leute zu animieren, nahm er dem Soldaten Gabatulin das Gewehr ab, zielte auf einen zufällig die Straße überquerenden alten Juden und schoß ihn nieder, worauf er der Kompagnie zurief: „Haut,, Kinder, auf die Juden zu." Die Kompagnie gehorchte und begann zu schießen. Darauf entsandte Hauptmann Jakubow II. fünf Soldaten unter Leitung des Unteroffiziers Wassili Tupik nach der Alten Chausseestraße mit dem ausdrücklichen Befehl: „Begegnet ihr Juden, so schießt sie nieder." — Unterwegs geriet Tupik in Zweifel, ob sein Vorgesetzter den Befehl von Rechtswegen erteilt habe, und ließ sich mit den Soldaten in eine Diskussion des Falles ein. — Er meinte, daß, wenn jemand ein Verbrechen begangen hat, er erst vor Gericht gestellt werden und erst auf dessen Urteil hin erschossen werden müsse, daß aber niemand — und sei es auch ein Jude aufs Gerathewohl ermordet werden dürfe. Der Hauptmann habe also zu Unrecht befohlen. Die Soldalen waren derselben Ansicht und der befohlene Massenmord unterblieb. Auf der Neuen Chausseestraße kam es zu einer Probe. Tupik erblickte einen Haufen Gesindel, welches eine jüdische Bude plünderte, trat mit seinen Soldaten heran und befahl Einhalt. Die Hnligans waren derart erstaunt, daß sie den Befehl als Scherz auffaßten, nach kurzer Verlegenheit laut auflachten und wiederum zugriffen. Tupik wiederholte seinen Befehl und drohte, zu den Waffen zu greifen, aber das Gesindel nahm das noch immer nicht ernst und achtete gar nicht mehr auf den Unteroffizier. Erst als Tupik seine Leute antreten ließ und „Anlegen" kommandierte, erkannte das Gesindel die Situation und im Nu war es auf und davon unter Zurücklassung der bereits geraubten Ware. Ein in der Nähe stationierter Schutzmann war nicht weniger, als das Gesindel, über Tupik erstaunt und redete ihn folgendermaßen an: „Du hast wohl zwei Köpfe, daß du es mit dem Gouverneur aufnimmst. Der befiehlt, drei Tage lang die Juden zu morden und zu plündern, und du willst dich dem widersetzen". Tupik wurde nachdenklich. Es wollte ihn, nicht in den Kopf, daß der Gouverneur einen solchen Befehl erlassen haben sollte, aber wie sollte er stch dann die Worte des Schutzmanns erklären, der doch auch nach Vorschrift seiner Vorgesitzten handeln müsse, und schließlich war doch auch der Befehl seines eigenen Hauptmanns Jakubow II. da. In Nachdenken vertieft kommandierte er „Kehrt", kam zum Hauptmann zurück und erstattete ihm Bericht. Dieser machte ein grimmiges Gesicht, sagte nichts, wies aber Tupik mit einer Handbewegung ab. Ein anderer Offizier, Namens Jelenewski, schenkte einem Soldaten, der tüchtig auf Juden feuerte und in seiner Gegenwart drei totschoß 80 Kopeken mit den Worten: „Brav, Junge, das hast du gut gemacht". Besonders hervorgetan hat sich ein Hauptmann Osol. Er hatte keinen Dienst, sondern spazierte durch die Stadt und mengte sich überall ein. Als er einer Anzahl Soldaten von der 7. Kompagi ie begegnete, fragte er sie, ob schon alle jüdischen Wohnungen demoliert seien und

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