Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 26 (29.6.1906)
- Date
- 1906-06-29
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3020846-3021656-3021683--15539-3040310- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 442 Dr. Wlocb's Mocbenscbrift. Nr. 26 Richetti ist, ist übrigens hier sprichwörtlich — wo Ri^ettis Hand dabei ist — ruht drauf Segen. Keine Gesellschaft, kein Unternehmen gibt es hier, an dem Richetti nicht beteiligt ist, und trotz feiner wirklich kostbaren Zeit arbeitet er unermüdlich an einer gesunden Konsolodierung der Gemeinde. Von welch warm jüdischfühlendem Herzen unser Vorsteher Edmondo von Richetti ist — zeigt die Tatsache, daß, als es sich darum gehandelt hat, für die russischen Opfer eine Geldsammlung zu veranstalten und manch Liberaler diese nur im engsten kleinsten Kreise verbreitet wissen wollte, Richetti ausrief: „Meine Herren, wenn es sich darum handelt, unseren Brüdern helfen zu können, will ich es auf der „Piazza grande“ in einer öffentlichen Versammlung laut ausrufen." Möge es ihm vergönnt sein, auf all seinen Gebieten reiche Saaten zu ernten. Pr. B. KrirfkaIerr. F. Weder die geistlose Bemerkung in der ungarischen Delegation noch die anknüpfende Heiterkeit sind uns verständlich. Es wurde eine Statistik über die religiösen Verhältnisse in Bosnien vorgetragen, davon der Schlußsatz war: „Die Juden verloren durch Taufe 43 und gewannen drei". — Darauf sagte ein Delegierter: „Die gewinnen immer." (Heiterkeit.) Wie glänzend war doch der Witz! Als ob sich sonst niemand in Ungarn fände, der sich aufs Gewinnen versteht im Kartenspiel, im Handel und in der Politik. Die Juden maßen sich an, genau solche Kavaliere zu sein, wie die Delegierten. Sie haben sich 1846 geopfert wie die anderen Magyaren, haben sich im Dienst der Magyarisierungsidee den Haß der Nationalitäten erworben, haben in den letzten Monaten wacker mitgetan. Wofür also die vom Zaun gebrochene Beleidigung, die ebenso viel Geist hatte als Ritterlichkeit? Volks manu. Die Rumänen dürften Ihren Vorschlag nicht akzeptieren, den Lueger-Marsch zur rumänischen Volkshymne zu machen. Trotz aller Begeisterung wird man dieses Gedudel zu Ehren seiner „Exzellenz", wie Lueger in Rumänien tituliert wurde, den Franzosen des Ostens nicht beibringen können. Dazu gehören mit Wiener Bräu geschmierte Amisemitenkehlen. Der Empfang in Wien war übrigens nur so freudig bei den bestellten städtischen Angestellten, christlichsozialen Agitatoren und müßigen Bummlern. Es war allesauf geboten, was nur im Entferntesten von der Stadtgemeinde abhängt, und das schüttere Spalier wurde von den zahlreichen Spaziergängern bereitwilligst besorgt, da sie sich den Mann wieder ansehen wollten, derbem König eines Reiches herablaffend sagte, er könne sich von österreichischem Weine ruhig „einen Schwips" antrinken. Pummerer, der große Kammerdiener des großen Karl, schlug allerdings mit dem Stock auf die Leute los, die den Wagen des Triumphators Antiserniticus vor dem Rathaus umringten. Die Gesichter müffen ihm also sehr verdächtig vorgekommen sein. Daß die städtische Tramway auf Befehl stehen bleiben mußte, um dem theatralischen Umzug der rumänischen Exzellenz Platz zu machen, hat niemanden gewundert. Lueger hält sogar diesen Fortschritt auf. In den vielen Wein, den er in Bukarest getrunken hat, wurde übrigens vom Auswärtigen Amt sehr viel Wasser geschüttet. Man hielt es nicht einmal für der Mühe wert, in der ungarischen Delegation eine Interpellation über seine Reise einzubringen, so sehr er sich auch danach sehnte, ernst genommen zu werden. Ein halboffiziöses Blatt, das ihm einige Bedeutung zumaß, mußte sich von der »ngarischeu Regierung den Vorwurf der Kopflosigkeit gefallen lassen. So rst denn ein polttisches Verbrechen geschehen, dessen böse Absicht sehr groß, dessen Tatbestand aber gleich Null war. P. 9t, Der große Schreier Stein hat kürzlich in der Delegation dem Tschechisch-Radikalen Klofac zugerufen: „Sie sind genau so ein Hochverräter wie ich; Sie haben nur nicht den Mut, es zu sagen 1" Konsequenz ist eine deutsche Manneszier, und so wartete derselbe Herr dem Abgeordneten Straucher bei seiner Rede über die russischen Juden mtt einem Zwischenruf über den zersetzenden, revolutionären Geist dieses Stammes auf. Der Georgsritter mußte aber schleunig abziehen, als er mtt dem Anarchismus Spaniens und Italiens wie mit der französischen Revolution, alles Erscheinungen streng katholischer Länder, seine gründliche Abfuhr gekriegt hatte. Konsul H. B. Die Sprache Ihrer geschätzten Ausführungen ist ein beredtes Zeugnis Ihres guten, jüdischen Gefühles. Ihr Gedanke einer staatlichen oder privatrechtlichen Haftpflicht für die Opfer der russischen Pogroms hat aber unserer Ansicht nur das Interesse der Originalität. Wir danken bestens und senden herzliche Grüße. Arbeit. Bei allen drei großen Ausstellungen unserer Monarchie (Wien, Budapest, Reicheuberg) finden Sie glänzende Beweise jüdischen G:iverbefleißes und ausgezeichneter jüdischer Arbeit. $. H* Die jetzt so häufigen Verrätereien in den preußischen und reichsdeutschen Aemtern sind wohl nicht von Juden begangen worden, die hierher gar keinen Zutritt haben. Die Täter sind lauter Protegäs der Edelrasse, welche die russischen Flüchtlinge ins Elend stieß, damit sie die braven Preußen nicht verderben. Wir ersuchen unsere geschätzten Abonnenten um rechtzeitige Einsendung der laufenden Abonnements gebühr, damit die Zusendung des Blattes keine Unterbrechung erleide. Zur Einsendung der Beträge wolle man sich der beigelegten Postenlagscheine bedienen. Die Administration der ..Oesterr. Wochenschrift. * Max Freiherr v. Springer’sche 'Waisenhaus-Stiftung* Garantiert naturechtes Ranzen Fett. kotnQstsn. In das Max Freiherr v. Springer’sche Waisenhaus in Wien XIV. Bezirk, werden vom 1. September 1905 an verwaiste Knaben israelitischer Konfession aufgenommen. Die Gesuche um Aufnahme sind an das gefertigte Kuratorium, I., Augustinerstrasse 8, längstens bis 31. Juli d. J. zu richten. Die Aufnahmsbedingungen sind in den nachfolgend angeführten Paragraphen des betreffenden Stiftbriefes enthalten. Paragraph 14: Knaben, welche in das Waisenhaus der Max Freiherr v. Springer’schen Waisenhaus-Stiftung aufgenommen werden sollen, müssen mittellos sein, beide Eltern oder doch den Vater durch den Tod verloren, das sechste Lebensjahr erreicht, das elfte jedoch noch nicht überschritten haben; sie müssen der deutschen Sprache mächtig, geimpft und gesund sein. Schwachsinnige, blinde, taube und taubstumme Kinder sind von der Aufnahme ausgeschlossen. Knaben, welche im derzeitigen Polizeirayon von Wien zuständig sind oder deren Eltern durch längere Zeit in demselben gewohnt haben, sind in erster Linie zu berücksichtigen; sonst haben im Allgemeinen Knaben, welche in der österreichisch-ungarischen Monarchie zuständig sind, den Vorzug vor Ausländern. In ausserordentlich berücksichtigenswerten Fällen können auch mutterlose Knaben gänzlich erwerbsunfähiger Väter znr Aufnahme zugelassen werden. Paragraph 15: Das Ansuchen um die Aufnahme muss schriftlich durch die gesetzliche Vertretung des Knaben erfolgen. Die im vorigen Paragraphen festgesetzten Bedingnisse müssen durch ein legales Armutszeugnis, durch Totenschein, Geburts-, Heimats-, Schul-, Impfungs- und Gesundheitszeugnis des Knaben nachgewiesen werden. Hatte der Knabe die natürlichen Blattern überstanden, so ist hierüber ein ärztliches Zeugnis beizubringen. — Zahlzöglinge werden nicht aufgenommen. Paragraph 16: Die Zöglinge verbleiben in der Anstalt bis zum Ablaufe des Schuljahres, iq welchem sie das vierzehnte Lebensjahr erreichen. Die Entlassung unwürdiger Zöglinge steht dem Kuratorium zu. Paragraph 18: Die Stiftlinge haben die allgemeine öffentliche Staats-; Landes- oder Gemeindeschule zu besuchen. Im Anschlüsse gibt das gefertigte Kurator um bekannt, dass aus dem Fonds der Helene Baronin Springer-Stiftung’ zufolge Paragraph 2 des betreffenden Stiftsbriefes Knaben mit Erziehungsbeiträgen bedacht werden können. Dieser Paragraph 2 lautet: „Zweck der Stiftung ist es, solche Knaben israelitischen Glaubensbekenntnisses, hinsichtlich derer ihre gesetzliche Vertretung die Aufnahme in das Waisenhaus der Max Freiherr von Springer’schen Waisenhaus-Stiftung angesucht hat und welche im Allgemeinen als würdig befunden wurden, deren Aufnahme jedoch aus dem Grunde nicht erfolgen konnte; weil entweder die sämtlichen Stiftplätze bereits besetzt waren oder gleichzeitig besetzt werden, oder hinsichtlich derer die Aufnahme verweigert werden muss, weil irgend welche der im Paragraph 14 des bestehenden Stiftsbriefes der Max Freiherr v. Springer’schen Waisenhaus-Stiftung und der einschlägigen Nachträge verlangten Bedingungen der Aufnahme oder deren urkundlicher Nachweis fehlt, in ihrem Fortkommen, ihrer Verpflegung und Ausbildung zu unterstützen, eventuell Beiträge zu deren Erziehung und Erhaltung entweder an die noch lebenden Elternteile oder an die gesetzliche Vertretung (Vormundschaft, Kuratel) der Bedachten, oder endlich an die Bedachten selbst zu leisten." Das Kuratorium.