Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 26 (29.6.1906)
- Date
- 1906-06-29
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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t-MHA Nr. 26 Dr. BIOCD s Mlocvenscvrm. Sette 427 Alle diese Schreckenskunden gingen ja durch ganz Europa, und am 11. Mai 1898 haben die Botschafter der drei Großmächte Rußland, Frankreich und England ein Reformprogramm entworfen und diesfalls der Pforte ein Memorandum überreicht. Wie es ja übrigens notorisch ist, daß die Pforte etwas schwerhörig und schwerfühlig ist, so verhält es sich auch in diesem Falle. Es bedurfte eines jahrelangen Druckes auf die türkische Regierung; daß sie die gegebenen Zusicherungen, betreffend die Durchführung dieses Reformprogrammes, das übrigens ganz bescheidene Forderungen enthält, endlich ins Werk setze. In den Jahren 1894/95 und speziell im Jahre 1897 sind aber in den von Armeniern bewohnten Länderstrichen derartige Greueltaten, Massakres und Abschlachtungen — direkte Menschenabschlachtungen — verübt worden, daß Europa sich nicht mehr ruhig Verhalten konnte. Ich verweise die Herren auf ein Werk des Dr. Johann Lepsius, „Armenien und Europa" (Berlin 1897), in welchem er auf Grund authentischer Informationen, zum Teil auch auf Grund eigener Wahrnehmungen und auf Grund der ihm von Botschaftern und von Konsularbehörden zur Verfügung gestellten Daten ein schreckliches Bild des dortigen Jammers und Elends entrollt und die Lage der Armenier in den düstersten Farben schildert. Nun versuchten die Armenier, gleich den anderen bedrückten Völkerschaften, das öffentliche Gewissen der europäischen Regierungen und der gesitteten Völker aufzurütteln, und die Herren werden sich erinnern, daß im Jahre 1902 in Brüssel ein Kongreß stattfand, auf welchem die Vertreter des armenischen Volkes laute Klagen geführt und die europäischen Völker dringend um Abhilfe gebeten haben. Es ist ferner bekannt, daß diese Maßnahmen zu Gunsten der Armenier nur schrittweise verwirklicht werden konnten und daß es erst vor nicht langer Zeit gewisser Interventionen bei der hohen Pforte bedurfte, um die Lage der Armenier zu verbessern, beziehungsweise die Pforte daran zu erinnern, daß sie die Verpflichtung zur Durchführung des Reformprogrammes übernommen habe. Damit mir nicht Einseitigkeit vorgeworfen und der Vorwurf gemacht werde, als ob ich in meinen Ausführungen in Betreff der Rechtlofigkeit meiner Volksgenossen, der Juden in Rumänien, etwa einseitig wäre, oder daß ich mit meinen Ausführungen möglicherweise eine Spitze gegen das rumänische Volk richten wollte, muß ich ausdrücklich betonen, daß die derzeitige Rechtlosigkeit der Juden in Rumänien ausschließlich den rumänischen Machthabern, die aus einem ganz kleinen Kreise bevorrechteter Klassen entnommen find, zuzuschreiben ist. Rumänien hat eine Bevölkerung von 5 V2 Millionen Seelen, davon find fünf Millionen Landleute, 250.000 Juden und 250.000 die Herrschenden. Die Juden haben keinerlei politische Rechte. Die fünf Millionen Landleute, die die dritte Wahlabteilung bilden, wählen 30 Mitglieder in das Unterhaus oder etwa ein Zwölftel der ganzen Zahl und kein einziges Mitglied in den Senat. Die 250.000 Herrschenden wählen den ganzen Rest, also den ganzen Senat und elf Zwölftel der Nationalversammlung, der Deputiertenkammer. Von diesen 250.000 werden auch alle Beamten genommen, und jeder Erwachsene unter ihnen bekleidet einen Posten, entweder unter der konservativen oder der liberalen Regierung oder unter beiden. Wäre dem Berliner Vertrag entsprochen und wären die Juden emanzipiert worden, dann würden sie, da fie alle schreiben und lesen können und Städtebewohner sind, nach den Bestimmungen des Wahlgesetzes entweder zur ersten oder zur zweiten Wählerabteilung gehören und würden daher die Rechte der jetzigen privilegierten Klaffe, deren Zahl genau mit der Anzahl der Juden übereinstimmt, genießen und mit ihr die Macht teilen, oder sie würden die privilegierte Klasse zwingen, ihre Vorrechte aufzugeben und die Gesetze so zu ändern, daß auch die große Masse des rumänischen Volkes Stimmrecht hat in der Verwaltung ihrer öffentlichen Angelegenheiten. So ist die Lage der Juden und die Lage des Volkes tatsächlich ein und dieselbe. Die Emanzipation der Juden bedeutet nichts mehr und nichts weniger als die Emanzipation auch der fünf Millionen rumänischer Bauern und Produzenten und die Verdrängung der 50.000 zumeist wirklich fremden Parafiten aus ihrer Machtstellung. Das ist der Grund, warum man sich der Judenemanzipation so hartnäckig als einer Gefahr für die Nation widersetzt. Wenn die herrschende Klaffe die Nation ist, dann ist die Emanzipation der Juden eine Gefahr für fie, und zwar die größte Gefahr. Die herrschenden Klaffen belaffen lieber das Land in Armut und Elend, als daß fie die Schranken niederreißen und ihre Privilegien verlieren. Die Juden find treue und loyale Bürger und haben dies auf mannigfache Weife bewiesen und wann immer fie eine Gelegenheit dazu hatten. Der Rumäne ist kein Antisemit und die Beziehungen zwischen ihm und den Juden find herzlich und freundschaftlich. Der Fluch, unter welchem Rumänien leidet, find seine Gesetze, die sowohl die Rumänen als die Juden von allen politischen Rechten und wirtschaftlichen Gelegenheiten ausschließen und die natürlichen Hilfsquellen des Landes verschloffen halten. Ich kenne die Rumänen in meinem engeren Heimatslande' der Bukowina — sie sind aufgeklärte und tolerante Leute; wir Juden leben auch mit den Rumänen in gutem Einvernehmen —, der rumänische Bauer namentlich ist ein prächtiger Mensch, und find die Beziehungen der Juden zu dem rumänischen Bauernvolk die denkbar besten. Präsident (unterbrechend): Ich möchte den Herrn Delegierten aufmerksam machen, daß ich selbstverständlich der Redefreiheit weitestgehenden Spielraum lasse; ich würde mir aber doch erlauben, ihn zu ersuchen, betreffs dieser Angelegenheiten, die doch nicht das Tätigkeitsgebiet der Delegation berühren, sich vielleicht einer gewissen Kürze zu befleißen. Delegierter Dr. S t r a u ch e r: Ich gestatte mir, Seiner Durchlaucht zu erwidern, daß ja die anderen Herren weiter abliegende Fragen besprochen haben, welche zu dem Gegenstände, der die Delegation heute beschäftigt, in keiner Beziehung stehen, während ich lediglich die Staatsverträge behandle, welche auch Oesterreich mitunterzeichnet hat, und den Nachweis führe, daß die Bestimmungen dieser Staatsverträge nicht eingehalten werden, trotzdem diese Staatsverträge durch mehr als ein Vierteljahrhundert in Wirksamkeit find. Und weil Seine Exzellenz der Minister des Auswärtigen sich auf den Berliner Staatsvertrag gegenüber einem anderen Staate berufen hat, fühle ich mich verpflichtet, auch diese Frage zu berühren, weil fie ja gleichfalls auf das Expose des Ministers des Aeußern reflektiert. Ich bitte Seine Durchlaucht als Vorsitzenden, die von ihm in der Antrittsrede zugeficherte und stets beobachtete Redefreiheit auch mir gegenüber gütigst gewähren zu wollen. Es ist ja übrigens nicht besonders zu verwundern, daß die Bestimmung eines Staatsvertrages, welchen auch die russischen Machthaber unterschrieben haben, nicht in der Weise durchgeführt wird, wie es ursprünglich in den Intentionen der Signatarmächte gelegen war. Den Berliner Staatsvertrag vom 13. Juli 1878 haben auch Vertreter des russischen Staates mitunterfertigt. Der hohen Versammlung ist ja wohl bekannt, daß in den letzten drei Jahren in vielen großen und kleinen Gemeinwesen Rußlands, in vielen Länderstrecken und Gebieten des russischen Zarenreiches sich schreckliche Ereignisse abspielen, die gerade das Entsetzen aller Kulturstaaten, aller gesitteten Menschen Hervorrufen müssen. Die Judenmetzeleien, die Massenabschlachtungen, die Plünderungen, die Brandlegungen und alle sonstigen Greueltaten, die seit den Tagen von Kischenew, Kiew, Odessa, Homel und in den letzten Tagen in Bialystok sich abspielten, find derartig entsetzlich, entwickeln ein derartiges Bild von Jammer und Grauen, von Elend und Mitleid, daß jeder Mensch, wenn er überhaupt menschlich fühlt, gerührt sein und einsehen muß. daß es eine Schande für das Jahrhundert, eine Schande fti>-