Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 26 (29.6.1906)
- Date
- 1906-06-29
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 26 L>r. Llocv s Mlocdensevrm. Seite 425 Eine sehr bedeutende Rede hielt dann der bekannte Führer der Nationalsozialen in Deutschland Dr. Friedrich Naumann. Er sagte: Die Leiden der Juden in Rußland sind nur ein Stück der hundertfältigen Leiden, deren Kunde zu uns vom Osten dringt. Heute stehen wir vor dem Blute der Bjelostoker Juden, vorher waren esdie Deutschen in den baltischen Provinzen, die sich an uns wandten. Wir bemerken die Tatsache, daß wir einen Alba und die Hugenotten nicht in der Vergangenheit zu suchen brauchen, sondern eine halbe Tagreise von Berlin das Mittelalter noch immer lebendig ist. Wir können durch Proteste den Kampf um die Macht, wie er sich jetzt in Rußland abspielt, nicht aus der Welt schaffen. Wir dürfen uns auch über die Wirkung eines Protestes von Berlin aus nicht täuschen. Wir können die Opfer, die beim großen Umwälzungsprozeß unter die Räder gekommen sind, bedauern, aber wir dürfen nicht in kleinliches Moralisieren verfallen. Wir müssen uns sagen: Euer Bürgerkrieg ist nicht unser Bürgerkrieg; aber wir dürfen verlangen, daß der Bürgerkrieg nicht in Barbarei ausarte. Ein Protest kann nur Bedeutung haben, wenn ihm auch praktische Taten folgen. Die Finanzmänner Europas hätten sagen müssen: „Erst den Liberalismus und nachher das Geld." So aber ließen sie sich hinters Licht führen, und die Milliarden vom Westen, die nach Rußland gingen, dienten zur Unterstützung der russischen Reaktion. Darum lautet unsere Aufforderung: Die Unterstützung der russischen Regierung durch europäische Geldmittel muß aufhören. Wir müssen verlangen, daß die deutsche Regierung sich absolut neutral verhalte bei dem großen Kampfe, der jetzt in Rußland ausgefochten wird. Wenn Bismarck in seinen „Gedanken und Erinnerungen" ausführt, daß Deutschland und Rußland immer politisches Verständnis für einander haben müssen, so ist das eine unvergängliche Wahrheit. Die Sympathie aber darf sich nicht beschränken auf die Dynastie Romanow, sondern muß ausgedehnt werden auf das ganze russische Volk. Dem russischen Volke müssen wir für die Neutralität, die es im Jahre 1870 gegenüber dem neu entstehenden Deutschen Reiche bewahrt hat, dadurch danken, daß wir auch jetzt unbedingte Neutralität zeigen gegenüber dem jetzt neu entstehenden Rußland. Die Kraft der Erneuerung liegt bloß bei der Duma, denn diese hat etwas, was dem Zarentum fehlt, nämlich den Glauben an den Menschen und an die Kraft der Freiheit. Sie erörtert jetzt die beiden wichtigsten Fragen: die der Freiheit und des Ackers, und an diesen haben wir mehr Interesse als an der Erhaltung der toten Traditionen einer Katharina. Das Licht der Freiheit, das in Rußland aufgehen wird, wird auch uns allen zugute kommen." Der Beifall, der dieser Rede folgte, dauerte viele Minuten. Hierauf wurde die bereits mitgeteilte Resolution angenommen. Aus der Uede des Abgeordneten Dr. Ktrancher in der Delegation des Keichsrates am 21. Inni 1906, Meine verehrten Herren! Ich habe früher jene Stelle aus dem Expose des Herrn Ministers des Aeußern zitiert, welche von dem Berliner Vertrag handelt. Eine ähnliche Stelle finde ich in dem Berichte des Herrn Berichterstatters nicht. Der Herr Berichterstatter hat über viele Fragen gesprochen; er hat sich sogar in Details eingelassen und selbst die Debatten im Ausschüsse gestreift, ja auch die Frage der Neuwahlen von Gemeindevertretungen in Makedonien hat er in den Bereich seiner Besprechungen gezogen. Ueber eine einzige wichtige Frage aber, die heute die gesamte Kulturwelt bewegt, die in den letzten Jahren die gesamte gesittete Welt und alle, die überhaupt menschlich fühlen, erregt hat, hat sich der Herr Minister des Auswärtigen gründlich ausgeschwiegen und diese Frage weder in seinem Expose noch in seinen wiederholten Ausführungen in den Ausschüssen, in den ungarischen sowohl wie in den österreichischen, berührt. Auch der Herr Berichterstatter, der ja eine freiheitliche Vergangenheit haben soll, hat kein Wort darüber verloren. Der Berliner Staatsvertrag datiert bekanntlich vom 13. Juli 1878. Dieser Berliner Staatsvertrag ist abgeschlossen zwischen Oesterreich-Ungarn, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Rußland und der Türkei. Er beginnt mit den Worten: „Im Namen Gottes des Allmächtigen." Und da heißt der Eingang: Seine Majestät rc. find einmütig in dem Gedanken, die europäische Ordnung entsprechend den Stipulationen des Pariser Vertrages vom 30. März 1856 u. s. w., mit den anderen Staaten zu einem Kongresse zusammengetreten, um ihr Einvernehmen zu erleichtern. Nachdem eine Uebereinstimmung unter ihnen glücklich erzielt worden ist. sind sie über folgende Stipulationen übereingekommen. Es ist das jener Staatsvertrag, der ein Jahr vor Abschluß des deutsch-österreichischen Bündnisses zustandegekommen ist, jenes internationalen Bündnisses, welches uns die bisherige Ausrechterhaltung des Friedens in beiden Staaten und man kann wohl behaupten, in Europa verbürgt hat. Und ich erlaube mir, bei diesem Anlasse ausdrücklich meine Zustimmung zu denjenigen Teilen der Ausführungen des Herrn Abgeordneten Dobernig auszusprechen, welche er dem Abschlüsse, dem Bestände und der Wirksamkeit dieses deutschösterreichischen Bündnisses gewidmet hat. In gleicher Weise stimme ich seinen Ausführungen in Betreff unseres Verhältnisses und der zu pflegenden freundschaftlichen Beziehungen zu dem Königreiche Rumänien bei. Wenn ich nun diesen Staatsvertrag zitiert habe, so möchte ich auch einige seiner Bestimmungen dem geehrten Hause zur Kenntnis bringen und hieran jenen Teil meiner Ausführungen knüpfen, welche ich dem Hohen Hause und der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten zu dürfen glaube. Artikel I lautet (liest): „Bulgarien wird zu einem selbständigen tributpflichtigen Fürstentume unter der Suzeränität Seiner kaiserlichen Majestät des Sultans erhoben. Es wird eine fürstliche Regierung und eine Nationalmiliz haben." Artikel V lautet (liest): „Der Unterschied der Religion und der Konfession darf gegen niemanden als ein Grund zur Ausschließung oder der Unfähigkeit, sofern es den Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Aemtern, Funktionen und Ehrenstellen oder die Ausübungen der verschiedenen Professionen und Industrien betrifft, geltend gemacht werden, in welchem Orte es auch sei. Die Freiheit und die öffentliche Ausübung aller Kulte find allen Einheimischen Bulgariens so gut wie den Fremden gesichert rc." Artikel XXV lautet (liest): „Die Provinzen Bosnien und Herzegowina werden von Oesterreich-Ungarn besetzt und verwaltet werden." Artikel XXVI sagt (liest): „Die Unabhängigkeit Montenegros wird von der hohen Pforte und von allen jenen hohen vertragschließenden Teilen anerkannt, welche sie bis jetzt noch nicht zugegeben hatten." Artikel XXVII ist gleichlautend wie Artikel V bezüglich Bulgariens, welcher die Rechtsgleichheit aller Staatsbürger und die Gleichberechtigung der Angehörigen aller Konfessionen und Religionen garantiert. Artikel XXXIV lautet (liest): „Die hohen vertragschließenden Teile erkennen die Unabhängigkeit Serbiens an, indem sie dieselbe an die im nachstehenden Artikel auseinandergesetzten Bedingungen knüpfen." Artikel XXXV ist gleichlautend mit Artikel V bezüglich Bulgariens und garantiert gleichfalls die Gleichberechtigung und Gleichheit der Angehörigen aller Konfessionen und Religionen. Artikel XLIV besagt bezüglich Rumäniens gleich dem Artikel V: In Rumänien darf der Unterschied der Religion und der Konfession gegen niemanden als ein Grund zur Ausschließung oder der Unfähigkeit, sofern es den Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte, die Zulaffung zu öffentlichen Aemtern, Funktionen und Ehrenstellen oder die Ausübung der verschiedenen Professionen und Industrien betrifft, geltend gemacht werden, in welchem Orte es auch sei. Die Freiheit und öffentliche Ausübung aller Kulte find allen Einheimischen des rumänischen Staates sowie den Fremden gesichert, und kein Hindernis darf ihnen weder in der hierarchischen Organisation der verschiedenen Gemeinden noch in deren Beziehungen zu ihren geistlichen Chefs in den Weg gelegt werden.