Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 24 (15.6.1906)
- Date
- 1906-06-15
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 24 Auszeichnung eines Arztes. Aus Teschen wird berichtet: Der Kaiser hat dem k. k. Gerichts- und Gefangenhausarzte, erzherzoglichen Bezirksarzte und Stadtphysikus in Teschen, kaiserl. Rate Dr. Alois K o h n das Ritterkreuz des Franz Joseph-Ordens verliehen. Diese Auszeichnung des allverehrten Arztes wird in weiten Kreisen mit Befriedigung ausgenommen werden. Kaiserl. Rat Dr. Alois Kohn, der einer alten, ehrenwerten Teschener Familie entstammt, widmete sich in Wien dem Studium der Medizin. Es war dem jungen, strebsamen Studenten beschieden, die Glanzzeit der Wiener Schule mitzuerleben, an der damals Hyrtl, Brücke, Skoda, Rokitansky und Schuh wirkten, und in kurzer Zeit erregte Alois Kohn die Aufmerksamkeit Oppolzers. Im Jahre 1858 wurde er zum Doktor der Medizin promoviert und begann seine praktische Tätigkeit als Sekundararzt im Wiener Allgemeinen Krankenhause bis zu seiner Ernennung zum Gerichts- und Gefangenhausarzte am Teschener k. k. Kreisgerichte. So wirkt kaiserl. Rat Dr. Kohn seir mehreren Dezennien in seiner Vaterstadt; er erfüllt seinen verantwortungsvollen Beruf mit seltener Hingebung und Pflichttreue und hat sich um das Sanitätswesen in Teschen hervorragende Verdienste erworben. In schweren Zeiten war er stets den Armen und Bedrängten ein hochherziger Helfer. Als in den Achtziger-Jahren im Teschener Gefangenhause der Flecktyphus wütete, ergriff die schreckliche Seuche auch den mutigen Arzt. Die Aerzte Schlesiens entsenden ihren hochverehrten Kollegen seit Jahren in die Aerztekammer und der Verein der Aerzte Ostschlesiens wählte ihn zu seinem Präses und übergab ihm im Jahre 1898 das Diplom eines Ehrenmitgliedes. Czernowitz. (Eine interessante Beschwerde.) Die jüdischen Lehrer der Bukowina haben dem Ministerium folgende Beschwerdeschrift überreicht: Hohes k. k. Ministerium fürKultus undUnterricht! Gegen die im Verordnungsblatte für das Volksschulwesen in der Bukowina, Jahrgang 1906, Stück V vom 30. April 1906, erfolgte Konkursausschreibung über die Oberlehrerstelle an der Knabenvolksschule in Storozynetz erheben die gefertigten Lehrer mosaischer Konfession nachstehende Beschwerde: 1. Im Formalen: Jede Konkursausschreibung soll mindestens 14 Tage vor Ablauf der Konkursfrist allen denjenigen bekanntgegeben werden, die an derselben ein Interesse haben könnten. Im vorliegenden Falle wurde das bezogene Verordnungsblatt den Schulleitungen jedoch erst Donnerstag den 23. Mai d. I., also knapp vor Ablauf der Konkursfrist zugestellt, so daß die wenigsten Lehrer die zur Ueberreichung des Kompetenzgesuches nötigen Dokumente beschaffen konnten. 2. Im Meritorischen: Die Konkursausschreibung ist ungesetzlich erfolgt, weil nach § 48 des Reichsvolksschulgesetzes dieselbe mit einer bestimmten Konfession ausgeschrieben werden muß, und zwar mit jener Konfession, der die Mehrheit der Schulkinder nach dem Durchschnitte der vorausgegangenen fünf Schuljahre angehört. Der Ministerialerlaß vom 12. Juni 1883, ad Z. 10618, verlangt bei einer Konkursausschreibung ebenfalls ausdrücklich den Nachweis der Befähigung zur subsidiären Erteilung des Religionsunterrichtes jener Konfession, der nach dem Durchschnitte der vorausgegangenen fünf Schuljahre die Mehrzahl der Schulkinder angehört. An der Knabenschule in Storozynetz ist aber nicht nur eine fünfjährige Majorität der mosaischen Schulkinder nachweisbar, sondern dort ist seit dem Bestände der Schule die mosaische Konfession den anderen Konfessionen gegenüber in der Majorität. Die angefochtene Konkursausschreibung stützt sich wahrscheinlich auf eine Verordnung des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom Jahre 1888, welche besagt, daß, wenn an einer Schule nach dem Durchschnitte der vorausgegangenen fünf Schuljahre die Majorität einer Konfession nicht ermittelt werden kann, dieselbe ohne Angabe einer Konfession auszuschreiben sei. Diese Bestimmung trifft jedoch im vorliegenden Falle nicht zu, da an der Knabenschnle in Storozynetz. wie aus dem beistehenden, nach authentischen Daten zusammenzestellten Schema ersichtlich ist, eine Majorität der mosaischen Konfession den anderen Konfessionen gegenüber nur zu deutlich hervortritt. Zahl der Schulkinder an der Knabenschule in Storozynetz. Jahr röm.-kath. gr.-kath. evang. mos. andere gr.-or. 1901/2 82 29 14 179 — 71 1902/3 87 33 16 186 — 73 1903/4 1904/5 94 36 15 195 — 72' 107 27 16 216 1 89' 1905/6 103 31 12 206 1 93 Der oberste Verwaltungsgerichtshof hat in einem eine Mädchenschule in Wien (Leopoldstadt) betreffenden Falle im November 1899 entschieden, daß unter dem in der Schulnovelle enthaltenen Be- Sette 398 griffe „Mehrzahl" die relative Mehrzahlzu interpretieren sei und daß es nach dem Gesetze als Richtschnur zu gelten habe, daß der Oberlehrer befähigt sein müsse, den Religionsunterricht in dem Bekenntnisse der relativen Mehrzahl der Schüler (nach dem Durchschnitte der letzten fünf Jahre) zu erteilen. Die neue Schul- und Unterrichtsordnung bestimmt ebenfalls im § 111, Absatz 2, daß unter der Majorität der Schüler die relativ größte Anzahl derselben zu verstehen ist. Aus den angeführten Gründen fühlen sich die gefertigten Lehrer mosaischer Konfeffion durch die obige, ohne Namhaftmachung einer bestimmten Konfeffion erfolgte Konkursausschreibung in ihren Rechten verletzt, da durch diesen Vorgang der Kompetentcnkreis derart erweitert wird, daß ihnen jede Möglichkeit benommen ist, mit Erfolg um diese Stelle zu kompetieren. Im weiteren fechten die gefertigten Lehrer die zitierte Konkurrenzausschreibung auch aus dem Grunde an, weil dieselbe mit der deutschen, rumänischen und ruthenischen Sprache als Unterrichtssprache ausgeschrieben ist, während faktisch an der betreffenden Schule bloß die deutsche Sprache als Unterrichtssprache, hingegen die anderen drei Sprachen nur als Unterrichtsgegenstand unterrichtet werden. Infolge dieser Konkursausschreibung ist die Bewerbung eines Kompetenten, der nicht die geforderten Sprachenkenntnisse Nachweisen kann, von vornherein nutzlos. Die gefertigten Lehrer mosaischer Konfession bitten daher um Aufhebung der im Bukowinaer Verordnungsblatte, Jahrgang 1906, Stück V vom 30. April 1906 für die Oberlehrerstelle an der Knabenschule in Storozynetz veröffentlichten Konkursausschreibung und um Veranlassung, daß dieselbe im Sinne dieser Beschwerde ausgeschrieben werde. Aus der zionistischen Bewegung. Hannover. Der 10. Delegiertentag der Zionistischen Vereinigung für Deutschland war glänzend verlaufen. Die Hannoversche Ortsgruppe hatte in einer Weise alles arrangiert, daß ihr der aufrichtigste Dank und Anerkennung für ihre Leistungen gebührt. Montag Abend fand ein Lichtbilder-Bortrag des Herrn Dr. Heinrich Löwe-Berlin über Palästina statt, demselben schloß sich ein Kommers und eine öffentliche Versammlung an, bei der die Herren Dr. Bodenheimer und Dr. Heymann sprachen, jede einzelne dieser Veranstaltungen verlief harmonisch und stellte eine Glanzleistung dar. Nicht so einträchtig war der Gang der Verhandlungen, die Montag früh halb 10 Uhr eröffnet wurden. Herr Dr. Bodenheimer hielt die Begrüßungsrede und wies auf die Fortschritte, die der deutsche Zionismus im letzten Jahre gemacht habe, hin. Die' Differenzen, welche nach dem siebenten Baseler Kongreß aufgetaucht waren, hätten den ständigen Fortschritt der Agitation nicht einzuschränken vermocht. Die allgemeine politische Lage sei zur Zeit überaus verwickelt; die Parteileitung habe jedoch alle Veranlassung, mit guten Hoffnungen in die Zukunft zu schauen. Der Deutsche Kaiser habe auch in diesem Jahre seine Sympathien für die Bewegung zu erkennen gegeben, indem er eine Stiftung von zwei Olivenhainen in Palästina anläßlich der Silberhochzeit entgegeunahm. Redner schloß mit dem Ausdruck der Hoffnung, daß der Delegiertentag ein bedeutungsvolles Moment für die weitere Entwicklung des deutschen Zionismus darstellen möge. Herr Dr. Adler-Lübeck schlägt die Wahl folgender Herren als Bureau vor: Dr. Bodenheimer, Dr. Gronemann, Profeffor Marburg als Vorsitzende und Assessor Dr. Friedmann, Dr. Franck, Dr. Kollenscher, Dr. Leszinsky, Julius Simon, Dr. Adler als Beisitzer. — Dr. Löwe erhebt Widerspruch gegen die Wahl per Akklamation, doch wird mit allen gegen drei Stimmen eine Stimmzettelwahl abgelehnt und das Bureau, wie vorgeschlagen, gewählt. H | Hierauf erstatteten die Herren Dr. Hantke den Bericht des Zentralbureaus und Dr. Friedmann den Bericht über die allgemeine Lage, wozu Herr Feiwel das Korreferat übernommen hatte. Herr Dr. Friedmann beurteilt die Alliance ifraelite universelle und die Jca abfällig, jedoch sehr warm den Hilfsverein der deutschen Juden, der in Palästina jüdische und nicht deutsche oder französische Politik treibt. Das Verhältnis des Zionismus zur Jto sei erst gut gewesen, habe sich jedoch durch die Schuld englischer Zionisten verschlechtert. Eine Stellungnahme zur Jto sei vorläufig überflüssig, da man noch nicht wiffe, wohin ihr Weg gehe. — Herr Feiwel bespricht die politischen Verhältnisse im Orient, er meint, daß die politische Sttuation sich gebeffert habe. Dr. Mocb's Mocbenscbrikt.