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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-06-15 · 24 (15.6.1906) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
24 (15.6.1906)
Date
1906-06-15
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 392 . Ein Dankschreiben der Familie Marmorek für die Teilnahme des Kultusvorstandes anläßlich des Hinscheidens des Herrn Dr. I. W. Marmorek. Dankschreiben der Familie v. Gniewosz für die Kondolenz des Kultusvorstandes aus Anlaß des Hinscheidens des Herrn Eduard Ritter v. Gniewosz. Die Mitteilung, daß Herr Baurat Oskar Marmorek seine Demission als Vorstandsmitglied der Kultusgemeinde zurückziehe, wird mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Die von Herrn Baron Albert Rothschild mit einem Kapitalsbetrage von K 6000 errichtete Seelengedächtniswidmung für den verewigten Baron Nathaniel Rothschild wird in die Verwaltung der Kultusgemcinde übernommen. Die Hermann Freiherr v. Todescosche Waisenstiftung, drei Plätze ä K 450. — und fünf Plätze ä. L 370.-, wird an die vom Waisenvereine in Vorschlag gebrachten Bewerber verliehen. Der Simon Edl. v. Lämmel-Schule in Jerusalem wird anläßlich der Feier ihres 50jährigen Bestandes ein Beitrag von K 800. — votiert. Nach Behandlung von Steuerangelegenheiten und mehreren Personalien wird der Antrag auf Errichtung einer Bildungsanstalt für israelitische Religionslehrer an Volks- und Bürgerschulen in Behandlung gezogen. Das Vertreterkollegium beantragt dem Plenum die Errichtung einer Bildungsanstalt für israelitische Religionslehrer in Gemäßheit des vorliegenden Entwurfes. Dieser Entwurf ist das Ergebnis mehrmonatlicher gründlicher Beratungen der Unterrichtskommission und eines Spezialkomitees. Nach eingehender Debatte, an welcher sich außer den Herren Vorstandsmitgliedern Prof. Dr. S. Ehrmann, Dr. A. Berger. Dr. M. Spitzer, H. Eltbogen, Salo Cohn, kais. Rat S. Kauders, Vizepräsident Dr. Gustav Kohn, Wilhelm Kuffner, Baurat Oskar Marmorek, auch die Referenten in dieser Angelegenheit, die Herren Rabbiner Dr. E. David und Dr. D. Feuchtwang beteiligen, wird der vorgelegte Entwurf des Organisationsstatuts mit Ausnahme einer Abänderung betreffend die Zusammensetzung des Kuratoriums unverändert angenommen. Ten Mitgliedern des Spezialkomitces, insbesondere den Herren Rabbinern Dr. David und Dr. Feuchtwang, den Inspektoren Prof. M. Kanitz und Prof. Dr. Leopold Langselder, ferner den externen Mitgliedern des Komitees: Direktor Alexander Hecht, Direktor Dr. S. Krenberger und Regierungsrat Dr. I. Schlag wird der Dank für ihre Mühewaltung ausgesprochen; desgleichen Herrn Direktor D. Simon in Teplitz- Sckiönau, welcher sich bereits seinerzeit als Mitglied des Wiener Kultusvorstandes mit dieser Angelegenheit befaßt und auch jetzt bei der Ausarbeitung des Entwurfes in ersprießlicher Weise mitgewirkr hat. Die wesentlichsten Bestimmungen des Organisationsstatutes, welchem auch Herr Oberrabbiner Dr. Güdemann die Zustimmung erteilte, sind: Die Aufgabe der Religionslehrer-Bildungsanstalt ist die Heranbildung von Lehrkräften zur Erteilung des israelitischen Religionsunterrichtes an Wiener Volks- und Bürgerschulen. Die Anstalt besteht aus einer Klasse mit vierjährigem Lehrkurse, Gegenstände des Unterrichtes sind: Religionslehre, biblische und jüdische Geschichte und die dazugehörige Geographie. Die Aibel im Urtexte, Pentateuch, Propheten. Hagiographen. Das Gebetbuch. Rabbinische Literatur. Hebräische Grammatik. Pädagogik. Deutsche Sprache und Literatur. Geschichte und Geographie. Naturgeschichte. Naturlehre und Mathematik. Musik und Synagogengesang. Turnen. Schönschreiben. Die Aufnahme von Schülern findet nur alle vier Jahre statt, ausnahmsweise können genügend qualifizierte Bewerber auch innerhalb des vierjährigen Zeitraumes zu Beginn eines jeden Semesters ausgenommen werden. Bei der Ausnahme werden Bewerber, die zumindest die vier ersten Klassen einer Mittelschule mit Erfolg absolviert Nr. 34 haben, bevorzugt. Es können jedoch auch solche Bewerber ausgenommen werden, die eine Bürgerschule mit gutem Erfolge absolviert haben oder eine anderweitig erworbene entsprechende Vorbildung Nachweisen. Die Bewerber um Ausnahme in den I. Jahrgang müssen das 14. Lebensjahr zurückgelegt haben, körperlich und geistig gesund und in ihrem sittlich religiösen Lebenswandel unbescholten sein. Die Bewerber haben sich einer Aufnahmsprüfung zu unterziehen. Ueber die Zulassung zu derselben entscheidet das Kuratorium. Beider Prüfung haben die Bewerber nachzuweisen: 1. Im Hebräischen: vollkommene Fertigkeit im korrekten und geläufigen Lesen und die Fähigkeit, leichtere Abschnitte aus dem Pentateuch und dem Gebetbuche zu übersetzen. 2. In allen übrigen Fächern, die den Lehraufgaben der vier unteren Mittelschulklassen, beziehungsweise der Bürgerschule entsprechenden Kenntnisse. Soweit letztere aus den vorliegenden Zeugnissen ersichtlich sind, kann bei Mittelschülern von einer allgemeinen Prüfung abgesehen werden. Eine Befreiung von der schriftlichen Prüfung aus der Unterrichtssprache und der mündlichen aus der Religion findet jedoch in keinem Falle statt. Ueber die Aufnahme entscheidet eine Prüfungskommission, welche aus dem Lehrkörper und einem Delegierten des Kuratoriums als Vorsitzenden besteht. Für die Lehrziele und Lehraufgaben in Pädagogik, deutsche Sprache und Literatur, Geschichte und Geographie, Naturgeschichte, Naturlehre und Mathematik sind in Allgemeinen die Bestimmungen des § 34 u. ff. des allgemeinen Organisations-Statutes für österreichische Lehrerbildungsanstalten maßgebend. Nur wird die spezielle Methodik auf die Gegenstände des Religionsunterrichtes beschränkt. Die ausführlichen Lehrpläne für die allgemeinen Unterrichtsfächer, sowie für den Religionsunterricht werden von den hiezu gewählten fachmännischen Komitees ausgearbeitet. An würdige Schüler können vom Kultusvorstande über Vorschlag des Kuratoriums Stipendien oder Unterstützungen gegen Widerruf verliehen werden. Der Bezug eines Stipendiums während der ganzen Studienzeit verpflichtet zu mindestens fünfjähriger Dienstleistung als Religionslehrer der Wiener israelitischer Kultusgemeinde. Nach mindestens zweijähriger, provisorischer Verwendung haben die Kandidaten vor der vom Wiener Kultusvorstande für Neligionslehrer an Volks- und Bürgerschulen eingesetzten Prüfungskommission die Lehrbefähigungsprüfung abzulegen. Für die Lehrbefähigungsprüfung, bei welcher die Kandidaten die praktische Eignung nachzuweisen haben, werden besondere Bestimmungen einer späteren Beschlußfassung Vorbehalten. — Nach Erwerbung des Lehrbefähigungs-Zeugnisses haben die Kandidaten bei tadelloser Haltung, nach Maßgabe der Vakanzen, auf definitive Anstellung im Dienste der Knltusgemeinde Anspruch. Schluß der Sitzung 1 Uhr Mittags. Tempel-Spenden: Im B e t h a u s e, XVI., H u b e r g a s s e 8. Von den Herren: Pollitzer Eduard Kronen 10. — , A. Beck 40.—, Lehrer Weiß 4. , dt. Beck 25.—, Tritsch 5.—, M. Fried 2.—, M. Koch 2.—, Josef Kodier 2. , Bernhard Trnka 10, Moriz Schmeier 14.—, Moriz Klein 12.— , Alexander Goldblatt 40.—, Gustav Fürst 4.-, Adolf Deutsch 6.—, Adolf Kohn 20.- , Moriz Schöngut 20.—, Moriz Pick 25.—, Leopold Deutsch 25.—, Leopold Trebitsch 60.—, Ignaz Kollmann 2.—. Leopold Kollmann 6. - , N. Königstein 6.— , Josef Kobler 2. , Samuel Fischer 6.—, Heinrich Deutsch 26.-, Mayer Kollmann I.—, David Alt 8.—, S. Kohn 1.—, Wilhelm Mandl 4.—, Albert Lang 3.—, M. Toch 4. , Bernhard Schmidek 8.—, Karl Zimmer 25.—, Herzl jun. 8.—, Samuel Fischer 4.—. Desider Stern 6.—, N. Schwarz 6.—, Adolf Waringer 4 —, N. Brüll 8.-, N. Chasan 10.—, Jakob Kohn 2.—, M Kurzweil 2.-, Josef Lüftschitz 18.—, Sigmund Schickler 8 —, N Steigl 20.—, Markus Glücksmann 35.—, S. Fischer 4.—, Salomon Kohn 2.—, Alois Winterstein 4—, Moriz Brandt 60.—, Moriz Pick 20.—, N. Deutsch 25.—, N. Gerstl 4.—, N. Nobl 4.—, N. Schnürer 2.—, Dr. Gabor Höflich 12.—, Franz Leer 8.-, Salomon Adler 4.—, Dr. Emil Fürth 12.—, Heinrich Gans 9.— , Ellenbogen 6.—, Isidor Hahn 12.—, Leopold Leisten 17.—, Johann Sinnreich 4.—. Dr. Dlocbs Mocbens örift.

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