Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 23 (8.6.1906)
- Date
- 1906-06-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 23 Dr. Dlocv s MiocvenscvrtN. Sette 371 Pesak hat seine Beobachtungen, die ec nicht fortgesetzt bat, aus einer Entfernung von 676 Meter gemacht. Der Wiener Ophthalmologe Professor Schnabel, hat experimentell festgestellt, „daß es unmöglich sei, einen bekannten Menschen mit freiem Auge auf 676 Meter wiederzuerkennen" (S 101), und Versuche des Augenarztes Professor Silex in Berlin haben zu dem nämlichen Ergebnis geführt (S. 257). Pesak ist normalsichtig. Das sind die Zeugen, die Hilsner am stärksten belastet haben. Selbst angenommen, die Zeugen, die sich übrigens widersprechen,. haben sich nicht geirrt-, sie seien nicht das Opfer einer Suggestion, so wäre durch ihr Zeugnis und durch die übrigen Beweismittel die Täterschaft Hilsner nicht erwiesen. Es ist ja nicht einmal ganz sicher, daß die Tat da begangen worden ist, wo die Leiche gefunden worden ist, obwohl es die Prager Fakultät annimmt (S. 234). Dagegen N u ß b a u m (S. 81 f£). Man erhält den Eindruck, daß der Schuldspruch nur vermöge des fanatischen Glaubens an einen Ritualmord möglich war. So schwer begreiflich die Verurteilung Hilsners als Mörder der Hruza ist, so ist doch seine Täterschaft in dem Fall Klima noch viel unwahrscheinlicher. Der Verdacht beruht darauf, daß Zeugen Hilsner an dem Tag, an dem die Klima zum letztenmal gesehen wurde, mit dem Mädchen gesehen haben wollen. Hier tritt der Eindruck der Suggestion noch stärker hervor als in der ersten Verhandlung, obwohl der Vorsitzende und die Staatsanwaltschaft einen Ritualmord nun grundsätzlich abweisen. Damit war aber der Glaube an den Ritualmord nicht zerstört. Wenn in dem Fall Hruza die Täterschaft Hilsners nicht nur nicht erwiesen, sondern unwahrscheinlich ist, so hat Hilsner im Fall Klima ein unanfechtbares Alibi nachgewiesen. Wenn die Schrift Nußbaums die Schuld Hilsners mindestens zweifelhaft macht, so bietet der österreichische Strafprozeß einen einfachen Weg, um Hilsner zu seinem Rechte zu verhelfen. 8 362: „Der Kassationshof ist berechtigt, nach Anhörung des Generalprokurators im außerordentlichen Wege und ohne an die im 8 353 vorgezeichneten Bedingungen gebunden zu sein, die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zugunsten des wegen eines Verbrechens oder Vergehens Verurteilten zu verfügen, wenn sich ihm bei einer auf besonderen Antrag des Generalprokurators vorgenommenen Prüfung der Akten erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der dem Urteile zugrunde gelegten Tatsachen ergeben, welche auch nicht durch einzelne, vom Kassationshofe etwa angeordnete Erhebungen beseitigt werden." S t o o ß. Nie „Kol«. Ztg" «der das Justizvrrbrrchr« Kege« Leopold Hilsner. Die „Köln. Ztg." schreibt unter dem Titel: Zur Psychologie der Aussage. Die junge Wissenschaft der Kriminalpsychologie hat den naiven Glauben erschüttert, daß die beeideten Aussagen einer wahrheitsliebenden Person ohneweiters als übereinstimmend mit dem objektiven Sachverhalt gelten dürfen. Eine eindringende Psychologie der Aussage hat die schlichte Darstellung eines einfachen Tatbestandes durch einen glaubwürdigen Zeugen in das zerlegt, was richtige oder irrige Beobachtung und was ein Urteil, die Deutung einer Beobachtung ist. So setzt sich der Satz: „Die Person, die ich am Tatorte gesehen habe, war Herr X", aus einer Reihe von Beobachtungen über Gestalt, Kleidung, Gebärden eines Menschen und aus der Schlußfolgerung zusammen, der also ausstaffierte Mensch sei identisch mit dem wohlbekannten Herrn 3t*. Die Beobachtung kann oberflächlich und ungenau, das Urteil kann falsch sein, zwei Fehlerquellen bei einer höchst einfachen Zeugenaussage. Weiter hat man aber festgestellt, daß es in breitem Umfang eine natürliche, normale Aussagefälschung ohne Willen und Wissen gibt. Die Zeit läßt nämlich das Erinnerungsbild mit seinen farbigen Einzelheiten nicht nur verblassen; sie wirkt nicht nur negativ, auslöschend, sondern auch positiv, verfälschend; das Gedächtnis hat nämlich das Bestreben — und es wird darin durch den Aussagezwang unterstützt — die zerstreuten Einzelheiten um einen magnetischen Punkt herum zu gruppieren und zu einem harmonischen Bilde zu formen. Da nun der Phantasie stets frische Farben zu Gebote stehen, so übertreffen die nachträglichen Korrekturen, die sie vornimmt, an Lebhaftigkeit und an subtiler Ausmalung der Einzelheiten die treuen Erinnerungen, an denen die Aufmerksamkeit nicht immerfort herumboffelt. Musterbeispiele dieser normalen Aussagefälschung liefern alle Sensationsprozeffe, welche die Leidenschaften erregen und die Volksphantafie in Schwingungen versetzen, und unter den Sensationsprozessen wiederum vor allem die Ritualmordprozeffe, welche die Einbildungskraft mit grauenvollen Bildern von typisch-regelmäßigem Gepräge erfüllen. Die Phantasie hat hier sofort eine Reihe von festen Punkten zur Hand, um die herum sie ihre Krystalle Niederschlagen kann. Eine aktenmäßige Darstellung eines großen Blutbeschuldigungsprozesses ist deshalb für den Psychologen stets eine Fundgrube, die ihm reiche Belehrung verspricht. Eine solche Darstellung gibt in gewissenhaft unparteiischer, sorgsam abwägender Weise der Berliner Rechtsanwalt Dr. Arthur Nußbaum in seinem Buche „Der Polnaer Ritualmordprozeß" (Berlin, Hayns Erben). Im Bre2ina-Walde bei Polna, einem katholisch-tschechischen Landstädtchen auf der Hochebene Böhmens an der mährischen Grenze, wurde am Abend des 29. März 1899 eine Häuslertochter ermordet; am Morgen desselben Tages wurde der arbeitsscheue und geistig beschränkte jüdische Proletarier Hilsner in demselben Walde gesehen. Auf diesen geringfügigen Umstand hin wurde der jüdische Schustergeselle verhaftet; die Volksleidenschaft. die nationale Erbitterung, der antisemitische Parteihaß bemächtigten sich der Sache, arbeiteten in Zeitungen. Flugschriften. Parlamentsreden und Plaidoyers ein farbensattes, aufreizendes Gemälde der Tat aus, errichteten eine Nebenregierung, welche die Gerichtsbehörde überwachte und ergänzte, und lieferte der erhitzten Einbildungskraft die regulierende Kraft, um die herum sich die anfangs belanglosen Einzelheiten einer Beobachtung zu einem wuchtigen Belastungsmaterial zusammenschließen konnten. Die Zeugen, die sich zuerst meldeten, wußten nur geringfügige Umstände beizubringen, aber je mehr Monate verstrichen, um so mehr Leute erinnerten sich plötzlich, daß sie eine Beobachtung von entscheidender Wichtigkeit gemacht hatten. Und bei jeder spätern Zeugenaussage hatte diese Beobachtung immer wieder einen bedeutsamen Zuwachs erhalten, der stets in der Richtung des Ritualmordmotivs verlief. Sicher und bestimmt traten alle diese Zeugen auf, sicher und bestimmt hob der eine die Aussage des andern auf. Die Anklagebehörde war in Verzweiflung, denn das Belastungsmaterial baute sich auf dem Ritualmordmotiv auf; da sie aber amtlich die Blutbeschuldigung nicht zulasten wollte, so brach das Anklagegebäude zusammen, denn ein psychologischer Ersatz, ein anderer Antrieb zur Tat war nicht zu beschaffen. Hilsner wurde zum Tode verurteilt und zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt; er befindet fich noch in der Strafanstalt, ein Mann, der keinerlei Sympathien erweckt, aber aller Wahrscheinlichkeit nach das Opfer eines Justizirrtums. Wie heißt nun die seelische Triebkraft, die so manche Männer und Frauen bewog, nach langen Monaten aus dem Dunkel hervorzutreten, ihr Schweigen zu brechen und im grellen Licht eines Sensationsprozestes mit tätlicher Sicherheit Dinge zu vermelden, die teils physisch oder psychologisch unmöglich, teils untereinander gänzlich unvereinbar waren? Es ist ein kleiner Bursche, der seit grauen Urzeiten in der Menschenbrust kichernd und verwandlungsfroh sein Wesen treibt. Wer fich mit dem Menschen beschäftigt hat, der zur Eiszeit das Mammut jagte, der weiß, daß der Schmuck älter ist als die Kleidung, die Eitelkeit, das Bedürfnis, das Ich in angenehmer Weise von der Umgebung abzuheben, älter ist als die Neigung, die Blöße schamhaft zu verhüllen. Die Sehnsucht, in einem auf-