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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-06-01 · 22 (1.6.1906) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
22 (1.6.1906)
Date
1906-06-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 354 einmal in Untersuchung gestanden sei, während er den Antrag des Verteidigers, die Vorstrafen des Hauptbelastungszeugen Pesak, des Zeugen mit den Fernrohraugen, festzustellen, ablehnt, wenn man eine Zeugin in Pisek einspruchslos erzählen läßt, daß, einem Gerüchte zufolge, in Wiesnitz, dem Geburtsorte der Agnes Hruza, seit deren Ermordung das Wasser blutig fließe und die Juden sich darin die Hände waschen, wenn gestattet wird, daß Zeugen ihre Aussagen mit den unflätigsten Beschimpfungen des Angeklagten einleiten, wenn das Auditorium in einer vieltägigen Verhandlung beständig mit lärmenden Zurufen in die Verhandlung eingreist, der bereits erwähnte Redakteur Husek im Gerichtssaale eine Art von Diktatur sich anmaßt, laut Befehle erteilt, Rügen erläßt, wenn der Staatsanwalt in seinem Plaidoyer, also in einem Zeitpunkte, da jede weitere Beweiserhebung unmöglich ist, mit der Mitteilung verblüfft, er habe soeben ein Telegramm erhalten, wonach einer der Entlastungszeugen soeben wegen versuchter Verleitung zum Meineid verhaftet worden sei, während er gleichzeitig verschweigt, daß er, der allmächtige Staatsanwalt, es war, der diese Verhaftung veranlaßte, wenn schließlich Dr. Baxa, dem der Bürgermeister von Polna selbst die Vertretung übertrug, jene schon charakterisierte Brandrede halten durfte, so sind alle diese und hundert andere ähnliche Vorgänge grobe Gesetzwidrigkeiten, aber alle zusammen kein einziger Nichtigkeitsgrund. So wurde das Recht gebeugt, das Gesetz gebrochen, die Verurteilung erzwungen, ohne daß gegen Scheußlichkeiten dieser Art eine Remedur möglich ist. Wie Solon den Vatermord, so hielt Glaser Vorgänge dieser Art für so unmöglich, daß es ihm überflüssig schien, sie mit der Nichtigkeitsbeschwerde zu verfolgen. So ist denn ein Urteil gefällt und rechtskräftig geworden, das nur jene befriedigen kann, die über Justizleichen hinweg die Verwirklichung ihres Programms anstreben. Ich habe dem vielseitigen Thema mit Absicht gerade diese Seite abgewonnen, weil sie, wenn es mir gelungen ist, sie entsprechend zu beleuchten, die Vereinigung aller Gutgesinnten vollziehen muß. Denn, ob schuldig oder nichtschuldig, eines ist gewiß: In keinem Kulturstaate der Welt, nirgends, wo die Reinheit der Justiz zu den obersten Besitztümern der Nation gerechnet wird, darf einer Verurteilung ein Prozeßverfahren vorausgehen, das im Grunde nichts anderes war, als eine mit etlichen Prozeßordnungsfetzen lose verhüllte Lynchjustiz. Die Justiz entheiligen, sie zur Magd eines schmutzigen Gelüstes erniedrigen, ist ein himmelschreiender Frevel, mag auch der letzte aller Menschen das Opfer sein, mag es auch Leopold Hilsner sein. Ist aber diese Einsicht einmal gewonnen, steht es fest, daß unter den wüsten Händen einer ausschweifenden Agitation das edle Antlitz der Gerechtigkeit zu einer mänadenhaften Fratze entstellt wurde, dann kann ich, trotz jahrelanger Gehirndressur, mich noch immer nicht mit dem Gedanken befreunden, daß erkanntes Unrecht für allezeit als höchstes Recht in Geltung bleiben soll, weil es die schablonenhafte Prägung eines unzureichenden Gesetzes gefunden hat. Was nützt es, daß dann die gelehrten Herren aller Instanzen die Köpfe zusammenstecken, sich um den Seziertisch gruppieren, auf dem Hilsners Justizleiche lag, und die geistreichsten Betrachtungen darüber austauschen, ob Hilsner wirklich an einer von den Paragraphen zugelassenen Krankheit zugrunde gegangen ist? Unser Prozeßordnungsapparat ist nämlich so zart und fein, daß er nur mikroskopisch kleine Verletzungen in der Regel möglich macht. Da sitzen denn die Herren und suchen nach den winzigen Stichen und leichten Quetschungen, wie sie bei der Prüfung von Nichtigkeitsgründen zuweilen zutage treten. Wenn nun da einer hinzutritt, um den Herren zuzurufen: „Ja, meine Herren, sehen Sie denn nicht, daß die Leiche einen zerschmetterten Schädel hat?", da dürfte man zur Antwort bekommen: „Pardon, das geht uns nichts an, der zerschmetterte Schädel ist kein Nichtigkeitsgrund." Als es Voltaire gelang, das Jntereffe des französischen Königshofes für den gefolterten und Hingerichteten Jean Calas zu wecken, da war es Ludwig XV., der die Revision des Prozesses anordnete. Fündig Richter wurden mit der Überprüfung der Prozeßakten betraut, die denn auch bald genug das gefällte Nr. 22 Urteil als irrig und Calas für unschuldig erklärten. Und die Kaiserin Katharnia von Rußland schrieb an Voltaire einen Brief, der folgende Stelle enthielt: „Sie haben die großen Feinde der wahren Religion und Wissenschaft: den Fanatismus, die Dummheit und die Schikane, angegriffen; möge Ihr Sieg ein vollständiger sein!" Das war damals. Heute sind wir ja gottlob weiter. Heute haben wir ein Gesetz und alle die vielumschmeichelten Garantien des modernen Prozeßrechtes. Heute muß es uns ein Trost sein, zu wissen, daß der Vorsitzende von Pisek nach gefälltem Urteil an den verdienstvollen Verteidiger Dr. Aurednicek mit den Worten herantrat: „Herr Doktor, ein Unschuldiger ist zum Tode verurteilt worden." Der Vorsitzende mußte das freilich wissen. Im übrigen muß im Namen des modernen Prozeßrechtes alles beim Alten bleiben. Wozu hätten wir denn alle die modernen Bürgschaften gegen die Verurteilung Unschuldiger? Ist aber einmal, wie hier, ein Unschuldiger verurteilt worden, dann bleibt er verurteilt und eingekerkert bis ans Ende seiner Tage. So will es das moderne Prozeßrecht mit seinen unschätzbaren Bürgschaften gegen die Verurteilung Unschuldiger. Nein, sage ich, so will es Recht und Gesetz nicht. Es muß sich eine Lösung finden lassen, die auch hier Recht und Gesetz zu Ehren bringt. Allerdings fordert das Gesetz zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens „neue Tatsachen". Als ob der Skandal der alten Tatsachen nicht jeden rechtschaffenen Menschen darüber belehren müßte, daß hier eine Ungeheuerlichkeit rechtliche Sanktion erlangt hat. Unrecht zu verhüten, dazu ist das Gesetz gemacht. Ein Gesetz aber, das erkanntes Unrecht fe st zuhalten zwingt, ein Gesetz, das die Gerechtigkeit geradezu verhindert, ein Gesetz, dem der tote Paragraph mehr gilt als die Eingebungen eines lebendigen Rechtsgefühls — ein solches Gesetz ist verwerflich, denn es ist kulturfeindlich und unsittlich. Soll wirklich das Schicksal dieses armen, gepeinigten Menschen von dem Zufall abhängig sein, der irgend eine „neue Tatsache" zum Vorschein bringt und so dem Formalismus des Wiederaufnahmsverfahrens entspricht? Ich kann es nicht glauben. Ich habe trotz des Prozesses Hilsner meinen Glauben an die Menschheit nicht verloren. Mag der Streit des Tages, die Forderung des Augenblickes manchen vorübergehend seiner wahren Gesinnung entfremdet haben — das ewig Menschliche ist ja doch das Band, das uns schließlich wieder zusammenführt. Darum richte ich über alle Klüfte und Parteiungen hinweg meinen Appell an die ganze gesittete Welt, an alle, deren Auge noch eine Träne beschleicht im Angesichte fremden Leides, darum möchte ich es hinausrufen in fernste Fernen, soweit Menschen sind, vom Mitleid mit menschlicher Kreatur zu Menschen geadelt: Höret! Es gibt ein furchtbares Unrecht zu tilgen! Helfet alle, alle, ehe es zu spät ist! * * * Der Zeuge mit den Fernrohraugeu im Prozeß Hilsner. Hilsner wurde bekanntlich hauptsächlich infolge der Aussage des Hauptzeugen zum Tode verurteilt, der ihn auf 600 bis 700 Meter im Walde gesehen haben wollte. Was solche Zeugenaussagen wert sind, zeigt eine Mitteilung in der „N. Fr. Pr." Dieselbe erhält folgende Zuschrift: In Nummer 14974 vom 1. d. veröffentlichten Sie einen Bericht über eine in Warschau gegen zwei Angeklagte stattgehabte Gerichtsverhandlung, bei der sich trotz der bestimmten Aussage von Zeugen herausgestellt hat, daß eine Personenverwechslung vorliegt. Ein ganz analoger Fall trug sich kürzlich beim Wiener Landesgerichte in Strafsachen zu, nur mit dem Unterschiede, daß ein gänzlich Unschuldiger, Gottlieb Aulitzky, auf Grund vager Angaben einer mit reichlicher Phantasie ausgestatteten Frauensperson einen vollen Monat in Untersuchungshaft gehalten wurde. Diese Zeugin wollte bemerkt haben, daß Gottlieb Aulitzky nach 8 Uhr abends in Stadlau mit zwei Fahrrädern an der Elektrizitätsfabrik „Union" vorbeifuhr und daß er einige Minuten später dieselbe Stelle mit einem Rade passierte. Dieser Radfahrer wurde nun infolge der Kombination der genannten Frauensperson mit einem in der Fabrik „Union" verübten Dr. Dlocb's MlocvenscbrM.

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