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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-06-01 · 22 (1.6.1906) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
22 (1.6.1906)
Date
1906-06-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 352 Dr. Llocv's Mocoenscvcm. Nr. 22 Wenn Liszt in seinem Vorworte zu Nußbaums Buche sagt, es sei „keine Tendenzschrift, was der Verfasser uns geliefert hat, sondern eine nüchterne, streng wissenschaftliche, überall auf dem Akteninhalt fußende Darstellung eines der interessantesten und lehrreichsten Prozesse aus dem letzten Viertel des 19. Jahrhunderts", so kann ich für meinen Vortrag jenes Attribut der Tendenzlosigkeit nicht in Anspruch nehmen. Ich bin zu Ihnen gekommen, um eine Tendenzrede zu halten, ich bin gekommen, um . mit der Kraft tieffter Rechtsüberzeugung alle Leidenschaften des Rechtssinnes und der Menschlichkeit zu entstammen zum Kampfe gegen brutalste Rechtsvergewaltigung. Was nie und nirgendwo bisher sich zugetragen — die Verurteilung wegen sogenannten Ritualmordes — was mit so unerhört gesetzeswidrigen Mitteln zustande gebracht, der Justiz gleichsam terroristisch abgerungen wurde, das spottet auch als fertiges Produkt, als rss judicata, des Richtmaßes der Gesetzlichkeit. Den Fall Hilsner nach dieser Richtung zu betrachten, habe ich mir zur Aufgabe gesetzt. Und nur nach dieser Richtung. Die übrigen Gesichtspunkte, die die Affäre dem Kulturhistoriker darbietet, überschreiten meine Kompetenz. Ich muß es mir darum insbesondere versagen, hier noch einmal alle die Argumente zusammenzutragen, mit denen das alberne Ritualmordmärchen bekämpft wurde. Wozu auch? Die Fanatiker des antisemitischen Sansculottismus lassen sich nun einmal nicht überzeugen. Sie sind blind gegen die klarsten Einsichten, taub für die unwiderlegbarsten Beweise, und wer die Einflüsterungen leitender Dummköpfe und perfider Demagogen höher anschlägt als alle Bullen zahlreicher Päpste, dem ist nicht zu helfen. Und wenn gegen die Dummheit bekanntlich selbst Götter vergebens kämpfen, was können dann gegen die von einer allmächtigen Propaganda organisierte Dummheit und Gemeinheit armselige Gesetzesparagraphen ausrichten? Hilsner wurde in Kuttenberg und, nachdem der Oberste Gerichtshof dieses Urteil kassiert hatte, in Pisek der Ermordung zweier Mädchen, Agnes Hruza und Marie Klima, schuldig erkannt und zum Tode verurteilt. Die lebenslängliche schwere Kerkerstrafe, in welche kaiserliche Gnade die Todesstrafe umgewandelt hat, verbüßt Hilsner derzeit in der Strafanstalt Stein. Gewiß werden, solange Menschen fehlbar sind, auch Richter irren, und wenn der Fall Hilsner sonst nichts wäre, als ein Justizversehen, so könnte man sich schließlich mit der Unzulänglichkeit aller irdischen Einrichtungen beruhigen. Aber so steht es um diesen Prozeß nicht. Der Prozeß Hilsner stand unter dem Zeichen einer Schreckensherrschaft äußerer Mächte, die alle Verhältnisse unheilbar verwirrte, die Geister vergiftete, die öffentliche Meinung in krankhafte Ekstase versetzte, Zeugen schuf und präparierte und die Geschwornen notwendigerweise in ihren Bannkreis zog. Hilsner wurde verurteilt und mußte verurteilt werden, nicht weil er schuldig war, sondern weil die antisemitische Propaganda seine Verurteilung forderte. Hilsner ist nicht das Opfer eines Justiz i r r t u m s, Hilsner - ist das Opfer eines Justiz Mordes, eines planmäßig vorbereiteten, mit abgrundtiefer Frechheit inszenierten, tückischen Justizmordes. Das wollte ich doch endlich deutlich heraussagen, so deutlich, daß selbst der bornierteste Antisemitenhäuptling mich versteht, aber auch so laut, daß auch diejenigen es hören, die sich gegen die unangenehme Wahrheit die Ohren verstopfen. Ja, es war eine rasende Justizorgie, was da aufgeführt wurde, ein antisemitisches Bacchanal, bei welchem ein armer Teufel nach allen Regeln des antisemitischen Ritus abgeschlachtet wurde. Von jenem tschechisch-antisemitischen Redakteur Jaromir H u s e k angefangen, der, wie seine wegen verleumderischer Ritualmordbeschrlldigung eines jüdischen Schächters im Jahre 1893 zu 14 Tagen Kerkers erfolgte Verurteilung zeigt, nicht immer mit gleich glänzendem Erfolge seinen Ritualmordspleen für Parteizwecke kultiviert, finden wir auf dem ganzen Wege in tausend Formen und Erscheinungen die unverhülltesten Eingriffe der antisemitischen Agitation. Den Beginn machte, wie gesagt, jener Husek mit einem Briese, für den er sich den richtigen Adressaten ausgesucht hatte: Herrn Ernst Schneider, bekanntlich der geschätzteste Spezialist für Ritualmord innerhalb der antisemitischen Partei. Dieser Brief, in welchem zuerst in dürren Worten Hilsner des Mordes an Agnes Hruza beschuldigt und nebenbei auch das Bezirksgericht Polna mit den allerschwersten Beleidigungen belegt wird, wurde von Schneider in den Wiener antisemitischen Tagesblättern veröffentlicht. Und nun setzte die antisemitische Propaganda mit aller Macht ein, für die es natürlich von Haus aus nicht zweifelhaft war, daß die Hruza einem Ritualmord zum Opfer gefallen war. Die ganze judenfeindliche Preßmeute wurde losgelassen, um in zahllosen Zeitungsartikeln das beliebte Thema in immer neu entdeckten Nuancen zu variieren, jeden Tag wußte sie neue Ueberraschungen, neue Details, neue Mitschuldige einer förmlichen Ritualmordverschwörung, neue Indizien zu bringen, eine skruppellose Broschürenliteratur verstand es, den Brand zu nähren, Flugblätter des aufreizendsten Inhalts, Bilder, Ansichtskarten mit schauderhaften Darstellungen des Ritualmordes, Hilsnerbüsten, Schimpflieder taten das Ihrige, die Erregung der Massen auf den Kulminationspunkt zu treiben, bis diese schließlich in Judenexzessen explodierte. Und diese Flugblätter, diese Bilder und Ansichtskarten, diese Zeitungen und Verse gingen natürlich von Hand zu Hand, monatelang gab es in Polna, Kuttenberg und Pisek keinen anderen Gesprächsstoff, das ganze Land war in Aufruhr, Judenkrawalle waren in Permanenz, die systematisch fanatisierte Bevölkerung forderte in tausend Flüchen und Verwünschungen ein Opfer, das Opfer. Man hat es ihr hingeworfen und dann war Ruhe. Hören Sie nur eine Strophe des sogenannten Hilsnerliedes, das die Buben auf der Straße sangen: „Es schlug der Hilsner, großer Gott, Ein schönes Christenmädchen tot. Das ohne Ahnung ans dem Nähen Zur Mutter wollt' nach Hause gehen Zum Heimatsdorf Klein-Wiesnitz." Und hinter allen diesen skandalösen Vorgängen, als die eigentlichen Regisseure der Aktion, standen die Mitglieder des sogenannten Rechtskomitees, kräftigst unterstützt von der parlamentarischen Agitation ihrer Parteigenossen in Wien. Schon am 28. April 1899, also wenige Tage nach Auffindung der Leiche der Agnes Hruza, brachte der wackere Schneider im niederösterreichischen Landtage eine Interpellation ein, in der es heißt: „In Oesterreich werden Justizminister von Juden bestochen, um überwiesene Ritualmörder freizulassen." Und in diesem Tone ging es fort, eine Interpellation verdrängte die andere, eine unendliche Skala blutrünstiger Akzente. Niemals ward die Parlamentstribüne, niemals die Abgeordnetenimmunität gewissenloser mißbraucht. Und die geflügelten Worte dieser famosen Gesetzgeber flatterten hinaus, gierig ausgenommen vom Rachedurste Hunderttausender, wirksam verbreitet von der unermüdlichen Betriebsamkeit des schon erwähnten Rechtskomitees. Wenn all' die frevelhaften Dinge, die die Geschichte der österreichischen Rechtspflege mit unauslöschlicher Schmach bedecken, in einem Mikrokosmos gezeigt werden sollen, dann ist es die Tätigkeit dieses antisemitischen Rechtskomitees, die ein besonderes Kapitel füllt. Man duldete das schimpflichste Kesseltreiben gegen die Untersuchungsrichter, weil sie sich nicht als Fanghunde mißbrauchen ließen, man ließ es geschehen, daß notorische Fanatiker des Judenhasses sich als Privatuntersuchungsorgane aufspielten, man schritt nicht ein, als Leute solcher Gesinnung, wie Schneider offiziell ihnen nachrühmte, 180 Personen als Zeugen vernahmen, und fand es in der Ordnung, daß dieses seltsame Treiben die werktätige Beihilfe der Ortsbehörden von Polna fand. Jawohl, der Polizeikommissär von Polna, Gemeindefunktionäre von Polna und vor allem der ehrenwerte Bürgermeffter von Polna, Sadil, waren eifrige Mitglieder dieses Rechtskomitees, das, wie Nußbaum bemerkt, „dem Gericht zum Hohne" eine förmliche Nebenuntersuchung in großem Stile eröffnete. Und die Protokolle, von diesen Leuten ausgenommen, hatten amtlichen Charakter und wurden in der Schwurgerichtsverhandlung teilweise den Zeugen vorgehalten. Eines dieser Protokolle hat einen herostratischen Weltruf erlangt. Einer der Rädelsführer des Rechtskomitees ließ von einigen

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