Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 22 (1.6.1906)
- Date
- 1906-06-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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«Kr. 22 Dr. JBlocb's Wocbenscbcttt. Äette 351 Der Sohn des Abgeordneten, der ein halbes Jahr nach seiner Entlassung noch Gage bezieht. Der verheiratete Oberinspektor, der Beamtinnen zum Zuckerbäcker führt, ihnen Blousen kauft und ihnen „im Scherz" das Avancement verspricht, wenn sie seine Geliebten werden. Ein Abgeordneter, der die Entlassung eines tüchtigen Arbeiters fordert, weil ein Verwandter es will. Der Maler, der aus dem Eisenbahnfonds auf ein nicht geliefertes Bild Vorschüsse bekommt. Der Abgeordnete, der für nicht gebrauchte Arbeiten tausende Kronen bezieht. Der Prozeß dauert noch fort und dürfte noch weitere Funde aus dem breiten, christlichsozialen Sumpfe bringen. Diese noch niemals erhörten Zustände predigen deutlicher als alle Worte die unermeßliche Verlogenheit der herrschenden Partei, die offenbar schon den Verwesungsprozeß durchmacht und in ihrem eigenen Schmutze ersticken wird. Wir bringen die markantesten Stellen aus dem bisherigen Verhör, welche die Vorgänge im niederösterreichischen Landeseisenbahnamt scharf beleuchten: Faktum Uhlig. In dem Artikel der „Faust" über den Unterbeamten Friedrich v. Uhlig wird gesagt, daß er schmutzige Schulden habe, daß er ein Zechpreller sei und unrechtmäßig eine Beamtenuniform trage. Trotzdem werde er vom Landesausschusse unterstützt, weil er ein tüchtiger Wahlagitator sei. Uhlig erhalte während der Wahlen Urlaub und agitiere dann für die Partei seiner Vorgesetzten. Der zu diesem Faktum einvernommene Zeuge Dr. Hirtmayer gibt an, daß Uhlig tatsächlich einmal während der Gemeinderatswahlen in Klosterneuburg Urlaub nahm, zu welchem Zweck, sei dem Landesausschuß unbekannt. Faktum Schurek. Der Stationsmeister Hans Kopp aus St. Pölten erteilt über die Unterschleife des Stationsbeamten folgende Aufklärung: Schurek entfernte sich vor der Skontrierung; als er nicht zurückkehrte, wurde in seiner Abwesenheit die Kasse mit einem Sperrhaken geöffnet und ein Abgang konstatiert. — Verth.: Ist das der gewöhnliche dienstliche Vorgang? — Zeuge: Das weiß ich nicht. Stationsmeister Ernst Ritter v. Flick sagt über die Affäre Schurek in ähnlichem Sinne aus. Verth.: Wurde Schurek von der Skontrierung vorher verständigt? — Zeuge: Man sagte ihm. er soll seine Kasse in Ordnung bringen. Er ging in die Stadt, um Geld aufzutreiben, da ihm dies nicht gelang, kehrte er nicht wieder zurück. — Angekl. Ullrich: Wissen Sie, wie viel der Abgang betrug? — Zeuge: Nein. — Vertheidiger: Aber gestohlen ist worden! Der Sohn des Abgeordneten Schneider. Hierauf gelangt das Faktum des Assistenten E. Schneider, eines Sohnes des Reichsrats- und Landtags-Abgeordneten Ernst Schneider, zur Erörterung. In der inkriminierten Stelle wird ausgeführt, daß der junge Schneider, der Aspirant bei der Südbahn war, bei den Landeseisenbahnen sofort als Assistent angestellt wurde, vom Dienste ausblieb, wann er wollte, oft berauscht war, wobei es einmal vor dem „Cafe Zentral" zu einer aufsehenerregenden Szene kam. Sein Vater erließ eine Warnung, daß er für seinen Sohn nichts zahle. Trotzdem Schneider zuletzt ein halbes Jahr nicht mehr im Dienste war, lief seine Gage weiter u. s. w. Der Abgeordnete Schneider gab als Zeuge an, er habe erst durch eine Einladung zu Dr. Pattai erfahren, daß sein Sohn von der Südbahn fort ist und daß seine künftige Schwiegermutter bei Dr. Pattai um eine Stelle für ihn angesucht habe. Dr. Pattai fragte ihn, ob er damit einverstanden sei, was er mit der Bemerkung bejaht habe, es sollte aber keine Bevorzugung seines Sohnes geübt werden. Er erfuhr dann, daß sein Sohn mit dem Grafen Hendl Trinkgelage feiere, Chanipagner trinke, Zigarren um acht Gulden per Stück rauche und die Monatsgagen oft in einer Nacht ausgebe. Er warnte seinen Sohn vor dem Grafen Hendl und als nichts half und eine Nervenzerrüttung sich bei ihm sichtbar machte, wollte er ihn nach — Mauer-Oehling bringen, doch bekam er vom Amtsarzt kein Zeugnis. Dann ging sein Sohn freiwillig nach Mauer- Oehling, entwich aber einige Zeit nachher und fuhr nach Amerika. Mehr wisse er von der Sache nichl. Beim Wimberger. Ludwig Graf Hendl tritt nun vor und bestreitet entschieden, daß er den jungen Schneider zu einem lockeren Lebenswandel verführte. Wenn Schneider jun. derlei seinem Papa erzählte, so habe er gelogen. — Bert.: Ist Ihnen bekannt, Herr Zeuge, daß Herr Ernst Schneider 86n. ein ständiger Besucher der nächtlichen Unterhaltungen im Hotel Wimberger ist? — Vors.: Ich lasse diese Frage nicht zu, weil ” wir über Herrn Ernst Schneider sen. nicht zu Gericht sitzen. — Bert.: Dann bitte ich, Herrn Ernst Schneider zu fragen, ob er mit seinem Sohne bei Holzwarth und Wimberger ständiger Gast war. — Vors.: Auch diese Frage lasse ich nicht zu. — Bert.: Dann bitte ich, einen Gerichtsbeschluß darüber einzuholen, daß Herr Ernst Schneider ssn' mit dem Grafen Hendl konfrontiert wird und ihm die Beschuldigungen ins Gesicht wiederholt. Der zärtliche Oberisnpektor. Es wird nun Fräulein Sch., Beamtin des Landeseisenbahnamtes vernommen, der Oberinspektor Bayer den Antrag gemacht hat, mit ihm ein Verhältnis einzugehen. Sie bestätigt es. — Vors.: Haben Sie es nicht für einen Scherz gehalten? — Zeugin: Nein. — Angekl. Ullrich: Sind Sie nicht zu Herrn Dr. Pattai gerufen worden und hat er nicht lange mit Ihnen über diese Sache gesprochen? — Zeugin: Darauf möchte ich nicht antworten. — Bors.: Sie können die Antwort verweigern, wenn Sie fürchten, daß Ihnen daraus Nachteil oder Schande erwachsen könnte. — Zeugin: Ja, es könnte mir Nachteil erwachsen. — Dr. Pattai: Gar nicht. Ich ermächtige Sie alles auszusagen. — Angekl.: Wir wollen den Beweis erbringen, daß das Fräulein von Dr. Pattai präpariert wurde. — Zeugin: Ich sage nicht aus. Angekl.: Sie hat Zeugen gegenüber erklärt, Boyer habe ihr eine Gehaltserhöhung und weiters versprochen, ihr 40.000 Kronen zu verschreiben, wenn sie seine Geliebte wird. Der Vorsitzende fragt die Zeugin Sch. darüber, welche sagt, daß das nur eine scherzhafte Aeußerung war, die dann weiterkolportiert wurde. Die geforderte Entlassung eines Arbeiters. Es gelangt der inkriminierte Vorwurf zur Erörterung, daß der Verkehrsleiter durch einen Dienstzettel, der wohl als „vertraulich" bezeichnet, aber in einem offenen Kuvert zugesendet worden war, den Auftrag erhielt, einen Oberbauarbeiter zu entlasten, weil besten Gattin mit einem Zugsbegleiter ein Verhältnis haben sollte. Auf die Vorstellung, daß dieser Oberbauarbeiter der tüchtigste und bravste Arbeiter sei, erwiderte Boyer, daß das gleichgiltig wäre, der ch r i st l i chioziale Landesausschuß dulde keinen unmoralischen Lebenswandel. Ein Ausnahmsfall. Ein weiteres Faktum betrifft eine Geldangelegenheit des Reichsrats-Abgeordneten Dr. Mahreder. Es wird behauptet, dem Dollar Mayreder sei, als er in Geldverlegenheiten war, aus dem Waldviertelbahnfonds ein Betrag von 14.000 Kronen zugesichert worden, obwohl seine Arbeiten als Ingenieur keine 800 Kronen wert waren. Dr. Mayreder erklärt als Zeuge, er habe sich nie in Geldverlegenheiten befunden. Er habe seinerzeit ein Offert eingereicht und für seine Vorarbeiten 6976 Kronen erhalten. Direktor Fogowitz sagt, es sei ihm das Offert des Dr. Mayreger zur Begutachtung zugewiesen worden, weil diese Arbeiten, die sich auf einen Teil der Waldviertelbahn erstreckten, bereits gemacht worden seien. Da Dr. Mayreder aber bereits begonnen hatte, erhielt Zeuge den Auftrag, auf Grund des Jngenieurtarifes mit ihm abzurechnen und ihn zur Zurücknahme des Offertes zu bewegen. Der Verteidiger fragt, ob auch anderen Offerenten, wenn sie ihre Offerte zurückzogen, die Barauslagen ersetzt werden. — Zeuge: Nein, es war ein Ausnahmsfall. Jedenfalls bestand zwischen Herrn Pattai und Dr. Mayreder ein Abkommmen. Der Prozeß Hilsnrr. Rede des Dr. Friedrich E l b o g e n, gehalten in Wien am 26. Mai 1906 im Vereine zur Abwehr des Antisemitismus. Hochgeehrte Versammlung! Die öffentliche Meinung in Oesterreich hat sich wieder beruhigt. Als der Berliner Rechtsanwalt Dr. Arthur Nußbaum vor wenigen Wochen in seinem trefflichen Buche die erste attenmäßige Darstellung des Polnaer Ritualmordprozeffes veröffentlichte, als so im Rahmen historischer Treue das Gemälde eines schauderhaften Justizmordes auf dem Grunde einer tobsüchtig gewordenen Zeit von Meisterhand gezeichnet ward, als in Übereinstimmung mit dem Geleitworte des ersten deutschen Strafrechtslehrers auch andere berufene Stimmen die Unhaltbarkeit des gefällten Urteiles anerkannten, da schien es, als ob das wach gewordene öffentliche Gewiffen die Forderung nach einer Wiederaufnahme jenes Prozeffes nicht mehr von der Tagesordnung verschwinden laffen werde. Allein die Tagesordnung Oesterreichs hat offenbar keinen Platz für Angelegenheiten des empörten Rechtsgefühles. Einige Zeitungsartikel, ein paar unbeantwortete Interpellationen in den Vertretungskörpern, und still ist es wieder über allen Wipfeln, als ob ein gewalttätig zertretenes Menschenschicksal zertreten und vernichtet bleiben muß, weil angeblich kein Gesetzesparagraph es gestattet den größten Schandfleck der österreichischen Justiz auszulöschen.