Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 21 (25.5.1906)
- Date
- 1906-05-25
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite S34 Dr. Llocb's MocvenscbrtN. Nr. 21 Nicht die Zeugen haben die Blutmordanklage erhoben: ihnen ist ja erst durch die öffentliche Erregung des Sensationsprozesses ihre Aussage suggeriert worden, und zum Prozeß wäre es nach den Ausführungen Nußbaums nicht gekommen und hätte nicht zu chm kommen dürfen, wenn die Staatsanwaltschaft und hinter ihr das Justizministerium gegen die Preßagitation genug Festigkett beseffen hätte, wenn der „privaten Untersuchungskommission" das Handwerk gelegt worden wäre. Und wiederum: nicht die Zeugen haben den Unschuldigen schuldig gesprochen, sondern die Geschwornen. die Männer aus dem Volk (Bauern, Handwerker, kleine Beamte), die den allgemeinen Aberglauben teilen, die von nationalem Fanatismus erfüllt sind, der schlichten vornehmen Wahrheit einer Verteidigungsrede unzugänglich (S. 58, 59), eine leichte Beute groben Demagogentums, wie es der Abgeordnete und Anwalt Dr. Baxa im Prozeß vor dem Kuttenberger Schwurgericht repräsentiert. Soll deshalb die Meinung die sein, daß nach dem Studium des Nußbaum'schen Buches die österreichischen Kriminalisten an eine Reform ihres Strafprozesses gchen müßten, durch die Staatsanwälte, Justizminister, Gerichtsärzte, Anwälte, Geschworne und Zeugen für die Zukunft an der gemeinschaftlichen Verübung von Justizmorden gehindert würden? Wie man um die Möglichkeit einer falschen und doch vom Richter als wahr angesehenen Zeugenaussage herumkommen will, solange man überhaupt im Prozeß die Zeugenaussage als ein Beweismittel verwenden läßt, das weiß ich nicht; auch die allerneueste Kriminalistenschule hat mit ihren sämtlichen Hilfswissenschaften noch keine mechanische Wage erfunden, auf die man die Zeugenaussage zur Prüfung ihres Wahrheitsgehalts legen könnte. Und wenn die Lehren des Hilsnerprozesses den Zeugen verdammen und unmöglich machen, wie sollen die anderen Prozeßpersonen, wie sollen die Geschwornen vor ihnen bestehen? Nein, nicht die Institutionen sind es, die Nußbaum mit seinem ^'ZLeuss trifft und die der Leser seines Buches richten muß, sondern die Menschen, das Volk, den Pöbel, der die Justiz beherrscht, weil ihre Organe ihm zugehören. Dagegen gibt es nur einen Schutz: daß die Richter auf eine Höhe gestM werden, in der das ewig gleiche Barrabasgeschrei verhallt. Um diese Höhe werden wir die englischen Richter noch lange beneiden müffen. Nachschrift der Redaktion. Der geehrte Berfaffer des vorstehenden Artikels, welchen wir der „Frankfutter Zeüung" entnehmen, meint somit, daß an dem Verbrechen, welches gegen Hilsner begangen wurde, lediglich „das Volk, der Pöbel, der die Justiz beherrschte," die Schuld trage. Das stimmt aber nicht mit jenen Mitteilungen, welche der Landtags- und Reichsratsabgeordnete Ernst Schneider aus der Fülle seiner eigenen Erlebnisse über den Prozeß Hilsner der Oeffentlichkett vertraut hat. In der Sitzung des uickerösterreichischen Landtages vom 5. November 1904 nahm Schneider sofort nach Eröffnung das Wort. Er klagte über die „Verfolgungen" und „Provokationen", denen er seitens der Juden ausgesetzt sei, und als Ursache dieser angeblichen Verfolgungen führte er nach der offiziellen Landtagskorrespondenz u. a. folgendes wörtlich an: „Weil ich den Juden nicht nachgegebeu habe und es dem Minister Ruber unmöglich gemacht habe, den Polnaer Ritualmord und andere Ritualmorde totzuschweigen." Herr Schneider ettlätte somit, daß die Juden ihm einen Haß nachttagen, weil ihnen die Tatsache bekannt sei, daß der ehemalige Justizminister Dr. Ignaz Edler von Ruber, während deffen Amtsführung sich die Polnaer Affäre abspieltt, in Uebereinstimmung mit dem die Vorerhebungen lettenden Polnaer Bezirksrichter Reichenbach für die Einstellung des Verfahrens gegen Hilsner war, daß er aber an dieser Absicht durch irgend welche Pressionsmittel, die Herr Schneider gegen ihn zur Anwendung brachte, behindert worden sei. Wir haben an dieser Stelle Herrn Ignaz von Ruber wiederhott, aber bis heute vergebens aufgefordert, über diese wahrhaft sensationelle Enthüllung Ernst Schneiders sich zu äußern. Schneiders Aeußerung vom 5. November 1904 steht offenbar im Zusammenhänge mit einem Drohrufe, den er in der Sitzung des niederösterreichischen Landtages vom 28. April 1899 ausgestoßen hat, dem Drohrufe: „Ob nicht wieder der Justizminister Geld eingesteckt hat? Der Justizminifter Ruber ist auch bestochen, ich werde ihm schon zeigen!" Es war damals schon ausgefallen, daß Herr von Ruber diesen unerhörten Vorwurf ruhig hingenommen und Herrn Schneider nicht, wie es seine Amtsehre erfordert hätte, auf irgend eine Weise zur Verantwortung gezogen, respettive zur näheren Erklärung eines solch' schwerwiegenden Vorwurfes veranlaßt hat. Die Folge dieses Stillschweigens des Chefs der Justizverwaltung war denn auch, daß die antisemitischen Blätter die Behauptung wagen konnten, daß für die Polnaer Affäre sich „hochgestellte Persönlichkeiten" interessieren und daß insbesondere eine dieser Persönlichkeiten auf den Gang der Untersuchung einen bestimmenden Einfluß genommen habe. Tatsache ist, daß Herr Ernst Schneider in seiner Enunziation vom 5. November 1904 als den Juden bekannt vorausgesetzt, daß er es dem Minister Ruber „uumöglich gemacht habe", den Polnaer Ritualmord „totzuschweigen". Diese Aeußerung ist ein Beweis dafür, dast in dem verhängnisvollen Augenblick, in dem es sich um die Jnstruieruttg des Polnaer Prozesses handelte, fern vom Schauplatze der Tat und der gerichtlichen Untersuchung, in einem Wiener Ministerhotel sich Koulissengeheimnisse abgespielt haben. In einem Vortrage: „Zur Psychologie und Geschichte des Blutritualwahnes", welchen Rabbiner Dr. Max G r u n w a l d am 2. Mai 1906 in der Generalversammlung des „Vereines zur Abwehr des Antisemitismus" in Wien gehalten hat, sagte er: „In der Tat, die Untersuchung gegen Hilsner hatte von vornherein so schwache Anhaltspunkte, daß eine Einstellung dieser Untersuchung und eine Haftentlassung Hilsners unmittelbar bevorstand. Die Wendung trat ein, wie es heißt, über besondere Anordnung des damaligen Justizministers Ruber, gegen welchen Ernst Schneider eine infame Interpellation voll versteckter Anklagen und Drohungen wegen eines mysteriösen Falles in der Familie Leon im niederösterreichischen Landtag losgelassen hatte. Da der junge Leon nicht eingespecrt worden, so wurde der vlutlechzenden Meute Leopold Hilsner als Opfer ausgeliefert." Der Redner fügte zum Schluffe hinzu: „So schmachtet Hilsner seit Jahren im Kerker zu Stein, sendet herzzerreißende Briefe in die Welt hinaus, beteuert seine Unschuld, fleht im Namen göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit um Rettung, allein seine Jammerrufe verhallen im Lärm des politischen Treibens, kein Mensch hört ihn. Der Leiter der Strafanstalt zu Stein ist von der Unschuld des Unglücklichen überzeugt und die Schrift vom Rechtsanwalt Dr. Nußbaum in Berlin hat diese Ueberzeugung wissenschaftlich mit aller Schärfe zur höchsten Gewißheit erhoben. Der größte jetzt lebende Kriminalist Deutschlands, Franz v. Liszt, hat sich öffentlich zu dieser Rechtsüberzeugung bekannt; das Mitglied des Reichsgerichtshofes und Staatsgerichtshofes Oberlandesgerichtspräfident Freiherr von Krall sagte in der „Neuen Freien Presse": „Der Mahnruf ist ergangen, möge er gehört werden!" Ein eisiges Schweigen der obersten Hüter des Gesetzes ist die Antwort. „Daß bei uns ein solches Justizverbrechen verübt worden, ohne daß das Gewissen der Intellektuellen in lichter Empörung aufloderte, ohne daß ein Sturm allgemeiner sittlicher Entrüstung in gemeinsamer Kundgebung sich entlud, zeugt von einem argen, beschämenden Tiefstand des öffentlichen Geistes. Noch beschämender aber ist das tötliche Schweigen, in welches sich die Träger der öffentlichen Verantwortlichkeiten in Oesterreich hüllen angesichts so schwerer und so stürmischer Angriffe. Soll die Opportunität, sollen die Rücksichten auf den politischen Vorteil so stark sein, daß sie das Gefühl für Ehre, die Stimme des Gewissens zu ersticken vermögen? Indem man sich selbst die Ohren zuhält, wiegt man sich in dem Wahn, daß ganz Europa nicht mehr hört. Man bildet sich ein, daß die Wahrheit begraben sei, und vergißt, daß unsere Zeit Zeuge war, wie eine Wahrheit das fest gemauerte Grab, das man ihr schlau gezimmert, gesprengt hat, um unter den schwersten sozialen und politischen Erschütterungen an das Tageslicht zu treten. Es gibt nur eine Rettung der österreichischen Justiz vor dem vernichtenden Urteil der Geschichte, das ist tätige Reue. Dcs unter dem milden Szepter unseres ehrwürdigen Monarchen ein