Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 20 (18.5.1906)
- Date
- 1906-05-18
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3020846-3021656-3021677--15415-3040180- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 324 Dr. Dlocv's MocbenscbrtN. Nr. 20 .’idyaTOgjwgraf&^i Gehalt und die Bedeutung unserer Bewegung vor Augen zu führen. 3. In die Schekelzahlung System zu bringen und dadurch den finanziellen Apparat der Organisation auf eine gesunde Grundlage zu stellen. Gefinnungsgenofien! Darüber, daß Ihr Eure Pflicht insoweit erfüllt, daß Ihr selbst den Schekel zahlt, wollen wir kein Wort verlieren. Wir rufen Euch aber auch auf, die Erwartungen unserer Leitung auch in anderer Weise nicht zu enttäuschen, und namentlich an Werbeeifer es nicht fehlen zu lasten. Sehr viele Juden schauen mit Wohlwollen auf unsere Arbeit, nehmen Anteil an unseren Erfolgen, können fich aber aus kleinlichen Gründen nicht aufraffen, fich uns anzuschließen. Andere wieder, welche mit unseren Zielen völlig einverstanden sind, haben noch keine Gelegenheit gehabt, ihre Gesinnung zu betätigen. Diese zahlreichen Freunde müssen gewonnen werden! An Euch ist es, sie aus ihrer Lästigkeit auszurütteln, ihnen begreiflich zu machen, daß sie alle kleinlichen Bedenken überwinden müssen, denn das jüdische Volk lebt in Kriegszeiten und kann keinen Mann entbehren! Aber es gibt auch eine große Anzahl von Stammesgenosten, die entweder noch gar keine oder eine falsche Vorstellung vom Zionismus haben. Da gilt es, unablässig aufzuklären, nicht zu ermatten in dieser mühevollen Arbeit. Gerade die Schekeltage bieten die beste Gelegenheit, allerorts gleichzeitig mit solcher Agitation einzusetzen. Gesinnungsgenossen! Das jüdische Volk erwartet, daß jeder seiner Pflicht und Ehre Genüge tut. Mit Zionsgruß: Das Jnnerösterreichische Distriktskomitee. Dr. Isidor Margulies, Emil Stein, Obmann. Schriftführer. Instruktion für die Schekelsammlung, Vereine haben zunächst — soweit dies nicht schon geschehen ist — von ihren Mitgliedern den Schekel bis zum 20. d. M. einzukassieren und abzuführen. Ferner soll in jedem Vereine umgehend eine Vorstandssitzung stattfinden, um wegen einer umfassenden Schekelagitation Maßnahmen zu treffen. Das Distriktskomitee ist von diesen Sitzungen zu verständigen und wird womöglich durch eines seiner Mitglieder an ihnen teilnehmen. Zu einer gemeinsamen Besprechung haben sich sämmtliche Herren Obmänner, sowie die Präsidentinnen der Frauenvereine zuverlässig zu der am 17. d. M. um 8 Uhr abends im Lokal, IX., Bezirk, Türkenstraße 9, stattfindenden Distriktskomiteesitzung einzufinden. Schekelsammlung durchEinzelpersonen. Gesinnungsgenossen, welche Schekelagitation betreiben wollen, können die Blocks entweder persönlich abholen — täglich von 2 bis 3 Uhr im Lokal, i X., Türkenstraße 9 — oder schriftlich darum ersuchen. Abführung der gesammelten Schekel. Die gesammelten Schekel können entweder direkt per Postanweisung an das Jnnerösterreichische Direktionskomitee, IX., Türkenstraße 9, gesandt werden, oder im Wege der vom Zionistischen Zentralvereine über Anweisung des Distriktskomitees ausgesendeten Erlagsscheine (mit Schekelvermerk). In jedem Falle ist an das Distriktskomitee gleichzeitig die Schekelliste, welche mit jedem Block ausgegeben wird, genau ausgefüllt zurückzusenden, so daß Name, Stand und Adresse jedes einzelnen Schekelzahlers ersichtlich ist. Direkte Abführung einzelner Schekel. Jene Gesinnungsgenossen, welche keine Gelegenheit hatten, ihren Schekel durch Zahlung eines Vereinsbeitrages oder an Schekelsammler zu entrichten, werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß sie den Schekel (X 1.—) auch direkt per Postanweisung oder durch Erlagschein mit Schekelvermerk abführen können. In diesem Falle ist Name, Stand und Adresse genau zu vermerken. Auf diese Form der Schekelabführung machen wir besonders auch die jüdischen Mädchen und Frauen aufmerksam. Postsparkassenerlagscheine mit Schekelvermerk, welche zur Abführung von Schekeln verwendet werden können, liegen allen Exemplaren von Nr. 9 der „Mitteilungen des Zionistischen Zentralvereins" bei und sind im Lokal dieses Vereines, Wien, IX., Türkenstraße 9, täglich von 2 bis 3 Uhr zu haben. Karl Schurz, Eine Kabeldepesche meldet das Hinscheiden Karl Schurz' im 77. Lebensjahre. Die Blätter aller Parteirichtungen widmen dem berühmten Manne begeisterte Nekrologe. Wir unsererseits wollen einer Rede gedenken, die der Verewigte bei der Ein- .weihung des Montefiore-Home in New-Iork gehalten hat. Karl Schurz sagte wörtlich: „Ich habe jüngst Gelegenheit gehabt, den Ursprung, den Charakter und die Ziele der sogenannten antisemitischen Bewegung zu beobachten — einer Bewegung, deren dunkler Geist des Fanatismus und der Verfolgung die menschliche Erleuchtung des neunzehnten Jahrhunderts beschimpft, welche sich an das dümmste Vorurteil und die blindeste Leidenschaft wendet, deren Ungerechtigkeit jeden Sinn für Billigkeit und Anstand beleidigt und deren Feigheit — denn Feigheit ist ein wesentliches Element in dem Versuch, die mitstrebenden Kräfte einer Handvoll Leute zu unterdrücken — deren Feigheit, sage ich, die Verachtung jedes sich selbst achtenden Menschen Hervorrufen sollte." Szegedin. Ein interessanter Prozeß hat vor dem hiesigen Appellgericht seinen bemerkenswerten Abschluß gefunden: Das Budapester Organ der antisemitischen Volkspartei „Alkotmany" besudelte in einem Artikel wieder einmal die Juden und spielte hiebei, wie schon oft, auf die Möglichkeit eines „Kischinew in Ungarn" an. Der jüdische Redakteur der in Szabadka erscheinenden „Bacsorzag", Dr. Karl Csilag, griff wegen dieser Flegeleien den „Alkotmany" in heftiger Weise an und betonte, daß die antisemitische Volkspartei trotz ihres Beitrittes zur Koalition ihren Antisemitismus nicht aufgegeben habe, denn, wie das ungarische Sprichwort sagt, „aus einem Hund wird niemals Speck". Der „Alkotmany" klagte wegen Verleumdung und Ehrenbeleidigung. Der Gerichtshof in Szabadka sprach als erste Instanz den Angeklagten frei, und die Appellationsinstanz schloß sich diesem Urteile an, mit der Begründung, daß Dr. Csilag, der es als seine Pflicht erachte, seinen Stamm gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen, in den Artikeln des „Alkotmany" einen berechtigten Grund zur Empörung erblicken durste. Die französischen Inden und das Trennungsgesetz. Für die israelitischen Gemeinden Frankreichs hat das mit dem 1. Jänner 1906 in Kraft getretene Gesetz über die Trennung der Kirchen und des Staates zunächst die Aufhebung der durch Napoleon I. eingeführten Verwaltungsorgane, der Konsistorialbezirke, des Zentralkonsistoriums und der Großrabbiner, zur Folge und ferner den Wegfall der bisher im Kultusbudget vorgesthenen staatlichen Unterstützung von jährlich etwa 200.000 Franks. Um nun die Isolierung der einzelnen autonomen israelitischen Gemeinden zu verhindern und dem daraus drohenden Zerfall des israelitischen Kultus in Frankreich vorzubeugen. hat das bisher bestandene Zentralkonsistorium Musterstatuten für die Bildung israelitischer Kultusverbände entworfen und an die einzelnen Gemeinden verteilt, um sie von diesen begutachten zu lassen. Diese Statuten sehen einen „Zentralverband der israelitischen Kultusvereine" mit einem leitenden Verwaltungsrate an der Spitze vor. In ihr ordentliches Budget haben die einzelnen Kultusvereine einen Beitrag an den Zentralverband einzustellen, sowie die Unterstützungen, die sie an andere Kultusvereine zahlen können. Der Rabbiner soll von einer aus Mitgliedern des Verwaltungsrates des Zentralverbandes und einer gleichen Zahl von erwählten Vertretern des betreffenden Kultusvereines ernannt werden und seine Besoldung soll der