Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 18 (4.5.1906)
- Date
- 1906-05-04
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Nr. 18 Dr. Blocb’s MocbenscdrM. Seite 295 Die Söhne reicher Leute. Rabbi Emil G. Hirsch stellte in einer öffentlichen Versammlung in Chicago die Behauptung aus, daß 95 Perzeut der Söhne aller reichen Leute, ihrem praktischen Werte nach geschätzt, Nichtsnutze seien. Unter dieser großen Mehrheit, so sagte der Rabbi, gibt es nur wenige, die sich mit der gewöhnlichen Wohlanständigkeit aufführen und sogar scheinbar den Grundtugenden gerecht werden; aber selbst ihre guten Eigenschaften sind höchst verdächtig. Ost werden sie gelobt nicht für das Gute, das sie vollbracht haben, sondern für das Schlechte, dessen sie sich enthalten haben. Man mag daran zweifeln, so sagte weiter der Rabbi, ob die Fähigkeit des Gelderwerbes ein wünschenswerter Besitz, jedenfalls ist sie eine der Eigenschaften, die sich nicht vom Vater auf den Sohn zu vererben scheinen. Herr Georg Pullmann, der wohlbekannte amerikanische Millionär, erklärte in seinem Testamente, daß seine Söhne ihm wenig Ehre machten, und setzte ihnen deshalb nur eine Jahresrente von 14.400 Kronen aus. Selten nur vererben sich nach Ansicht des Rabbi die guten Eigenschaften reicher Eltern auf ihre Söhne, die zwar zur Schule gehen, aber nicht um zu lernen, sondern um sich zu amüsieren und mit ihrem Reichtum zu protzen. So gereicht ihr Lebenswandel oft genug ihrer Familie zur Schmach und spricht aller Wohlanständigkeit Hohn. Die Pariser Juristenfaknltät ist als eine Hochburg des Nationalismus bekannt. Diese Gesinnung blüht hier in allen ihren Erscheinungsformen, als Klerikalismus, als Monarchismus, als Antisemitismus, und zwar im Lehrkörper ebenso wie unter den Hörern. Wie vollständig der nationalistische Geist die Fakultät beherrscht, das hat ein Vorkommnis der letzten Tage packend geoffenbart, das der „Voss. Ztg." aus Paris berichtet wird. Zur Erlangung der Doktorwürde ist, wie in allen anderen, so auch an der Rechtsfakultät eine Dissertation vorgeschrieben. Diese wird jedoch nur noch als bloße Förmlichkeit betrachtet, man stellt so gut wie keine Anforderungen an sie und es ist seit Menschenaltern nicht vorgekommen, daß die Fakultät eine Doktordissertation als ungenügend oder aus irgend einem anderen Grunde zurückgewiesen hätte. Vergangene Woche aber ist dies, vielleicht zum erstenmale seit einem Jahrhundert, unter eigentümlichen Umständen geschehen. Der Rechtsanwalt am Oberlandesgericht Herr Leon Allemand hatte eine Dissertation „Ueber die Lage der Juden in Rußland" eingereicht. Am 26. März wurde ihm vom Dekan der Rechtsfakultät der Bescheid, sie könne zur Disputation nicht zugelassen werden. Als Grund gab er an, daß die Dissertation erstens Meinungen ausdrückte, die den vom Vorsitzenden der Prüfungskommission in seinen Vorträgen verteidigten widersprechen, zweitens in einem Tone gehalten sei, der nicht derjenige eines wissenschaftlichen Werkes sei. Rechtsanwalt Allemand hat sich gegen diesen Dekanatsbeschluß beschwerdeführend an den Unterrichtsminister gewendet. In seiner Eingabe führt er aus: „Meine Dissertation, nach dem Urteil des Vorsitzenden Professors „ein gewissenhaftes Werk voll interessanter und ergreifender Tatsachen", ist lediglich wegen der dann ausgedriickten Meinungen zmückgewiesen worden. Sie haben also nicht über das Schicksal meiner Dissertation, sondern über das der Freiheit des höheren Unterrichtes in Frankreich zu entscheiden. . . . ^ch habe Tatsachen aufgeführt. Wenn sie erschreckend sind, so hat man dafür nicht mich, sondern die russischen Behörden verantwortlich zn machen. Diese Tatsachen haben eine Beredsamkeit, die den Gedanken nicht in gleichem Maße eignet. Sie sind schwere Anklagen. Alle Welt weiß, daß die russischen Behörden Judenmorde begangen haben. Wie das antike Gemeinwesen, mn den Zorn der Götter abzulenken, Menschenopfer brauchte, so brauchen die letzten Zaren, um sich gegen den Zorn der Menschen zu schützen, Opferungen der Kinder Israels. ... Ich würde allenfalls die Bedenken der Pariser Jnristenfakultät begreifen, wenn sie nicht Werke voll des heftigsten Antisemitismus zugelassen hätte. In Doktordissertationen hat man sagen können, daß das jüdische Element zwischen den Eingeborenen ein fremdes Element ist und daß nur die Eingeborenen als wirklich national angesehen werden können. Die jüdische Rasse soll nach den Verfassern dieser Werke eine Nasse sein, die man aus der Gesittung, ans der Menschheit ausstoßen müßte. Der Fehler, den ich in meiner Dissertation beging und den begangen zu haben ich mir zur Ehre anrechne, ist, bewiesen zu haben, daß derartige Anschauungen irrig sind. Dazu hatte ich das Recht. Ich habe gesagt, daß die Lage, welche die russischen Juden, besonders das jüdische Proletariat, das unglücklichste aller Proletariate, erleidet, ungerecht ist; ich habe das tapfere Eingreifen der amerikanischen Diplomatie in die russischen Angelegenheiten nach den Scheußlichkeiten von Kischenew gerechtfertigt; ich habe auch gesagt, daß Frankreich nickt durch unbedachtsame Anleihen eine Gewalt befestigen sollte, deren Zeit vorbei ist. Diese Gedanken haben beunruhigend geschienen. . . . Möchten die Gepflogenheiten des aneisn reZIme, das in Frankreich tot und in Rußland im Sterben ist, nicht in der Pariser Rechtsfakultät fortleben." Es bleibt abzuwarten, ob der Unterrichtsminister fich veranlaßt sehen wird, den Fakultätsbeschluß aufzuheben, wie es sein Recht ist. Inzwischen zeigt der Fall des Herrn L6on Allemand, daß der Zarismus und seine Regierungsmethoden, die Judenmetzeleien inbegriffen, wenn sie in Rußland selbst dem Zorn des wachgerüttelten Volkes erlegen find, immer noch eine Verteidigerin haben werden: die Rechtsfakultät von Paris. London. Die wiederholt ausgesprochene Behauptung, daß Juden an der rusfischen Grenze erschoffen worden find, wird nun auch von dem bekannten hebräischen Schriftsteller C. W. Rosenfeld in einer Zuschrift an die „Daily Chronicle" bestätigt. Es handelt fich nicht nur um politische Flüchtlinge, sondern auch um Leute, die nur keinen Paß hatten. Rosenfeld sagt, daß derartige Vorkommnisse nichts seltenes find, nur kommen fie gegenwärtig noch häufiger als sonst vor. Er erwähnt als einen Fall, den er aus eigener Erfahrung kennt, die Erschießung von Ornstein aus Odessa an der rusfischen Grenze, als dieser vom letzten Baseler Kongresse, an dem er als Delegierter teilgenommen hatte, zurückkehrte. Die Lage der Juden in Finnland. Helsingsors. Es dürfte im Ausland wenig bekannt sein, daß die Juden in Finnland noch heute sehr ungerecht behandelt werden. Im Jahre 1782, somit zu der Zeit, wo Finnland noch eine schwedische Provinz war, wurde infolge einer Resolution des schwedischen Reichstages vom Jahre 1779 den Juden gestattet, in drei Städten Stockholm, Göthenburg und Norrköping zu wohnen, und die Betreffenden wurden dann mit einem „Schutzbrief" versehen. Auch nachdem Finnland fich als autonomes Großfürstentum dem rusfischen Reiche angeschlossen hatte, dauerte es viele Jahrzehnte, bis die Juden Aufenthaltsrecht erhielten. Erst im Jahre 1849 wurde früheren russischen Soldaten und Matrosen jüdischer Herkunft, sowie ihren Hinterbliebenen gestattet, in Finnland zu wohnen, wenn sie sich von den rusfischen Behörden die erforderlichen „Freibriefe" verschaffen konnten. So bildeten fich allmälig jüdische Kolonien in Helfingfors, Abo und Wiborg. Die Lage dieser Juden war aber und ist noch heute eine für das kulturell so hochstehende Finnland beschämende. Sie waren gezwungen, fich jedes halbe Jahr bei dem betreffenden Gouverneur einen Aufenthaltsschein zu hohem Preise zu kaufen, und es hing ganz und gar von der Gnade des Gouverneurs ab, ob der Schein erneuert werden sollte oder nicht' auch wurde den Gouverneuren dann und wann :: Senat empfohlen, keinen zu spärlichen Gebrauch vcn den ihnen "zustehenden Rechte der Ausweisung von Juden zu machen. Ferner wurde jüdischen Kindern nicht gestattet, finnische Schulen zu besuchen, und der einem jüdischen Familienvater ausgefertigte Aufenthaltsschein hatte für die Kinder keine Giltigkeit, wenn fie das väterliche Haus verließen. Bald dürfte es in dieser Beziehung besser werden. Der bekannte Senator Leo Mechelin, der unmittelbar nach der glücklich durchgeführten Oktober-Revolution vorigen Jahres aus der Verbannung zurückkehrte und an die Spitze der heimischen Regierung trat, hat schon längst die Gleichstellung der Juden mit der übrigen Bevölkerung des Landes befürwortet und scheint fest entschlossen zu sein, nun diese Reform durchzusetzen. Vermischtes. Kranzablösungsspenden zugunsten der Chewra Kadischa (., Seiten stettengaffe 4 für arme kranke Glaubensgenoffen. Anläßlich des Ablebens der sel. Josefine Weller: Bon Therese Weinberger X 20.—. Anläßlich des Ablebens des sel. Adolf Jonas: Bon Kom.-Rat Leopold Hütter K10.—, Eduard und Irma Jona2»Sck^ N