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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-05-04 · 18 (4.5.1906) · page 4

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
18 (4.5.1906)
Date
1906-05-04
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 288 denken, das der Berliner Rechtsanwalt Dr. Arthur N u ß b a u m über den „Polnaer Ritualmordprozeß" veröffentlicht und zu welchem der berühmte Strafrechtslehrer Geheimer Justizrat Dr. Franz v. Liszt ein Geleitwort geschrieben hat. Dieses Buch, das mit zwingenden wissenschaftlichen Argumenten den Nachweis erbringt, daß an Leopold Hilsner ein Justizmord begangen wurde, legt nicht nur jedem Juden, sondern jedem rechtlich denkenden Menschen die Pflicht auf, an der Aufhellung des räiselhaften Dunkels, das über diesem traurigen Gerichtsdrama waltet, mitzuarbeiten. Die „Oesterreichisch-Jsraelitische Union" hat niemals aufgehört, diese Pflicht zu üben und sie wird sie auch fernerhin mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln erfüllen. Wie sehr dies notwendig ist, lehrt ein Vorfall, der sich erst in den letzten Wochen am Drohobyczer Gymnasium ereignete. Dort erklärte der Lehrer der polnischen Sprache, Herr Bieganow sky, während des Unterrichtes unter Beschimpfungen der jüdischen Schüler, daß der Ritualmord bei den Juden kein Märchen, sondern nach seiner festen Ueberzeugung eine Tatsache sei. Die verschiedenen Prozesse wie Ritter, Hilsner rc. hätten es zur Genüge bewiesen, allein die Regierungen hätten die Wahrheit vertuscht, um nicht blutige Exzeffe gegen die Juden heraufzubeschwören, besonders da die schlauen Juden es verstanden hätten, die Richter sogar der höchsten Instanzen zu bestechen. Im Vereine mit unseren Drohobyczer Glaubensgenossen haben wir unverweilt die disziplinarische Bestrafung dieses pflichtvergessenen Lehrers verlangt und der galizische Landesschulrat hat diesem Verlangen auch ungesäumt durch die strafweise Versetzung Bieganowskys entsprochen. Ebenso rasch wurde einer Winkeldruckerei in Lemberg ein Ende gemacht, welche ein Ritualmordbild in Massen herstellte und in vielen tausenden Exemplaren in Galizien verbreitete. Das Justizministerium hat über unser Einschreiten das Verbot der Weiterverbreitung des Bildes angeordnet und die gerichtliche Untersuchung gegen die Urheber desselben eingeleitet. Auch ein in Neu-Sandec bei einem Photographen ausgestelltes Bild mit der Ueberschrist: „Der Jude Jtzig Zorn, welcher den Katholiken Konstant Pulit ermordet hat", wurde auf Grund der Intervention unseres Neu-Sandeccr Vertreters von der dortigen Bezirkshauptmannschaft entfernt. Bezeichnend ist die Tatsache, daß ein Flugblatt, das sich mit derselben Affaire befaßte, im Neu-Sandecer — Jesuitenkloster hergestellt wurde. — Selbstverständlich hat es auch im Berichtsjahre nicht an Versuchen der antisemitischen Hetzpreffe gefehlt, jeden unerklärlichen Leichenfund zu einem Ritualmord zu stempeln. So meldete am 29. September das „Deutsche Volksblatt", daß in der Nähe Krakaus die Leiche der neunjährigen Marie Kolas mit zwei schrecklichen Schnittwunden am Halse und vollkommen blutleer ausgefunden worden sei. Das offizielle Sektionsprotokoll stellte dagegen fest, daß der Kopf der Leiche in einer großen Blutlache lag und die Kleider förmlich mit Blut getränkt waren. Angriffe auf die Ehre unserer Glaubensgenossen sind durch unser Rechtsschutzbureau durch gerichtliche Klage wiederholt erfolgreich zurückgewiesen worden. Gegen den Altonaer Kaufmann I. Aron hatte das „Deutsche Volksblatt" die Beschuldigung unstatthafter Ausbeutung seiner christlichen Arbeitskräfte erhoben. Herr Aron betraute unser Rechtsschutzbureau mit der Verfolgung des genannten Blattes und vor dem Wiener Schwurgerichte bequemte sich dasselbe zu einer Ehrenerklärung, in welcher die Notiz wider Herrn Aron, als aus durchaus unrichtigen Informationen beruhend, ihrem ganzen Inhalte und Umfange nach widerrufen und dem Bedauern über die ungerechtfertigte Schädigung der Ehre des Betroffenen Ausdruck gegeben wurde. Am 17. Dezember gebrauchten die Brüder Alois und Josef Friers in Oberhollabrunn in Gegenwart des Kultusvorstehers Wallisch und des Kantors Jellinek beleidigende Aeußerungeu gegen die Juden. Die Kultusgemeinde Oberhollabrunn klagte durch unser Rechtsschutzbureau und die Brüder Friers gäben eine öffentliche Erklärung, in welcher sie tief bedauerten, daß sie sich zu Beleidigungen gegen die Angehörigen der jüdischen Religionsgenoffenschast hinreißen ließen und diese Aeußerungen ihrem ganzen Umfange nach zurückzogen. Nr. 16 Der Fleischhauer Samuel Chaim in Dembica wurde auf Grund einer böswilligen Denunziation eines Konkurrenten wegen angeblicher Amtsbestechung vom Kreisgerichte Tarnow zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Wir haben die Aufmerksamkeit der Generalprokuratur auf eine Reihe von Umständen gelenkt, welche die Schuldlosigkeit des Verurteilten erwiesen und nach Aufhebung des erstgerichtlichen Urteils durch den Kassationshof wurde Chaim bei der neuerlichen Verhandlung freigesprochen. Der Entführung jüdischer Mädchen in christliche Klöster ist zwar durch die gerichtliche Verfolgung' der Entführer einigermußen Einhalt getan worden, es ereignen sich jedoch immer noch einzelne Fälle, in denen die unglücklichen Eltern unser Rechtsschutzbureau um Hilfe angehen. Leider geschieht dies oft erst nach vollzogener Taufe des entflohenen oder entführten, meist schon religionsmündigen Kindes, so daß den galizischerr Gerichten eine Handhabe zur Aberkennung der väterlichen Gewalt und zur Bestellung eines Kurators, das heißt zur Abweisung des Begehrens um Rückstellung des Kindes an die Eltern geboten ist. Ueber diese unerhörten Rechtsverweigerungen haben wir mehrfach bei dem Leiter des Justizministeriums Persönlich Klage geführt, es scheint aber, daß in letzter Zeit die Klostermauern wieder ein unübersteigliches Hindernis für die Betätigung der Staatsgewalt bilden. In einem ähnlichen Falle sind in Rußland die Eltern zu ihrem Rechte und zu ihrem Kinde gekommen, der sogenannte Rechtsstaat Oesterreich aber begünstigt den abscheulichsten Seelen- und Menschenfang. Der gehässige Beschluß des Wiener Gemeinderates, im städtischen Schlachthause das rituelle Schächten zu untersagen, ist von der Statthalterei und dem Ministerium des Innern im Rekurswege aufgehoben worden und der Verwaltungsgerichtshof hat die hiegegen ergriffene Beschwerde aus denselben Gründen verworfen, die schon im Jahre 1897 für die Stattgebung der von unserem Rechtsschutzbureau vor dem Verwaltungsgerichtshofe durchgeführten Beschwerde der Kultusgemeinde Rumburg gegen das dort erlassene Schächtverbot maßgebend waren. Auch im abgelaufenen Jahre kam unser Rechtsschutzbureau sehr häufig in die Lage, zu Gunsten russischer Auswanderer zu intervenieren. In vielen Fällen haben wir die Abschiebung mittelloser Personen über die russische Grenze verhindert und arbeitswilligen Leuten die Bewilligung zu längerem oder dauerndem Aufenthalt erwirkt. Andererseits waren wir aus Anlaß der Verhandlungen über den russisch-österreichischen Handelsvertrag bemüht, die Aufhebung oder doch eine Milderung der drückenden Paßvorschriften für ausländische Juden in Rußland herbeizuführen. Wir wurden in diesem Bestreben von den maßgebenden, kommerziellen Vertretungskörpern unterstützt, und tatsächlich ist von der Regierung eine Erleichterung in der Zulassung ausländischer Juden zugestanden worden. Die Exzesse, deren Schauplatz nach dem Brünner Volkstage mehrere Städte in Mähren waren, boten uns Veranlassung, die Forderung einer Staatshaftung für Aufruhrschäden neuerlich zur öffentlichen Diskussion zu stellen. Leider lassen die gegenwärtigen parlamentarischen Verhältnisse eine günstige Behandlung dieses Gegenstandes in absehbarer Zeit nicht erwarten. Immerhin ist aber die Tatsache, daß in Brünn ausnahmsweise einmal christlich-deutsche Geschäftsleute ausgeplündert wurden, geeignet, auch die Aufmerksamkeit nichtjüdischer Kreise auf die Wichtigkeit dieser Forderungen zu lenken. Wir haben hiemit die wichtigeren Aktionen des Rechtsschutzbureaus noch lange nicht erschöpft. Aber über einzelne sehr bedeutsame und auch erfolgreiche Interventionen müssen wir uns im Interesse der Sache selbst oder der dabei Beteiligten Stillschweigen auferlegen. Im Ganzen hat das Rechtsschutzbureau während des Berichtsjahres in 256 Fällen interveniert. Die vorjährige Generalversammlung hat dem Vorstande den Auftrag erteilt, eine Kommission für Kultusangelegenheiten und eine solche für Auswanderungs-Angelegenheiten zu konstituieren. Diese beiden Kommissionen sind im Oktober 1905 ins Leben gerufen worden und haben ihre Tätigkeit — die Kultuskommission unter dem Vorsitze des Herrn Gottlieb Bettelheim, die Dr. Dlocv's MwcdenscvrtN.

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