Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 18 (4.5.1906)
- Date
- 1906-05-04
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 18 L)r. Blocb s Mocvenscvntt. Seite 287 So sehr nun auch die Erfüllung dieser Verheißungen noch in Frage steht, so haben dieselben doch in Verbindung mit der Entwicklung der ungarischen Verfassungskrise einen überraschenden Rückschlag auf unsere innerösterreichischen Verhältnisse geübt. Was in Rußland versprochen, in Ungarn als notwendig erkannt wurde, konnte in Oesterreich nicht länger verweigert werden. Das Ministerium Gautsch setzt seine Existenz an die Einführung des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes und damit trat auch an die österreichische Judenschast, die sich viele Jahre hindurch fast ausschließlich auf die Verbreitung ihrer staatsbürgerlichen Rechte beschränkt hatte, seit langer Zeit zum erstenmale wieder eine Positive politische Frage heran. Schon die Ankündigung der Wahlreform hat gezeigt, daß die jüdische Wählerschaft durchaus nicht als eine quantite negligeable oder als bloßes Anhängsel dieser oder jener Höllischen Partei betrachtet werden könne. Veranlaßt durch das Katasterwahlrecht der neuen mährischen Landtagswahlordnung und durch das Bestreben der ruthenischen Führer, die galizischen Juden von den Polen abzuziehen, wurde von einem Teile der Judenschaft die Forderung nach einer eigenen jüdischen Wahlkurie und Anerkennung einer selbständigen jüdischen Nationalität erhoben. Der Vorstand der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" konnte bei ruhiger und nüchterner Prüfung der Sachlage und bei sorgsamer Abwägung der politischen und wirtschaftlichen Interessen der Judenschaft dieser Forderung nicht zustimmen. So unerläßlich es ihm auch erschien, daß die jüdischen Wähler nicht länger ungerüfen und unbedankt den verschiedenen politischen und nationalen Parteien blinde Gefolgschaft leisten, sondern sich zur Wahrung ihrer Interessen auf selbständiger politischer Basis organisieren, so sehr mußte ihm doch die nationale Absonderung der Juden in den gemischtsprachigen Ländern als eine Gefahr für deren wirtschaftliche Lebensbedingungen erscheinen, ganz abgesehen davon, daß den Begriffen „jüdische Nationalität" und „jüdische Autonomie" selbst dort, wo unsere Glaubensgenossen in größerer Masse beisammen leben, kaum ein gegenständlicher Inhalt gegeben werden könnte. Der Vorstand hat sich dahtr in einer öffentlichen Kundgebung gegen das Verlangen nach einer eigenen jüdischen Wahlkurie, resp. nach Anerkennung einer jüdischen Nationalität ausgesprochen, er wird aber angesichts der bevorstehenden Wahlresorm alle Bestrebungen kräftig unterstützen, welche darauf gerichtet sind, der jüdischen Wählerschaft eine möglichst zahlreiche, energische und einheitliche Vertretung im Parlamente zu sichern. In diesem Sinne hat die „Oesterreichisch-Jsraelitische Union" schon gegenüber der Neugestaltung der Verhältnisse in Mähren Stellung genommen. Dort ist bekanntlich zwischen Deutschen und Tschechen ein Ausgleich vereinbart worden, wonach der Besitzstand jeder der beiden Nationalitäten durch entsprechende Aufteilung der Wahlbezirke fest abgegrenzt wurde. Jeder Landtagswähter ist verpflichtet, sich von vornherein in den deutschen oder tschechischen Wahlkataster eintragen zu lassen, eine Bestimmung, welche speziell für die von beiden Seiten hart angefeindeten Juden gefährlich erschien. Denn es war zu besorgen, daß nicht nur bei der Anlage der Kataster die Juden in eine schwierige Lage geraten werden, sondern daß auch der wirtschaftliche Boykott gegen sie um so schärfere und gehässigere Formen annehmen werde, je weniger noch fernerhin im Wahlkampfe ihre Stimmen benötigt werden. Zur Feststellung eines einheitlichen Vorgehens haben wir deshalb am 17. Dezember 1905 eine Versammlung unserer mährischen Vertrauensmänner nach Wien einberusen, welche sich aus folgende Beschlüsse einigten: In jenen Wahlbezirken, in welchen die Juden eine verschwindende Minderheit bilden, könne es jeder einzelnen Gemeinde überlaffen werden, sich in den Kataster der Ortsmajorität einzutragen; in den deutschen Wahlbezirken Auspitz, Göding und Mährisch-Weißkirchen jedoch, in denen die Juden einen bedeutenden Bruchteil der Wählerschaft bilden, empfehle'es sich, daß alle Juden sich geschlossen in den deutschen Kataster einschreiben lassen, um so das Schwergewicht ihrer Stimmen bei den Wahlen im Sinne einer jüdischen Jnteressenpolitik geltend machen zu können. Zu Ratifizierung dieser Beschlüsse sei eine Delegierten-Versammlung der Kultus- und politischen Judengemeinden Mährens nach Brünn einberufen worden. Unser Sekretär hat hieraus im Jänner d. I. mit der Wählerschaft fast aller hier in Betracht kommenden Gemeinden persönliche Fühlung genommen und am Ostersonntag hat in Brünn die erwähnte Delegierten-Versammlung stattgesunden, welche nach einem Referate unseres Sekretärs die Beschlüsse unserer Vertrauensmänner stimmeneinhellig ratifizierte, ein eigenes Komitee als politisches Organ der mährischen Judenschast einsetzte und der „Oesterreichisch-Jsraelitischen Union" für die geleistete verdienstliche Vorarbeit den Dank votierte. Sie werden in den hier skizzierten politischen Aktionen das Bemühen erkennen, bei aller Rücksichtnahme aus die Wandlungen des öffentlichen Geistes und auf neue politische Anschauungen doch den sicheren Boden unserer verfassungsmäßig gewährleisteten Gleichberechtigung nicht unter den Füßen zu verlieren. Um theoretischer Meinungsverschiedenheiten willen darf die Existenz auch nicht eines einzigen Juden, den »vir noch zu schützen vermögen, in Frage gestellt werden. Wenn wir nun die allgemeine Lage unserer Glaubensgenossen im Reichsrate betrachten, so kann wohl sestgesteüt werden, daß der exzessive Antisemitismus, der sich bisher so oft in rohen Angriffen auf Leben und Eigentum unserer Mitbrüder äußerte, in erfreulichem Rückgänge begriffen ist. Unter Ausbrüchen des nationalen Fanatismus hatten nach dem Brünner deutschen Volkstage die Juden in Boskowitz und in Wischau zu leiden, doch sind die erlittenen Schäden nicht allzu empfindlich. Um so bedenklicher ist die wachsende Zurückdrängung des jüdischen Mittel- und Kleinbürgerstandes aus wirtschaftlichem Gebiete. Es ist so weit gekommen, daß die deutsch-nationale und tschechisch-radikale Presse jeden jüdischen Geschäftsmann als einen Eindringling und Blutsauger des christlichen Volkes bezeichnet und daß die Boykotthetze das staatsgrundgesetzliche Recht der Freizügigkeit vielfach zu Schanden macht. Gegen solche Hetzereien haben wir im letzten Jahre immer wieder die Staatsbehörden anrufen müssen. In den flagrantesten Fällen, so in Innsbruck, in Königgrätz, in Kattowitz, in Trebitsch, wurde wohl die Konfiskation der betreffenden Blätter erzielt, eine gründliche Abhilfe wird jedoch durch die divergierenden Gesetzesauslegungen der einzelnen Staatsanwaltschaften und durch die Besorgnis der Justizverwaltung vor einer Immunisierung der konfiszierten Artikel im Wege parlamentarischer Interpellationen erschwert. Eine durchgreifende Besserung dieser Zustände ist auch kaum zu erhoffen, solange die Regierung selbst gegen ihre bessere Einsicht den antisemitischen Forderungen nach Einschränkung der Handels- und Gewerbefreiheit immer mehr nachgibt und sogar Mitglieder angeblich fortschrittlicher Parteien zu solchen reaktionären Maßregeln die Hand bieten. Der rückschrittliche Kurs in unserer Gewerbegesetzgebung findet seinen klassischen Ausdruck in der Einführung des Befähigungsnachweises für die Handelsgewerbe. Wir haben gegen die diesbezüglichen Beschlüsse des Permanenz-Gewerbeausschusses in einer am 23. Oktober 1905 stattgefundenen Versammlung, in welcher Herr Dr. Friedrich Hertz das Referat erstattete, Stellung genommen und nicht nur selbst an Regierung und Herrenhaus Petitionen um Nichtannahme, resp. Nichtgenehmigung dieser Beschlüsse gerichtet, sondern auch bei einer Reihe hervorragender kommerzieller Korporationen des Reiches solche Petitionen angeregt. Mit Bedauern müssen wir aber konstatieren, daß der Besuch der erwähnten Versammlung seitens der jüdischen Kaufleute trotz eifriger Agitation nicht der Wichtigkeit des in das Erwerbsleben jedes einzelnen tief eingreifenden Gegenstandes entsprach. Wenn solche Flauheit im eigenen Lager platzgreift, dürfen wir uns über die Kühnheit und die Erfolge unserer Gegner nicht wundern. Auf dem Gebiete des Rechtsschutzes brachte auch das letzte Jahr nur zu reiche Arbeit. Die R i t u a l m v r d h e tz e hat wieder recht artige Blüten gezeitigt. Bevor wir aus dieselben näher eingehen, wollen wir des Aufsehen erregenden Buches gc-