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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-04-27 · 17 (27.4.1906) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
17 (27.4.1906)
Date
1906-04-27
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 17 Dr. Dlocb s MocbenscvrM. S^tte 273 beachtung sich auch an Wellhausen und dessen Schule böse rächt, Originalurkunden der größten jüdischen Kodifikatoren, wie Moses Maimonides, den Nonumontu einverleibt werden, ist nur zu begrüßen. Nur hätte da noch weiter zurückgegriffen werden können. Die Unkenntnis auf diesem räumlich und zeitlich ungeheuer ausgedehnten Gebiete ist selbst bei sonst fest beschlagenen Gelehrten keine geringe. Hier bedarf es einer lebenslangen, liebevollen Beschäftigung mit der Materie, beinahe eines Lebens in ihr. Ein Teil dieser unleugbaren Schwierigkeit soll durch das, was die Nonumonta. bieten, einigermaßen überwunden werden. Dem Abschnitt über „Namen und Leben des Onkelos nach talmudischen Quellen" kann Vollständigkeit nicht zugesprochen werden, zumal insbesondere die bisher auf diesem Gebiete erschienenen gelehrten Arbeiten — wahrscheinlich absichtlich, aber nicht berechtigt — keine Berücksichtigung gefunden haben. Das Transkriptionsalphabet gibt Ausschluß über die Grundsätze der Umschreibung. Hierauf folgt der Targumtext mit Uebersetzung. Es ist kein Zweifel, daß gegen viele Auffassungen sich Einwendungen machen lassen; alle aber sind in der Tradition begründet und werden gewiß im kritisch-exegetischen Apparate ihre genügende Erklärung finden. Die Nonnmonta cknckaica sind ernst zu nehmen. Je schärfer die Kritik einsetzt, umso besser. Es ist ein Quellenwerk, das geschaffen werden soll, und ein solches muß auf unerschütterlichen Grundlagen ruhen. Dr. D. Feuchtwan g. Wien. („Münch. Allg. Zeitung".) Korrespondenzen. Interpellationen gegen die russische Anleihe. Die Abgeordneten Dr. Ellenbogen und Genossen richteten in der Dienstag-Sitzung des Abgeordnetenhauses eine Interpellation an den Finanzminister, betreffend die russische Anleihe, in der ausgeführt wird, daß in den letzten Tagen von dem größten Teile der österreichischen Presse zur Subskription einer russischen Staatsanleihe aufgefordert werde. Da das der österreichischen Regierung zustehende Kotierungsrecht die Verpflichtung in sich berge, ausländische Geldnehmer auf ihre Vertrauenswürdigkeit zu prüfen, um eventuell das subskribierende österreichische Publikum, die österreichischen Staatsfinanzen und die österreichische Industrie vor Schaden zu bewahren, war es schon wegen der für den Uneingeweihten äußerst verlockenden Form, in der das Anlehen angeboten wird, angezeigt, die hinter diesem ganz ungewöhnlich günstig erscheinenden Verkaufsanbote sich verbergenden Motive zu erforschen; denn schon die scheinbar außerordentliche Verzinsung der russischen Anleihe mußte den Verdacht des Finanzministers erwecken. In Wahrheit sind die Geheimnisse der russischen Staatsfinanzen allen europäischen Fachleuten zu gut bekannt, als daß gerade der österreichische Finanzminister davon nichts wissen sollte. Ueberdies ist vor kurzer Zeit von einem genauen Kenner des russischen Budgets, vom konservativen preußischen Regierungsrat Martin, eine genaue Darstellung der vollständig zerrütteten finanziellen Verhältnisse Rußlands erschienen. Die Berechnung Martins, daß Rußland in den nächsten sechs Jahren 15 Milliarden neue Anleihen aufzunehmen gezwungen sein werde, sei völlig berechtigt. Diese Finanzwirtschaft, die alle Merkmale der Verzweiflung an sich trage und zweifellos unmittelbar vor dem Bankerott stehe, sollte dem österreichischen Finanzminister zu Bedenken bezüglich der Zulassung der neuen Anleihe zur Notierung an der österreichischen Börse veranlaffen. Dieses Bedenken ist um so gebotener, als andere Staaten, die finanziell weitaus kräftiger sind als Oesterreich, wie Deutschland, Italien, ihre Beteiligung an der Anleihe ganz oder in erheblichem Maße verweigert haben, andere, wie zum Beispiel Frankreich und Belgien, die aus politischen und anderen Gründen die gewohnheitsmäßigen Geldgeber Rußlands sind, durch Sperrvorschriften und Rücktritt von der Beteiligung im letzten Augenblicke ihr tiefes Mißtrauen gegen die Kreditfähigkeit Rußlands zum Ausdrucke bringen. Es scheint nun allerdings, daß der Finanzminister einen Augenblick selbst von diesen Bedenken berührt wurde. Darauf deutet seine Anfrage an die russische Regierung, ob in den nächsten Jahren eine weitere Anleihe ausgenommen werden solle. Wie wenig glaubwürdig die Zusicherung der russischen Regierung ist, sie werde während zweier Jahre keine neue Anleihe im Auslande aufnehmen, geht aus dem Geständnis des russischen Finanzministers hervor, daß das russische Budget heuer ein Defizit von 481,000.000 Rubeln zu decken habe, eine bei der gewohnheitsmäßigen Bilanzfälschung der russischen Regierungen zum Zwecke der Drapierung des europäischen Finanzpublikums zweifellos zu niedrig gegriffene Summe, sowie aus dem weiteren Bedürfnisse von 150,000.000 Rubeln zur Tilgung von Schatzscheinen und 180,000.000 Rubeln zur Bestreitung von Kriegskosten. Es wird somit im heurigen Jahre allein Rußland 27,000.000 Rubel über sein Ordinarium brauchen, das heißt, es wird beinahe die ganze neue Anleihe im heurigen Jahre aufgebraucht werden. Ist es nun auch begreiflich, daß die beteiligten österreichischen Banken, die aus dem Subskriptionsgeschäfte allein die respektable Summe von 10,000.000 Kronen im Handumdrehen einheimsen werden, für die Anleiheoperation begeistert sind, so ist um so größer und ernster die Pflicht des Finanzministers, sich nicht zum Mitschuldigen zu machen, daß das österreichische Publikum zu Gunsten dieses Bankgewinnes einem ungeheuerlichen und beispiellosen Betrug zum Opfer gebracht werden soll. Erwägt man, daß die neugewählte russische Duma dem neuen Staatsanlehen wie überhaupt der Regierung Witte mit offenkundiger Feindseligkeit gegenübersteht, daß die russischen grundbesitzenden Klassen selbst mit ihrem Gelde ins Ausland flüchten, daß eine Steigerung der Steuern oder doch ihrer Ertragsfähigkeit bei den wirtschaftlichen Zuständen in Rußland völlig ausgeschlossen ist, daß ferner die russische Revolution zweifellos von neuem ihr Haupt erheben wird, so unterliegt es keinem Zweifel, daß Rußland in wenigen Jahren zur Ansagung des offenen Staatsbankerotts wird greifen müssen, und damit trotz aller Zusicherungen das österreichische Geld verloren sein wird. Die Kotierung der russischen Anleihe aber ist uni so unbegreiflicher, als der Finanzminister soeben eine österreichische Anleihe im Betrage von 130°9 Millionen Kronen naturgemäß zu einem weit höheren Kurse und bloß zu vier Perzent begeben hat und sich somit durch jene Kotierung selbst eine gefährliche Konkurrenz erzeugt hat. Bezeichnend ist die Haltung des Generalsekretärs der Oesterreichisch-ungarischen Bank, der von der russischen Anleihe eine Hinaufsetzung oder mindestens Festhaltung des schon jetzt hohen Bankzinsfusses befürchtet, wodurch die Interessen der österreichischen Industrie, der angeblich unter die Arme gegriffen werden soll, außerordentlich geschädigt werden. Bedeutet somit die Kotierung des russischen Anlehens eine gewissenlose Auslieferung des österreichischen Publikums, der österreichischen Staatsfinanzen und der österreichischen Industrie in finanzieller Beziehung, so ist sie in politischer Hinsicht geradezu ein Verbrechen, denn sie bedeutet nichts weniger als die Bezahlnng der durch den russischen Absolutismus verübten Massenmorde mit österreichischem Gelde. Der österreichische Finanzminister, offenbar veranlaßt durch den Minister des Aeußern, Grafen Goluchowski, fordert die österreichische Bevölkerung auf, der Regierung Durnowo-Witte Geld zur Niederschießung von Freiheitskämpfern, zur Veranstaltung von Judenmaffakres, zur Fortfristung ihres unhaltbaren, korrupten, kulturfeindlichen und blutbefleckten Absolutismus zu schenken. Die Interpellanten fragen, ob es richtig ist, daß der Finanzminister trotz allen diesen unleugbar feststehenden Tatsachen die Absicht habe, die russische Anleihe zur Notierung an der österreichischen Börse zuzulasien. Die Abgeordneten Dr. Ofner und Genossen stellen eine Interpellation an die Gesamtregierung in der gleichen Angelegenheit, in der ausgeführt wird, daß die Bedingungen,

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