Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 16 (20.4.1906)
- Date
- 1906-04-20
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 1s H)r. Bioctrs ‘WHocbenscbrtti. Seite 255 Waffen, die die russischen Soldaten gegen uns richten, znm großen Teil von dem G e l d e gekauft sind, das unsere jüdischen Glaubensgenossen im Westen dem russischen Staat vorstreckten. Mit diesem Gelde wurden Mordbuben gegen uns gedungen, wurden die Revolver und die Patronen bezahlt, die man ihnen für das große Schlachten geliefert. Die europäischen Finanzmänner sind so Mithelser dieser Bluttaten gewesen. Sagen Sie es ihnen!" In der Sitzung des Vorstandes der Wiener israelitischen Kultusgemeinde vom 16. November v. I. wurde nachstehende Resolution einstimmig zum Beschlüsse erhoben: „Wir Vertreter der Wiener Judenschaft haben uns heute versammelt, um im Namen derselben öffentlich Ausdruck zu geben der aus tiefstem Herzen quellenden Empörung über die Duldung jener erschütternden Vorgänge in Rußland, welche gegenwärtig die ganze zivilisierte Welt mit Schrecken und Entsetzen erfüllen. Nicht mit jenen wollen wir rechten, welche in tierischer Verkommenheit ihrem Blutdurste und ihrer Raubsucht fröhnen; unsere Anklage gilt vielmehr jenen Faktoren, welche durch skrupellose Aufwühluug der Volksleidenschaften, durch unerhörte Nachgiebigkeit gegenüber dem Terrorismus fanatffierter Banden an entsetzlichen Greueltaten sich mit schuldigge machtu nd sich alsdieintellektuelleu Urheber furchtbarer Schandtaten mit unausrottbarer Schmach beladen haben. In unsagbarem Schmerze um die hingemordeten Märtyrer, in angstvoller Sorge um unsere unglücklichen Brüder, rufen wir die Mächte an, sich, wie sie es wiederholt bei anderen Anlässen getan haben, im Namen der Zivilisation, des Rechtes und der Gesittung zu gemeinsamer Aktion zu vereinigen und die russische Regierung mit allem Nachdrucke * an ihre Pflicht zu mahnen, dem wahnwitzigen Treiben, welches die schrecklichsten Vorgänge mittelalterlicher Barbarei in den Schatten stellt, Einhalt zu gebieten." Die Resolution ward einstimmig angenommen und zum Zeichen der Trauer die Versammlung geschlossen. Die Anklagen gegen die europäische Diplomatie wegen ihrer Passivität gegenüber den russischen Greueltaten erscheinen aber deplaziert, wenn die Finanzmänner nicht aufgehört haben, das russische Blutregime mit finanziellen Mitteln aktiv zu fördern. In der Londoner Konferenz vom 14. November 1905 unter dem Vorsitz Lord Rothschilds erklärten die anwesenden hervorragenden englischen Finanzmänner, daß für längere Zeit an die Unterbringung einer russischen Anleihe nicht zu denken sei. Auch die anwesenden Vertreter ans Rußland, Frankreich und Deutschland stimmten darin überein, daß auf die russische Regierung ein Druck unbedingt dadurch ausgeübt werden müsse, daß, soweit jüdisches Kapital in Betracht kommt, ihr eine Anleihe in Zukunft unmöglich gemacht wird. Dieses Prinzip wurde unter stürmischem Beifall zum Beschluß erhoben. Das Verfahren der jüdischen Finanzmänner wird als eine Lossagung von der Solidarität mit der jüdischen Gemeinschaft gedeutet werden und das kann im Interesse des Ansehens und der ruhmreichen Tradition der Wiener jüdischen Gemeinde nur tief bedauert werden. Vom Zubrmarkl des Lebens. Der Kampf um einen Toten. Unter diesem Titel brachte Nummer 14 dieser Zeitschrift eine Darstellung der vor kurzem in Budapest vorgefallenen und so großes Aufsehen erregenden Taufaffaire, die noch lange nicht zum endgiltigen Abschlüsse gelangt ist. Dieser offenbar einer Wiener — fast wäre man geneigt, zu glauben antisemitischen — Zeitung entnommene Bericht über diesen Vorfall trägt so sehr den Charakter tendenziöser Entstellung an sich, daß ich mich als Verehrer der „Wochenschrift" gedrängt fühle, der Schriftleitung derselben in folgender, dem wohlinformirten Wochenblatte „Egyenlösög" entnommenen wahrheitsgetreuen Darstellung des Falles eine Berichtigung zukommen zu lassen, damit bei unseren Glaubensbrüdern keine etwaige falsche Meinung über das diesbezügliche Vorgehen der Pester israelitischen Spitalsverwaltung Wurzel fasse. Alexander Bihari, einer unserer bedeutendsten Maler, ließ sich vor ungefähr zwei Jahren in seinem 50. Lebensjahre mit einer Szolnoker christlichen Lehrerin, einem 21jährigen Mädchen, zivilrechtlich trauen. Der Ehe entsprossen zwei Mädchen. Während der ganzen Zeit ihres ehelichen Lebens konnte es die Frau nicht durchsetzen, daß sich Maler Bihari, der seinem väterlichen Glauben treu anhing, taufen lasse, ja, er erklärte seinen jüdischen Intimen öfter, daß er trotz seiner Mischehe ein guter Jude bleibe und seinen eventuellen Sohn Jude lassen werden wolle. Vor einigen Monaten wurde Bihari krank und' als sich sein Zustand vor einigen Wochen verschlimmerte, ließ er sich im jüdischen Spital aufnehmen. Erscheintabsichtlich ins jüdische Spital gegangen zu sein, da er einem Freunde damals sagte: er wisse wohl, daß dies sein letzter Gang sei. Im Spital erhielt er in einem separaten Zimmer die sorgsamste Pflege. Seine Frau, die ihn dahinbegleitete, setzte ihre Bekehrungsversuche auch dort fort, und als der Zustand ihres Mannes sich immer mehr verschlimmerte und der Patient zeitweilig bewußtlos wurde, stellte Frau Bihari an den Spitalsverwalter die Frage, was man dazu sagen würde, wenn man ihren Mann, der Christ zu werden verlange, im Spital taufen würde. Hieraus wurde ihr bemerkt, daß man, obwohl man christliche Sterbenskranke selbst ohne verwandtschaftliche Aufforderung bereitwilligst mit den Sakrc menten versehen lasse, in diesem Falle das Anfinnen zurückweisen müsse, da Bihari als Jude ausgenommen wurde; falls er selbst seinen Uebertritt wünsche, so möge er dies vor Zeugen erklären, worauf man seiner Taufe außerhalb des Spitals kein Hindernis in den Weg legen werde. Von dieser Stunde an ließ die um das Seelenheil (?) ihres Mannes so sehr bekümmerte Frau niemanden mehr zum Bette desselben treten und geberdete sich jedesmal wie rasend, so jüdische Verwandte oder Freunde den Kranken in lichten Momenten fragen wollten, ob er wirklich wünsche, Christ zu werden. Tags darauf entfernte sich Frau B. — an ihrer statt blieb ihre Mutter bei dem Kranken —' und kam bald darauf in Begleitung dreier Herren in Zivilkleidung, von denen einer eine Handtasche trug, zurück. Zwei der Herren. Künstlersreunde des Kranken, blieben vor der Türe des Krankenzimmers stehen, während die Frau mit dem das Täschchen tragenden Herrn, einem Kaplan des V. Bezirkes, aber ohne irgend ein geistliches Abzeichen, zum Kranken hineinging, der um diese Zeit, nach Aussage der Wärterin, noch immer bewußtlos war. Was nun am Krankenbette vorging, läßt sich nur, da die Wärterin hinausgeschickt wurde, aus folgendem wissen: Der Geistliche trat nach kurzer Zeit im Ornate heraus und erklärte den mitgebrachten und vor der Türe harrenden Zeugen, daß Bihari die Taufe bekommen, und bat sie, die dem Gesetze entsprechend auszustellende Erklärung zu unterschreiben, was aber die Herren zurückwiesen, da sie bei dem Taufakte nicht zugegen waren und auch Biharis Erklärung nicht vernommen haben. Der Spitalsverwalter, der dann von Frau B. von dem Geschehenen in Kenntnis gesetzt wurde, machte derselben ob ihres sonderbaren Vorgehens Vorwürfe und setzte die Spitalsvorstehung von der Sachlage sofort in Kenntnis. Er erhielt die Weisung, die Sache vorderhand auf sich beruhen zu lassen und den Kranken, sobald er wieder bei Bewußtsein ist, zu befragen, ob er den Uebertritt wirklich wünschte. Allein auch jetzt ließ die fanatische Frau niemanden ans Krankenbett herantreten, und als sie sah, daß alles, insbesondere die Verwandten und Freunde ihres Mannes, ob ihres Vorgehens empört wurden — es gab zwischen ibr und denselben furchtbare Austritte — erklärte sie, ihren Mann ins Rote Kreuz-Spital überführen zu wollen. Die Aerzte wollten