Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 12 (23.3.1906)
- Date
- 1906-03-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Sette 186 Dr. DLocb's MlocvenscbrtN. Str. 12 Einige andere von den Interpellanten mitgeteilte« Tatsachen habe ich deshalb nicht berücksichtigt, weil sie der Wahrheit nicht entsprechen. Daß z. B. die Judenpresse alle irgendwie sür Hilsner günstigen Nachrichten habe veröffentlichen dürfen, ohne konfisziert zu werden", wird durch die S. 61/63 meines Buches angeführten Tatsachen widerlegt. Die sogenannte „Millionensammlung", die von der Oesterreichisch-Jsraelitischen Union durch das in der Interpellation erwähnte Rundschreiben eingeleitet worden sein soll, beruht auf Erfindung, was die Interpellanten wissen mußten. Das „Deutsche Volksblatt", dem .ihre Behauptung entstammt, ist von der „Union" wiederholt auf Grund des § 19 des Preßgesetzes gezwungen worden, die betreffende Nachricht zurückzunehmen. Uebrigens ist mir die Unrichtigkeit der letzteren seinerzeit von der Union auf Anfrage ausdrücklich bestätigt worden. Unwahr ist andererseits die Behauptung der Interpellanten, daß rch den Justizminister Ruber der Bestechlichkeit geziehen hätte. Nicht ich, sondern der Abgeordnete Schneider hat diesen Vorwurf gegen Ruber erhoben. Ich habe die Aeußerung Schneiders nur wiedergegeben (S. 61), ohne sie mir jedoch zu eigen zu machen; im Gegenteil habe ich sie als „gemeine Verdächtigung" gekennzeichnet (S. 62). Es ist ferner nicht wahr, daß ich „alle jene Zeugen, die gegen Hilsner zeugten, als nicht ganz einwandfreie Persönlichkeiten bezeichnet" und „sie direkt der falschen Zeugenaussage beschuldigt habe." Ich habe nur von einer bestimmten Figur, die in allen Ritualmordprozeffen auftritt (Masloff im Konitzer, Mölders im Xantener, Pesak und Lang in den beiden Polnaer Fällen usw.), gesagt, daß diese typische Figur zu allermeist eine nicht ganz einwandfreie Persönlichkeit sei, und jemand einer falschen Zeugenaussage zu beschuldigen, habe ich sogar ausdrücklich abgelehnt (S. 40). Völlig aus der Lust gegriffen ist die weitere Behauptung der Interpellanten, daß ich alle Justizstellen sowie alle Zeugen, die für Hilsner ungünstig deponiert hätten, beschimpft hätte. Daß ich die beiden Entlcstungszeugen (Cerwinka und die Bodansky), die wegen falscher Zeugenaussage verhaftet worden sind, nicht „getadelt habe", ist selbstverständlich, da Zeugen im Rahmen einer kriminalpsychologischen Untersuchung weder zu tadeln noch zu loben, sondern nur ihre Aussagen darzustellen und auf ihren Wert zu prüfen sind. Uebrigens habe ich in der Tat gegen den Schuldigspruch in Sachen Cerwinka, den ich auf S. 192 ausdrücklich erwähne, aus den daselbst angegebenen Gründen schwere Bedenken. Was die Bodansky, eine Tante Hilsners, anlangt, so war sie eine altersschwache Person, die eine geradezu läppische Aussage abgab, und zwar zunächst verhaftet, aber alsbald außer Verfolgung gesetzt wurde, eben weil sich herausstellte, daß sie nicht mehr bei Verstand war. Was soll man da tadeln? Höchstens ihre Verhaftung. Ich habe im Vorstehenden hauptsächlich die positiven Unwahrheiten klarstellen wollen, die in dem mich betreffenden Teil der Interpellation enthalten sind. Was die allgemeinen Beschimpfungen anlangt, mit denen man mich und mein Buch überhäuft („käufliches Subjekt, Hetz- und Tendenzschrift schlimmster Sorte" und dergleichen), so sind die Interpellanten gegen eine Bestrafung steilich durch ihre Immunität gesichert. Immerhin dürfen Personen außerhalb des Hauses gewiß nicht völlig schutzlos gegen Ehrverletzungen durch Abgeordnete bleiben, und indem ich die Loyalität Euer Exzellenz anrufe, bitte ich, meine Erklärung in der Euer Exzellenz geeignet erscheinenden Weise zur Kenntnis des Hauses bringen zu wollen. Berlin, am 19. März 1906. Ergebenst (gez.:) Dr. Nuß bäum, Rechtsanwalt." Die Pohrlitzer Judengemeinde. Sehr geehrter Herr Redakteur! Unter der Ueberschrift: „Der PohrlitzerJudengemeinde" hat es Herrn Professor Dr. Gotthard Deutsch in Cincinnati gefallen, gegen meinen Artikel in Nr. 50, Jahrgang 1905, Ihres geschätzten Blattes sich zu wenden. Meine Annahme, daß eine zweite Ansiedlung der Juden hier im 12. Jahrhundert stattgefunden hat, beruht auf der mündlichen Tradition, gemäß welcher jene Juden, die seinerzeit das jetzige Territorium besiedelten, zahlreiche Spuren vorfanden,, aus welchen zu schließen war, daß schon früher in einem ganz anderen Stadtteile der heutigen Butschowitzer Gasse Juden wohnten, deren Begräbnisstätte sich an dem gegen Nemcan führenden Wege befand. Ob diese lleberlieferunge'n suggerierte Ideen oder Wahrheit sind, läßt sich leider nicht bestimmen, unsere Altvordern glaubten fest daran. Es wurde mir heute von einem Glaubwürdigen meiner Altersgenossen versichert, in einem von Herrn Johann Kolaöek, gewesenen Bürgermeister hier, entlehnten Buche diese angeführten Sagen bestätigt gefunden zu hab^n, leider stehen mir keine Archivalien zur Verfügung, um diesen Standpunkt mit Erfolg vertreten zu können. Mein Artikel, welcher nicht den Zweck hatte, als Geschichtsquelle für die Anfiedlung der Juden in Mähren zu gelten, erwähnt wohl der Ghettos im Allgemeinen, aber spricht nicht von einem Ghetto des 12. Jahrhunderts, sondern bloß von einem zur Ansiedlung den Juden angewiesenen Platze. Als Beweis aber, daß es schon im 14. Jahrhundert auch in anderen Städten als in denen, welche Herr Gotthard Deutsch in Nr. 47, Seite 752, Jahrgang 1905, Ihrer geschätzten Zeitschrift erwähnt, schon Judengemeinden gegeben hat, führe ich nachstebende Stelle aus Dr. Becks „Geschichte aus Neutitschein" an, wo, es wörtlich heißt: „Am 11. May 1562 willigte Kaiser Ferdinand auf die inständigen Bitten der drei städtischen Abgesandten Peter Scheitenhauer, Georg Schindenteufel und Krispin Schal in die Abschaffung der Juden aus der Stadt und ihrem Gebiete, welche seit dem 14. Jahrhundert angesiedelt waren; dieselben bildeten in Neutitschein eine besondere Gemeinde mit einem jüdischen Vogte an der Spitze, hatten ihre eigene Schule und Synagoge und bewohnten die heutige Judengasse hinter dem Rathause. 1563 schritten sie zu dem Verkaufe ihrer Häuser, von denen jedes laut einem Auszuge aus dem Gerichtsbuche des Vogtes Nikolaus Rytig um 40 bis 80 fl. verkauft wurde. Die Schule und die Synagoge verkauften die Juden durch ihren Vogt Meierl Glaser und seinen Stellvertreter Leb Hodosch der Stadt, vertreten durch den Bürgermeister Georg Schindenteufel, um 30 fl., welcher sie noch in demselben Jahre dem Tuchmacher Dreissiger um 5 Schock böhmische Groschen verkaufte. Ihre Begräbnisstätte beim Teiche hinter der Novakei schenkten sie der Stadt unter der Bedingung, daß sie nie umgegraben oder umgeackert werden darf, sondern immer mit Rasen bewachsen bleibe. Hochachtungsvoll Ignaz Krampflieek. Austerlitz 21. März 1906. Die Greuel in Homel. Eine in hohem Grade angesehene Persönlichkeit, ein Fremder, der sich zur Zeit außerhalb Rußland befindet, sendet folgende Mitteilungen an die „Russische Korrespondenz": „Die Petersburger Telegraphenagentur, also ein Organ, dessen sich die russische Regierung bedient, verbreitet in der Welt die Angabe, daß eine Beteiligung der Truppen an den Plünderungen in Homel nicht stattgefunden habe, daß derartige Behauptungen vielmehr auf einem Mißverständnis beruhen. Angeblich habe der Führer einer Truppenabteilung seinen Soldaten befohlen, „die in den brennenden, beziehungsweise vom Feuer bedrohten Häusern befindlichen Gegenstände herauszuschaffen und an einem bestimmten Platz zusammenzutragen, um sie nachher ihren Eigentümern wieder zuznstellen." Das sei der Anlaß gewesen für viele Einwohner, zu glauben, die Truppen hätten sich an den Plünderungen und der Brandstiftung beteiligt. Diese Schönfärberei ist von einer wahrhaft erstaunlichen Schamlosigkeit.