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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-03-23 · 12 (23.3.1906) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
12 (23.3.1906)
Date
1906-03-23
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 12 Dr. Ltocd's MocdenscbrM. Seite 185 Schiffbrücke, wir find — El-hamdu lillah rabbil-älemin — — in Bagdad! Mit Uebergehung der ethnographischen Verhältnisse und der verschiedenen Religionssekten (Kyzylbasch, Jaziden, Nasairiser, Chaldäer rc.) habe ich in wenigen großen Zügen die Bodenbeschaffenheit der durchwanderten Territorien Nordsyriens und Nordmesopotamiens geschildert, um das Augenmerk der Kommission auf die eine oder andere Gegend zu lenken und ihre schwierige Aufgabe zu erleichtern. Diesem Vorhaben suchte ich zu entsprechen, um auch in dieser Weise einen geringen Tribut zu entrichten unseren russischen Glaubensbrüdern, die in unnennbarem Jammer und Elend zum Wanderstabe greifen müssen. Vom Zabrmarkt des Lebens. Der Polnaer Ritualmordprozeß. Im „Hamburger Korrespondent" bespricht Dr. Martin Leo das Buch Dr. Nußbaums über den Polnaer Prozeß und gelangt hiebei zu folgenden Schlußfolgerungen: ..Man muß gestehen, daß der Eindruck der Schrift, die überall auf die einschlägigen Stellen des Materials genau hinweist, durchaus zwingend ist. Wenn Nußbaum im ersten Abschnitt den „Hintergrund des Prozesses" und „Kriminalpsychologisches" bespricht, und später bei der näheren Darstellung der beiden Fälle sieht man förmlich vor Augen, wie Zeugen auftauchen, wie ihre Aussagen sich . immer mehr abrunden und vervollständigen, wie immer neues Wesentliches ausgelegt wird, man sieht freiwillig Komitees bei Sammlung von Material, sieht die Parteien im österreichischen Reichstag, man hört den bekannten Abgeordneten Schneider im niederösterreichischen Landtag von Justizministern reden, die, vonJuden bestochen, überführ te j ü di s ch e R i t u a l m ö r d e r frei ließen, man sieht vor allem aber bei den Gerichtsverhandlungen das Publikum als mitspiclenden Akteur des Trauerspieles und ^vermißt mehr und mehr wirklich greifbares, uverlässi'ges Belastungsmaterial. So ist das Ganze ein Bild, das — jeder ernste objektive Beurteiler wird es u. E. ganz unbeschadet seiner politischen Parteistellung und seines Standpunktes zur Judenfrage anerkennen müssen — um nichts besser ist als die alten Hexenprözesse, bei denen ja auch Suggestion und Autosuggestion ihre Rolle spielten. Dieses Urteil würde auch dann bleiben, wenn etwa Hilsner doch eines Mordes aus anderen Beweggründen schuldig wäre, denn der Hintergrund bleibt immer der des Ritualmordes. Und ihr Gegenbild erhält die Sache durch Darstellungen — immer verbürgten, aktenmäßigen Darstellungen! — von Fällen, wo sonst in jener Gegend derartige unbegründete Anschuldigungen erhoben wurden. So erwies sich zum Beispiel einmal ein angeblich aufgehängter Christenknabe als der in einem heilgymnastischen Apparat befestigte Sohn des Juden; in einem anderen Falle hatte ein Dienstmädchen sich selbst Wunden beigebracht, um die Anschuldigung des Ritualmordes gegen ihren Dienstherrn zu erheben, u. a. m. Ein Glück für die Beschuldigten, daß sich in diesen Fällen die Sache aufklärte. Das die kulturhistorische Seite der Sache — die kriminalistische liegt darin, daß hier wieder einmal gezeigt wird, ein wie bedenkliches, mit Vorsicht zu benutzendes Beweismittel Zeugenaussagen sind. Sieht man sich hier die Aussagen wandeln, so muß man mit dem Verfasser dahin kommen, mehr und mehr der ersten Aussage das alleinige Gewicht beizumessen. Ob diese schon beeidigt war oder nicht, das kann daneben nicht entscheidend ins Gewicht fallen, sobald sie nur von einer Person ausgenommen ist, der man die Fähigkeit zu vollständiger und objektiver Wiedergabe zusprechen kann. Mögen hier naturgemäß die Gefahren dann besonders groß sein, wenn die berühmte vox populi mitspricht und die Massensuggestion ihre Wirkung übt — vorhanden find sie auch in anderen Fällen. Noch nach einer anderen Seite hätte der Fall Hilsner Gelegenheit zu Erörterungen geben können. Ob wohl ein rechtsgelehrtes Gericht verurteilt hätte? — trotz der Stellung, die nach Nußbaums Darstellung jedenfalls der Präsident bei der ersten Verhandlung einnahm? Wir glauben es nicht! Darauf aber hinzuweisen, hat v. Liszt (bekanntlich ein entschiedener Kämpfer für die Beibehaltung unseres Schwurgerichtes) unterlassen! Die Nußbaumsche Schrift ist, wie erwähnt, ein durchaus wissenschaftliches, wenn auch jedem Laien verständliches Werk. Seine große Bedeutung liegt vor allem nach der allgemeinen kriminalistischen Seite hin. Die — ja gewiß wenig sympathische — Person Hilsners tritt daneben in den Hintergrund. Niemand wird sich aber, nachdem er das Buch gelesen, der Ueberzeugung verschließen können, daß, einerlei, wie man sich zu seiner Persönlichkeit stellt, eine Wiederaufnahme des Prozesses unbedingt erforderlich ist. Umsomehr, als, Nußbaums Angaben zufolge, nach Hilsners Verhaftung in der Polnaer Gegend noch zwei andere Morde und Versuche, Frauen zu vergewaltigen, erfolgten! Mag Hilsner trotzdem schuldig sein oder nicht, — auf Grund dessen, was hier vorgebracht wird, verlangt die Ge rechtigkeit zwingend eine ernste, objektive, zuverlässigeNachprüfung! _ Zur Interpellation über den Fall Hilsner. Rechtsanwalt Dr. Arthur Nnßbaum in Berlin hat an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Grafen Bett er, folgende Zuschrift gerichtet: „Euer Exzellenz! Hochgeehrter Herr Präsident! Am 9. März dieses Jahres haben die Abgeordneten Professor Sturm und Genossen eine Interpellation im Abgeordnetenhause eingebracht, in der eine ganze Reihe von tatsächlich unrichtigen und grob beleidigenden Behauptungen über mein Buch „Der Polnaer Ritualmordprozeß" enthalten ist. Vor allem wird mein Buch als „auf erwiesenen Fälschungen und Entstellungen beruhend" bezeichnet. Die Interpellanten sprechen diese ungeheuerliche Verdächtigung aus, ohne dafür auch nur die Spur einer tatsächlichen Unterlage zu haben. Mir haben die a m t l i ch e n stenographischen Hauptverhandlungs-Protokolle, die Aussagen aus der Voruntersuchung, die Anklageschriften, die ärztlichen und chemischen Gutachten, die Haussuchungsprotokolle usw. Vorgelegen, alles in wortgetreuer Uebersetzung und (bis auf ganz unwesentliche Ausnahmen) v o l l st ä n d i g, nicht etwa exzerpiert. Die Verantwortlichkeit für die Vollständigkeit des Aktenmateriales und die Treue der Uebersetzung trägt der Verteidiger HilsUers. Herr Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Aurednicek (vergleiche „Neue Freie Presse" vom 16. März dieses Jahres). Da ich in meinem Buche überall die Quellen angegeben habe, so bedarf es nur einer Vergleichung, um zu erkennen, daß ich mich streng an die Quellen gehalten habe. Die Interpellanten haben eine solche Vergleichung offenbar überhaupt nicht vorgenommen. Ja, sie kennen den Inhalt meines Buches nicht einmal, denn sie werfen mir die Verschweigung von Umständen vor, die ich berichtet habe, und schreiben mir Behauptungen zu, die niemals von mir aufgestellt worden find. So findet sich die von den Interpellanten vermißte Erwähnung des angeblichen Bestechungsversuches an dem Zeugen Pesak auf Seite 63 und 64 meines Buches, die „Besichtigung der evipora delicti durch unberufene Personen" (Fall Bulova) auf Seite 15 ff. Daß den Prozeßakten von unberufener Seite Akten behufs Beeinflussung der tschechisch-medizinischen Fakultät beigelegt sein sollen, habe ich gleichfalls nicht verschwiegen, sondern auf Seite 65 und 66 erörtert. Ob schließlich, wie die Interpellanten behaupten, ein „Rabbi Bloch" (?) den Geschwornen Broschüren übersandt hat, weiß ich nicht, jedenfalls erwähne ich auf Seite 59, daß die Geschwornen von unberufener Seite mit Zeitungsberichten und Broschüren überschüttet worden seien.

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