Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 11 (16.3.1906)
- Date
- 1906-03-16
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 166 Dr. Dlocb'r Mocbenscbnn. Nr. 11 Perzent dem Handel, der Industrie, dem Gewerbe und der Landwirtschaft an. Auch die Beteiligung der galizischen und Bukowinaer Judenschaft an den fteien Berufen ist eine recht erkleckliche. Und auch die andern Juden im Reiche, so die 157.278 Juden in Niederösterreich bei einer Gesamtbevölkerung von 3,100.793, die 92.745 Juden in Böhmen bei einer Gesamtbevölkerung von 6,318.697 (Zwischenruf seitens des Abgeordneten BreznovskF), ich bitte mich ausreden zu lassen, die 44.255 Juden in Mähren bei einer Gesamtbevölkerung von 2,437.706, die 12.000 Juden in Schlesien bei einer Gesamtbevölkerung von 680.000 sowie die in den übrigen westösterreichischen Provinzen verteilten beiläufig 15.000 Juden beschäftigen sich zum größten Teile mit Handel, Gewerbe, Industrie und Landwirtschaft und zählen so zu wichtigen Faktoren der Monarchie auf diesen Gebieten. Alle diese Juden in Westösterreich, einschließlich Böhmen, Mähren und Schlesien, besitzen aber derzeit keine Vertretung im Abgeordnetenhause, da notorisch aus diesen Ländern kein Jude ins Abgeordnetenhaus entsendet worden ist, indem es keinem der diese Länder bewohnenden Völker eingefallen ist, mit ihren Stimmen den Juden selbst zu einer bescheidensten Vertretung zu verhelfen. So ist es Tatsache und erwiesen, daß freiwillig kein Volk den Juden eine Vertretung gewährt; den Juden soll daher die gebührende Vertretung gesetzlich sichergestellt werden. Ob nun die Kopfzahl oder die wirtschaftliche Potenz oder die Bedeutung eines Volksstammes nach seiner Zugehörigkeit zu den produzierenden Berufen entscheidend ist, von jedem Gesichtspunkte aus ist es eine Forderung unabweisbarer Gerechtigkeit, ja Staatsnotwendigkeit, daß den Juden — mit denen ja kein anderes Volk Gemeinschaft haben will — die ihnen erwiesenermaßen gebührende Vertretung im Abgeordnetenhause gesetzlich sichergestellt wird. Neidlos, meine Herren, gönnt die Judenschaft allen Völkern dieses Reiches die allerausgiebigste Vertretung und Mandatsanzahl. Und wenn ich einen Vergleich ziehe, so geschieht dies nicht aus Uebelwollen, sondern nur, um die krasse Ungerechtigkeit und unverdiente Zurücksetzung nachzuweisen, welche der Judenschaft auch diesmal zugefügt wird. Nach der Regierungsvorlage erhalten die Slovenen bei einer Bevölkerungszahl von bloß 1,192.780, das ist von etwa 4 65 Perzent der Gesamtbevölkerung, 23 Mandate, während sie bisher 15 besaßen; die Serbokroaten mit einer Bevölkerung von nur 711.380, das ist von 2 7 7 Perzent der Gesamtbevölkeruna, welche gegenwärtig 12 Mandate haben, sollen künftighin nach der Regierungsvorlage 13 Mandate erhalten; die Italiener mit einer Bevölkerungszahl von lediglich 727.102, das ist von 2 83 Perzent der Gesamtbevölkerung, welche bisher 19 Mandate inne hatten, sollen nach der Regierungsvorlage in Hinkunft 16 Abgeordnete entsenden. Ja, selbst die Rumänen mit einer Bevölkerungszahl von etwa 230.963, das ist von 0°90 Perzent der Gesamtbevölkerung, die bisher 5 Mandate besessen haben, sollen in Hinkunft nach der Regierungsvorlage 4 Mandate erhalten; die Juden aber mit 1,225.000, das ist von 4°69 Perzent der Gesamtbevölkerung sollten doch mindestens so viel Mandate erhalten als die Slovenen oder Italiener. Die Juden können nach der Regierungsvorlage besten Falles etwa 6 bis 7 Mandate erhalten. Ich sage besten Falles, weil auch in den wenigen sogenannten jüdischen Wahlbezirken die Juden keine höhere absolute Mehrheit haben und weil überdies noch gerechnet werden muß mit gewissen Wahlpraktiken, die uns auch diese geringe Vertretung wegschnappen können. Schon heute appelliere ich an die hohe Regierung, darauf Bedacht zu nehmen, daß die Freiheit der Wahlen gewahrt wird (Zustimmung), damit gewisse herrschende Parteien ihre willfährigen Organe — auch Amtsorgane — nicht dazu gebrauchen, richtiger mißbrauchen, um dem Volke das schwer errungene Wahlrecht wegzueskamotieren oder durch gewisse Feindseligkeiten, Schädigungen und Bosheiten dem Volke die Ausübung seines Rechtes zu verkümmern und zu vergällen. Nach Inhalt der „Statistischen Beilagen" und des „Anhanges" zur Regierungsvorlage über die Wahlreform erhalten die Deutschen bei einer Gesamtbevölkerung von 9,171.614 205 Mandate; es entfällt daher ein Mandat auf 44.700 Einwohner. Ich bemerke gleich hier, daß mir jede Animosität gegen irgend ein Volk ferne liegt. Ich gönne dem deutschen Volke jede noch so ausgiebige Vertretung, ich wünsche, daß es zufriedengestellt werde, denn nur zufriedene Völker können Glück verbreiten und auch auf ihre Umgebung glücklich einwirken. Dasselbe gilt von den Tschechen. Die Tschechen erhalten bei einer Gesamtbevölkerung von 5,955,397 99 Mandate; es entfällt daher ein Mandat auf 60.155 Einwohner; die Polen bei einer Gesamtbevölkerung von 4,252.483 64 Mandate; es entfällt daher ein Mandat auf 66.445 Einwohner; die Ruthenen bei einer Gesamtbevölkerung von 3,381.570 31 Mandate; es entfällt daher ein Mandat auf 109.083 Einwohner. Diesem bei uns immer stiefmütterlich zurückgesetzten Volke gönne ich diese, wenn auch nur geringe Vermehrung der Mandate, die es bekommt, obwohl es als ein Volk von nahezu 3 V2 Millionen Seelen noch lange nicht gerecht behandelt worden ist! (Abgeordneter Pihuliak: 65.000 Soldaten ckann es liefern!) Dafür habt Ihr Wahlbezirke in Galizien mit 180.000 bis 280.000 Einwohnern, während im Westen solche mit 14.000, 18.000 und 23.000 Einwohnern gebildet werden. Die Slovenen erhalten bei einer Gesamtbevölkerung von 1,192.780 23 Mandate; es entfällt daher ein Mandat auf 51.860 Einwohner; die Italiener bei einer Gesamtbevölkerung von 727.102 16 Mandate; es entfällt daher ein Mandat auf 45.444 Einwohner; die Serbokroaten. bei einer Gesamtbevölkerung . von, 711.380 13 Mandate; es entfällt daher ein Mandat auf 54.720 Einwohner; die Rumänen bei einer Gesamtbevölkerung von 230.963 4 Mandate; es entfällt daher ein Mandat auf 57.740 Einwohner; die Juden aber bei einer Gesamtbevölkerung von 1,225.000 sollen bloß 6 bis 7 Mandate erhalten, so daß ein Mandat erst auf 204.000 oder allenfalls auf 175.000 Einwohner entfallen wird! Ungerechter ist wohl selten oder niemals ein Volk behandelt, eine Wahlreform geschaffen worden! Sie schafft kein gleiches Wahlrecht, sie ist nicht auf dem Prinzipe der Gleichheit aufgebaut! Gestatten Sie mir, daß ich mir Ihre besondere Aufmerksamkeit für folgende Ausführungen erbitte. Bei der Zuweisung der Mandate an die einzelnen Völkerschaften sind die 1,224.711 Juden nicht ausgeschieden worden. Sie sind mitgezählt nach ihrer Umgangssprache zu den einzelnen Völkern und Nationalitäten, denn entscheidend für das nationale Kriterium ist ja bei uns bekanntlich die Umgangssprache. Nun bekennen sich Pon den Juden 660.000 zur Polnischen, etwa 450.000 zur deutschen (Abgeordneter Brzeznowsky : Das sind die böhmischen Juden!) Die zählen nur 94.000, können also nicht 450.000 sein (Heiterkeit), zirka 50.000 bekennen sich zur ruthenischen, ebenso viele zur tschechischen und etwa 5000 zur italienischen Umgangssprache, Es kommen sonach von den 4,252.483 Polen 660.000 Juden in Abzug, so daß etwa nur 3,650.000 Polen verbleiben; ebenso kommen von den 9,171.614 Deutschen etwa 450-000 Juden in Abzug, so daß nur etwa 8,720.000 Deutsche verbleiben usw. Oder aber, das deutsche wie das polnische Volk entsenden nach Verhältnis der auf die Juden entfallenden Bevölkerungszahl auch die bezügliche Zahl von jüdischen Abgeordneten, sonach die Polen und die Deutschen je zehn jüdische Abgeordnete, da auf Grund der offiziellen Volkszählung und des „Anhanges" zur Wahlreformvorlage bei den Deutschen mit