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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-03-16 · 11 (16.3.1906) · page 5

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
11 (16.3.1906)
Date
1906-03-16
Page
– (sequence 5)
Language
German
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■=— >.» i, «*a»nryw anwv t-"*v"iv - jstSd üJMKali lüE&l J&iiäSSSSäBSSiL. 9tr. ii Dr. Llocb s MLocvens^ürM. Seite iss unfähig halte, feine wissenschaftlichen Ueberzeugungen von irgend welchen politischen oder konfessionellen Rücksichten beeinflussen zu lassen, geschweige denn anderen gegenüber eine Täuschung zu verüben. Ich habe schon in meinem Vorworte den streng wissenschaftlichen Charakter des Nußbaum'schen Buches betont und als besonderen Vorzug desselben hervorgehoben, daß es keine Tendenzschrift sei. Selbstverständlich hat sich an diesem meinem Urteile über das Buch durch die Wirkungen, die es auf der einen und anderen Seite verursachte, nichts geändert. Wenn man von „Tendenz" spricht, so müssen wir uns erst klar werden, was unter diesem Worte zu verstehen ist. Jede bewußte Tathandlung eines Menschen geschieht aus einer Absicht, einer Tendenz. Auch Dr. Nußbaum hat mit seinem Buche zweifellos die „Tendenz" verknüpft, seiner wissenschaftlich begründeten Üeberzeugung von der Schuld der österreichischen Justiz und von der Unschuld Hilsners zu allgemeinem Durchbruche zu verhelfen. Die Frage ist nur, ob er dies mit ehrlichen oder unehrlichen Mitteln, auf Grund der wirklichen oder auf Grund entstellter Tatsachen getan hat. Und da kann ich nur sagen, daß ich von Dr. Nußbaums Arbeit den Eindruck vollster Objektivität und kritischer Sachlichkeit empfangen habe. Er ist an die Arbeit nicht mit einer vorgefaßten Meinung herangetreten, sondern die Meinung, daß das Verdikt der Geschwornen sich nicht rechtfertigen lasse, daß es, wie ich in meinem Vorworte sagte, .„unbegreiflich" sei, ergibt sich aus der sorgfältigen und unbefangenen Prüfung des vorhandenen Tatsachenmaterials. Ob nun dieses Material, das nach Nußbaums Angabe von dem Verteidiger Dr. Auredniczek geliefert wurde, ein vollständiges und verläßliches oder ob es, wie die Interpellanten behaupten, ein einseitiges, zu Gunsten Hilsners gefärbtes war, darüber haben sich zunächst die Herren Dr. Auredniczek und Dr. Nußbaum zu äußern. Ich kann hiezu nur bemerken, daß ich Dr. Nußbaum nicht für den Mann halte, der auf Grund unzuverlässigen, unvollständigen oder gar gefälschten Materials an die Veröffentlichung eines solchen Buches ginge. Und nun die Behauptung, daß mein Name mißbraucht worden sei, daß ich das Vorwort nicht geschrieben hätte, wenn ich vorher gewußt hätte, daß das Buch auf „Fälschung und Entstellung" beruht. Das weiß ich auch heute noch nicht. Was soll das heißen, daß mein Name „mißbraucht" wurde? Das setzt eine Täuschung, eine Irreführung voraus, deren Opfer ich geworden sein soll. Zur Widerlegung dieser Behauptung genügt es wohl, wenn ich erzähle, wie ich mit dieser Sache in Verbindung gekommen bin. Vor längerer Zeit ist eine seither verstorbene Berliner Persönlichkeit an mich mit der Frage herangetreten, ob ich mich mit dem Material des Hilsner-Prozeffes befassen möchte. Da mir hiezu die Zeit mangelte, empfahl ich selbst den von mir sehr geschätzten und für geeignet erachteten Rechtsanwalt Dr. Arthur Nußbaum. Als dieser sein Buch vollendet hatte, legte er es mir im Drucke vor; nun erst las ich es und nun erst schrieb ich dazu das Vorwort auf Grund des empfangenen Gesamteindruckes. Niemals ist von irgend jemandem versucht worden, mich in irgend einer anderen Weise zu Gunsten des Buches zu beeinflussen. Wo da die Täuschung, die Irreführung, der Mißbrauch meines Namens liegen soll, ist mir absolut unerfindlich. Wie Herr Dr. Nußbaum bei Abfassung des Buches, so bin auch ich bei Abfassung des Vorwortes nur der eigenen wissenschaftlichen Üeberzeugung gefolgt." Zur Krage der jüdischen Uertretuug im österreichischen Parlamente. Aus der Rede des Abgeordneten Dr. Strauch er in der Sitzung des. Abgeordnetenhauses vorn IS März 1906. „Die Regierung war und ist vielleicht zum Teile noch heute über das Judentum und über die in Betracht kommenden realen Verhältnisse nicht ausreichend und nicht richtig informiert. Die nationale Strömung im jüdischen Volke Oesterreichs, die Macht und Intensität, mit der sich diese Bewegung in der letzten Zeit geäußert hat, scheinen bei der Regierung nicht jene Beachtung gefunden zu haben, zu der eine objektive Prüfung der Tatsachen herausfordert. Die Regierung hat ihre Information nur aus einer dünnen Schichte im Westen und einer noch dünneren Schichte im Osten geholt; diese Juden kennen aber nicht oder wollen nicht kennen die großen Mafien der Juden in Galizien und in der Bukowina und die nationale Strömung unter denselben. Diese oberen oder privilegierten Juden, welche oft mit dem Judentume nicht mehr verwachsen sind oder in einer nur sehr losen Beziehung zu ihrem Volke stehen, ja häufig nur noch dem Namen nach Juden find, die aber über Macht. Einfluß und Beziehungen verfügen, haben es verstanden, in der Oeffentlichkeit die Wünsche der Mehrheit des jüdischen Volkes zurückzudrängen oder zu verschleiern. Diese oberen Schichten der Juden, die in das Leben des jüdischen Volkes nicht eindringen, haben eine allzu natürliche Scheu vor einer Volksbewegung, weil sie mit dem Volke nichts gemeinsam haben; sie können daher auch nicht seine Vertrauensmänner sein und find auch nicht berufen, die Wünsche des jüdischen Volkes zu vertreten. Was bezweckt die Regierung mit ihrer Wahlreformvorlage? Offenbar die Vertretung des ganzen Volkes — also die Repräsentanz des Mittelstandes und der breitesten Volksschichten! Was nun die Juden betrifft, hat die Vorlage diesen Zweck insofern nicht erreicht, als die Regierung — veranlaßt durch ungenügende und völlig unrichtige Informationen — die Rechte der breitesten Massen der Juden ganz unzulänglich gewahrt hat. (Zwischenrufe seitens des Abgeordneten Breiter: Dr. Byk! Dr. Kolischer!) Verzeihen Sie, Herr Kollega, ich will in diesem Hause keinen Streit mit meinen Volksgenossen heraufbeschwören. Den Streit werden wir anderswo ausfechten. Die Juden glauben um so mehr ein Recht auf eine ihrer Zahl entsprechende Vertretung zu haben, weil ja der Ministerpräsident bei Ankündigung der Wahlreform erklärt hat, die nationalen Minoritäten zu schützen und das Parlament zu einem getreuen Abbild unseres Vaterlandes zu machen. Gerade die Judenschaft benötigt ganz besonders diesen Schutz, und zwar zur Sicherung ihrer so oft gefährdeten politischen Rechte und wirtschaftlichen Interessen; gestützt aus die Bestimmung des so oft malträtierten Artikels XIX des Staatsgrundgesetzes, bitte ich auch für die Juden um die Durchführung der gesetzlich gewährleisteten Gleichberechtigung durch gleiche und gerechte Berücksichtigung bei der Schaffung der Wahlreform. Selbst wenn man aber den Juden nicht als Volk die ihnen gebührende Vertretung im Parlamente gewähren wollte, ihre Zahl allein und auch ihre religiösen Bedürfnisse würden es rechtfertigen, daß ihnen eine dieser Zahl entsprechende Vertretung im Parlamente zu teil wird. Nach der Volkszählung im Jahre 1900 beträgt die jüdische Bevölkerung bei einer Gesamtbevölkerung von 26,100.708 nicht weniger als 1,224.899, also 4 69 Perzent. Diese jüdische Bevölkerung befaßt sich zu beinahe drei Vierteln mit Handel, Gewerbe und Industrie, zu fast einem Viertel mit Land- und Forstwirtschaft, und gehört zu einem ansehnlichen Teile zu den sogenannten freien Berufen. Die jüdische Bevölkerung repräsentiert aber beiläufig ein Fünftel aller Handelstreibenden, fast ein Zwanzigstel aller in Industrie und in Gewerbe Beschäftigten und etwa ein Fünfzehntel der in freien Berufen und in öffentlichen Diensten Stehenden. In Galizien zählt die Judenschaft unter 7,315.939 Einwohnern nicht weniger als 811.371, das ist 11 09 Perzent der Gesamtbevölkerung Galiziens, und fast 75 Perzent aller in Handel, Gewerbe und Industrie und überhaupt in Verkehr stehenden Berufszugehörigen. In der Bukowina zählt die Judenschaft unter einer Gesamtbevölkerung von 730.195 mehr als 96.000 Juden, das ist 13' 16 Perzent. Von den 96.000 Juden gehören mehr als 80

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