Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 11 (16.3.1906)
- Date
- 1906-03-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Seite 1<>4 Dr. Llocv's Mocvenscvcttl. Nr. 11 auf Grund der Wiener Akten. Der Verlauf war tatsächlich ganz der des Hilsnerprozeffes, ins Mittelalterliche übersetzt, nur mit dem Unterschiede, daß im fünfzehnten Jahrhundert die oberst^e Stelle der Justiz den Mut fand, unbekümmert um Popularität, der Wahrheit und Gerechtigkeit die Ehre zu geben. Nach der Predigt eines Geistlichen gegen die Juden, worin er sagte, diese würden das bevorstehende Passahfest nicht vorübergehen lassen, bevor sie den Christen einen schlagenden Beweis ihrer Herzensgüte gegeben hätten, verschwand der 28 Monate alte Gerberssohn Simon und seine Leiche wurde im Hause des Juden Samuel gefunden. Die Juden erstatteten selbst die Anzeige beim Bischof Hinderbach, aber sie merkten alsbald ihr Los, als zuerst die Reichen, daun die ganze Gemeinde dem Kerker und ihre Güter der Konfiskation verfielen. Ein getaufter Jude machte vor dem Tribunal den Pesak und nun ging man gegen die eingekerkerten Juden mit der Folter los. Man erbleicht, wenn man vie Qualen dieser Märtyrer liest und bewundert die Heldengröße, mit der sie 15 Tage lang nicht gestanden. Aber schließlich taten sie es — ihr Geständnis wird von ihrer Bedingung beleuchtet, nur verbrannt zu werden. Der Tod am Scheiterhaufen däuchte ihnen als eine Erlösung! Der Prozeß machte solches Aufsehen, daß der Rat von Venedig und Papst Sixtus II. (1475) zwei.Rechtsgelehrte, respektive einen Legaten zur Untersuchung des Prozesses abschickteu. Die Folge davon war, daß der Doge von Venedig dem Podestä, von Padua schrieb, er sei fest überzeugt, daß das Gerücht von dem Morde durch Juden eine Lüge und ein Kniff sei, daß der Legat den Judenhaffer Zanesus als Mörder entdeckte, die Protokolle als gefälscht, die Wunder als erdichtet hinstellte, so daß der Papst die Anerkennung des Märtyrerkultus für Simon bei Strafe der Exkommunikation verbot, da seine Ermordung durch Juden absolut unbewiesen sei. Auch Papst Paul III. hat in einer Bulle angesichts dieses Prozesses die Blutanklage als „Ausgeburt von Haß und Neid, von verblendeter Habsucht" verurteilt und ihre Erneuerung mit der Kraft beständiger Giltigkeit für alle Zukunft unter schwerer Strafandrohung für immer verboten. — Satz für Satz mit Akten belegt, kann das Herr Professor Sturm in den „Dokumenten zur Aufklärung" Nr. 2 Nachlesen. Damals hat es keine Judenblätter gegeben und das Judengeld nahm man einfach weg, wenn man es brauchte. Will dieser Christlich-Soziale trotzdem seine Päpste auch der Bestechlichkeit oder sonstiger Unmoral zeihen? Aber Hilsncr hat gestanden! Ohne Folter natürlich. Es wurde nur zufällig ein Telephon in der Nähe eingerichtet und Aufseher und Zellengenossen gaben ihm liebevoll (er blieb beim Streicheln allerdings einmal ohnmächtig liegen) zu bedenken, die Hammerschläge stamnien von der Aufrichtung des Galg.ns und er werde gehenkt, wenn er nicht gestehe. Die blödsinnigen Lügen aus Todesangst wurden nicht einmal vom Staatsanwalt ernst genommen, aber Professor Sturm und die Christlich-Sozialen sind nun einmal Anhänger mittelalterlicher Barbarei, des Stockes und der Folter und ein in Qualen erpreßtes Geständnis, selbst ein widerrufenes, genügt ihrer Bildung, Humanität und ihrem Rechtsgefühl. Demgegenüber hätten wir abgefeimten Inden sechs Jahre lang mit unserem Revisionsrummel gewartet, weil viele Zeugen inzwischen gestorben wären, des braven Pesak Sehkraft geschwunden sei und das Terrain sich geändert hätte. Ja, Herr Professor Sturm, wir haben Zeit gebraucht, um die Wahrheit genau und aktenmäßig zu durchforschen. Wären wir Antisemiten, so hätten wir vom Fleck weg mit unseren Lügen beginnen können und sie von dem in Oesterreich mächtigen Terrorismus unterstützen lassen. Aber wir armen Juden haben nur Wahrheit nnd Recht als Stützen und die verstorbenen Zeugen sind uns vielbeklagte Tote. Denn sie haben ihr dunkles Geheimnis ins Grab genommen und können ihrer Reue nicht mehr nachgeben. Den scharfsichtigen Pesak vermissen wir sehr. Wir hätten ihn gemietet und hätten durch die Eintrittspreise in ein Panoptikum, in welchem er auf 700 Meter Personen erkannt hätte, viel Geld für die Hilsner-Campagne zusammen bekommen. Das Terrain aber hat sich nicht geändert. In Ewigkeit werden es 700 Meter sein, ans welche der geliebteste Zeuge des Staatsanwaltes einmal und nicht wieder die Leute, ihre Anzüge und Hüte erkannt hat, immer werden es fünfzehn Minuten zu wenig sein an der Zeit, in welcher Hilsner aus der Stadt laut den Zeugenaussagen der Polnaer hätte am Tatorte s-in können. Sie wissen das ganz genau, Herr Professor, sonst hätten sie gegenüber dem Nußbanm-Buch nicht zur Lüge greifen müssen, daß es ans Grund gefälschter Akten verfaßt sei. Damit fingen sie sich in der eigenen Falle, mein Bester. Die Akten sind nämlich von beeideten Stenographen ausgenommen, sind also zuverlässig richtig, und das gibt eben nach ihrem eigenen Ausspruche dem Buche seine eindringliche Gewalt! In der großen Verleumdungskampagne kommt der erste deutsche Strafrechtslehrer Franz v. Liszt, mit der sanften Verdächtigung weg, er hätte seinen Namen leichtfertig unter eine Fälschung gesetzt. Von Dr. Bloch wird behauptet, er hätte an die Piseker Geschwornen Broschüren verschickt, um sie günstiger zu stimmen. Auch zu dieser Behauptung gehört der Stempel: Erlogen. Damit wäre der Hauptteil der Interpellation abgetan, aber sie enthält eine Schlußfrage, mit der wir vollinhaltlich einverstanden sind, die wir unterschreiben und unterstützen. Professor Sturm fragt nämlich: 1. Was gedenkt Seine Exzellenz zu tun, um jenen richterlichen Beamten, die in so infamer Weise beleidigt wurden, eine entsprechende Satisfaktion zu gewähren? Bravo, Herr Professor, wir fragen dasselbe und sind fürchterlich neugierig auf die Antwort. Der Abgeordnete Schneider hat den gewesenen Justizminister und Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Dr. Ruber, in offener Landtagssitzung Bestechlichkeit vorgeworfen. Herr v. Ruber hüllt sich einem Vorwurf gegenüber, den Normalmenschen mit der Waffe oder Klage in rasender Wut beleidigter Ehrlichkeit beantworten, in tätliches Schweigen. Würde und Ansehen der österreichischen Justiz sind in schwerer Gefahr. Wir fragen mit Sturm laut und eindringlich: „Was gedenkt der Justizminister zu tun?" I. Uprimn y. Professor Franz ». Kiszt über ben Polnaer Prozeß. In der antisemitischen Interpellation, die am 9. d. M. von christlich-sozialer Seite im Abgeordnetenhause eingebracht wurde, wird das von Dr. N u ß b a u m verfaßte Buch „Der Polnaer Ritualmordprozeß", zu welchem der berühmte Strafrechtslehrer Franz v. Liszt ein empfehlendes Vorwort geschrieben hat, als eine „Hetz- und Tendenzschrift schlimmster Sorte" bezeichnet, gegen Dr. Nußbaum der Vorwurf erhoben, daß er seine Arbeit auf Grund unvollständiger, einseitiger und gefälschter Aktenexzerpte unternommen habe und, wie Professor v. Liszt selbst behauptet, daß sein Name geradezu mißbraucht worden sei. Professor Franz v. Liszt, der zum Zwecke eines Vortrages in der juristischen Gesellschaft in Wien weilte, hatte die Liebenswürdigkeit, sich einem Interviewer gegenüber über diese Unterstellungen auszusprechen. „Was zunächst die Persönlichkeit des Herrn Dr. Nußbaum betrifft", erklärte Professor v. Liszt, „so ist nach meiner Erfahrung jeder Verdacht einer tendenziösen oder gar unlauteren Absicht ausgeschlossen. Ich kenne Herrn Dr. Nußbaum seit Jahren als einen durchaus anständigen und rechtschaffenen Charakter von vollster wissenschaftlicher Zuverlässigkeit, den ich für absolut