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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-02-23 · 8 (23.2.1906) · page 2

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
8 (23.2.1906)
Date
1906-02-23
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 114 Dr. Dlocb's Mocdenscvrm. Nr. 6 teilichkeit vor. Der Staatsanwalt schwieg. Derselbe Verfasser hielt dem Vorsitzenden die ungesetzliche Duldung der Boxaschen Reden vor. Der Vorsitzende schwieg. Professor Liszt wies mit ausgestreckter Hand auf das Zeugenverhör hin, um zu zeigen, wie es nicht sein soll. Der Zensor schwieg. Dr. Nußbaum endlich zeigte mit Härte und Schärfe in seinem ausgezeichneten Buche, wie es kommen mußte, daß das Urteil über Hilsner schon vor seinem Prozeß gesprochen war, da man ja mit souveräner Verachtung schreiende Verdachtsgründe gegen andere Leute fahren ließ, Beweisgründe gegen den Juden dagegen aus der Luft herbeizauberte oder ohne Bedenken aus der Zeugenfabrik des Arnold Schwer und seiner würdigen Kompagnons bezog. Der Zensor schwieg. Tötliches Schweigen ringsum, trotz allen schweren, stürmischen Angriffen. Vielleicht ist das Schweigen der Betroffenen gar nicht verlegen, sondern nur verächtlich. Denn schließlich spricht die öffentliche Meinung ihre Urteile nur im Namen der Ehre, und in unserem verlogenen, streberischen Zeitalter ist Falstaffsche Art der Philosophie wohl angewandt. Was ist Ehre? Ist sie ein Vorteil, bringt sie Avancement? Diesen frivolen Grundsatz dürfen aber die Hüter der Justiz am allerletzten haben, sonst ist der Staat faul bis ins Mark. Sie werden von allen Seiten angeklagt, mögen sie die Richter zur Erforschung der Wahrheit bald mobilisieren. Das Gesetz ist doch vor allem da, um das Gesetz zu schützen. Wenn dem Recht des Staates Glaube und Vertrauen geraubt wird, lösen sich alle Bande des Gesellschaftslebeus. Es gibt nur eine Rettung der österreichischen Justiz vor dem Schuldig! und das ist die tätige Reue. Noch kann sie die Solidarität mit dem Vergehen Einzelner ablehnen, noch kann sie die Folgen beseitigen. Aber jeder Tag weiterer Verstocktheit bringt ihr zu unserem größten Bedauern schwere Schädigung ihres Ansehens vor den Augen der Kulturwelt. Wollen denn die maßgebenden Faktoren der Justiz, denen doch ihre Tätigkeit das tiefste Einsehen in das Getriebe der Welt verschaffen muß, die fata morgana des Schneider und Schwer, genannt Hilsnerprozeß, diese tragikomische Verspottung vou Kultur und Recht, mit ihrer Autorität vor der Zerstörung decken, auf welche die gewaltige Kraft der Wahrheit hinarbeitet? Wohl, die Geschwornen haben gesprochen. Aber mau ließ sie von Gerichtswegen die Sprache der Antisemiten lernen statt der Sprache der Gerechtigkeit. In Wien sperrte man einen ein, der gesagt hatte, gegen Hilsner liege nicht der Schatten eines Beweises vor; zu gleicher Zeit durfte das „Deutsche Volksblatt" mit Macht auf Zeugen und Geschworne einwirken, durfte Schwer die Zeugen beeinflussen, Baxa den Staatsanwalt übertrumpfen, der sich auch kein liberales Blatt vor den Mund nahm. Zeugenphautafien erweckten den Anschein, als ob das Verbrechen des Meineides zeitweilig aufgehoben wäre. Da ist gleich dieser Pesak, der auf 700 Meter sogar die Farbe des Anzuges von Personen erkannt haben will. Jedermann frage den nächsten Berufsoffizier auf diese Möglichkeit. Sv könnte mau noch lange weiter erzählen. Gelehrte Juristen werden wohl mit vielen Paragraphen, Verordnungen und Bestimmungen sich einen Weg aus dieser Enge zu bahnen wissen. Wir Laien aber stehen vor ihnen voll Vertrauen, daß ihre Waffe die Wahrheit sein und ihr Weg nicht über die Leiche der Gerechtigkeit führen wird. Bis jetzt sind nur Einzelne angegriffen worden. Das verschlägt der öffentlichen Moral nichts. Jeder Stand hat unwürdige oder eines Fehlers fähige Mitglieder. Das große Unglück und Vergehen gegen Würde und Ansehen unserer Justiz wäre in diesem Falle die unerwartete Untätigkeit der verantwortlichen Faktoren. I. U p r i m n y. Die Strüimg de« Kabl»inrrvrri»a«drs in KSHme« zur Heichenvrrbrennnng. In der am 11. und 12. d. M. abgehaltenen Generalversammlung hat der Rabbinerverband in Böhmen, wie in den Blättern berichtet wurde, auch Stellung zur Frage der Leichenverbrennung genommen. Diese Frage ist in Böhmen eine aktuelle geworden, da nicht nur in Prag, sondern auch in allen größeren Städten Böhmens Mitglieder — darunter auch Juden — des Vereines für Leichenverbrennung sind. In Prag war es der letzte Wille sogar des Präses der Landesjudenschaft, Dr. Lichtenstern, daß seine Leiche verbrannt werde, was freilich aus Ursachen, die nicht hiehergehören, unterbleiben mußte. Die Leitung des Rabbinerverbandes betrachtete es nur als Pflicht, den Mitgliedern des Verbandes eine Norm zu schaffen, damit der einzelne Rabbiner vorkommendenfalls einer peinlichen Lage enthoben werde. Es soll autoritativ ausgesprochen werden, ob die Leichenverbrennung gestattet oder verboten sei und wie sich der einzelne Rabbiner zu verhalten habe, wenn die Bestattung nach erfolgter Leichenverbrennung erfolgt. Ein wissenschaftlich gediegenes,' die Materie vollkommen erschöpfendes Referat Dr. Krengels leitete die Verhandlung ein, die in einer Resolution des Inhaltes gipfelte, daß die Leichenverbrennung in talmudischer Zeit in der Praxis verboten war, wenn auch das Verbot theoretisch nie begründet wurde, die Beerdigung hingegen nachdrücklich^ geboten war. Dieses Gebot ist aber nicht auf religiöse Gründe, die das jenseitige Leben oder die Auferstehung betreffen, zurückzuführen, sondern auf die uralte Abneigung gegen Leichenverbrennung, wie auch darauf, daß es besonders schimpflich erschien, unbestattet liegen zu bleiben. Darum ist genügender Grund vorhanden, an der Beerdigung der nicht verbrannten Leichen festzuhalten und in diesem Sinne auf die Glaubensgenossen einzuwirken. Hingegen liegt kein Grund vor, dort schroff aufzutreten, wo trotz aller gemachten Vorstellungen die Verbrennung beschlossen wird. Der RäKmer kann in einem solchen Falle an der Bestattung der Leiche in gewohnter Weise teilnehmen. Nur soll darauf hingewirkt werden, daß die Asche unbedingt auf einem jüdischen Friedhofe beigesetzt werde. Obwohl die allermeisten anwesenden Mitglieder für diese taktvolle Resolution eintraten, wurde doch erwogen, daß nicht alle Mitglieder an der Generalversammlung teilnahmen. Auch diese sollten zu Worte kommen, bevor in einer solch wichtigen Angelegenheit ein Beschluß gefaßt wird. Die Abwesenden sollen schriftlich um ihr Votum befragt werden und erst nach Einlangen desselben wird der Beschluß enunziert werden. Es ist nicht daran zu zweifeln, daß auch die Majorität der der Generalversammlung aus äußeren Gründen Ferngebliebenen der Resolution zustimmen werde, und auch der Prager Oberrabbiner Herr Dr. Ehrenfeld, Ehrenpräsident des Verbandes, bezweifelt dies nicht; darum hat er in den Tagesblättern nicht nur die Verantwortung für die Resolution abgelehnt, sondern auch infolge dieser Resolution seinen Austritt aus dem Verbände angezeigt. Das war sein gutes Recht. Auch sein Recht, anderer Meinung, als die Majorität des Verbandes, die Teilnahme an Bestattungen zur Verbrennung gelangender Leichen betreffend, zu sein, wird ihm niemand streitig machen, wie ja auch kein Mitglied des Verbandes durch die äußerst maßvoll gehaltene Resolution gezwungen wird, von strengerer Observanz abzulassen. Die Resolution gibt einen auf die einschlägigen Bibel- und Talmudstellen begründeten Rat, eine Richtschnur, aber durchaus keinen Befehl. Was uns wundert, ist nur, daß der Herr Oberrabbiner von den hervorragendsten rabbinischen Autoritäten spricht, mit denen er in Uebereinstimmung ist, ohne die Autoritäten zu nennen. Der Talmud und andere Autoritäten der Vergangenheit sind es nicht, da sich auf diese die Resolution stützt. Sind es aber Autoritäten unserer Zeit, müßten sie genannt werden, da bekanntlich einer der hervorragendsten, bedeutendsten und konservativsten Rabbiner unserer Zeit, der Hamburger Oberrabbiner M. Hirsch, ftüher Oberrabbiner in Prag, in einer die

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