Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 23 (1906)
- Issue
- 8 (23.2.1906)
- Date
- 1906-02-23
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 8 Dr■ Bloch’s Jahrgang XXIII Zentralorgan für die gesamten Unteressen des Judentums. Wien, 23. Februar 1906. Brscbeint jeden Freitag. Brief-Adresse: Wien, IX/1, Verggasse 39. Telegramm-Adresse: Llocb's MocbenscDrM. Mien. Inhalt: Leitartikel: Hilsner eontra österreichische Justiz. — Die Stellung des Rabbinerverbandes in Böhmen zur Leichenverbrennung. Die „Bene Hadani" in der jüdischen Literatur des IX. und X. Jahrhunderts. — Jahrmarkt: Heinrich Heine. Von den Vorfahren der Prinzessin von Battenberg. — Die Juden in China. — Der Ritualmord bei den Talmud-Juden. — Korrespondenzen: Aus der Plenar-Sitzung des Kultusvorstandes. Generalversammlung des Kaiser Franz Josephs-Ferienheim. Frauenhort. Wien. Verein zur Unterstützung jüdischer Hilfsbedürftiger. Dritte Tagung der deutschen Konferenzgemeinschaft „Alliance Israelite Universelle“, Paris. Die Juden in Tunis. — Vermischtes: Vortrag aus jüdischer Geschichte. Wien. Jonas Abeles. Krankenunterstützungs- und Humanitäts-Verein „Gomle Chesed“. Kranken-, Witwen- und Waiseu-Unterstützungsverein „Chesed Schel Eines“. Akademischer Sportklub der jüdischen Studenten in Wien. Jüdische Toynbee-Halle. Humanitärer Verein der Eisenstädter. Stellenvermittlung des Vereines zionistischer Handelsangestellter „Emunah“. Karlsbad, Agram, Berlin, Glogau, Warschau. — Feuilleton: Der Kaftan — Neue Bücher. — Briefkasten. — Inserate. 9-K Bezugspreis für Vesterreirh: Halbjährig 8 Kronen. Einzelexemplare 50 Heller. Für's Ausland: Halbjährig 10 Kronen. Ganzjährig 20 „ Anzeigen: Die 4mal gespaltene Petitzeile 24 Heller. ».. « S-S K. k. Postsparkrassen-Arnt Llearlng-VerKebr Nr. 810.976. ArdaKlion und Administration: w irn IX/1, Werggasse Nr. 39. Telefon Nr. 14.847 ©-* Hilsner contra österreichische Justiz. Ohne jedes egoistische Bedenken lassen wir im Falle Hilsner unserem Freimut die Zügel schießen, weil dies unser Gewissen nicht nur erlaubt, sondern auch tyrannisch verlangt. Unser Gewissen fiebert und quält uns, der Anwalt nicht bloß des unschuldig gemarterten Menschen, sondern auch des brutal verletzten Rechtes zu sein. Es hat zum Sekundanten den Verstand, der in unseren inneren Streit zwischen vorsichtiger Eigenliebe und Pflichtbewußtsein hineinruft, daß der eherne Schutz der Gesetze auch für jeden anderen zusammeubreche, wenn einmal ein Anfang des Unrechtes erfolgt sei. Es hat zum Beistand die Ehre, welche von den Wächtern menschlicher Ideale kategorisch verlangt, daß sie nicht verkommene Antisemiten als Herrscher über die Gerechtigkeit anerkennen. Hinter Kerkermauern leidet ein Mann, der nach der Meinung vieler und bedeutender Staatsbürger unschuldig ist; wäre es nicht himmelschreiend, daß das Unrecht bleiben müßte, weil es besteht? Soll die Schwäche unseres Geschlechtes sich untätig mit der Tatsache begnügen, daß im Polnaer Falle das natürliche Recht sich nach der Meinung gerade der Intelligenten und der Rechtsgelehrten im In- und Auslande sich im Gegensatz zu dem gerichtlichen Ausgang befindet? Vor dem eingesetzten Gerichtshof ist Hilsner rechtskräftig verurteilt worden. Aber der arme Schustergeselle, der sogar seinen Namen verloren hat, der nur mehr eine Nummer führt, ein Sträfling unter Verbrechern, erhebt gegen viele seiner Widersacher und Ankläger, hochmögende Herren darunter, eine flammende überzeugende Anklage vor dem Gerichtshof der öffentlichen Meinung. Der berühmteste Strafrechtslehrer der Neuzeit, Franz v. Liszt, das Mitglied des österreichischen Reichsgerichtes Edler von Krallenberg haben diese Anklage mit ihrem vollen, berühmten Namen unterschrieben. Gutachten hoher christlicher Autoritäten sind auf die Prozesse in Kuttenberg und Pisek, dieses Sodom und Gomorrha der österreichischen Justiz, wie Pech und Schwefel herabgeregnet. Ja glaubt denn Jemand, wir Juden hätten so viel zu vergeben, hätten so königlich zu belohnen, daß uns so hervorragende Personen Wahrheit und Ehre verkaufen würden? Wir armen Teufel von Juden, die jeder Bube aus der antisemitischen Gosse ungestraft anspritzen darf, die man von unrechtswegen mit Gesetzen materiell schädigt und gegen die Gesetze auch noch nach Belieben boykottiert; wir bedauernswerten Juden, die ein österreichisches Gericht auf Ritualmord auklagen ließ und die wir gegen diesen bodenlos frechen Wahnwitz keine andere Antwort haben als Wut und Tränen! Beim Himmel, wir können eigentlich die Ruhigsten und Kühlsten in der Hilsnersache sein! Was haben denn wir ewig Unterdrückten verloren, wenn man uns noch einmal unterdrückt? Man hat uns eben noch einmal unrecht getan, wir haben der Bestialität noch ein Opfer stellen müssen, und an diese Rolle und an diesen Tribut sind wir gewöhnt. Aber wir spielen längst schon in diesem Prozesse als Juden die bescheidenen Privatbeteiligten, haben nur Ersatzansprüche wegen des Ritualmordmärchens an den Staatsschatz des Rechtsbewußtseins. Die größere Hilsnersache ist aber längst schon in ihrer Schwere von unseren Schultern abgeglitten. Liszt und Krall und die ganze Streitschar der geistigen Niesen ist nicht für die Juden aufgebrochen, sondern als Polizei des Rechtes, das eine ganze Reihe von Missetätern auf die Anklagebank brachte, während unter dem Vorsitz des öffentlichen Gewissens vor den Geschwornen der Gerechtigkeit über das Vorgehen der österreichischen Justiz in Polna verhandelt wird. Warum hat man die Anklageschrift nicht konfisziert, die Artikel der Wiener Blätter, die Arbeit Dr. Kralls, das Vorwort des Professors Liszt, das Buch Dr. Nußbaums, die von den schwerwiegendsten Vorwürfen strotzen? Man beschäftigte sich mit dem Vorwurf der Bestechlichkeit, den der Abgeordnete Schneider gegen den zweiten Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Herrn Dr. Ruber ererhob. Der angegriffene Dr. Ruber schwieg. Der Kreisgerichtspräsident Dr. Winter, Vorsitzender im Hilsner- Prozeß, dementierte die Nachricht eines Wiener Blattes, wonach er gesagt haben sollte: „Sie sehen mich tief erschüttert, man hat einen Unschuldigen verurteilt." Der Verteidiger Dr. Aurednieek blieb dabei, daß es nicht diese Worte, aber dieser Gedanke war, den Dr. Winter ausdrückte. Dr. Winter schwieg. Dr. Krall warf dem Staatsanwalte im Prozesse den Mangel an pflichtgemäßer Uupar-