Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-02-02 · 5 (2.2.1906) · page 10

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
5 (2.2.1906)
Date
1906-02-02
Page
– (sequence 10)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3020846-3021656-3021662--15150-3039900
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

Seite 74 Dr. JSlocD s Mocvenscvrm. Nr. 5 gemeinden jüdische Vertreter entsenden, welche jedoch die Rechte aller Juden wahrzunehmen hätten, während die jüdischen Wähler außerhalb dieser Judengemeinden nach ihrem eigenen Ermessen ihr Wahlrecht ausüben könnten, wobei allerdings als Direktive zu dienen hätte, daß sie sich in denjenigen nationalen Kataster eintragen lassen, welchem die Bevölkerung, unter der sie leben, angehört, und daß sie, wie erwähnt, denjenigen Kandidaten im Wahlkampfe unterstützen, von dem am ehesten die Respektierung jüdischer Interessen erwartet werden kann. Die Zeit der Umgestaltung der Landtagswahlordnung ist wohl schon vorübergegangen, ohne daß die jüdischen interessierten Kreise eine Aktion zu Gunsten der jüdischen Wählerschaft unternommen hätten, aber immerhin ließe sich auch jetzt noch bei zielbewußtem Eingreifen durch Kompromiß mit den Parteien des Landes eine Umgestaltung der Wahlkreise in dem obangeführten Sinne erzielen. Zu einer Abänderung der Landtagswahlordnung ist die Zustimmung einer Zweidrittel-Majorität bei Anwesenheit von mindestens 121 Abgeordneten erforderlich. Es bleibt jedenfalls der Vereinbarung der Parteien Vorbehalten, ob die neuzuschassenden jüdischen Mandate an Stelle einiger bereits bestehender treten, oder ob zu den bestehenden 151 Mandaten des mährischen Landtages noch etwa 4—5 zugcfügt werden sollen. Auch für den R e i ch s r a t wäre behufs Wahrung des konfessionellen Friedens und der jüdischen Interessen bei einer Wahlreform nach den geschilderten Grundsätzen vorzugehen und speziell auch im Falle der Schaffung nationaler Kataster für Mähren auf die Judengemeinden entsprechende Rücksicht zu nehmen, indem sie behufs Entsendung jüdischer Abgeordneter zu gemeinsamen Wahlbezirken vereint würden. Auf jeden Fall empfehlen wir diese Ausführungen der Prüfung und Würdigung der maßgebenden Kreise. Die mährische» Jude» und die nationalen Kataster. Brünn. Eine am 26. v. M. in Ungarrsch-Hradisch auf Anregung des dortigen Bürgermeisters abgehaltene vertrauliche Versammlung beschloß, der Judengemeinde auf deren Beftagen mitzuteilen, daß es der Wunsch der tschechischen Bevölkerung sei, die Juden mögen sich anläßlich der bevorstehenden Landtagswahlen in den tschechischen Kataster eintragen lassen. „Lidove Noviny" erklären, daß diesem Beispiel auch andere tschechische Städte folgen werden. Prag. Der Kaiser Franz Josefs-Jubiläumstempel in Prag, ein Kunstwerk in jeder Hinsickit, ist eben unter Dach gelangt und wird im Laufe der nächsten Monate zur Einweihung gelangen. Der Affanierung der Josefstadt fallen drei große Bethäuser zum Opfer. An der Stelle der einstigen N e u-S y n a g o g e befinden sich jetzt Pflaster und Trottoir der Niklasstraße, und Ende Mai d. I. werden auch die altehrwürdigen Gebäude der Zigeuner- und der G roß en-H o f-S y n a g o g e niedergerisftn. Die Mitglieder dieser drei Synagogen haben sich deshalb unter Vorsitz des Herrn Ottomar Rosenbaum zur Erbauung eines gemeinschaftlichen Tempels vereinigt und die Bewilligung erhalten, daß der Bau den Namen des Kaisers führen darf. Inmitten der Neustadt, in nächster Nähe des Stadtparkes, also leicht und bequem erreichbar, entstand in der Jerusalemsgasse ein Prachtbau, der nach den Plänen des Baurates S t i a ß n Y in Wien ein Kunstwerk modernen Komforts zu werden verspricht. Groß, hell, luftig, vorzüglich beheizt, ventiliert und beleuchtet, dürfte er auch den weitgehendsten Anforderungen an die moderne Baukunst in jeder Hinsicht entsprechen. Berlin. Se. Majestät der König hat den Professor der vergleichenden Sprachforschung Graziado Jsaja Ascoli in Mailand zum auswärtigen Ritter des Ordens pour le mörite für Wissenschaften und Künste ernannt. Professor Ascoli ist der erste Jude, welchem diese hohe Auszeichnung (bekanntlich die höchste, die der König von Preußen als Anerkennung wissenschaftlicher Leistungen verleiht) zuteil wird. Eine jüdische Gedenkfeier. Ungewöhnliches Interesse erweckte die künstlerische Gedenkfeier, welche am 22. Jänner d. I. im Neuen königlichen Operntheater zu Berlin bei überfülltem Hause unter Beteiligung der vornehmsten Kreise des jüdischen Publikums stattfand. Diese in "ihrer Art ganz neue und eigenartige Veranstaltung, deren Reinertrag für die durch die russischen Judenmassakres Geschädigten bestimmt war, bot ein reichhaltiges Programni, zu dessen Durchführung ein großer künstlerischer Apparat aufgeboten werden mußte. Eröffnet wurde die Feier durch einen Prolog von Alfted N o s s i g, gesprochen von Oskar Wagner (vom Kleinen Theater). Der Dichter ruft in der Schlußstrophe den Juden zu: „Ein Schwächling, der sich seines Volkes schämt. Und sei's verfehmt! Im Kampf mit feindlichen Gewalten Am Eignen fest und treu zu halten Sei uns das Höchste hier auf Erden. Verachtung jedem, der ein Haupt Dem alten Bunde raubt!" Es folgte der erste Teil des Oratoriums von Händl: „Judas Maccabäus", ausgeführt von einem zahlreichen Ehor unter der Leitung von Ludwig Mendelssohn und einem vom Musikdirektor Willy B o e h m e geführten Orchester. Den leitenden Gedanken der F^ier drückte Dr. Franz Oppenheimer in seiner formvollendeten feurigen Gedenkrede aus. Er feierte das Andenken unserer heldenmütigen Vorfahren, der Makkabäer, aber auch das jener jungen jüdischen Helden der letzten Tage, die für die Freiheit eines geknechteten Volkes und für das Leben ihrer Glaubensbrüder ihr Blut vergossen. Stürmischer Beifall unterbrach stets von Neuem die Worte des Redners. Den Glanzpunkt des Festes bildeten wohl für die Mehrzahl der Versammelten die von Hermann Struck und Regisseur Egon Brecher gestellten Lebenden Bilder dar, welche in großen Zügen die Geschichte des jüdischen Volkes 'vorführten: die Glanzperiode Israels auf seinem Heimatboden unter König Salomo, den Verlust seiner Freiheit und des Vaterlandes (nach dem Gemälde von B e n d e m a n n), das Exil in der Gestalt des Ewigen Juden (nach der Skulptur von N o s s i g), die Gegenwart durch einen russischen Pogrom und eine lichtere Zukunft auf den unter jüdischen Händen neu erblühenden Fluren Palästinas. Den zweiten Teil des Programms füllte der Schlußakt des Otto Ludwig'schen Trauerspiels „Die Makkabäer", welches unter der Regie von Professor Leo Friedrich und namhaften Künstlern der Berliner Bühnen, wie Hans Marr, Agnes Werner, Alwin Neuß gespielt wurde und einen nachhaltigen Eindruck hervorrief. Während des den Abend beschließenden Promenadenkonzertes trugen Egon Brecher, Siegfried R h a d e n und Frl. Anita Rosen (vom Neuen Theater), letztere mit ganz besonderem Beifall, jungjüdische Dichtungen vor. Die Opernsänger Urich und Meltzer sangen Arien von Mehnl und Halevy. Als dauernde Erinnerung an die Gedenkfeier nahmen die Versammelten eine Festschrift „Die Zukunft der Juden" mit. Diese in vornehmster Ausstattung erschienene Sammelarbeit brachte gediegene Aufsätze von Dr. H a n t k e, Th. H e r z l, Prof. Kellner, Max N o r d a u, Alfred N o s s i g, Dr. Thon, Prof. Marburg u. a., sowie zahlreiche Illustrationen und Kunstbeilagen. Diese Brochure, welche großes Interesse erweckte, erscheint jetzt im Buchhandel. Angesichts des tiefen Eindruckes, den die Feier hinterließ, dürsten die Hauptpunkte des Programmes demnächst zur Wiederholung gelangen. Eine Quelle der Blutlüge. U l m. Einen bezeichnenden Fall von Aberglauben förderte eine Verhandlung zu Tage, die am 10. Jänner d. I. vor der hiesigen Strafkammer verhandelt wurde. Der Bauer Schlotz von Sulzbach (Oberamt Kirchheim) lärmte kürzlich in seiner Wohnung derart, daß die Nachbarn sich beschwerten und infolgedessen Schlotz ein Strafmandat über 4 Mark erhielt. Nachdem das Schöffengericht seinem Anträge auf Freisprechung nicht stattgegeben, wandte er sich an die Strafkammer. Er machte geltend, nur deshalb geschrieen zu haben, um eine Hexe zu verscheuchen, die ihn fortgesetzt belästige. Diese Hexe sei seine Nachbarin, und er erachte es für seine Pflicht, bei passender Gelegenheit sie einfach totzuschlagen, koste es was es wolle. Als der Gerichtsvorfitzende bemerkte, die Hexengeschichte sei der reinste Blödsinn, erwiderte der Angeklagte, daß es Hexen gebe, sei eben so wahr, wie das, was die Religion sonst noch lehre. Er habe die Schlechtigkeit und Gefährlichkeit der Hexe längst erkannt und am eigenen Leibe erfahren. Sogar durch das Schlüsselloch sei sie in sein Schlafzimmer gekommen und viel Vieh habe sie, wie jeder in Sulzbach wisse, bereits verhext. Seine Anverwandten beträten aus Furcht vor der Hexe seine Wohnung nicht mehr. Natürlich

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.