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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-02-02 · 5 (2.2.1906) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
5 (2.2.1906)
Date
1906-02-02
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 5 Dr. Llocb's Mlocvenscvrin. Seite 73 unsere Pflicht eher darin, unsere Ausgaben möglichst zu verringern, als auf einen Glaubensgenossen Bedacht zu nehmen und das Doppelte zu bezahlen. Hingegen haben wir, trotzdem Sie „bekanntlich jederzeit die Parole: „Kaufet nur bei Juden" perhorreszieren" die Schlosser-, Glaser-, Tischler-, Maler-, Spengler- und Jnstallationsarbeiten nur Juden übergeben. Was endlich unser Verständnis für die Worte des Psalmisten: „Wenn der Herr oder die von ihm Berufenen das Haus nicht bauen, bemühen sich die Erbauer vergebens" anlangt, können wir nie die Berufenen in denjenigen erblicken, welche durch ihre materiellen Anforderungen den Hausbau unmöglich machen. Hochachtungsvoll Josef M a r e n z Heinr. Goldstrich Schriftführer. Obmann. Eine Beschwerde. .Wie alljährlich so wurde auch heuer die Lieferung von 230 Meterzentner Mazzes im Offertwege von der Armenanstalt der Wiener Kultusgemeinde vergeben. Während die Mazzes schon seit Jahren von auswärts bezogen wurden, hat sich heuer ein Wiener Erzeuger von Mazzes an die Kultusgemeinde und das Wiener Rabbinat gewendet, um zu fragen, warum nicht Kultusmitglieder bei solchen Lieferungen berücksichtigt werden, und anzuregen, daß keine Bevorzugung in Bezug auf Preis oder sonst wie zu gelten habe und bei allfälligem Erhalte der Lieferung der Erzeuger sich verpflichten solle, sämtliche rituellen Vorschriften strengstens zu erfüllen. Diesem gerechten Begehren entsprechend, hat der I. Vizepräsident Herr Dr. Gustav K o h n der Armenanstalt Ordre gegeben, daß unter gleichen Bedingungen dem Wiener Mazzesbäcker die Lieferung übertragen werde und auch das unter Aufsicht des Wiener Rabbinates erzeugte Mehl, gleichwertig mit dem Pester Walzmühlenmehl, verwendet werden kann, worauf Herr Pollak, Vorstandsmitglied der Armenanstalt antwortete, daß die Vergebung der Mazzeslieferung eine interne Angelegenheit der Armenanstalt sei, daher weder das Wiener Rabbinat noch das Präsidium etwas dreinzureden haben. Trotzdem also die Kultusgemeinde alljährlich Tausende von Kronen für den Ankauf von Mazzes an die Armenanstalt hergibt, sollte sie also nicht das Recht haben, rechtlich für ihre Steuerträger einzutreten, oder sollte der Machtspruch des Herrn Pollak jenen des Präsidiums und des Rabbinates überragen? Man muß noch fragen, wo die anderen Vorstandsmitglieder der Armenanstalt sind und ob sie Herrn Pollak so selbständig walten lassen? Wo bleibt die Autorität des Präsidenten gegenüber einem Vorstandsmitgliede? Schon seit Jahren übt Herr Pollak sein Mandat in der Armenanstalt nach eigenem Ermessen aus und hat es durch sein spezielles Verfahren dahingebracht, daß kein Konkurrent bei Ausschreibung von solchen Lieferungen sich beteiligt, da der eigenartige Vorgang den Interessenten schon im vorhinein bekannt ist, und sie wissen, daß sie sich vergeblich bemühen, eine Lieferung zu erhalten. Ich ersuche daher, diese wahrheitsgetreue Mitteilung in Ihrem geschätzten Blatte zu veröffentlichen. N e u f e l d. Zur Stellung der Juden in Mähren. Von Dr. Theodor Haas (Brünn). Die Frage der Wahlreform beherrscht die Tagesordnung. In Versammlungen, Privatgesprächen und Zeitungsartikeln wird erwogen, welchen Einfluß die Umgestaltung der Wahlordnung auf die nationalen, konfeffionellen und sozialen Verhältnisse der Monarchie nach sich ziehen dürfte, und es ist nur begreiflich, daß auch von jüdischer Seite die voraussichtlichen Folgen der Wahlreform auf die Stellung der Juden in Kombination gezogen werden. Die zuerst für unsere östlichen Kronländer, Galizien und Bukowina, aufgetauchte Idee der Schaffung einer nationalen Judenkurie hat auch nach Mähren hinübergegriffen und wird speziell von zionistischer Seite eifrig forciert. Sie soll bezwecken, einerseits die Juden im nationalen Kampfe der beiden das Land bewohnenden Nationalitäten neutral zu stellen, andererseits die Entsendung einer gewiffen Zahl jüdischer Abgeordneter in die gesetzgebenden Körperschaften zu sichern. Die Regierung verhält sich dem Projekte der Schaffung einer eigenen Judenkurie gegenüber vorläusig passiv und auch bei einem nicht unbeträchtlichen Teile der jüdischen Wählerschaft findet die Idee keinen Einklang. Es wird darauf hingewiesen, daß diese Kurie durch offizielle Deklarierung der Juden als fremdes Element, diese nur noch mehr ihren christlichen Mitbürgern entfremden würde. Es ist unleugbar, daß zwischen Juden und Christen gesellschaftliche Gegensätze bestehen, welche manchmal wohl scheinbar, niemals aber wirklich und durchgreifend verschwinden. Die Juden find jedoch bei der mehr oder weniger in allen Gesellschaftskreisen graffierenden antisemitischen Bewegung gezwungen, den Gegensatz zwischen sich und den christlichen Mitbürgern nicht nur nicht latenter zu gestalten, sondern womöglich zu verringern, und es ist daher für die Juden, welche wohl nach der Rasse, nicht aber nach der Sprache, eine eigene Nation bilden, das Richtigste, sich speziell bei Ausübung politischer Rechte möglichst wenig in Gegensatz zu ihren christlichen Mitbürgern zu stellen, ohne jedoch hiebei auf die Wahrung ihrer eigenen Interessen zu verzichten. Die Juden in tschechischen Gegenden sollen womöglich tschechisch, in deutschen Gegenden deutsch wählen und es bleibt ihnen immerhin die Möglichkeit gewährt, zwischen den verschiedenen Kandidaten derselben nationalen Partei demjenigen zum Siege zu verhelfen, von dem am meisten die Wahrung der jüdischen Jntereffen zu erwarten ist. Andererseits haben aber die Juden mit Bezug auf ihre Volkszahl und ihre Steuerleistung unstreitig ein Recht, daß für sie eine gewisse Anzahl Vertreter in die gesetzgebenden Körperschaften entsendet werde, welche vx offo berufen wären, die jüdischen Interessen zu vertreten. Auch heute bestehen gewisse Wahlbezirke in Mähren, in denen die jüdischen Wähler im Falle eines geschlossenen Vorgehens einen eigenen Kandidaten durchzubringen vermögen. Den jüdischen Wählern ist es jedoch keineswegs darum zu tun, sich in einen Wahlkampf einzulassen, um der einen oder anderen Partei Mandate zu entreißen, vielmehr ist es ihr Wunsch, daß Wahlbezirke geschaffen werden zum Zwecke, um Kandidaten mit ausgesprochenem jüdischen Programm ohne ernsten Wahlkampf mit einem deutschen oder tschechischen Gegenkandidaten zum Siege zu verhelfen. Zu diesem Zwecke würde es sich empfehlen, die in Mähren bestehenden politischen Judengemeinden zu eigenen Wahlbezirken zu vereinigen. Von den 27 in Mähren bestehenden politischen Judengemeinden üben dort laut Reichsratswahlordnung 20, laut Landtagswahlordnung 22 das Wahlrecht in der Städtekurie aus, und zwar in den gleichen Wahlbezirken, wie die gleichnamigen Christenstädte. Nach der neuen mährischen Landtagswahlordnung übt nunmehr jeder Wahlbezirk sein Wahlrecht doppelt aus, als deutscher und als tschechischer Wahlbezirk. Die 22 Judengemeinden find in 10 tschechische und 5 deutsche Wahlbezirke eingereiht. Es ist daher die Frage zu erwägen, ob diese Judengemeinden nicht aus den Wahlbezirken, in die sie jetzt eingereiht find, ausgeschieden und zu separaten Wahlbezirken vereinigt werden sollen, um aus denselben die Entsendung jüdischer Abgeordneter zu ermöglichen. Freilich haben die Judengemeinden Mährens ihre alte Bedeutung als Zentren der Judenschaft verloren, an ihre Stelle find die Kultusgemeinden getreten, welche wohl eine das ganze Land umfaffende Organisation besitzen, aber bei Schaffung jüdischer Wahlbezirke aus dem Grunde nicht in Betracht gezogen werden können, weil ihre Mitglieder nicht abgegreuzte Territorien bewohnen, wie dies bei den politischen Judengemeinden der Fall ist. Heute wohnt ein großer Teil der jüdischen Wählerschaft außerhalb der Judengemeinden, nichtsdestoweniger könnte man sich damit bescheiden, daß nur die Einwohner dieser Juden-

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