Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-02-02 · 5 (2.2.1906) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
5 (2.2.1906)
Date
1906-02-02
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3020846-3021656-3021662--15147-3039897
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Nr. 5 Dr. Mocb s Mocbens örtn. Leite 71 Es ist ganz natürlich und kommt in Bergwerken auch heute vor, daß die beiden Stollen in der Mitte sich nicht trafen, sondern im Abstand von mehreren Metern an einander vorbei gingen. Durch sorgfältiges Abklopfen wurde die relative Lage der beiden Stollen erkannt und darauf ein direkter Verbindungsstollen an der dünnsten Stelle durchgeschlagen. Auf dieselbe Weise wurde auch die Verbindung mit dem Brunnenschacht hergestellt. Die Frage, mit was für Werkzeug gearbeitet wurde, ist eine müßige Frage: mit denselben Werkzeugen, mit denen der Stein auf der ganzen Welt bearbeitet wird und mit dem die Egypter damals schon seit Jahrtausenden in den Steinbrüchen arbeiteten: mit Hammer und Schlägel, mit Meißel und Hacke. Wichtig ist nur die Frage, aus welchem Metall diese Werkzeuge bestanden; diese Frage ist allerdings heute noch ungelöst. Man neigt zu der Ansicht, daß sie, wie heute, aus Eisen bestanden, nicht aus Bronze. Welchem Volke die Arbeiter angehörten, die den Tunnel bauten, kann man nicht wissen. Das Nächstliegende ist, daß der jüdische König Ingenieure aus dem nahe gelegenen Egypten oder Phönizicn kommen ließ, denn die Juden selber waren nie Steinarbeiter und auch den Tempel Salomos haben. Phönizier gebaut. Daß die Bauinschrift in hebräischer Sprache mit althebräischen Buchstaben geschrieben ist, erklärt sich daraus, daß der Bauherr der jüdische König war. Das Entlehnen von Ingenieuren war damals ganz allgemein; auch Darms und Xerxes, als sie sich Paläste in Persien bauen ließen, ließen sich nicht nur Ingenieure, sondern auch Arbeiter zweihundert Meilen weit aus Griechenland kommen. Nun noch ein Wort über die Entdeckung des Tunnels von Jerusalem. Vor etwa 20 Jahren badeten und spielten die Kinder des protestantischen Pastors von Jerusalem im Teiche Siloah und krochen auch in das Felsenloch, aus dem das Master kam. Da erkannten sie im Dämmerschein fremdartige Schriftzüge und erzählten das zu Hause ihrem Vater. Dieser erkannte die Wichtigkeit des Fundes nnd veranlaßte das Weitere. Preßburg. Prof. Karl Fuchs. Mephistopheles. Geehrter Herr Redakteur! Gestatten Sie, daß ich auf die Anfrage in dem Briefkasten Ihres geschätzten Blattes Nr. 4 wegen der Etymologie des Wortes Mephistopheles folgende Erklärung gebe: Das Wort ist zusammengesetzt aus Mephit(^) und Top Hel. Das erstere Wort ist lateinisch und findet sich bei Tacitus, es bedeutet „schädliche Ausdünstung", daher: mephitische (übelriechende, schwefelartige Dünste). Der Teufel verbreitet üble Gerüche. („Stinkt wie der Teufel", sagt der Volksmund.) Der zweite Teil „TopHel" ist hebräisch und bedeutet „das Ungereimte, Falsche", (Klag. II. 14), daher: nbsn (Hiob I. 22, Jer. 23, 13). Ahi tophel, der falsche Freund Davids (II. Sam. 15—17), heißt: „Bruder der Falschheit". Der Teufel hinkt und stinkt. Nun hinkt auch M e P h i (sxttzrwiuaus) bosedstk, der Sohn Jonathans (II. Sam., XXI. 8, IV. 4, IX. 6), daher kann sich auch das Wort M e p h i auf das Hinken des Teufels beziehen., Das ganze heißt also „übelriechende, hinkende Falschheit". Vielleicht könnten Sie mir zum Ersätze eine Erklärung des Jargonwortes „Greis" (Fehler) geben? Hochachtend Dr. M. Grünfeld. Geständnisse im Strafprozeß. Zu den auffallendsten und auf den ersten Blick unerklärlichen Bestimmungen des jüdischen Strafrechts gehört die völlige Irrelevanz des Selbstgeständnisses. Wenn der Angeklagte mit noch so großer Klarheit und Nüchternheit seine Schuld eingesteht, ohne vorher durch vollgiltigen Zeugenbeweis überführt zu fern, so ist er nicht zu verurteilen! Die Bestimmung ergibt sich im jüdischen Recht ganz formal aus dem zwingenden Erfordernis des Zeugenbeweises, und Zweckmäßigkeits- oder gar psychologische Erwägungen spielen bei ihrer Begründung keine Rolle. Umso interessanter ist die im Anschluß an den Bückeburger Meineidsprozeß in juristischen Kreisen stark hervortretende Strömung, den im modernen Strafrecht bisher sehr hoch bewerteten Satz: eontessio regln» xrodatlonum zu widerlegen und sein Geltungsbereich einzuschränken. So schreibt ein Jurist in einer jüngst erschienenen Abhandlung zur Strafprozeßreform: „Zu einer richtigen Beurteilung des Geständnisses gehört natürlich psychologische Schulung, vor allem auch Verständnis für psychopathologische Probleme, und daß es hiermit bei den Berufsrichtern nicht selten schlecht bestellt ist, braucht nicht erst hervorgehoben zu werden. Das beweist u. A. die geradezu lächerliche Praxis vieler Gerichte, es dem Angeklagten bei der Strafbemessung übelzunehmen, wenn er verstockt geblieben und die ihm zur Last gelegte strafbare Handlung abgeleugnet hat, während man es ihm zugute kommen läßt, wenn er ein „reumütiges Geständnis" abgelegt hat. Abgesehen davon können es sich viele Richter nicht vorstellen, daß ein Mensch sich wahrheitswidrig selber belastet. Demgegenüber muß nachdrücklich darauf hingewiesen werden, daß recht häufig falsche Geständnisse abgegeben werden, und zwar nicht auf psychopathischer Grundlage (z. B. depressive Zustände, hysterische Seelenstörungen), sondern auch aus normalen Motiven verschiedenster Art. Wer sich hiefür intereffiert, mag sich die kürzlich erschienene, sehr lesenswerte Schrift: „Das Geständnis in Strafsachen", von Dr. Losing, Wien, (Verlag von Marhold in Halle a. S.) ansehen. Man muß sich vergegenwärtigen, welche Summe jahrhundertelanger Erfahrung, kritischer Prüfung und wissenschaftlichen Nachdenkens aufzuwenden war, bis die Wissenschaft zu der hier angedeuteten Erkenntnis von der Wertlosigkeit des Geständnisses als eines entscheidenden Beweismittels.gelangt ist. Dann wird man die Bedeutsamkeit der Tatsache würdigen, daß die jüdische Gesetzeslehre, allein den immanenten Gesetzen ihres eigenen wunderbar gefügten Organismus folgend, das Resultat einer tausendjährigen Entwicklung auch in diesem Falle vorweggenommen hat. Der Bedeutung die'er Tatsache tut die Erwägung natürlich keinen Eintrag, daß die modernen Strafgesetzreformer das Selbstgeständnis als Beweismittel nicht ganz beseitigen, seine Würdigung vielmehr dem vorsichtigen Ermessen des Richters anheimstellen wollen. Daß das Thora-Gesetz diesen Weg nicht einschlägt, ist in dem Wesensunterschied zwischen jüdischem und modernem Recht begründet, dessen Erörterung hier zu weit führen würde. Genie und Rasse. Seit einigen Jahren macht sich eine Richtung bemerkbar, die den Rasfenglauben, mit allerlei wifienschaftlichem Aufputz versehen, zu verbreiten versucht. Ihr oberstes Dogma ist die Lehre, daß der germanischen Raffe ein Kulturmonvpol zukomme. Sie allein habe selbst dort, wo sie unter fremden Raffen eine Minorität bilde, wahre Kulturwerte geschaffen. Mit Eifer bemühen sich die „Gelehrten" jener Richtung, festzustellen, daß die Genies aller europäischen Nationen Raffenmerkmale aufweisen, die ihren germanischen Ursprung anzeigen. Als solches untrügliches Merkmal genügt ihnen einer der Züge, aus denen sich das Idealbild des Germanen zusammensetzt: Blondes und welliges Haar, blaue Augen, lichte Hautfarbe, hohe Statur, schmaler Schädel. Sie nehmen ferner das Vorhandensein einer niedrigeren Rasse an, die in ganz Europa verbreitet, die entgegengesetzten Merkmale aufweise und deren Minderwertigkeit gegenüber den Germanen feststehen soll. Es ist nun nicht uninteressant, auf die neuen Studien des bekannten Beethoven-Forschers Frimmel hinzuweisen, deren Resultat ist, daß die äußere Gestalt des größten musikalischen Genies in jedem einzelnen Punkte von jenem Idealbild des Germanen abweicht. Beethoven war klein und häßlich, sein Schädel breit, sein Haar schwarz und von mehr spröder Struktur, seine Gesichtsfarbe sehr dunkel, wie auch seine Augen. Leider haben wir bisher nur von wenigen großen Männern genaue zweifelfreie Personalbeschreibungen. Immerhin wissen wir, daß Goethe dunkelhaarig war, daß viele der größten Genies besonders ausgesprochene Rundköpfe besessen haben. So Luther, Schiller, Bismarck, Napoleon, Laplace, Raphael, Schopenhauer, Leibnitz, Kant. Eine große Zahl von Genies war kleiner als mittelgroß. Selbst Woltmaun, der gegenwärtige Hauptvertreter der anthropologischen Raffentheorie, betrachtet als Mischlinge des germanischen und des „vorarischen" dunklen Typus z. B. Luther, Goethe, Beethoven, Michelangelo, Raphael, Dante, Shakespeare. Trotzdem behauptet er, „daß die ganze europäische Zivilisation auch in den slavischen und romanischen Ländern eine Leistung der germanischen Rasse sei" und daß „Dante, Raphael, Luther usw. Genies find, nicht weil sie, sondern trotzdem sie Mischlinge find. Ihre geniale Anlage ist das Erbteil der germanischen Rasse". Kurz vorher behauptet Woltmaun, daß die germanische Raffe durch die Mischung mit dem brünetten Typus in physischer Hinsicht entschieden verschlechtert werde, was auch eine geistige Herabdrückung bedeute. Uns will scheinen, daß, wenn die Mischung die germanische Rasse nicht tiefer herabdrückt als auf das Niveau Beethovens und Goethes, ihr keine iäSSÜBiil

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.