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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1906-02-02 · 5 (2.2.1906) · page 3

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
23 (1906)
Issue
5 (2.2.1906)
Date
1906-02-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Seite 67 Dr. BiocD’s Mocvenscvuri. Verfolgungen führte er nach der offiziellen Landtags-Korrespondenz u. a. folgendes wörtlich an: „Weil ich den Juden nicht nachgegeben habe und es dem Minister Ruber unmöglich gemacht habe, den Polnaer Ritnalmord und andere Ritualmorde totzuschweigen"» Herr Schneider erklärte somit, daß die Juden ihm einen Haß nachtragen, weil ihnen die Tatsache bekannt sei, daß der ehemalige Justizminister Dr. Ignaz Edler von Ruber, während dessen Amtsführung sich die Polnaer Afiaire abspielte, in Uebereinstimmuug mit dem die Vorerhebungen leitenden Polnaer Bezirksrichter Reichenbach für die Einstellung des Verfahrens gegeil Hilsner war, daß er aber an dieser Absicht durch irgend welche Pressionsmittel, die Herr Schneider gegen ihn zur Anwendung brachte, behindert worden sei. Wir haben an dieser Stelle Herrn Ignatz v. Ruber wiederholt, aber bis heute vergebens aufgefordert, über diese wahrhaft sensationelle Enthüllung Ernst Schneiders sich zu äußern. Schneiders Aeußerung vom 5. November 1904 steht offenbar im Zusammenhänge mit einem Drohrufe, den er in der Sitzung des niederösterreichischen Landtages vom 28. April 1899 ausgestoßen hat, dem Drohrufe: „Ob nicht wieder der Justizminister Geld eingesteckt hat? Der Juftizminister Ruber ist auch bestochen, ich werde ihm schon zeigen!" Es war damals schon allgemein aufgefallen, daß Herr von Ruber diesen unerhörten Vorwurf ruhig hingenommen und Herrn Schneider nicht, wie es seine Amtsehre erfordert hätte, auf irgend eine Weise zur Verantwortung gezogen, respektive zur näheren Erklärung eines solche schwerwiegenden Vorwurfes veranlaßt hat. Die Folge dieses Stillschweigens des Chefs der Justizverwaltung war denn auch, daß die antisemitischen Blätter die Behauptung wagen konnten, daß für die Polnaer Affaire sich „hochgestellte Persönlichkeiten" interessieren und daß insbesondere eine dieser Persönlichkeiten auf den Gang der Untersuchung einen bestimmenden Einfluß genommen habe. Am 13. April 1Ö99 hat das „Deutsche Volksblatt" einen Brief eines Prager antisemitischen Journalisten namens H u s e k an den Abgeordneten Ernst Schneider publiziert, in welchem dieser öffentlich aufgefordert wurde, sich unverzüglich zum Justizminister Dr. von Ruber zu begeben und die Entsendung einer „unparteilichen" Gerichtskommission zu fordern, weil der angeblich „jüdische" Bezirksrichter Reiche nbach nicht verläßlich sei. Dieser Husek, der auch mit einer ganzen Kohorte beim Schwurgericht zu Pisek anwesend war, hat bei offener Gerichtsverhandlung eine fanatische Agitation entfaltet und sich mehrfach energische Zurechtweisungen des Präsidenten geholt, weil er vom Zuschauerrauuie aus in den Gang des Prozesses eingegriffen und die Geschwornenbank durch Zwischenrufe haranguiert hatte. Der Brief an Schneider vom 13. April 1899 erregte peinliches Aufsehen. Die Amtsehre eines österreichischen Richters wurde in diesem Briefe in der unerhörtesten Weise verunglimpft. Das Zeitungsblatt, das diesen Brief veröffentlichte, blieb unbeanstandet, obwohl Herr v. Ruber sehr eindringlich darauf aufmerksam gemacht worden war. Mit absoluter Sicherheit steht fest, daß der Abgeordnete Ernst Schneider in jenen Tagen auf Grund des im „Deutschen Volksblatt" vom 13. April publizierten Briefes bei Herrn von Ruber erschien und mit demselben eine längere Unterredung hatte. Mit voller Gewißheit steht auch fest, daß erst nach dieser Unterredung, und zwar am 17. April 1899, das Kreisgericht Kuttenberg. die Polnaer Gerichtsärzte, die in ihrem Sektionsbefund kein Wort von fehlendem Blut hatten verlauten lassen, aufforderte, sich nachträglich darüber zu äußern, ob denn wirklich Blut gefehlt habe. Die oben geschllderte Szene im Landtage vom 28. April 1899 zielte augenscheinlich darauf ab, auch weiterhin einen starken Druck auf Herrn von Ruber im Sinne der Bluthetzer auszuüben. Das freche Auftreten Ernst Schneiders und die unerklärliche Nachsicht des Herrn von Ruber gaben schon damals zu merkwürdigen Gerüchten Veranlassung, welche die Einstellung des Verfahrens über ein Sittlichkeitsdelikt, das der Sohn eines bekannten Wiener Industriellen begangen haben sollte, in kausalen Zusammenhang mit der Wiederverhastung des vom Landesgerichtsrate Reichenbach als unverdächtig entlassenen Hilsner brachten.*) Deswegen hat Herr Ernst S ch n e i d e r in seiner Enunziation vom 5 November 1904 als den Juden bekannt vorausgesetzt, daß er es dem Minister Ruber „unmöglich gemacht habe", den Polnaer Ritualmord „totzuschweigen". Diese Aeußerung ist ein Beweis dafür, daß in dem verhängnisvollen Augenblick, in dem es sich nm die Jnstrnierung des Polnaer Prozesses handelte, fern vom Schauplätze der Tat und der gerichtlichen Untersuchung, in einem Wiener Ministerhotel sich Koulissengeheimnisse abgespielt haben. Die Männer der deutschen Wissenschaft, denen Professor von Liszt das gründliche Studium des Hilsner-Prvzeffes als lehrreich und interessant warm empfohlen hat, werden geradeso wie wir auf diese seltsame Tatsache stoßen und staunend vor dem Fragezeichen stehen, wie vor dem ewigen Rätsel alles Seins: dem großen „Wie?" „Woher?" und „Warum?" Herr Schneider behauptet, daß er eine Pression auf den Justizminister Ruber aüsgeübt habe. Welcher Art war denn das Pressionsmittel, das Herr Schneider angeblich mit Erfolg anwenden konnte, nm unmöglich zu machen, daß an entscheidender Stelle aus der Ueberzeugung von der Unschuld Hilsners die praktischen Konsequenzen gezogen werden? Diese Frage, welche wir bereits am 11. November 1904 an Herrn Jgn. v. Ruber gerichtet haben, schreit noch immer nach einer Antwort. Heute, da die Männer deutscher Wissenschaft dem Studium dieses Prozesses sich widmen, wird es nicht gut möglich sein, die Antwort zu verweigern. Herr v. Ruber weilt noch unter den Lebenden. Er ist heute zweiter Präsident des Obersten Gerichtshofes und in dieser Funktion berufen, den blanken Schild der österreichischen Justizpflege vor jeder Trübung zu bewahren. In einem der ersten Vertretungskörper Oesterreichs wurde vor aller Welt klipp und klar ausgesprochen, daß er durch einen Ernst Schneider dazu gebracht worden sei, in seiner Eigenschaft als ob'rster Hüter der Gerechtigkeit einen sensationellen Prozeß in eine vorher bestimmte Richtung zu leiten. Kann er dazu schweigen? Er braucht uns nicht Rede und Antwort zu stehen. Manchmal ist indessen Schweigen von gewaltigerer Beredsamkeit, viel peinlicher und tragischer, als das Wort. Wenn Jgn v. Ruber die Zeichen der Zeit zu deuten weiß, so wird er endlich reden! Herr Jgn. v. Ruber hat das Wort! Dr. Josef S. Bloch. Wien, 1. Februar 1906. *) Vergl. Dr. Bloch's „Oesterr. Wochenschrift" Nr. 9 und 43, Jahrgang 1902. tttfa

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