Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 48 (1.12.1905)
- Date
- 1905-12-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Seite 766 Dr. Blocb’s MocbenscbrLN. Nr. 48 Dr. Hugo Spitzer betont, daß bei dem gegenwärtigen ungeordneten Zustande der jüdischen Gemeindevcrfassung es zu begrüßen sei, daß die Regierung mit einem Gesetzentwürfe stabile Verhältnisse schaffe. Die Versammlung bedeute deshalb keinen Protest gegen die Regierungsvorlage, sondern es soll nur auf die in den interessierten Kreisen empfundenen Mängel der Vorlage hingewiesen werden. Bedauerlich sei es, daß man die jüdischen Gemeinden nicht vor Schaffung des Gesetzes um Rat gefragt habe, daß das Gesetz sine nodis äs nodis geschaffen worden sei. Freudig zu begrüßen aber ist es, daß cs nun endlich zu einem jüdischen Gemeindetage gekommen sei. Hoffentlich sei dies nur der Anfang einer gemeinsamen ständigen Organisation der kroatischen jüdischen Gemeinden und Rabbiner. In Besprechung des Gesetzes muß insbesondere betont werden, daß nach dem § 14 des interkonfessionellen Gesetzes der Uebertritt zu nichtchristlichen Bekenntnissen nicht gestattet sei. Wir Juden haben es nie bedauert, wenn jemand unsere Religionsgenossenschaft verlassen hat (Beifall) und nie begrüßt, wenn jemand zum Judentum Übertritt, denn dies geschieht meist aus materiellen Gründen. Aber wir müssen volle Gleichberechtigung fordern, auch in der Begründung des Gesetzes, oder man soll die beschränkende Stelle auch im Gesetze erwähnen, damit wir wissen, daß die Gleichberechtigung nicht einmal auf dem Papiere steht. In den Gesetzentwürfen zur Ordnung der Verhältnisse der evangelischen und pravoslaven Kirche in Kroatien sei die Aufsicht dem Banns überlassen worden, bei uns Juden dem — Dorfbürgcrmeistcr. Bei den anderen Konfessionen sei ein Beitrag aus Landesmitteln festgesetzt, bei uns nicht. In der Spezialdebatte sollen die Wünsche aller einzelnen Gemeinden zum Ausdrucke kommen, damit unsere Beschlüsse den Ausdruck der Wünsche und Bestrebungen der ganzen kroatischen Judenschaft bilden. Rabbiner Dr. Julije Diamant weist darauf hin, daß bereits mit Verordnung vom 4. April 1884 der in Wien vom Christentum zum Judentum stattgesundene Uebertritt in Kroatien giltig sei. Auf eine im Landtage gestellte Interpellation wurde vom Kultuschef V o n c i n a erklärt, daß in einem zu schaffenden Gesetze der Uebertritt zum Judentum gestattet werden wird. Rabbiner Dr. Ungar betont, daß nach § 30 des interkonfessionellen Gesetzentwurfes alle früheren widersprechenden Gesetze und Verordnungen außer Kraft treten. Daher wird also die Gleichberechtigung der Juden aufgehoben werden. Wir Juden brauchen keine Proselyten, aber wir müssen die Möglichkeit dazu haben. Rabbiner N e u m a n n erklärt, daß mit der Verfügung des neuen Gesetzes kein Uebertritt zum Judentum gestattet sei, darin liege ein Schutz des jüdischen Volkes gegen eventuelle Verfolgungen. Darum möge der § 18 mit der Begründung unverändert bleiben. Rabbiner Winter und Maksö Steiner wünschen unbedingte Aenderung der Bestimmung, damit die jüdische Religion nicht als minderwertig erscheine. Oberrabbiner Dr. Hosea I a c o b i betonte ebenfalls, daß die jüdische Religion Proselyten nicht begünstige, aber unwichtig ist die Frage nicht; denn viele treten heute aus dem Judentume aus, weil die Heiraten mit Christen nicht gestattet seien, sowie wegen Schwierigkeiten bei der Kindererziehung. Wir Juden haben diese Frage nicht auf das Tapet gebracht; aber jetzt müssen wir Stellung nehmen. Sind wir gleichberechtigt, so darf man uns nicht mit „nationalen Vorurteilen" kommen und darum fordern wir volle Durchführung der Gleichberechtigung auch im § 18 des interkonfessionellen Gesetzes. (Lebhafter Beifall.) Marco Binder schließt sich dem Vorredner an und schlägt eine Resolution vor, daß die Juden Kroatiens die Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse begrüßen, aber entschieden gegen die Ungerechtigkeit des § 14 Stellung nehmen. Mavro Binder schließt sich dem Vorredner an, daß das Judentum, das ja an denselben Gott glaubt und dieselben zehn Gebote befolge, nicht gleichberechtigt sei? Er wisse, daß dagegen das kroatische Volk nichts einzuwenden habe. Rabbiner Dr. M a r g e l sagt, man müßte eventuell gleiche Rechte fordern. Sei der Eintritt in die jüdische Religion nicht gestattet, so möge auch der Austritt ans derselben verboten sein. Adolf P l a ch t e will den Austritt aus dem Judentum Niemanden verwehren, aber wir müssen alle Landtagsabgeordneten um Anerkennung der vollsten Gleichberechtigung der jüdischen Konfession bitten. Referent Dr. Spitzer betont, daß die jüdischen Kultusgemeinden keine Politik treiben und darum die Aenderung der betreffenden Paragraphen nicht etwa eine Belohnung für irgend eine politische Haltung sei. Das sei Privatsache jedes Einzelnen. Es handle sich da um den Grundsatz der Gleichberechtigung. Abzulchnen sei der Gedanke, daß Jemanden der Austritt aus der jüdischen Religionsgemeinschaft verboten werde. Schließlich wird die Redigierung einer Resolution im Sinne der vorgcbrachten Wünsche einem besonderen Komitee überlassen. Das Meritum dieser Resolution habe zu sein, daß die versammelten Rabbiner und Vorsteher die Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse begrüßen, aber gegen die in der Begründung des § 14 verletzte Gleichberechtigung Stellung nehmen. Auf Antrag Dr. I a c o b i's und Dr. Goldman n's wird in der Resolution darauf hinzuweisen sein, daß die Begründung, nachdem sie die beteiligten Kreise nicht früher befragt, nachträglich die heute vorgebrachten Wünsche berücksichtige. Abg. Dr. Ljudevit Schwärz referiert über die ihm von den einzelnen Kultusgemeinden bekannt gegebenen Wünsche. Diese beziehen sich auf die Einheit der Gemeinde, die ungenügende Regelung des Rabbinatsverhältnisses und der Pensionsverhältnisse der Gemeindebeamten, sowie auf das Verhältnis der Kultusgemeinden zu den Verwaltungsbehörden. Nach dem Referate des Dr. Hugo Spitzer wird beschlossen, daß beim § 3 des interkonfessionellen Gesetzes, wenn Begräbnisse auf Friedhöfen Andersgläubiger stattfinden, keine Religionssymbole angebracht werden und religiöse Handlungen nicht stattfinden dürfen, damit der konfessionelle Frieden nicht gestört werde. Bei 8 4 soll das Wort „realni tereti" ausgelassen werden, damit die jüdischen Gutsbesitzer nicht das Luko zahlen müssen, nachdem sie die eigentlichen realen kirchlichen Lasten tragen. Bei § 17 soll hinzugefügt werden, daß die Nichtanmeldung von Religionsaustritten mit Strafe belegt werde, da sonst das Matrikelwesen in größte Unordnung käme. Im Gesetze möge ferner bezüglich der israelitischen Gemeinden betont werden, daß im selben Orte, wo es schon eine jüdische Gemeinde gibt, die Gründung einer zweiten untersagt wird. Bezüglich der Anstellung von Rabbinern möge, da es in Kroatien kein Rabbinerseminar gibt, verlangt werden, da es noch lange Zeit keine der kroatischen Sprache mächtige Kandidaten geben werde, daß bei der definitiven Anstellung des Rabbiners die Staatsbürgerschaft und die vollkommene Kenntnis der kroatischen Sprache. einstweilen nicht gefordert werden könne. Jeder andere Weg, insbesondere die gegenwärtige Fassung des bezüglichen Paragraphen, würde die kroatischen jüdischen Gemeinden mit magyarischen Rabbinern überschwemmen, die nicht einmal deutsch, geschweige denn kroatisch können. Bezüglich der Qualifikation der Rabbiner entspinnt sich eine lange, mehrere Stunden dauernde Debatte, ob in das Gesetz die Bestimmung aufznnehmen sei, daß die Rabbiner ein Seminar und eine Universität absolviert haben müssen. Es wird von der Majorität der Versammlung beschlossen, daß neben Matura auch noch Fachbildung (strukovna naobrazba) gefordert wird. Die eventuell zu beschließende Entlassung eines Rabbiners dürfe nur nach einer im Gemeindestatute festgesetzten Disziplinaruntersuchung stattfinden. Die Führung des Matrikenwesens und die Heiratsangelegenheiten können nur graduierte Rabbiner, nicht Rabbinatsverweser besorgen. Bezüglich der Pensionsberechtigung genügt beim Rabbiner dreijährige, bei den übrigen Gemeindefunktionäre fünfjährige Amtszeit. Bezüglich des Religionsunterrichtes an Mittelschulen wird auf in vielen Orten, insbesondere in Zemun und Mitrovica bestehende Zustände, wo es überhaupt keinen jüdischen Religionsunterricht gibt, hingewiesen.