Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 45 (10.11.1905)
- Date
- 1905-11-10
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3021602-3021648--14931-3039669- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Seite 712 Dr. Mocb's Moebenscbrttt. Nr. 48 Ich habe auch ferner daran erinnert, daß ich gelegentlich der Erlangung meiner Zuständigkeit vor 12 Jahren vom selben Bezirksamte nachgewiesen habe, daß ich der Sohn des ges. Abraham und der Ernestine Etie Fruchter bin; es blieb jedoch alles vergebens. Mit Beschluß vom 31. Mai 1905 wurde das Ansuchen meiner Mutter abgewiesen, weil die österreichische Staatsbürgerschaft und die Eigenberechtigung meiner Mutter nicht nachgewiesen seien. Gegen diesen Beschluß habe ich bei der hiesigen Statthalterei Rekurs eingebrachl. Am 3. d. M. erhielt meine Mutter folgende Erledigung: „An Frau Ernestine Etie Fruchter, Private, IX., Türkenstraße 21. Die k. k. n.-ö. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 12. Oktober 1905, Zl. XVI, 4856/1 folgendes anher bekanntgegeben: Der vom Wiener Gemeinderate bestellte Ausschuß für die Verleihung des Heimats¬ und Bürgerrechtes hat mit dem Beschlüsse vom 31. Mai 1905, Zl. 5777, das auf Grund der Heimatgesetznovelle vom 5. Dezember 1896, R.-G.-Bl. Nr. 222 gestellte Begehren der Ernestine Etie Fruchter um Aufnahme in den Wiener Heimatverband abgewiesen, weil die österreichische Staalsbürgerschast und die Eigenberechtigung der Gesuchstellerin nicht nachgewiesen seien. Der hiegegen eingebrachten Berufung der Genannten wird Folge gegeben und ausgesprochen, daß Ernestine Etie Fruchter bei Vorhandensein der im § 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 1896, R.-G.-Bl. Nr. 222 normierten Voraussetzungen das Heimatsrecht in Wien erlangt hat. Insbesondere wird bemerkt, daß die österreichische Staatsbürgerschaft und Eigenberechtigung der Genannten durch die gepflogenen Erhebungen festgestellt erscheint. Hievon werden Sie unter Rückschluß von 3 Beilagen mit dem Bemerken verständigt, daß Ihre Eintragung in die Wiener Bevölkerungslisten unter Einem verfügt wurde." Vom magistratischen Bezirksamt für den IX. Bezirk im selbstständigen Wirkungskreis Der Bezirksamtsleiter: Demel w. p., Magistrats-Sekretär. Ihr ergebener Leo Fruchter Wien, am 6. November 1905. I., Rudolfsplatz 4. „Arische Moral und Selbstgerechtigkeit." Zu dem Artikel unter vorstehender Ueberschrift erhalten wir nachstehende Mitteilung: Löbl. Redaktion! Ich war vom Jahre 1841—44 immatrikulierter Hochschüler des k. k. Polytechnischen Institutes in Wien, nebst diesem Studium ging ich zur Vorlesung über Erziehungskunde, welcher Gegenstand an der k. k. Universität von einem Professor aus dem geistlichen Stande vorgetragen wurde. Eines Abends, es war an einem Freitag zwischen 6—7 Uhr (das war die Vortragsstunde), kam Herr Professor nicht; als man dann um die Ursache des Nichterscheinens frug, hörten wir zu unserem Erstaunen — Herr Professor sei verhaftet wegen eines unsittlichen Atentates, verübt an einen Knaben und, um nicht verraten zu werden, lud er den Knaben zu einem Spaziergange ein und stürzte das arme Kind von der damals bestandenen Stadtmauer von der Schottenbastei, in den 20—25 Klafter tiefen Stadtgraben. Ueber genauere Daten wolle die löbl. Redaktion in den Annalen dieser Jahre Einsicht nehmen. Joachim Goller st epper. Budapest. (Strittige Angelegenheiten der Orthodoxen.) In Angelegenheit der Zuweisung der strittigen Angelegenheiten der orthodoxen israelitischen Kultusgemeinden an Stelle der Verwaltungsbehörden an autonome Schiedsgerichte hat Kultus- und Unterrichisminister Dr. Lukacs an sämtliche Komitats- und Munizipalbehörden folgenden Erlaß gerichtet: „Auf motiviertes Verlangen der orthodoxen israelitischen Gemeinden verordne ich unter Erneuerung des Zirkular-Erlasses des Kultus- und Unterrichtsministers Z. 2068 vom Jahre 1890, daß im Sinne des auf Grund allerhöchster Entschließung vom 22. Oktober 1871 mittels Zirkular-Erlasses des Kultusministeriums vom 15. November .1871, Z. 26915 mitgeteilten israelitischen orthodoxen Organisationsstatuts die in ausschließlich orthodoxen Gemeinden auftauchenden strittigen Angelegenheiten durch das unter Intervention der Durchführungs-Kommission organisierte autonome Schiedsgericht zu erledigen sind. Die Verwaltungsbehörde ist daher im Sinne des Schlußpunktes des unter Präsidialzahl 1191 vom Jahre 1888 erlassenen Status des Kultus- und Unterrichtsministeriums nur dann kompetent, in derartigen Angelegenheiten vorzugehen, wenn sie einerseits zwischen orthodoxen, andererseits zwischen 8tatu8 guo- oder auf Kongreßbasts organisierten Gemeinden aufgetaucht sind. Hievon wird das Munizipium behufs Darnachachtung mit dem Bemerken verständigt, daß es vorkommenden Falles die orthodoxen Gemeinden oder deren Mitglieder mit ihren Klagen an die kompetenten konfessionellen Schiedsgerichte zu verweisen hat. Justizrat Dr. Heinrich Meyer Cohn in Berlin, Mitinhaber der angesehenen Bankfirma Meyer Cohn, ist an den Folgen einer Darmoperation in eben vollendetem 50. Lebensjahre verschieden. Mit ihm ist ein Mann dahingegangen, der auf den verschiedensten Gebieten philanthropischen Strebens erfolgreich gewirkt hat. Insbesondere war es die materielle, geistige und politische Lage seiner Glaubensgenossen, der seine Fürsorge zuteil geworden ist. In fast allen jüdischen Vereinigungen spielte er eine hervorragende Rolle. Seine hohen Geistesgaben und seine nie versiegende Arbeitskraft stellte er jederzeit in den. Dienst gemeinnütziger Bestrebungen. Besonders nachdrücklich aber beteiligte er sich an dem Kampfe gegen die antisemitische Bewegung. Der Heimgegangene, ein hoher Gönner und einer der vornehmsten geistreichsten Mitarbeiter der „Oesterr. Wochenschrift" stand seit Jahren an der Spitze aller Abwehrbewegungen. Die wertvollsten Aufsätze publizierte er in seltener Bescheidenheit nie mit seinem Namen, der Kundige freilich hat seine seine stilistische Kunst leicht erraten. Ausgerüstet mit einer gründlichen Kenntnis und tiefem Wissen der jüdischen Geschichte, gehörte er fast allen größeren jüdischen Institutionen an. Besonders lebhaft trat er für die Ausbreitung der Alliance Jsraslite Universelle ein, die in ihm einen ihrer begeistertsten Anhänger erblicken konnte. Einem Hause entsprossen, das eine Zierde unserer Glaubensgemeinschaft genannt zu werden verdient, ein Enkel des unvergeßlichen A. H. Heymann V;, hat der Entschlafene durch Erziehung und Beispiel jene warmempfindende Anhänglichkeit für Juden und Judentum sich erworben und bis ans Ende seiner Tage festgehalten, welche nicht in spendenfreudiger Gabenwilligkeit sich erschöpfte, sondern in hingebungsvoller Mitarbeit sich betätigte. Daß er, den Traditionen seines Hauses folgend, aus Eigenem ausgedehnteste Wohltätigkeit entfaltet hat, braucht nicht gesagt zu werden: in welchem Umfange er sie entfaltete, ist kaum den Nächststehenden bekannt, denn er mied die Oeffentlichkeit und knüpfte in den meisten Fällen seine Gabe an die Bedingung, daß nur der Empfänger oder der Vermittler davon erfuhr. Dabei war er weit entfernt, gedankenlos zu spenden; vielmehr zwang er sich auch ein Versagen auf, wo ein Gewähren das Gegenteil von Wohltat gewesen wäre, wie er auch, gerade zum Wohle der wahrhaft Würdigen und zum Zwecke einer wirklich gedeihlichen Hilfeleistung im Kleinen wie im Großen, gegen Mißbräuche und Schäden auf dem Gebiete der heimischen und der allgemein-jüdischen Wohltätigkeits- und Wohlfahrtspflege nachdrücklich austrat. Gar manche Besserung nach dieser Richtung ist diesem stillen Wirken des Entschlafenen zu danken, mit dem das deutsche, das gesamte Judentum einen wackeren, hilfseifrigen, verdienstvollen Sohn verloren hat. Unseren Wiener Glaubensgenossen ist er nicht allein aus seinen Publikationen in der „Oesterr. Wochenschrift", sondern auch durch einen geistvollen Vortrag, den er in der „Israelitischen Union" gehalten hat, in guter Erinnerung. Alle Diejenigen, die den edlen Toten gekannt. in die Eigenart seiner scharf ausgeprägten Persönlichkeit, seines Denkens und Handelns tieferen Einblick genommen haben, werden ihm in unvergänglicher Verehrung eine treue Erinnerung für alle Zukunft bewahren. Einem Nachruf, welchen Heinrich L o e w e dem Verblichenen im „General-Anzeiger" widmet, entnehmen wir nachstehende Bemerkungen: