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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-10-27 · 43 (27.10.1905) · page 6

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
43 (27.10.1905)
Date
1905-10-27
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 678 Dr. JBlocb s XKHocbenscbnti. Nr. 43 Erst nach zehnjähriger stiller und geräuschloser Arbeit der vom Staat ihrem Schicksal überlassenen Gemeinden und Familien an der inneren Erhebung und Selbstemanzipation des Judentums wagten es die Juden, die unter dem Druck harter und Ungerechter Ausnahmegesetze seufzten, an die seit langem zugeficherte Abänderung und Aufhebung dieser Ausnahmegesetze zu erinnern. Ihre neuerlichen Petitionen, welche der Verfasser in dem 3. Kapitel „Die Emanzipationsbestrebungen von 1831—1837" erörtert, fanden nach den Stürmen der Julirevolution, welche auch in Deutschland die Luft gereinigt hatte, in der Kammer der Abgeordneten einen vorbereiteten Boden und eine empfängliche Stimmung und führten zu dem Landtagsabschied vom 29. Dezember 1831, welcher besagt: „Wir werden eine umfassende Revision der über die Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen bestehenden Gesetze und Verordnungen vornehmen." Die Hoffnung, daß das Los der Juden in Bayern baldigst eine wesentliche Verbesserung erfahren werde, sollte aber trotz der günstigen Stimmung, welche auch bei der Ständeversammlung vom Jahre 1834 zum Ausdruck gelangte, noch lange Zeit unerfüllt bleiben. Es wurden Erhebungen über die Verhältnisse der israelitischen Gemeinden vorgenommen, die Kreissynoden verhandelten, es wurden Denkschriften und Petitionen ausgearbeitet und den maßgebenden Stellen vorgelegt, es wurde insbesondere darauf hingewiesen, daß von Jahr zu Jahr die israelitischen Auswanderer, weil sie sich im Vaterland einen Herd nicht gründen konnten und unter dem Druck der Ausnahmegest tze schwer litten, dagegen in entfernten Weltteilen bessere Kultur- und gesetzliche Verhältnisse vorzufinden hofften, an Zahl immerzunahmen. Die Anhänger der Grundsätze der Stabilität erwiesen sich unter dem veränderten Kurs, nach welchem das Staatsschiff seit der am 1. November 1837 erfolgten Berufung des Ministers Abel gelenkt wurde, also mächtiger wie die Freunde einer Reform des Judentums, richtiger der Staatsgesetze über die Juden. Die Aera Abel, welche der Verfasser in dem 4. Kapitel schildert, war für die Israeliten eine Zeit dumpfer Ergebung, eine Zeit des Duldens und Schweigens. Der Kirchenstreit nahm die Aufmerksamkeit der Regierung und der Stände vollkommen in Anspruch, die Protestanten klagten über Zurücksetzung und Vergewaltigung; woher sollten da die Juden den Mut nehmen, zu reden und zu klagen? Erst im Jahre 1845 regte es sich wieder in den jüdischen Gemeinden. Man wagte neuerdings Petitionen an die Kammer, und die weitgehenden Hoffnungen, denen man sich hingab, nachdem in der Kammer die lebhaftesten Sympathien für die Sache der religiösen und bürgerlichen Freiheit sich zeigten, erwiesen sich als gerechtfertigt, wurden aber trotzdem enttäuscht. Die Regierung gab am 23. Mai 1846 die ebenso wohlwollende als nichtssagende Erklärung ab: „Wir haben vor, die Frage, ob und welche Abänderung der über die Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen bestehenden Gesetzgebung zeitgemäß und ein Bedürfnis sei, in reife Erwägung ziehen zu lassen." Wieder einmal ließ die Staatsregierung statistisches Material sammeln und Gutachten einholen. Das Gutachten des Magistrats der alten Bischofsstadt Bamberg verdient es, als Dokument des freien Geistes der Nachwelt zum Andenken überliefert zu werden. Die Forderung der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Gleichheit und Freiheit der Juden wird dort u. a. mit folgenden Sätzen begründet: die zivilisierten Völker stehen dermalen auf einem Standpunkte, von wo aus Verfolgung und Unterdrückung Andersgläubiger nicht mehr als ein religiöses Verdienst, sondern als eine entwürdigende Schmach erscheint. Auf diesen Standpunkt sind dieselben durch die Klärung des Christentums gekommen, und es ist hiedurch eine weitere Verfolgung der Juden ebenso unmöglich geworden, als der Ausbruch eines Religionskrieges. Dem Grundprinzip des Christentums genügt aber nicht die Verfolgung Andersgläubiger, sondern es gebietet, alle mit gleicher Liebe zu umfassen. . . . Der gewichtigste Grund, der seither einer Emanzipation der Juden entgegenstand, war wohl das in der Befangenheit der Zeit liegende Vorurteil." Während die Regierungsbeamten noch immer mit der versprochenen „reifen Erwägung" der Emanzipationsfrage beschäftigt waren, kam ein Unwetter heraufgezogen, vor welchem die Stützen der Throne ins Wanken gerieten, der März- oder Frühlingssturm 1848. Auch in den Herzen derjenigen, welche man von den Leiden und Freuden des Volkes ausgeschlossen hielt, blühte die Hoffnung, daß jetzt endlich nach so langem Harren die Stunde der Erfüllung geschlagen haben würde und die Emanzipation als reife Frucht vom Baume der Freiheit fallen müßte. Die königliche Proklamation vom 6. März 1848, welche eine Verbesserung der Israeliten in Aussicht stellte, wurde in den Gemeinden mit freudigster Regung ausgenommen. Das Jahr 1849 war aber für die Israeliten von Bayern schließlich nur ein Sturmjahr, kein Frühlingsjahr. Kaum hatte sich das Unwetter verzogen und der Lärm gelegt, den die hochtönenden Worte von Freiheit und Menschenverbrüderung erregt hatten, da standen die Juden wieder einmal am Grabe von Hoffnungen. Nur den einen Erfolg brachte das Jahr 1848 für die Israeliten mit sich, das Landtagswahlrecht, und das war ein ganz bedeutender Schritt zum Ziele. An den beiden Abgeordneten ihrer Konfession, welche im neuen Landtag im Jahre 1849 erschienen, Abgeordneter Morgenstern von Fürth und Dr. Arnheim von Bayreuth, hatten die Juden nicht blos 2 lebendige Zeugen ihrer bürgerlichen Reife und Mündigkeit, sondern auch einen öffentlichen Anwalt und ein weithin hörbares Organ ihrer Wünsche und Beschwerden. Im 5. Kapitel seines Werkes beschreibt der Verfasser, wie man neuerdings in der Kammer der Reichsräte im Jahre 1850 die Juden von der bereits eröffneten Pforte der Freiheit zurückwies und so der Krone die Einlösung ihres Versprechens, den Juden die völlige Emanzipation zu geben, unmöglich machte. Nach mancherlei weiteren Mißerfolgen und Niederlagen, welche die jüdischen Gemeinden und ihre Fürsprecher christlicher und jüdischer Konfession erlitten, nachdem schließlich die Gemeinden einen förmlichen Petitionssturm auf die 2. Kammer ausgeführt hatten, wurde erst 1861 in den beiden Kammern die Aufhebung des Judenedikts vom 10. Juni 1813 einstimmig beschlossen. In der Kammer der Reichsräte bot sich das erhebende Schauspiel, daß die christlichen Kirchen, auf der einen Seite die Erzbischöfe von München und Bamberg und der Bischof von Augsburg, auf der anderen Seite der Präsident des protestantischen Oberkonsistoriums, für die Aufhebung der noch bestehenden Ausnahmsgesetze sprachen und stimmten. So war denn endlich nach erfolgter Zustimmung der Krone (Landtagsabschied vom 10. November 1861) die Schranke gefallen, welche die Israeliten seit nahezu 50 Jahren außerhalb des bürgerlichen Rechts und Gesetzes gestellt hatten. Damit war der Kampf um die Emanzipation zu Ende und die völlige Gleich heit in der Sphäre des bürgerlichen Rechts erreicht. Nicht ohne Grund führt der Verfasser zum Schluß aus, daß die Gleichheit in staatsbürgerlicher Beziehung auch heute in mancher Hinsicht einstweilen nicht viel mehr ist als ein beschriebenes Blatt Papier. Die Beweisführungen, mit welchen die Großväter der jetzt lebenden Generation gekämpft und die Vorurteile ihrer Gegner bekämpft haben, könnten vielfach ebensogut gestern und ehegestern geschrieben sein. Wann wird die Zeit des Kampfes zu Ende sein?

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