Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 43 (27.10.1905)
- Date
- 1905-10-27
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 43 Dr Dlocb's Mocbenscbrltt. Seite 677 dern von einerErweiterung derRechte und Freiheiten des Handels und der I ndustrie abhänge. Eine Wendung zum Besseren sei aber auch nur von einer Volksvertretung mit einer gänzlich verschiedenen Zusammensetzung zu erwarten. An die Stelle der Vierguldenmänner müssen die Nullguldenmänner treten, die schon durch ihre eigensten Interessen zu einer freien Wirtschaftspolitik gedrängt werden. Nur durch das allgemeine Wahlrecht könne ein tatsächlicher Aufschwung erzielt werden und darauf müssen daher die Bestrebungen aller wahren Fortschrittsfreuude, aller ehrlichen Wirtschaftspolitiker gerichtet sein. Stürmischer, minutenlanger Beifall lohnte die in Form und Inhalt gleich ausgezeichneten Ausführungen des Referenten. Sekretär Fleischer verlas nun eine Zuschrift des Präsidenten der Genossenschaft der Kaufleute in Rzeszow an die Versammlung, in welcher dieser erklärt, daß der Befähigungsnachweis für tausende kleiner jüdischer Kaufleute in Galizien den Ruin bedeuten würde, und namens der galizischen Juden gegen diese Maßregel energischen Protest einlegt. (Beifall.) Es entwickelte sich nun eine äußerst interessante Debatte, an der sich die Herren Lucian Brunner, Dr. L i f c z i s, Dr. Ofner, Dr. Hertz, Dr. Kahn, Dr. Bloch und K r a u s z beteiligten. Schließlich wurde einstimmig eine von Herrn Dr. Lifczis beantragte Resolution angenommen, in welcher der Vorstand der „Union" beauftragt wird, an die Regierung und das Herrenhaus Petitionen um Nichtannahme resp. Nichtsanktionierung der Beschlüsse des Permanenz-Gewerbeausschusses, betreffend den Befähigungsnachweis im Handelsgewerbe, zu richten. Der Kampf der Juden um ihre Emanzipation in Kayrrn. Unter dem Titel: „Der Kampf der Inden um ihre Emanzipation in Bayern" ist im Verlag von Georg Rosenberg in Fürth eine Abhandlung von Dr. A. Eckstein in Bamberg erschienen. Einem darüber im „Frank. Kurier" veröffentlichten Referate entnehmen wir Folgendes: Im 1. Kapitel „Zur Geschichte des Edikts vom Jahre 1813" geht der Verfasser davon aus, daß der Abend des 18. Jahrhunderts, einer Zeit, welche verrostete Ketten des Vorurteils zerbrach und altehrwürdige Jrrtümer in die Rumpelkammer menschlicher Wahnvorstellungen verwies, auch für die Juden die Erlösung von der ein Jahrtausend alten Schmach des Geknechtetseins brachte. In den fränkischen Landesteilen mahnte zuerst ein katholischer Priester. Dr. Franz Oberthür, Professor der christlichen Dogmatik in Würzburg, der als Gelehrter und Politiker am Hof des aufgeklärten und humanen Fürstbischofs Franz Ludwig von Erthal eine nicht unbedeutende Rolle spielte, an die Pflicht, die Lage der Juden zu verbessern. Angeregt von den Bittschriften der jüdischen Gemeinden, welche nun Mut faßten, in eigener Sache das Wort zu ergreifen, beschäftigte sich M a x i m i l i a n I o s e f mit großem Ernst mit der damaligen Judenfrage und verlieh in einer Erklärung vom 15. Jänner 1801 dem Wunsch Ausdruck, daß auch „dieser unglücklichen Menschenklasse" — wie man damals die Juden nannte — nachdem man sie doch aus den Erbstätten nicht verbannen könne, ohne sich einer Grausamkeit und Ungerechtigkeit schuldig zu machen, eine solche Einrichtung gegeben werden möchte, durch welche sie allmählich zu nützlichen Staatsbürgern erzogen würden". Solche Worte und Verheißungen erschienen den damaligen Juden, welche gewohnt waren, nach dem allgemeinen gegen sie herrschenden Vorurteil als Schädlinge des Staates und der Gesellschaft betrachtet zu werden, geradezu als die Worte und Verheißungen eines glückbringenden Messias. Die Antwort auf die zahlreichen Petitionen der Kultusgemeinden, in welchen in allen Variationen um die Aufnahme als aktive Staatsbürger und um den Genuß der privat- und staatsbürgerlichen Rechte unter Gelobung der treuesten Erfüllung aller Privat- und Bürgerpflichten gebeten war, war die Veröffentlichung des berühmten Edikts vom 10. Juni 1813, welches nur eine Uebergangsstufe bildet und nur ein Erzwingungsgesetz sein sollte, aber ein Halbjahrhundert lang die magna Charta für das Verhältnis der israelitischen Glaubensgenossen zum Staat und zur bürgerlichen Gesellschaft gewesen ist. Das Edikt bedeutete zwar einen Fortschritt gegenüber dem bisherigen Zustande, aber es stand an der Grenzscheide zweier Zeiten und ließ darum die Merkmale von einander entgegengesetzten Anschauungen und Grundsätzen in den inneren Widersprüchen seiner 34 Paragraphen erkennen. Zwei Seelen wohnten in seiner Brust; eine mittelalterliche und eine neuzeitige Seele. Insbesondere entfeffelten die 88 12 und 13 des Edikts, welche die mittelalterliche Beschränkung der Juden auf eine bestimmte Anzahl und auf bestimmte Orte der Zulaffung neuerdings sanktionierten, einen scharfen Kampf. Die Bestimmungen lauteten: „Die Zahl der Judenfamilien an den Orten, wo sie dermalen bestehen, darf in der Regel nicht vermehrt, sondern soll nach und nach vermindert werden, wenn sie zu groß ist." „Die Ansäsfigmachung über die Zahl an denselben Orten, wo sich bereits Juden befinden, oder die Ansäsfigmachung an Orten, wo noch keine Juden sind, kann nur noch von der allerhöchsten Stelle und auch von derselben nur an Fabrikanten oder Handwerker oder Ackerbautreibende bewilligt werden." Diese Bestimmungen, welche mit Recht Pharaonische Maßregeln genannt wurden, waren nicht nur kulturfeindlich, sondern auch dazu angetan, die Juden physisch und sittlich zugrundegehen zu lassen. Im 2. Kapitel „Das Edikt und die Verfassung" wird geschildert, daß trotz der Ankündigung des Staatsministers Freiherrn v. Lerchenfeld am ersten Jahrestag der Veröffentlichung der Verfassungsurkunde vom 26. Mai 1818, daß die Verfassung ein Tempel sei, der die Bestimmung habe, alle Bürger um den Altar des Vaterlandes zu vereinen, für die Juden nach wie vor der Grundsatz bestand: Gleichheit der Pflichten bei Ungleichheit der Rechte mit den andersgläubigen Untertanen des Staates. Nicht nur die bayerischen Kultusgemeinden vereinigten fich von neuem jzu Kampf und Abwehr, um abermals und abermals die Stimme zu erheben für die Ehre ihres Religionsbekenntnisses und für die Erlangung verfassungsmäßiger Rechte, auch christliche Stimmen ergriffen das Wort, ein katholischer Geistlicher (Xaver v. Schmid: Patriotische Wünsche und Vorschläge zur bürgerlichen Verbesserung der Israeliten 1819) und ein protestantischer Professor (Lips in Erlangen: über die künftige Stellung der Juden in den deutschen Bundesstaaten 1819) veröffentlichten zugunsten der Juden verfaßte Broschüren und diese Agitation hatte den Erfolg, daß schon am 11. Marz 1819 der Landtag eine vorzunehmende Revision des Edikts beantragte und der König im Landtagsabschied vom 22. Juli 1819 zustimmte. Die Macht tief eingewurzelter Vorurteile erwies fich aber einstweilen stärker als die Macht der Vernunft und die Forderung der Gerechtigkeit. Auf eine seitens des Präsidiums gestellte Anfrage über die in Aussicht gestellte Vorlage des Gesetzentwurfs zur Revision des Judenedikts erwiderte die Regierung im Mai 1822, die Revision sei noch nicht zeitgemäß, es stünden den Israeliten vorerst noch Wege genug offen, in der begonnenen Bildung fortzuschreiten und immer zahlreicher in das bürgerliche Geschäftsleben einzutreten.