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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-10-20 · 42 (20.10.1905) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
42 (20.10.1905)
Date
1905-10-20
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 666 Dr. Vloch's Wochenschrift. Nr. 42 Der Angeklagte, der bis zuletzt eine zuversichtliche und überlegene Miene zur Schau trug, war uni Ausreden nicht verlegen. Fast stets versuchte er sich mit einem Jrrtume, der der einen oder anderen Seite unterlaufen sein müsse, herauszureden. Lehleitner hat, wie ferner sestgestellt wurde, an die Mitglieder des Direktoriums und des Aufsichtsrats Darlehen gegeben, und zwar nicht nur aus eigenen, sondern auch aus Mitteln der Versicherungsanstalt, wodurch sich jene Herren natürlich von L. abhängig machten und nicht wagten, dessen Maßnahmen entgegenzutreten. Andererseits steht fest, daß die Sitzungsprotokolle des Aufsichtsrates nicht einwandfrei geführt worden sind. Geradezu unglaublich ist die Art, wie der Angeklagte die Schuld von sich aus andere abzuwälzen suchte. Wenn längere Zeit seine Entlarvung unterblieb, so lag der Grund hierin in der Furcht der Beamten vor dem Hinausfliegen und der Unmöglichkeit, seine Machenschaften zu durchschauen und somit Material für den Staatsanwalt zu gewinnen. Daß ein solcher Zustand so lange bestehen konnte, erklärt sich zum großen Teile aus dem festen Zusammengehen von Direktorium und Ausschuß. Zweifellos gab es im Direktorium und Ausschuß Mitglieder, die von den Schiebungen und Machenschaften Lehleitners Kenntnis hatten, die aber auf den Teil der Nichtwissenden, die in sträflicher Sorglosigkeit und Vertrauensseligkeit ihres Amtes — nicht walteten, einen beherrschenden Einfluß ausübten. Bemerkenswert ist das Zeugnis des früheren Direktors der „Augusta", Mollinaar, der sich dahin aussprach, daß Lehleitner bei der Fusion gegen Treu und Glauben gehandelt hat. Hätte er (Zeuge) bei der Fusion klar gesehen, würde er anders verfahren sein, aber Lehleitner habe eben eine Geschäftsführung beliebt, daß es kein Wunder sei, wenn seine Beamten alle verrückt geworden wären. Lehleitner selbst hat auch, wie ein anderer Zeuge bekundete, einmal erzählt, die „Augusta" derart angeschmicrt zu haben, daß ihr die Augen übergehen sollten. Ein anderer Zeuge, der Kassenkontrolleur Zimmermann, hat einmal, nachdem er über das auffällige Gebaren des Direktors dem Verwaltungsausschuß Mitteilung gemacht hatte, den Angeklagten in einem Briefe um Verzeihung gebeten, nur um seine Existenz nicht zu verlieren, obgleich er von der Richtigkeit seiner Beschuldigungen überzeugt war. Wie in der Gesellschaft gewirtschaftet worden ist, geht auch daraus hervor, daß für Verwaltungskosten 57 Perzent der Prämien aufgegangen sind. Oedenburg. (Wichtige prinzipielle Frage.) Die am 21. Oktober, nachmittags, unter Vorsitz des Bürgermeisters Dr. T ö p l e r abgehaltene Sitzung des städtischen Verwaltungsausschusses beschäftigte sich unter Anderem mit dem vom Ministerium behufs Abgabe eines Gutachtens herabgelangten modifizierten Statute der israelitischen Neologen- Kultusgemeinde von Oedenburg. Referent Oberfiskal Friedrich Kund befürwortete die Genehmigung des Statutes, mit Ausnahme jenes Paragraphen, welcher die Mitglieder nach dem Austritte aus der Religionsgemeinde auf noch weitere fünf Jahre verpflichtet, zu deren Lasten beizutragen. Dieser 8 11 soll aus dem Statute weggelassen werden, da er mit dem Grundgesetze kollidiert. Hierüber entspann sich eine interessante Debatte. Dr. Winkler glaubt nicht, in der Sache interessiert zu sein, wenn er auch als Präses der Kultusgemeinde dieses Statut unterfertigt hat. Nach seiner Ansicht kollediere dieser Paragraph nicht mit dem Gesetze und es sei die Auftechthaltung, beziehungsweise Belastung desselben umso begründeter, als durch eventuellen Austritt von 30 >bis 40 Mitgliedern zu gleicher Zeit die übernommene Verpflichtung der Erhaltung von kulturellen Institutionen (Schule re.) in Frage gestellt wird. So weit sich Dr. Winkler erinnere, sei von der Regierung in den Achtziger-Jahren diesbezüglich in diesem Sinne auf die Schaffung der Statuten Einfluß genommen worden, was er auch damit beweise, daß in jüngster Zeit das dieselben Verfügungen enthaltende Statut der Szegediner israelitischen Gemeinde die regierungsbehördliche Genehmigung erlangt hat. Schließlich bemerkt Dr. Winkler, daß die Erhaltung der kulturellen Institutionen nicht die einzelnen Mitglieder, sondern die Gemeinderepräsentanz verpflichte und daß beispielsweise der Eintritt von der orthodoxen in die Neologengemeinde und vies versa, stets in Berücksichtigung gezogen wird. Er bittet: Die Genehmigung des Statutes in vollem Umfange zu befürworten. Die Advokaten Sigmund Hering und Dr. Martin v. Szilvasy weisen nach, .daß Dr. Winkler sich im Jrrtume befindet. Die fünfjährige weitere Verpflichtung zur Beisteuer der Lasten trete nur in dem Falle ein, wenn der Ausgetretene sich keiner Religionsgemeinde anschließt, respektive konfessionslos wird. Sobald sich aber der Ausgetretene einer anderen, ihm besser passenden Gemeinde anschließe, hört für ihm die Verpflichtung der Beitragsleistung auf. Dr. Szilvasy weiß, daß Dr. Winkler nicht pro domo spreche. Er bedauert es auch, daß ein größerer Austritt von Mitgliedern den Zerfall der Kultusgemeinde nach sich ziehe. Vom Rechtsstandpunkt und vom Gesichtspunkte der Geldbörse unserer israelitischen Mitbürger müsse er sich für die Streichung des erwähnten Paragraphen erklären. Schließlich bemerkt Dr. Szilvasy, daß die beiden israelitischen Gemeinden sich fusionieren, beziehungsweise eine Koalition eingehen sollen. Nachdem Dr. Winkler drei- bis viermal zu diesem Gegenstände das Wort ergriff und unter Hinweis auf die Wichtigkeit der Sache neuerdings seinen Standpunkt verteidigte, wird zur Abstimmung geschritten, wobei fast der ganze Ausschuß — mit Ausnahme Dr. Winklers — im Sinne des Vorschlages des Stadtfiskals Kund sich für die Streichung des § 11 erklärte. Pohrlitz. Der 1. Oktober d. I. war für unsere Gemeinde ein hoch bedeutsamer Gedenktag. Waren es doch an diesem Tage 50 Jahre, seitdem der hierortige Tempel zur Ehre Gottes, zur Zierde und zum Stolze unserer Gemeinde von unseren Altvorderen errichtet worden war. Auf dem Platze der ehemaligen „Schul", einem der Chronik nach 1500 Jahre alt gewesenen Bau, der zugleich Zeugnis für das Alter unserer Gemeinde ablegt, führten sie das prächtige, selbst in den gegenwärtigen Zeitverhältnissen monumentale Gotteshaus auf, statteten es innen und außen in weihe- und würdevollster Weise aus und brachten die namhaften Kosten hiezu (80.000 Kronen) ganz aus eigenem auf. Leider, daß von diesen für die Ideale unserer Religion begeisterten, für die Interessen der Gesamtheit erfüllten führenden Männern unserer Gemeinde kein einziger mehr unter den Lebenden weilt! Ehre sei ihrem Gedenken! Sie haben sich um unser Gemeinwesen unvergängliche Verdienste erworben und geben ein leuchtendes und nachahmenswertes Beispiel von freudiger Opferwilligkeit für heilige Zwecke. Erwähnenswert ist, daß der gegenwärtige Rabbiner von Wien, Ehrwürden Herr Dr. Adolf S ch m i e d l, damals Rabbiner in Proßnitz, über Einladung der hiesigen Kultusgemeinde, an deren Spitze Herr Veith Schnabl stand, am 1. Oktober 1855 das neue Gotteshaus durch eine herrliche und erhebende Predigt („Welches ist der Geist, der von den israelitischen Gottestempeln der Neuzeit ausgehen soll") weihte, deren Inhalt noch heute — die Predigt ist noch in einigen Druckexemplaren vorhanden — geist- und herzbewegend wirkt. Herr Rabbiner S ch m i e d l verzichtete damals in edler Uneigennützigkeit auf jedes ihm von Seite der Gemeinde für diese Funktion angebotene Honorar und äußerte nur den Wunsch, das Andenken an diesen Tag durch eine Schulstiftung unvergeßlich gemacht zu sehen, welchem Wunsche selbstverständlich sofort Rechnung getragen wurde. Der gegenwärtige Kultusvorsteher unserer Gemeinde, Herr Hermann Schnabl, richtete in dankbarer Würdigung dieses selbstlosen und edlen Vorgehens am ersten Tage des Hüttenfestes die nachstehende Depesche an Herrn Rabbiner Dr. A. Schmiedl: Ehrwürden Rabbiner Dr. Adolf Schmiedl, Wien. Am heutigen Tage sind es 50 Jahre, seit unser Tempel von Euer Ehrwürden in uneigennützigster und erhebendster Weise eingeweiht und in demselben das Wort Gottes der andächtigen Gemeinde von Euer Ehrwürden zuerst verkündet wurde. In dankbarer Erinnerung an jene denkwürdige Stunde sendet der gefertigte Kultusvorsteher, ein Enkel des damaligen Vorstehers und Erbauers des Tempels, Euer Ehrwürden namens der

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