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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-10-20 · 42 (20.10.1905) · page 8

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
42 (20.10.1905)
Date
1905-10-20
Page
– (sequence 8)
Language
German
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Seite 664 Dr. Dlocb's Mocbenscvrttr. Nr. 43 alle Jahre, die ich in Lemberg zubrachte. Jeder christliche Gewerbsmann hält sich einen jüdischen Faktor. Etwa ein Jahr später besuchte mich ein eben angekommener Herr Feldmarschall- Leutnant und klagte, daß er sich für seine Bedürfnisse nicht zu raten und zu helfen wisse. Ich empfahl ihm, einen jüdischen Faktor zu nehmen, aber er war indigniert über eine solche Zumutung. Ich lächelte und meinte: „Kömmt Zeit, kömmt Rat." Eine Woche darauf rief er mir auf der Straße lächelnd zu „Ich habe bereits meinen Faktor und bin in Ordnung. Ex ungne leonem. Die Judenfresser in Galizien und wohl auch anderwärts sind eine eigentümliche Spezialität; wenn sie über das von ihnen gehaßte Volk zu sprechen beginnen, wird es einem humanistischen Ideologen geradezu bange für Leib und Gut der betriebsamen Kinder Jakobs, aber siehe da, des andern Tages begegnest du den Grimmigen Arm in Arm mit dem Manne im Kaftan, welcher der Propinator, der Geldbeschaffer und der Zubringer jeder Art für den zürnenden Christensohn ist, denn der Jude ist ihm eben unentbehrlich, sozial unentbehrlich und darum lernt er auch denselben politisch ertragen. Die Juden-Gesetzgebung ist nicht eine Frage der Sympathie, sondern des Rechts, des Gewissens und der Politik. In vino veritas! Es war im Jahre 1846, zur Zeit des polnischen Putsches, welcher mich nötigte, die erzherzoglichen Güter an der Sola und Weichsel zu bereisen, daß man mir einen Bauer zeigte, der jüngst, als ihm der jüdische Branntweinschänker den versagten Kredit wieder gewährte, den Juden umarmt hatte mit dem Ausrufe: „Du bist meine Herrschaft, mein Kreishauptmann, mein Kaiser, mein Herrgott!" In Teschen wurde ich zur feierlichen Eröffnung der Synagoge eingeladen; ich saß auf dem Ehrenplatz, nahe bei dem predigenden Rabbiner und dieser war, wie ich glaube, der viel gefeierte Oberrabbiner Geiger. Er stellte sich die Frage: weshalb denn die Juden so fest und untrennbar durch Jahrtausende zusammenhietten, und bezeichnete drei entscheidende Ursachen: einmal eine uralte nationale Geschichte, welche fie haben, wie kein anderes Volk; zweitens ein pietätvolles Familienleben, welches sie seit Jahrtausenden verknüpfe; drittens die ungerechten Verfolgungen und Quälereien, welche sie von den Christen unausgesetzt zu erdulden hätten. Ich horchte ihm mit Aufmerksamkeit und Jntereffe zu und insbesondere der dritte Punkt lag in der Sphäre des Politikers und er wurde von dem geistreichen Prediger klug und warm ausgeführt. Ja, so ist es, sagte ich mir, und dachte an England, Amerika, Frankreich und Italien, Wo mtt der zunehmenden Freiheit der Juden auch deren politische und soziale Gefährlichkeit verschwand, dachte an die Expektoration meines besoffenen Bauern. Ich verlaffe übrigens diesen stoffreichen Gegenstand indem ich auf eine Broschüre verweise, welche ich ihm Jahre 1860 unter der Aufschrift: „Kleine Beiträge zu großen Fragen" veröffentlichte, verlasse die leidige Kontroverse um so lieber, als die neuesten antisemitischen Vereine, Flugschriften, Kanzel- und Parlamentsreden den traurigen Beweis liefern, daß trotz unserer gerühmten Aufilärung das öffentliche Rechtsbewußtsein mit Rückschritten bedroht ist, welche, wie ich hoffe, schon die nächste Generatton mit Entrüstung zurückweisen wird. (Aus „Mein polittsches Glaubensbekenntnis von Dr. Josef Freiherr von Kalchberg", Sette 304.) Korrespondenzen. Militärgottesdienst. Der Großstädter kennt das Bild der militärischen Kirchparaden und Feldmessen. Unwillkürlich schwebt dem, der vom „Milttärgottesdienste" hört oder liest, ein farbenprächtiges Gemisch von Uniformen, von wehenden Federbüschen und blinkenden Offiziers-Czakos vor. Er hört im Geiste den Orgelton, die Sümmen des Chores und die Klänge der Militärmusik. Ein großes Gewicht wird in den militärischen Reglements auf die Erfüllung der religiösen Pflichten gelegt. „Die Gottesfurcht ist die Grundlage eines moralischen Lebenswandels und eine Aneiferung zur treuen Erfüllung der Pflicht" — so lautet der erste Absatz im § 2 des Dienstreglements für das k. u. k. Heer. Ein eigenes Kapitel in diesem Reglement ist dem Gottesdien st e gewidmet und darin wird angeordnet, daß die Truppen, nach ihren Religionsgenossenschaften gesondert, mindestens einmal allmonatlich zum Gottesdienste zu führen sind. Der jüdische Soldat kommt während seiner Militärdienstzeit selten in die Lage, einem Gottesdienste seiner Glaubensbrüder beiwohnen zu können. Die reglementarischen Bestimmungen tragen nicht daran die Schuld. Die väterliche Fürsorge Seiner Majestät als obersten Kriegsherrn und dessen Intention, jedem Soldaten die Erfüllung seiner Glaubenspflichten zu ermöglichen, kommt am deutlichsten in jenen Verfügungen des Reglements zum' Ausdrucke, die anläßlich der Okkupation Bosniens und der Herzegowina getroffen wurden. Für die perzentuell geringe Anzahl von Mohammedanern, die unserem Heere durch die Okkupation zugewachsen sind, ist die rituelle Verköstigung vorgeschrieben. Es ist ihnen nach der Vorschrift Gelegenheit zu geben, ihre religiösen Waschungen vorzunehmen, ferner die für den Freitag vorgeschriebenen Dzumna-Gebete von 11 bis 1 Uhr mittags, sowie das an den Ramazan- und Kurban-Bajramfeste vorgeschriebene einstündige Gebet vor Sonnenaufgang in einer Moschee (wo keine vorhanden, in einem hiezu zugewiesenen Raume oder auch im Freien) zu verrichten. Seit die bosnischen Infanterie-Regimenter in Wien garnisonieren, ist dieser Truppe ein eigener aktiver mohammedanischer Militärseelsorger (Imam) beigegeben, der sorgsam darüber wacht, daß den mohammedanischen Soldaten alle im Reglement gewährleisteten Rechte zur Erfüllung ihrer Glaubenspflichten auch tatsächlich gewahrt bleiben. In der Alserkaserne, woselbst die Truppe bequaxtiert ist, wurde auf seine Intervention hin ein eigener ständiger Betsaal für die Mohammedaner eingerichtet. — Da den Mohammedanern der Genuß des Fleisches von gekeilten Tieren verboten ist, erhalten sie solches von geschachteten Tieren, und zwar — aus einer unter Aufsicht des Wiener Rabbinates stehenden Koscher-Fleischbank. — Warum nicht auch für das religiöse Bedürfnis der jüdischen Soldaten von den Militärbehörden vorgesorgt wird, ist einfach unergründlich. Das Reglement bietet die Möglichkeit hiezu. Es sei noch auf eine Bestimmung im Dienstreglemente hingewiesen, welche den Wenigsten bekannt sein dürfte. Im § 30 Absatz 239 heißt es, daß bei der Wahl der Menage-Artikel den verschiedenen Religionsgebräuchen Rechnung getragen werden soll und wo die Berücksichtigung der Kultusforderungen Einzelner nicht möglich ist, diesen für die betreffende Zeit das Menagegeld bar auszubezahlen ist. Es ist ein anerkennenswertes Verdienst unserer Kultusgemeinde, daß sie mit allen Mitteln bestrebt ist, den jüdischen Soldaten der Wiener Garnison die Betätigung der religiösen Gefühle zu ermöglichen. Mit ansehnlichen Kosten werden die jüdischen Soldaten an beiden Rosch-Haschono-Tagen und am Ausgange des Jom-Kippur mit Koscherkost versorgt. Und auch während des Passah-Festes erhält Jeder derselben, welcher darum ansucht, auf Kosten der Gemeinde rituelle Verköstigung. Seit nahezu zwanzig Jahren wird am Rosch-Haschono und Jom- Kippur in einer der Wiener Kasernen ein Militärgottesdienst für die jüdische Mannschaft von der Kultusgemeinde veranstaltet. Es bleibe dahingestellt, ob die Raumverhältnisse in den Wiener Kasernen oder ein Mangel an Entgegenkommen von Seite der kompetenten Faktoren daran die Schuld trägt, daß die von der Militärbehörde beigestellte Räumlichkeit keineswegs dem Erfordernisse und der Würde des Gottesdienstes entspricht. So war in diesem, gleichwie im vorigen Jahre zum angeführten Zwecke ein Parterre-Mannschaftszimmer der Heumarkt-Kaserne zugewiesen, welches bei einem normalen Fassungsraume für etwa 50 Personen nahezu 200 Soldaten als Andachtsstätte dienen mußte. Das einzige, der Gasse zugewendete Fenster des Raumes mußte hermetisch verschlossen bleiben, damit nicht Spott und Hohn der kleinen und großen Gassenjungen die Andacht störe. Der Oberoffizial der Kultusgemeinde, Herr Jakob Stein, hat sich,

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