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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-10-13 · 41 (13.10.1905) · page 14

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
41 (13.10.1905)
Date
1905-10-13
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 654 Dr. Llocv's MocbenscbrM. Nr. 41 ..Altueulaud". Monatsschrift für die wirtschaftlicheWaisen, endlich mit dem Zeugnisse li>: d-1 shifo.'tznz (Jahres- Erschließung Palästinas. Herausgegeben von F. Oppenheimer, S. Eos k in, O. Marburg. Redaktion und Geschäftsstelle: Dr. S. Soskin, Berlin W. 15, Pfalzburgerstraße 83. II. Jahrgang. Heft 9. September 1905. Inhalt: A. Aaronsohn und Dr. S. Soskin: Der palästinische Weinbau. Professor Dr. O. Marburg: Deutsche Kolonisatious-, Wirtschasts- und Kulturbestrebungen im türkischen Orient (Schluß). Palästina und Nachbargebiete. Vermischtes. - KvrefkaHerr. Oberkautor I. Weiß, in D. Wir bitten um einen Bericht in deutscher Sprache. L. K. Der russische Botschafter der Vereinigten Staaten, Baron Rosen, ist jüdischer Abstammung. Stud. K. Das wird bereits anderweitig konstatiert: Bei den Japanern wird die Gottheit „der Name" genannt, wie sie bei uns mit „Schem" bezeichnet wird. Der Japaner sagt: „Wir wollen den Namen nicht herabwürdigen", womit er den Ruf seines Hauses mw Volkes meint, wie die Juden den Chillul Haschern als die größte Sünde betrachten. A. P. Wir konstatieren nach Ihrer Mitteilung, daß Dr. Max Josef B u x b a u m aus dem Judentum ausgetreten ist. Für die antisemitischen Beschimpfungen freilich blieb er umsomehr Jude. Aufruf! Seit 25 Jahren besteht in Jerusalem ein vom Oberrabbiner J.L. Diskin s. A. gestiftetes Waisenhaus, in welchem sich gegenwärtig über 230 Waisen befinden. Hunderte von armen und verlassenen Waisen haben seither die Wohltaten dieser Anstalt im reichen Maße genoffen, indem sie nicht allein in den jüdischen Lehrfächern unterwiesen, sondern auch je nach ihrer Anlage und Befähigung einem ernährenden Handwerk zugeführt wurden. Auf Anregung des dortigen Lehrers Herrn Israel Rubinst e i n, der für das Institut in den größeren Städten Europas Förderung und Unterstützung sucht, ist auch in Wien unter Leitung des Gefertigten ein Komitee in Bildung begriffen, das die Aufgabe haben soll, das Waisenhaus stabil zu unterstützen und dessen segensreiches Wirken zu fördern. Im Chol-hamoed des bevorstehenden Sukkoth - Festes wird die Konstituiernng stattfinden und es haben bereits viele angesehene jüdische Bürger ihr Interesse kundgegeben und ihre Teilnahme versprochen. Im Namen dieses zu gründenden Komitees ergeht vorläufig die Bitte an alle unsere Brüder, die für unser heiliges Land und dessen Institutionen warm fühlen, in den bevorstehenden Feiertagen beim Aufrufen zur Thora dieses wichtigen Institutes zu gedenken und für dasselbe nach Kräften zu spenden. Anmeldungen und Auskünfte beim Leiter des Komitees: Rabbiner Dr. D. Feuchtwaug, Wien XVIII. Adolf Ignaz «nd Julie Marzelline Mautner v. Markhof'sche Stiftung. Am 6. Februar 1906 gelangen die Interessen der Adolf Ignaz Mautner Ritter v. M a r k h o f'schen Stiftung für Wiener Waisenknaben und der Julie Marzelline Mautner v. Mar khof'schen Stiftung für Wiener Waisenmädchen im Betrage von je 4600 X zur Verteilung. Zur Bewerbung um diese Stiftung sind arme Waisenknaben im Alter von 12 bis 16 Jahren, beziehungsweise arme Waisenmädchen im Alter von 10 bis 14 Jahren berufen, welche in Wien heimatberechtigt sind, sie mögen sich in einer Waisenanstalt befinden oder nicht. Die vorhandenen Stistungsinteressen sind zu gleichen Teilen, somit mit je 600 X an je acht die stiftbriefliche Eignung besitzende Waisenknaben beziehungsweise Waisenmädchen zu verleihen; hievon haben vier Waisenknaben und vier Waisenmädchen der katholischen Religion, zwei Waisenknaben uud zwei Waisenmädchen der evangelischen Religion A. K. oder H. K. und zwei Waisenknaben und zwei Waisenmädchen der israelitischen Religion anzugehören. Die Bestimmung jener acht Waisenknaben und jener acht Waisenmädchen, welchen ein Stiftüugsbetrag zuzuwenden ist, erfolgt durch das Los in der durch die Stistbriefe für die Verlosung festgesetzten Weise. Der zugesallene Stiftungsbetrag wird nicht sofort ausbezahlt, sondern fruktifiziert und nach Maßgabe der Bestimmungen der Stiftbriefe zum Beginne eines Gewerbes oder als Stipendium zur Fortsetzung der Studien, den Mädchen bei Verehelichung, jedoch erst nach zurückgelegtem 18., eventuell nach vollendetem 24. Lebensjahre aus gefolgt. Mütter, Vormünder oder Pflegeparteien, welche um Verleihung eines solchen Stiftbetrages an die in ihrer Obsorge stehenden Waism ansuchen wollen, haben ihre Gesuche mit dem Tauf(Geburts)scheine, Jmpfungszeugnisse und dem Nachweise über die Wiener Heimatsangehörigkeit ihrer Pfleglinge, sowie dem Totenscheine der Eltern oder des Vaters der zeugnis, Schulnachricht) oder dem Zeugnisse über den-Fortgang einer Berufsbildung und mit einem legalen Armutszeugnis zu belegen und bis längstens 15. November 1905 im Einreichupgs-Protokolle der Magistrats-Abteilung XIII zu überreichen. Auf verspätet üb erreichte oder nicht gehörigbelegte e s u che wird keine Rücksicht genommen. Vom Magistrate der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt WiÄ. Dr. Adolf Sacks'sche Stiftung für Herz- und Aortakranke. Der Unterzeichnete Vorstand verlaUtbart hiemit, daß aus den Stiftungserträgnissen der obigen Stiftung per X 8300.— a) Jahresunterstützungen für das Jahr 1906 im Betrage von je X 600.— für Herz- und Aortakrauke znr Verleihung gelangen und daß b) der nach a) unverteilte Rest der Stiftungsinteressen von Fall zu Fall an ebensolche Kranke verteilt wird. Anspruch auf diese Stiftung haben bedürftige Personen, ohne Unterschied des Geschlechtes, des Standes und der Religion, welche mit hochgradigen Herz- und Aortakrankheiten 'behaftet sind, an Kongestionen gegen den Kopf leiden und infolge dessen ihren Beruf aufgeben müssen. Ledige Männer haben den Vorzug. Die ungestempelten Gesuchs sind bis 31. Oktober 1905 im Einreichungs^ Protokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich' behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und . 12 Uhr vormittags zu überreichen und müssen mit nachstehenden? Beilagen versehen sein: 1. einem amtsärztlichen Zeugnisse übcr"'das''Mtk Kongestionen gegen den Kopf verbundene Herzuud Aortaleiden des Gesuchsstellers und über den Einfluß, welchen dieses Leiden auf die/Berufsfähigkeit des Kranken ausübt; 2. einem glaubhaften.-Machweise über die Armut'des Bewerbers, worin auch das Alker und das Einkommen der Eltern, Geschwister, eventuell der Kinder wahrheitsgetreu anzugeben ist; 3. mit Dokumenten über Geburt und Zuständigkeit. Die Unterstützung von X 600.- wird auf das Jahr 1906 verliehen und in vierteljährigen gleichen Dekursivraten, deren erste am 1. April 1906 fällig wird, ausbezahlt, gegen Beibringung entsprechender Belege, daß die Bedürftigkeit und Berufsunfähigkeit des Stiftlings fortdauert. Bei unverändert bleibenden Verhältnissen haben Bewerber, welche b-tz.reits im Genüsse dieser Stiftung stehen, in .der Regel den Vorzug. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Dr. Jakob Goldenthal'sche Stiftung. Vom Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde Wien wird hiemit bekanntgegeben, daß aus den Zinsen obiger Stiftung X 100.— an einen Rabbinats- und Lehramtskandidaten, welcher sich an der hiesigen k. k. Universität wissenschaftlich ansbildet, für das Schuljahr 1905/96 zur Verleihung gelangen werden. Bewerber um dieses Stipendium haben die Gesuche bis 31. Oktober 1905 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I, Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. In dem Gesuche ist anzugeben, ob der Bewerber im Bezüge eines Stipendiums steht, beziehungsweise auf welchen Betrag dieses Stipendium sich beläuft. Als Gesuchsbelege sind erforderlich: 1. Der Nachweis der österreichischen oder ungarischen Staatsangehörigkeit; 2. ein Zeugnis von einem bei einer israelitischen Gemeinde Oesterreichs oder Ungarns wirklich fungierenden Rabbiner über den moralischen Lebenswandel des Bewerbers, wie über dessen tüchtiges Bewandertsein in der hebräischen und rabbinischen Literatur; 3. ein Armutszeugnis; 4. der Index oder der Matrikenschein über die Inskription als ordentlicher oder außerordentlicher Hörer 'der philosophischen Fakultät an der k. k. Universität Wien; 5. die Bestätigung dreier Professoren dieser Fakultät über den fleißigen Besuch der Vorlesungen durch den Einschreiter. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. S. M. Klinger'sche Widmung für jüdische mittellose Wöchnerinnen. Am 10. November d. A gelangen die Erträgnisse der von Herrn Samuel Klinger zum Andenken an seine Gattin Frau Pauline Klinger errichteten Stiftung an vier arme israelitische Wöchnerinnen im Betrage von je X 85.— zur Verleihung. Die Bewerberinnen haben die mit ihrem Gedurts- und Trauun.gsscheine und dem Armutszeugnisse versehenen Gesuche bis 15 Oktober 1905 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die'genaue Angabe der betreffenden Daten. Auf verspätet überreichte oder mit den oben geforderten Beilagen nicht versehene Gesuche wird keine Rücksicht genommen.

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