Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 41 (13.10.1905)
- Date
- 1905-10-13
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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-iTm« »mrwiirMT<r^>i>m~ ßaK»armr Nr. 4i Or. Biocb’3 Mocvenscbrm. Sette 655 Dr. Max Friedländer'fche Heiratsausstattungs-Stiftung für ein armes Waisenmädchen. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien bringt zur Kenntnis, daß aus den Zinsen der genannten Stiftung zwei Stiftplätze a L 120.— an arme verwaiste Mädchen jüdischer Konfession als Brautausstattungsbeitrag zu verleihen sind. Die Bewerberinnen haben ihre mit einem Geburts- und Armutszeugnisse, einem Sittenzeugniffe, ferner dem Nachweise, daß sie verwaist sind und sich im Brautstande befinden, versehenen Gesuche bis 31. Oktober 1005 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien find als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Ignaz und Rosalie Wolf Krankenunterstützungs-Stiftung. Am 11. Debet d. I., das ist am 8. Jänn r 1906, gelangen die halbjährigen Interessen der obigen Stiftung zusammen per L 200.— an arme hilfsbedürftige Kranke der hiesigen israelitischen Kultusgemeinde zur Verteilung. Die Bewerber haben ihre mit dem Armuts- und Krankheitszengniffe belegten Gesuche brs längstens 81. Oktober 1005 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengaffe 4. I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Gesuchsteller, welche ihre Verwandtschaft mit den Stiftern nachzuweisen in der Lage sind, genießen unter gleichen Verhältnissen vor anderen Bewerbern den Vorzug. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Taten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Jonas Freiherr von Königswarter'sche Stipendien für Theologen. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wien bringt hiemit zur Kenntnis, daß am 11. Thebet dieses Jahres (d. i. am 8. Jänner 1906), zwei Jonas Freiherr von K ö n i g s w a r t e r - Stip endien äL885.— an Hörer jüdischer Theologie, welche gleichzeitig philosophischen Studien an der k. k. Universität Wien obliegen, zur Verleihung gelangen werden. Die Bewerbungsgesuche sind mit den nachfolgend angeführten Belegen, u. zw.: 1. dem Geburtsscheine, 2. dem Nachweise der österreichischen oder ungarischen Staatsangehörigkeit, 3. dem Maturitätszeugnisse, 4. dem Matrikcnscheine der k. k. philosophischen Fakultät in Wien, 5. den Kolloquienzeugnissen und 6. den Zeugnissen über den dermaligen Betrieb theologischer Studien versehen, bis längstens 31. Oktober I0O5 im Einreichungsprotokolle der isr. Kultusgemeinde, I., Wien, Seitenstettengasse 4, 1. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. In den Gesuchen ist anzugeben, ob der Bewerber in dem Bezüge eines Stipendiums steht, beziehungsweise auf welchen Betrag sich dieses Stipendium beläuft. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtig!. Ignaz Blumenfeld-Widmung für Künstler (1005/0 Bildhauer). Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wien verlautbart hiemit, daß aus den Erträgnissen der genannten Widmung für die Jahre 1906/7 ein Stipendium im Gesamtbeträge von K 1900.— a bzü glich der auflaufenden Spesen an einen der Bildhauerei sich widmenden israelitischen Jüngling zur Verleihung gelangen wird. Die mit dem Geburts- und Zuständigkeitsdokumente und eventuell mit einem Mittellosigkeitszeugnisse, sowie mit Fachzeugnissen belegten Gesuche sind bis längstens 31. Dezember 1905 im Einreichungs-Protokolle der israel. Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengaffe 4. 1. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich erfolgt werden, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Die Bewerber werden ihre Kunstbeilageu — insoferne solche erforderlich sind — erst über Verlangen des Vorstandes zu erbringen haben. Unter den Bewerbern genießen österreichisch-ungarische Staatsangehörige den Vorzug. Auszüge aus den Geburts-, Trauungs¬ und Sterbematriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, sondern es genügt die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Dr. Adolf Sacks'sche Stiftung für Techniker. , ' Der Vorstand der isr. Kultusgemeinde Wien verlautbart hiemit daß aus den Erträgnissen des Stiftungskapitales 14 Stipendien, jedes im Betrage von K 600.— jährlich an Studierende der technischen Hochschulen der im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder zur Verteilung gelangen. Kompetenzberechtigt sind ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses, solche Studierende der Technik, welche ihre Vermögenslosigkeit und die Armut ihrer Eltern nachzuweisen vermögen. Die ungestempelten Gesuche sind bis 31. Oktober 1805 im Einreichungsprotokolle der israel. Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, 1. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Anttsstnndln -wischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen und müssen mit nachstehenden Beilagen versehen sein: 1. Mit Geburts- und Zustäiidigkeitsdokumenten. 2. mit einem glaubhaften Nachweise der Armut der Eltern und der Vermögenslosigkeit des Bewerbers; hiebei ist auch der etwaige Genuß eines Stipendiums anzuführen, 3. mit einem Frequeutalionszeugniffe und den Sludienzengnisien In dem Gesuche ist ferner anzugeben, ob der Bewerber sich im Genüsse eines Stipendiums befindet, beziehungsweise auf welchen Betrag dieies Stipendium sich beläuft. Bewerber, welche bereits rm Genüsse dieses Stipendiums stehen, haben in der Regel den Vorzug. Auszüge aus den Matriken der israel. Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich, es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Nicht entsprechend belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Widmung der aufgelöste r Abendbör se für Lehramtskandidaten. Vom Vorstande der israelitischen Kultusgemeinde Wien wird bekanntgegeben, daß die Zinsen der obgenannten Widmung im Betrage von K 100.— an einen israelitischen Lehramtskandidaten zur Verleihung gelangen. Die niit einem Geburts-, Armuts¬ und Moralitätszeugnisse, sowie mit den Studienzeugnissen belegten Gesuche, in welche» auch ein eventueller Stipendienbezug anzuführen ist, sind bis 31 Oktober 1805 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeuide Wien, I., Seitenstettengaffe 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette in.entgelttich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich und genügt die genaue Angabe der betreffenden Taten. Nicht gehörig belegte oder verspätet überreichte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Rosalia Mintz'fche Witwen-Stiftung. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien gibt bekannt, daß ans den Erträgnissen obiger Stiftung vier israelitische Witwen mit dem Betrage von K l80.— für das Jahr 1905 zu unterstützen sind. Die Bewerberinnen haben ihre diesfälligen mit dem Nachweise ihrer Armut und des Witwenstnndes versehenen Gesuche bis 31. Oktober 1905 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengaffe 4, I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die g enaue Angabe der betreffenden Daten. Verspätet überreichte oder nicht gehörig belegte Gesuche werden nicht berücksichtigt. Charlotte Kuffner'sche Familien-Stiftung. Am 23. Thebeth d. I. (20. Jänner 190t>) gelangen bei der israelitischen Kultusgemeinde Wien die Erträgnisse der obgenannten Stiftung Per K 670.— an arme Verwandte der am 2-4. Dezember 1S»6 in Wien verstorbenen Frau Charlotte Kuffner zur Verleihung, wobei insbesonders mit der genannten Stifterin verwandte arme Witwen zu berücksichtigen sind. Die mit dem legalen Nachweise dieser Verwandtschaft und der Armut belegten Gesuche sind bis 31. Oktober 1905 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengaffe 4. I. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden können, während der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Ubr vormittags zu überreichen. Auszüge aus den Matriken der israelitischen Kultusgemeinde Wien sind als Gesuchsbelege nicht erforderlich; es genügt vielmehr die genaue Angabe der betreffenden Daten. Aus verspätet überreichte oder mir den geforderten Belegen nicht versehene Gesuche wird keine Rücksicht genommen. Ostas H. Schorr-Stiftung. Von dem Vorstände der israelitischen Kultusgemeinde in Wien als Kuratorium der obigen Stiftung sind die Jahreserträgnisse im Gesamtbeträge von gegenwärtig zirka K 11.200.— a) an Seminaristen, die sich an der Wiener israelitisch-theologischen Lehranstalt zu Rabbinern ausbilden, in Stipendien per je fl. 300.— --- K 6ü0.—, b) an Seminaristen, die sich an der genannten Lehranstalt zu Lehrern ausbilden, in Stipendien per je fl. 200.— --- K 400.— für das laufende Schuljahr (1905/6) zu verleihen. Diese Stipendien können nur solche Seminaristen mit Beginn des zweiten Jahrganges ihrer Studienepoche erhalten, welche guten Fortgang und sittliches Verhalten aus dem ersten Studienjahre erkundlich erweisen. Bei Verleihung des Stipendiums gebührt jenen nach einer galizischen Gemeinde zuständigen Seminaristen der Vorzug, welche sich mittelst schriftlicher Erklärung verpflichten, nach Beendigung ihrer Studien in galizischen Gemeinden wirksam zu sein. Die mit Studlenzeugnissen, der Bestätigung des Rektorates der israelitisch-theologischen Lehranstalt in Wien über das sittliche Verhalten des einschreitenden Seminaristen und mit dem Nachweise der Dürftigkeit, sowie der Heimatsangehörigkeit versehenen Gesuche sind bis 31. Oktober 1005 im Einreichungsprotokolle der israelitischen Kultusgemeinde in Wien, I., Seitenstettengaffe 4,1. Stock, woselbst auch Gesuchsblankette unentgeltlich behoben werden könnenwährend der Amtsstunden zwischen 9 und 12 Uhr vormittags zu überreichen.