Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 40 (6.10.1905)
- Date
- 1905-10-06
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Seite 632 Dr. Vlocb's Mlocvenscvrm. 9lr. 40 Schreiber" wurde Dr. Weß'el von Herrn Bezirksvorsteher Besarovic in zuvorkommendster Weise begrüßt. Abends fand eine gesellige Zusammenkunft statt. Am nächsten Tage um halb 10 Uhr vormittags fand die feierliche Einweihung des Gotteshauses in Anwesenheit des Herrn Bezirksvorstehers Besarovic, des Stationskommandanten Herrn Major Fießl, des Offizierskorps, der Beamtenschaft, des Herrn Sektionsingenieurs Denk, der städtischen Behörden und eines allen Ständen und Konfessionen angehörigen / Publikums statt. Auch aus Zvornik und Rogatica hatten sich Deputationen eingefunden, ferner war die moslimische und die serbisch-orthodoxe Geistlichkeit erschienen. Vor dem geschlossenen Tempel hielt Herr Dr. Weßel eine Ansprache, in welcher er die Festgäste begrüßte, dem Herrn Bezirksvorsteher, dem Herrn Stationskommandanten und den übrigen Vertretern der Behörden für ihr Erscheinen dankte und mit einem begeistert akklamierten dreifachen Zivio auf Seine Majestät den Kaiser schloß. Herr Salomon eff. Salom übernahm aus der Hand des Herrn Bezirksvorstehers den Schlüssel zum Gvtteshause und öffnete die Pforte, worauf der feierliche Einzug in den Tempel erfolgte. Nach festlichem Umzuge zündete Herr Dr. Weßel das „Ewige Licht" an und wurde der erste Gottesdienst abgehalten. Hierauf hielt der die Einweihung vollziehende Rabbiner die Festrede aus dem Psalmtexte „Wenn Gott das Haus nicht erbaut, ist vergebens der Bauleute Mühe." Er ermahnte seine Gläubigen, auSzuharren auf dem Wege der Liebe und Eintracht, stets ihrer Pflichten gegen Herrscher, Vaterland und Mitbürger anderer Konfession getreulich eingedenk zu sein, sprach den biblischen Segen über die Anwesenden, über die Landesregierung, die Stadt und die Kultusgemeinde aus und schloß seine Rede, welche geradezu zündend wirkte und Viele zu Tränen rührte, mit einem innigen, poetisch durchhauchten Gebet für Seine Majestät den Kaiser und König, den wahren Vater aller seiner Völker. Damit war die offizielle Feier beendet. An Seine Majestät den Kaiser wurde nach der Feier eine Huldigungsdepesche, an Seine Exzellenz den Herrn Reichs-Finanzminister Baron Burian, an Seine Exzellenz den Herrn Landeschef Baron Albori und an Herrn Kreisvorsteher Dr. Baron Mollinary wurden Begrüßungsdepeschen gerichtet. Am Nachmittage fand im „Hotel Schreiber" ein gemeinsames Mahl statt, an welchem alle bei der Einweihung anwesenden Honoratioren teilnahmen. Herr Dr. Weßel toastierte im Verlaufe desselben auf die anwesenden Vertreter der bürgerlichen und militärischen Behörden, speziell auf Herrn Bezirksvorsteher Besarovic als Sohn dieses Landes, unter dessen Leitung Visegrad ein so erhebendes Bild konfessioneller Eintracht und gegenseitiger Liebe biete, worauf der Herr Bezirksvorsteher in bewegten Worten dankte und den eloquenten Seelsorger hochleben ließ, dessen Aufenthalt in Visegrad nicht so bald vergessen sein werde. Während des Mahles traf ein warm gehaltenes Gratulationsschreiben des Herrn Sektionschefs Hörmann an die KultuSgemeinde ein, das allgemeine Begeisterung erweckte. Antisemitische Vertreter der „Viktoria" in Berlin. Eine an und für sich unbedeutende Sache hat eine in Mannheim verhandelte Beleidigungsklage gezeigt, deren Ergebnis die Verurteilung des Versicherungs-Generalagenten W. Hartenfels in Frankfurt a. M. zu einer Geldstrafe zur Folge gehabt hat. Was uns diesen Fall der Erörterung in der Oeffentlichkeit wert erscheinen läßt, ist die eigentümliche Begründung des außerordentlich milden Urteils. Zwar handelt es sich um eine rechte Bagatelle. Der Angeklagte hatte gegen den jüdischen Geschäftsreisenden Karl Reiß in Mannheim den Verdacht ausgesprochen, dieser habe seinen Regenschirm in der Bahn absichtlich gegen seinen, des Angeklagten, vertauscht und sich dieser Tat noch Anderen gegenüber gerühmt. Ohne sich über die Verläßlichkeit der Angaben seiner Gewährsleute im Mindesten zu vergewissern, hatte Hartenfels Reiß in einer Eingabe an die Polizeidirektion in Mannheim als schlauen Geschästsjuden bezeichnet, ihm Gewissenlosigkeit vorgeworfen und behauptet, daß er sich das amüsante Abenteuer habe leisten wollen, irgend einem gutmütigen, arglosen Germanen das eigene alte Möbel anzudrehen und mit neuem Schirm bewaffnet siegreich am heiligen Sabbath nach Hause zurückzukehren u. s. w. Der Klage vorausgegangen war ein Brief des Klägers und ein Schreiben des klägerischen Rechtsbeistandes an H, in denen unter Darlegung des Sachverhaltes um Zurücknahme der verleumderischen Anschuldigungen ersucht wurde. Hartenfels revozierte nicht und es kam am 6. Juni 1805 zur schöffengerichtlichen Verhandlung in Mannheim. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 30 Mark auf Grund der §§ 185, 186 verurteilt. — In der Begründung des Urteils heißt es nun: Bei der Strafausmessung berücksichtigte das Gericht, daß „der Privatbeklagte, wie er behauptet, mit Juden schon recht üble Erfahrungen gemacht und infolgedessen die dadurch herbeigeführte seelische Depression ihn zu einer Annahme veranlaßt habe, in dem Privatkläger den Dieb seines Regenschirmes gefunden zu haben. Andererseits jedoch ist das Gericht der Ueberzeugung, daß die Aeußerungen des Privatbeklagten entschieden den Rahmen des 8 193 St.-G.-B. überschritten, an sich schwer beleigend sind, und berücksichtigte, daß der Privatbeklagte auch noch in der heutigen Hauptverhandlung, obwohl das Verfahren gegen Privatkläger, welches auf die Anzeige des Privatbeklagten eingeleitet worden war, eingestellt worden war, erklärte, er habe immer noch den Verdacht, der Privatkläger sei der Dieb seines Regenschirmes. Eine Geldstrafe von 30 Mark, eventuell 6 Tage Haft, erschien dem Gericht angemessene und hinreichende Sühne". An dieser Begründung befremdet in hohem Maße, daß das Gericht in den durch nichts bewiesenen Behauptungen des Angeklagten, er habe mit Juden üble Erfahrungen gemacht, einen Strafmilderungsgrund erblickt hat. Es ist das umso unverständlicher, als das Gericht in den Urteilsgründen nach einem das Verhalten des Angeklagten scharf brandmarkenden Passus als strafverschärfendes Moment hervorhebt, daß Hartenfels noch in der Hauptverhandlung den Verdacht des Diebstahls gegen den Kläger aufrecht erhalten hat. * Mit dieser Darlegung wäre die Regenschirmaffaire für uns eigentlich erledigt gewesen, wenn nicht auf einer Mitteilung des Sachverhaltes von Seiten des Reiß an die Direktion der Versicherungsgesellschaft, bei der der Angeklagte tätig ist, ein Brief H.'s an Reiß gelangt wäre, der neben dem geistvollen Vermerk „Betrifft Eisenbahn-Unglücksversicherung", allgemein bekannten antisemitischen Redewendungen, wohlfeilen Witzeleien und der Angabe der Quellen seines antisemitischen Wissens, als da sind: Das Judentum in der Musik, Schopenhauers und Bismarcks Aussprüche über Juden u. s. w., die Versicherung enthielte, daß der Direktion seiner Gesellschaft seine Gesinnung durchaus bekannt sei. Welches ist aber die Gesellschaft, hie der antisemitische Herr Hartenfels vertritt: Die „Viktoria zu Berlin", die so häufig von antisemitischer Seite als „jüdisch" bezeichnet wird; dieselbe Viktoria, die als solche Gegenstand heftigster Angriffe von jener Seite war und noch ist. Preisausschreiben. Der Wegweiser für die Jugendliteratur, herausgegeben von der Großloge für Deutschland VIII. U. O. B. B. No. 5, September 1905, veröffentlicht nachstehendes Preisausschreiben, das wir hiermit zur Kenntnis unserer Leser bringen: Der Jugend, der die Zukunft gehört, widmen wir in diesen Blättern unsere volle Aufmerksamkeit. Jedes Mittel, das zu dem Ziele führt, in den Herzen des Heranwachsenden Geschlechts die Liebe zu unserer Glaubensgenossenschaft, das regste Interesse für unseren angestammten Glauben zu erwecken und zu beleben, begrüßen wir mit lebhaftester Freude. Wer in die Vorstellungswelt der Kindheit sich vertieft, wer erkennt, daß die in der frühesten Jugend empfangenen Eindrücke am nachhaltigsten wirken, der sollte auch bestrebt sein, das kindliche Bewußtsein mit solchen Gedanken zu befruchten, die zur Förderung der religiösen Entwicklung der Jugend beitragen.