Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 40 (6.10.1905)
- Date
- 1905-10-06
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 40 Dr. Blocb’s Mocbenscvrttt. Seite 629 Museum und anderen Sammlungen vorhandey und zum Teil von dem neuerdings oft genannten Schriftsteller Liebe kulturwissenschaftlich, aber mit bedauerlicher Einseitigkeit verwertet worden. In dem letzten Hefte der Baseler „Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde" bespricht August Burckhardt-Basel die Geschichte einer aus Colmar stammenden, in Basel heimisch gewordenen jüdischen Familie Eberler-Grünenzweig, die bald nach ihrer 1362 erfolgten Einwanderung in ihrer neuen Heimat großen Wohlstand und sogar eine politische Bedeutung erworben hat. Nachkommen des ersten Einwanderers Eberler wurden aber gegen Ende des 15. Jahrhunderts nicht nur in einen bösen Erbschaftsstreit, sondern auch in eine Münzbetrugsangelegenheit verwickelt (ihre Teilnahme daran nimmt August Burckhardt wenigstens als bewiesen an), und damit begann der rasche Niedergang des angesehenen Geschlechtes, das in einem von Professor H. Pantaleon überlieferten Verse aus jener Zeit ausdrücklich als zum Baseler Patriziat gehörig bezeichnet wird. Das einen roten Eber in gelben Felde aufweisende Wappen eines zu dieser Familie gehörigen „Junkers" Grünenzweig ist auf einem Gobelin sichtbar, der aus dem Familienschatz des Mathes Eberler stammt und noch heute im historischen Museum in Basel verwahrt wird. An dieselbe jüdische Patrizierfamilie in Basel soll aber auch ein in einer privaten Schweizer Kunstsammlung befindliches Spottglasgemälde aus dem Ende des 15. Jahrhunderts erinnern. Wie die „Neue Zürcher Zeitung" berichtet, zeigt dieses Glasgemälde ein Wappenschild, das ein weißes Schwein, das auf gelben Stelzen geht, im roten Felde enthält. Auf blauem, oben von gothischem Astwerk umrahmten Damastgrund liegt eine Bandrolle mit der Aufschrift: „Ich bin ein sw (-in, oder su) und fressen dreck und nim yn inhs mul und louf hinweg." Als Trabanten umstehen das Wappen zwei Säue und links ein Eber, dieser in Wams, Stiefeln und Barett, während die eine Sau mit Narrenkappe, Schelle und Halskette geschmückt ist. Das mittlere Schwein trägt den im Spottvers als Nahrung genannten Gegenstand auf dem Kopf. Am Fuß der Scheibe liegt auf grünem Rasenboden links ein Mutterschwein mit drei Jungen und Schellenhalsband, rechts ein ebenso dekorierter Eber. Offenbar ist dieses kulturgeschichtlich interessante Glasgemälde eines jener derbsinnlichen Erzeugnisse, durch die sich das mittelalterliche Vorurteil gegen die Juden mitleidslos kundzugeben Pflegte, wenn sie erst den Neid durch eine günstigere Lebensstellung erweckt und diese dann durch irgend ein Mißgeschick verloren hatten. In dieser Beziehung ist der Antisemitismus sich zu allen Zeiten gleich geblieben, indem er stets dazu anleitet, gefallenen Größen einen Eselstritt zu geben oder die verbissene Wut über in bevorzugter Stellung befindliche vereinzelte Juden an deren minder glücklichen Glaubensgenossen bösartig austoben zu lassen. Solcher Antisemitismus, der jetzt in Rußland so unheilvoll für die Verfolger wie für die Verfolgten wirkt, kann in der freien Schweiz hoffentlich nicht mehr aufkommen. Hier hat auch der arme russische hausierende Jude Brot und Frieden gefunden und wird auch eine begüterte jüdische Familie, ungestört durch niedrigen Neid, zu dem Ansehen gelangen können, dessen sie sich durch Bildung und Gesinnung würdig erweist. Korrespondenzen. Cin Attentat gegen die kleinen jüdischen Händler Wiens. Noch ist die Einführung des Befähigungsnachweises im Handelsstand, der vom permanenten Gewerbeausschusse des Abgeordnetenhauses des österreichischen Reichsrates beschlossen wurde, um den Vernichtungskrieg gegen den jüdischen Handelsstand einzuleiten, nicht Gesetz geworden und schon schickt man sich an, an die Kleinarbeit zu schreiten, mit welcher speziell den Wiener jüdischen Händlern der Garaus gemacht werden soll. Der Wiener Stadtrat hat nämlich in letzter Zeit den Beschluß gefaßt, es sei der Magistrat zu beauftragen, das Aushängen von Waren vor den Verkaufsläden nur auf besondere Bewilligung der magistratischen Bezirksräte unter Rücksichtnahme auf die jeweiligen Beschlüsse der Bezirksvertretungen zu gestatten. Weiters sei zu veranlassen, dem Magistrat eine exekutive Handhabe zu bieten, welche es selbst für den Fall der Erfolglosigkeit der verhängten Strafen ermöglicht, daß dem Uebelstände des Ausstellens und der Ausräumung von Waren wirksam entgegengetreten werden könne. Nur den Eingeweihten dürfte es bekannt sein, 'wohin dieser stadträtliche Beschluß zielt, dem Anscheine nach handelt es sich allerdings um eine allgemeine, den Straßenverkehr regelnde Maßregel, in Wirklichkeit hat die stadträtliche Ordonnanz zum Zweck, den kleinen jüdischen Handelsleuten Wiens den Todesstoß zu versetzen, zumindest ihre Existenz zu gesährden und fortgesetzt das Damoklesschwert über ihnen schweben zu lassen. Der kleine jüdische Händler ist nämlich mit Naturnotwendigkeit auf daS Ausstellen und Ausräumen von Waren vor seinem Geschäfte angewiesen. Sein Verkaufslokal ist bekanntlich enge, infolge der unerschwinglichen Miete im Raume beschränkt, den Luxus von Schaufenstern kann er sich selbstverständlich nicht gestatten. Er ist bemüssigt, von den Waren, die er zum Verkaufe führt, Schaustücke auszustellen, sonst würden die Paffanten ahnungslos vor seinem Geschäftsladen vorübergehen. Der kleine Händler ist auch gänzlich außerstande, materiellen Aufwand für Reklame: Inserieren in den Zeitungen, Kolportage von Preiskuranten u. s. w., zu machen. Will man den kleinen Handelsmann behindern, durch Ausstellen und Ausräumen einzelner seiner Warensorten die Aufmerksamkeit der Paffanten auf seinen Verkaufsladen zu lenken, so kann er gewiß sein, ohne Losung zu bleiben, die Warenvorräte würden ihm als Ladenhüter bleiben, er würde nicht imstande seih, die auf Borg genommenen Vorräte zu bezahlen, und was die Hauptsache, es würde ihm der Verdienst entgehen, sich und seinen Hausstand zu ernähren. Es dürfte von unseren Gegnern und Widersachern ins Treffen geführt werden, die Maßregel sei ja eine allgemeine, nicht nur die jüdischen Händler betreffende. Man weiß ja, wie mans macht. Gegenüber den Ariern wird Nachsicht geübt, der Jude wird unnachfichtlich behandelt. Es ist noch in frischer Erinnerung, wie der Magistrat in einem analogen Falle sich •vis-ä-vis einem jüdischen Cafetier benommen hatte, dem das Aufftellen von Tischen vor seinem Cafs am Stubenring beharrlich verweigert wurde, während dies den arischen Konkurrenten ausnahmlos gestattet ist. Die Folge davon war, daß dieser jüdische Cafetier total zugrunde ging und sein Kaffeehaus sperren, beziehentlich mit derartig enormen Verlust losschlagen mußte, daß er sein ganzes Vermögen einbüßte. Die jüngste Ordonnanz muß daher als eine neuerlich gegen den kleinen jüdischen Handelsstand Wiens gerichtete Drangsalierung betrachtet werden, die deshalb von großer Bedeutung ist, weil sie im autonomen Wirkungskreis erfloffen, daher gegen dieselbe im Rekurswege nichts auszurichten sein wird, denn der Gemeinderat als höhere Instanz wird, das kann man sicher sein, den Stadtrat nicht desavouieren. Pflicht und Schuldigkeit der liberalen Gemeinderäte muß es sein, die erwähnte Maßregel des Stadtrates mit aller Energie zu bekämpfen, zumindest aber dahin abzuschwächen, daß hievon nicht die ohnehin mit Nahrungssorgen kämpfenden, kleinen, jüdischen Handelsleute betroffen und geschädigt, ja dem Ruine zugeführt werden können. Eduard Beer. Arzt und Stationschef. Am 8. Juli d. I. wurde Dr. Max Josef Buxbaum, Arzt in Hütteldorf, telephonisch auf den dortigen Bahnhof berufen, wo ein Bahnwächter durch einen Zug überfahren und schrecklich verstümmelt worden war. Dr. Buxbaum, der bis vor einiger Zeit Bahnarzt war, eilte sofort auf die Unglücksstätte, wo er bis zum Eintreffen des neuen Bahnarztes und der polizeilichen Kommiffion alle nötigen ärztlichen Vorkehrungen traf.