Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 39 (29.9.1905)
- Date
- 1905-09-29
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3020846-3021602-3021642--14830-3039562- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 39 Dr. Mocb's Mocbenscbrttr Seite 617 genommen wurden, und da leider nichts darauf hindeutet, daß selbst nach dem Friedensschluß die Lage unserer Glaubensgenossen eine Besserung erfahren werde, hat der geschäftsführende Ausschuß sich dafür ausgesprochen, sich demnächst mit einem öffentlichen Aufruf an den bewährten Wohltätigkeitssinn unserer deutschen Glaubensbrüder zu wenden. „Bezalel." Bekanntlich hat sich ein größeres Komitee, dem neben vielen hervorragenden Mitgliedern der jüdischen Gemeinschaft auch eine Reihe bedeutender Künstler, wie Josef Israels, Max Lieber mann, E. M. Lilien, Prof. Boris Schatz, Herm. Struck u. a. angehören, gebildet zu dein Zwecke, die Hausindustrie und das Kunstgewerbe in Palästina einzuführen. Schon jetzt ist das Komitee in der Lage, an die Ausführung dieses Planes heranzutreten, und zwar begibt sich der bekannte Bildhauer Prof. Boris Schatz in Gesellschaft des Malers E. M. Lilien noch in diesem Herbste nach Palästina, um dort die nötigen Ateliers und die Kunstgewerbeschule einzurichten, deren Leitung in opferwilligster Weise Boris Schatz übernommen hat. Für diese Schule wird ein jüdischer Lehrer gesucht. Außerdem soll eine beschränkte Anzahl besonders talentvoller Schüler vorgemerkt werden, denen in der Kunstgewerbeschule in Jerusalem unentgeltlich Unterricht erteilt werden wird und die nach Absolvierung desselben Aussicht haben, Leiter von Ateliers zu werden. In der von dem Unterzeichneten Komitee zur Begründung jüdischer Hausindustrie und Kunstgewerbe in Palästina „B ez a l e l" unter der Leitung von Prof. Boris Schatz im Laufe dieses Winters in Jerusalem zu errichtenden Kunstgewerbeschule gelangt die Stellung eines jüdischen Lehrers für Zeichnen, Malen und angewandte Kunst mit 3000 Mark jährlichem Gehalt und einmaliger Vergütung der Reisekosten mit 1000 Mark zur Besetzung. Der Kontrakt wird zunächst für ein Jahr geschlossen, doch ist nach Ablauf des ersten Jahres der Lehrer auf Wunsch der Gesellschaft verpflichtet, noch weitere zwei Jahre in seinem Amte unter denselben Bedingungen zu verbleiben. Ein Atelier steht dem Lehrer zur Verfügung. Bewerber werden ersucht: 1. Original-Arbeiten in Oelfarbe und Aktzeichnungen, eventuell dekorative Entwürfe, 2. einen kurzen Lebenslauf. 3. Reproduktionen ihrer Werke an E. M. Lilien, Berlin SW., Großbeerenstraße 69 spätestens bis zum 1. November 1905 postfrei zu senden. Ueber die Aufnahme entscheiden: Prof. Boris Schatz, Sofia; E. M. Lilien, Berlin; Hermann Struck, Berlin; Ivan Merkwitzka, Direktor der Kunstschule in Sofia. Berlin, September 1905. Komitee des „Bezalel". In der Kunstgewerbeschule „B e z a l e l" in Jerusalem werden 10 jüdische Schüler und Schülerinnen Aufnahme finden. In der unter Leitung von Professor Boris Schatz bleibenden Schule wird Unterricht: a) im Zeichnen und Malen, b) in der Plastik, e) im Entwerfen von Modellen für die in Aussicht genommenen Kunstgewerbe (Teppichknüpferei, Textil-, Holz-, Ton-, Metall-, Steinarbeit u. a.) erteilt, ferner wird für die praktische Ausbildung in den einzuführenden Ateliers gesorgt werden. Aus den besten Schülern werden später die Lehrer der Jerusalemer, wie neuer, an anderen Orten Palästinas noch zu errichtender Schulen und Leiter von Ateliers entnommen werden. Bewerber, die das 15. Lebensjahr überschritten haben müssen, haben als Nachweis ihrer kunstgewerblichen und sonstigen Befähigung 1. selbstgezeichnete Entwürfe oder Reproduktionen von solchen, 2. selbstgeschriebenen Lebenslauf mit Angaben über die absolvierten Schulen und die Vermögensverhältnisse, 3. bei Minderjährigen die Erlaubnis des Vaters oder gesetzlichen Vormundes einzusenden. Bevorzugt werden talentvolle Schüler, welche Mittel zum Studium (500 Frks. jährlich) zur Verfügung haben. Bewerbungen sind postfrei zu richten an E. M. Lilien, Berlin S. W., Großbeerenstraße 69 — aus europäischen Ländern. Letzter Termin 1. November 1905. Professor Boris Schatz, Jerusalem (Palästina) — aus Amerika und anderen Weltteilen. Letzter Termin 10. Dezember 1905. Berlin, September 1905. Komitee des „Bezalel". Frankfurt a. M. Die hiesige Stadtbibliothek hat von Frau Baronin Mathilde von Rothschild eine höchst wertvolle Schenkung erhalten, welche die hebräische Abteilung dieser Anstalt sehr bereichert. Sie besteht in einer Sammlung karäischer Werke. Bekanntlich finden sich die Karäer heute nur noch in kleinen Gemeinden zerstreut in der Krim, in Südrußland, in der Türkei, in Nordafrika und Egypten, besonders in Kairo. Ihre gedruckte Literatur, meist polemischen, exegetischen und liturgischen Inhalts, ist in Europa nur sehr schwer zu bekommen. Die Stadtbibliothek besitzt nunmehr durch die Schenkung der Freifrau von Rothschild fast alle gedruckten Werke der Karäer. Diese höchst seltenen Schriften, die sich zum Teil nur im British Museum in London finden, sind teils in hebräischer, teils in jüdisch-türkischer Sprache versaßt. Sie bereichern auch unsere Kenntnis von der Drucker-Tätigkeit der Karäer, da sich darunter zwei bisher bibliographisch nicht verzeichnete Drucke finden, und bieten wertvolle Proben des noch nicht behandelten jüdisch-türkischen Dialektes. Die Judenarrsweifungen aus Rumänien. Als im Jahre 1900 durch Mittel- und Westeuropa, nach Amerika strebend, eine Unzahl jüdischer Auswanderer aus Rumänien zog, mußte der rumänische Staat unter auswärtigem Drucke den bei Predeal liegenden und auch anderen in Europa herumirrenden, von Amerika zurückgewiesenen rumänischen Juden die Rückkehr in die Heimat gestatten. Die Staaten ' Europas sowie Amerika sahen in jenen wandernden Juden nicht ihre Untertanen, behandelten sie vielmehr als Rumänen. Dadurch haben sich aber die Staaten gegenüber den rumänischen Juden als Individuen nicht abgesperrt. Wenn irgend ein Staat einem rumänischen Juden volle Gastfreundschaft gewährt, so erkennt er ihn dadurch natürlich weder als einen seinem Verbände Angehörenden an, noch hat er ihn dadurch in seinen Verband ausgenommen. Er behandelt ihn weiter als Fremden. Will z. B. ein rumänischer Jude in Oesterreich heiraten, so muß er die Heiratsbewilligung der rumänischen Behörde beibringen. Der rumänische Jude ist im Auslande rumänischer Untertan. Geboren in Rumänien von Eltern, die, ebenfalls in Rumänien geboren, keinen anderen staatlichen Schutz als jenen des rumänischen Staates anerkennen, muß er 60 ipso gleich anderen zu allen Lasten dieses Staates beitragen, womit sein Anspruch auf gleiche Rechte und gleichen Schutz begründet erscheint. Er nimmt jedoch in Rumänien wie in gewissen barbarischen Staaten eine Ausnahmsstellung ein. Ein im Gesetz konsekrierter Ausdruck nennt ihn evreui pamanteon (eingeborner Jude) zum Unterschiede von evrenl strain (fremder Jude) und von sirainul (Fremder überhaupt). Der rumänische Jude, evrenl pamanteou oder evrenl romin, das heißt der dem rumänischen Staate unterstehende Jude, wehrt sich mit allen Kräften gegen das Vorurteil, wonach er als Strain betrachtet wird. Er ist rumänischer Jude und auch dem rumänischen Staate militärpflichtig. Das Rekrutierungsgesetz von 1882 sagt ausdrücklich: Alle Einwohner des Landes sind zum persönlichen Militärdienst verpflichtet. Fremde Untertanen dürfen nicht im rumänischen Heere dienen. Wohl wurden die dem israelit pawanteau durch das Kommunalgesetz von 1864 gewährten Rechte durch jenes von 1674 gekürzt, aber qualitativ blieb er Rumäne; nach dem Zivilrecht von 1865 hat er ealitatsa de romin, ohne aber staatspolitische Rechte zu besitzen, da nach der Verfassung von 1866 nur Christen solche erwerben konnten. Die Verfassung von 1884 kennt keinen Unterschied von Religion bei der Erwerbung der Staatsbürgerrechte. Aus dem bisher Gesagten geht deutlich hervor, daß der rumänische Jude nicht als Strain betrachtet werden darf. Nun liegt folgender Fall vor: Ein rumänischer Jude wurde im Jahre 1898 als „vagabond strain“, fremder Vagabund, aus Rumänien ausgewiesen, obzwar er durch Dokumente bewies, daß er rumänischer Jude sei. Die österreichische Grenzbehörde wies ihn bei der Grenze drei-, viermal zurück, da er weder einen Reisepaß noch seine österreichische Zugehörigkeit beweisende Dokumente besaß und aus den seinigen seine rumänische Zugehörigkeit hervorging. Um die Ausstoßung des Landesverwiesenen zu vollziehen, schmuggelte ihn die rumänische Behörde bei der Nacht während eines Gewitters über die Grenze. Sein diesjähriges Ansuchen beim rumänischen Ministerkonsilium um die Aufhebung des gegen ihn im Jahre 1898 erlassenen Ausweisungsdekrets wurde vom dortigen