Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 37 (15.9.1905)
- Date
- 1905-09-15
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 37 Dr. Blocb s Mlocbenscortn. Seite 585 Marienbild. (Der König von England und der Zionismus.) Wie die „Hazefirah" berichtet, ist in Marienbad Herr Salmen Liubarski, Korrespondent des Pariser „Matin", vom König von England in längerer Audienz empfangen worden. Das Hauptgespräch bildete die Marokkofrage. Zum Schluffe des Interviews drückte Herr Liubarski als Jude und Zionist feine Befriedigung darüber aus, Se. Majestät persönlich für das der zionistischen Bewegung durch das Uganda-Projekt erwiesene Wohlwollen herzlichst zu danken. Darauf erwiderte der König: „Meine Regierung hat den Zionisten ein Gebiet in Ostafrika zur Verfügung gestellt, allein, wie jetzt feststeht, ist dieses infolge seines überaus heißen Klimas zu Kolonisationszwecken nicht geeignet. Ich kenne die zionistische Bewegung und interessiere mich sehr für sie." Das Judentum nach der Aufhebung des Konkordats in Frankreich. Die Lage der jüdischen Gemeinden dürfte sich nach erfolgter Votierung des Gesetzes über die Entstaatlichung der Kirche in Frankreich sehr prekär gestalten. Als eine der drei vom Staate anerkannten und subventionierten Religionen war die finanzielle Lage der kleinen und mittleren jüdischen Gemeinden bis jetzt eine sehr gesicherte. Der Rabbiner war das anerkannte Oberhaupt der Gemeinde und hatte als solcher dieselbe nicht nur bei allen feierlichen Anlässen zu vertreten, er bezog vom Staate, d. h. aus dem allgemeinen Steuersäckel, sogar ein bestimmtes Jahresgehalt. Die Lage hat sich nun durch das Gesetz total verschoben. Der Staat hat als solcher mit den Religionsgemeinschaften nicht das Mindeste mehr zu tun und allerorts dürfen schon die kleinsten Gruppen sich zur Bildung unabhängiger Religionsgenossenschaften zusammentun. Und zwar können es in Städten unter 1000 Einwohnern schon 7 Personen, in solchen mit 10.000 Einwohnern schon 15 und in Städten von über 20.000 Einwohnern 25 Personen tun. Gleichzeitig wurden die Einnahmsquellen solcher zukünftiger Gemeinden arg beschnitten und auf freiwillige Gaben und den Verkauf von Plätzen in den Bethäusern verwiesen. Sollten die Einnahmen aus diesen Quellen allzu reichlich fließen, so könnten wohl die besser situierten Gemeinden von ihrem Ueberflusse an ärmere abgeben. Sie dürfen aber nicht große Reserven zurücklegen. Die Reservefonds dürfen bei Gemeinden mit einem Einkommen von über 5000 Francs jährlich niemals 15.000 Francs und bei solchen mit einem höheren Einkommen nicht den Durchschnitt der Jahresausgaben fünfmal übersteigen. Legate anzunehmen ist ihnen verboten. Ursprünglich wurde sogar beabsichtigt, den Gemeinden aufzuerlegen, für die Benützung ihrer Bethäuser an die Kommune Miete zu zahlen. Jedoch hat die Kammer diese harte Bestimmung glücklich abgelehnt. " , Die bereits amtierenden Rabbiner werden vom Staate freilich nicht gänzlich im Stiche gelassen. Solche Oberhäupter der Religion, die zur Zeit der Publikation des Gesetzes im Alter von 60 Jahren stehen und 30 Jahre im Amte waren, erhalten drei Viertel, solche im Alter über 45, die mindestens 20 Jahre im Amte waren, die Hälfte ihres Gehaltes als Pension. Letztere darf jedoch unter keinen Umständen 1500 Francs überschreiten. Solche minimale Pensionen dürften wohl katholischen Geistlichen ohne Familien genügen, nicht aber den Geistlichen anderer Konfessionen. Man bedenke ferner, was 1500 Francs für die Rabbiner der jüdischen Großgemeinden bedeuten, welche Gehälter von 10- bis 12.000 Francs bezogen haben. Witwen und Waisen erhalten nach dem Tode des Pensionärs die Hälfte, kinderlose Witwen den vierten Teil der obigen Pension. Auch Rabbiner, welche den Penfionsbedingungen nicht genügen, werden, wenn sie vom Amte zurücktreten, während der ersten vier Jahre entschädigt, und zwar erhalten sie das erste Jahr den ganzen Gehalt, das zweite Jahr zwei Drittel, das dritte Jahr ein Drittel, das vierte Jahr nur ein Viertel des Gehaltes ausgezahlt, dann aber hört es auf. Durch dieses Gesetz wird den Juden in Frankreich eine Mehrausgabe von 200.000 Francs jährlich entstehen. Die großen Gemeinden wie Paris, Nancy, Bordeau und Lyon werden noch zurecht kommen. Wie sollen aber kleine Gemeinden, wie Toules, Sedan, Vessoul mit höchstens 30—40 Familien fortan zurechtkommen. Solange die Gemeindebeamten vom Staate bezahlt wurden, konnten sich diese Gemeinden nicht nur einen Kantor und Schochet, sondern auch einen Rabbiner leisten. Nunmehr aber hören diese Rabbiner aus und es steht zu befürchten, daß das Judentum in Frankreich durch das neue Gesetz einen schweren Schlag erleiden wird. Zwar haben die Juden im großen Ganzen von der Aufhebung des Gemeindezwanges und voller Freigabe der Religion nichts zu befürchten. Das Beispiel der zahlreichen Privatgemeinden in Deutschland, deren Mitglieder ihre Religionsbedürfnisse vollkommen aus eigenen Mitteln bestreiten, beweist, daß die jüdische Religion auch ohne staatlichen Zwang sehr wohl zu erhalten ist. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika existiert keine Staatskirche und das Wort Religion ist aus dem Lexikon der Behörden schon seit mehr als 100 Jahren verschwunden. Dennoch lebt das Judentum in Amerika, blüht und gedeiht sogar. Allein es gibt doch dabei eine Bedingung. Das betreffende Land muß nämlich eine zahlreiche jüdische Bevölkerung haben. Erreicht die Zahl der Juden mehrere Hunderttausend, so befindet sich unter ihnen eine von religiöser Begeisterung getragene Minorität, deren Aktionslust die Lauen mit sich reißt und auch die völlig Indolenten in ihren Wirkungskreis mit hineinzieht. Dieses trifft aber für Frankreich einstweilen noch nicht zu. Die Zahl der dortigen Juden dürfte 150.000 nicht übersteigen und der größte Teil von ihnen steht dem Judentum völlig fern. Der religiöse Jndifferentismus macht rapide Fortschritte. Mischehen richten unter ihnen furchtbare Verheerungen an, und es ist nicht abzusehen, was aus dem ftanzöfischen Judentum, das sich plötzlich von allem Zwang befreit und sich selber überlassen sieht, nunmehr werden wird. Die einzige Hoffnung bleibt noch der Senat, der vielleicht einige zum Schutz der jüdischen Religion unbedingt notwendige Bestimmungen dem neuen Gesetz zufügen werde. Judenhetze. Petersburg. In Jekaterinoslaw hat der „Russk. Wied." zufolge eine bemerkenswerte Judenhetze stattgefunden. Eine größere Gesellschaft von Juden stand beisammen, als ein Zug Kosaken mit dem Obersten an der Spitze vorüberritt. Plötzlich ließ der Oberst halten und sich an seine Leute wendend, fragte er: „Sagt, was würdet ihr mit mir tun, wenn ich den Zar verraten wollte?" — „Wir würden Euch töten, Herr Oberst!" schrien die Soldaten. ..Gut, ihr seht dort jene verfluchten Juden, sie find alle Verräter an der Majestät des Zaren, ich befehle euch, sie zu schlagen und zu verfolgen!" Mit einem wilden Schrei stürzten sich nun die Kosaken auf die armen Juden, prügelten sie mit ihren Nagaikas blutig und verbreiteten Schrecken über die ganze Stadt. Metzeleien in Kischenew. Bukarest. Der in Bukarest bestehende Verein „Milcovul" für die Unterstützung der Rumänen in Beffarabien erhält sehr bezeichnende Mitteilungen über die Art und Weise, in der die letzten Judenunruhen in Kischenew angestiftet und in Szene gesetzt wurden. Die Abschlachtung der Juden — so heißt es in dem Bericht — wurde von der Polizei mit Hilfe der geheimen Gesellschaft „Tschornaja Sotnja" vorbereitet, die sich unter dem Schutze der Polizei aus dem Abhub der Bevölkerung gebildet hat. Der Gouverneur von Kischenew und kaiserliche Kammerherr A. W. Charuzin hatte von den getroffenen Vorbereitungen vollständige Kenntnis und tat nichts, um die unter seinen Augen sich vorbereitenden Greuel zu verhindern. Am Vorabend des Gemetzels wurden in der Stadt viele Tausende von Nummern des Blattes „Moskowa Dem" verteilt, das eine Proklamation enthielt, in der das Volk im Namen des Zaren nicht bloß zur Ermordung der Juden, sondern überhaupt der Mitglieder der gebildeten Stände, der Aerzte, Advokaten, Lehrer und Studenten aufgefordert wurde. Auch das Blatt „Drug" des berüchtigten Antisemiten Kruschewan hetzte das Volk zur Abschlachtung der Juden auf. Drei Tage vor dem Ausbruch der Unruhen drangen