Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 34 (25.8.1905)
- Date
- 1905-08-25
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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Sette 536 Dr. BLoch's Wochenschrifi< Nr. 34 Mitglied des Parlaments gewählt zu werden, war Jonas Bergtheil Mitglied der gesetzgebenden Körperschaft in Natal. Auch in der ehemaligen Oranjerepublik haben die Juden frühzeitig eine große Rolle gespielt. So war Jsaac Bowman zweimal Oberbürgermeister von Bloemfountein und Gustav Bowman erster Geometer der Republik. Was Transvaal anbelangt, so war ein holländischer Jude M. de Vries 1868 Staatsanwalt in Pretoria. Daniel M. Kisch war 1875 Parlamentsmitglied und von 1877—81 Generalauditor daselbst. Unvergeßlich werden endlich die großen Verdienste bleiben, die Mr. Sam Marks dem Lande während der letzten Krisis geleistet hat. Infolge der ihm von allen Seiten gezollten Verehrung hat er wesentlich zum Zustandekommen des Friedensvertrages von Vereeniging beigetragen. Aber auch als Krieger haben sich die Juden in Südafrika in hervorragender Weise ausgezeichnet. So haben vierzehn Juden an dem Krieg mit den Matabele teilgenommen. Im Kaffernkrieg fanden Kapitän Joshua Norden und Lieutnant de Paß den Heldentod. Im letzten Krieg mit den Buren kämpften die Juden bei beiden Parteien. Da man jetzt durch die Tatsache, auf Seiten der Besiegten gefochten zu haben, weder Ehre noch Vorteile einheimsen kann, so wird wohl nie bekannt werden, wie viele Juden auf Seiten der Buren gekämpft haben. Dagegen weiß man, daß auf Seiten der Engländer nicht weniger als 2000 jüdische Soldaten standen. Zum Schlüsse gab noch Redner über die Zahl der Bevölkerung in Südafrika folgende Daten an. Es wohnen in der Kapkolonie 20.000, in Natal 1700, in Rhodesia 600, in der ehemaligen Oranjerepublik 1500, in den portugiesischen Kolonien 300 und in Transval 25.000 Juden. Es wohnen also zur Zeit zirka 50.000 Juden in Südafrika. „Der Sidur als Schulbuch". In Nr. 31 dieser geschätzten Wochenschrift werden in dem Artikel „Der Mangel an Religionslehrern" einige Anregungen zur Verbesserung des jüdischen Religionsunterrichtes in Vorschlag gebracht, welche bei aller Anerkennung der guten Absicht des Herrn Einsenders auf ihre Richtigkeit zu prüfen erlaubt sein dürfte. Wenn man an eine Verbesserung des Religionsunterrichtes gehen will, muß unstreitig beim Lehrer angefangen werden. Die Frage, woher Religionslehrer für Volks- und Bürgerschulen genommen werden sollen, ist vollkommen berechtigt. Die Schwierigkeit der Wahl eines solchen tritt umsomehr zutage, wenn wir an den geeigneten Lehrer die berechtigte Anforderung stellen, daß er nebst pädagogischer Bildung gründliche Kenntnis in der biblischen und nachbiblischen Geschichte besitze, ferner die Bibel auch im Urtexte kennen, die hebräische Sprache beherrschen und vor allem eine vorbildliche Lebensweise führen soll. Allein, solche Kräfte herbeizuschaffeu oder heranzubilden, um dem Mangel an Religionslehrern abzuhelfen, muß kompetenten Stellen überlasten bleiben; wir haben es hier hauptsächlich mit dem ..Sidur als Schulbuch" zu tun. Es wird nun vorgeschlagen, daß unser Gebetbuch nach Inhalt und Form geändert werden soll. Diesem altehrwürdigen Buche will man nach seinem zweitausendjährigen Bestände hart an den Leib gehen. „Das Gebetbuch in der Hand eines sieben- bis achtjährigen Schülers Lbertrifft an Größe und Schwere alle anderen Bücher", heißt es; während der Spielballen für einen Knaben dieses Alters oft nicht groß genug gewählt werden kann. Soll der Religionsunterricht verbessert werden, darf man sich in zweifelhafte Experimente nicht einlassen. Das Gebetbuch und der Pentateuch in der uralten, nationalen Sprache bilden das geistige Band, welches die gesammte Judenheit auf dem ganzen Erdenrunde umschließt. Beide sind ein Nationaleigentum, welches in seiner Integrität gewahrt bleiben muß. Keines von beiden darf weder eine Aenderung in seiner ursprünglichen Einteilung und Fassung erleiden, noch chrestomathisiert werden, sollen sie in den Augen der Kinder nicht ihren heiligen Charakter einbüßen und profaniert werden. Dabei erscheint die Frage berechtigt, ob denn ein Schüler von sieben bis acht Jahren aus einem Kompendium, wie es hier herauszugeben in Vorschlag gebracht wird, die üblichen Gebete zur üblichen Zeit leichter als aus einem vollständigen Gebetbuche zu lesen und an dem öffentlichen Gottesdienste teilzunehmen imstande sein würde? Ferner: Welche Auslese soll bei Herausgabe dieser Bücher für die „Mittelstufe" und welche für die „Oberstufe" empfohlen und gemacht werden. Erscheint es doch empfehlenswerter, thd und ttfüin in ihrem altherkömmlichen Umfange zu belasten, und hier darf wohl auch die Regel unserer Altvordern gelten: „“liteab n2«bö.*i “yb# «b". Wenn unsere Kinder in ihrer frühen Jugend auch nicht das ganze übliche Gebet lesen und nicht den ganzen Inhalt des Pentateuch lernen, kennen jedoch soll unsere Heranwachsende Jugend diese beiden Grundlagen unserer Religionslehre nach ihrem Wesen wie nach ihrem Umfange. Dem umsichtigen Lehrer kann der angemessene Gebrauch eines Lehrmittels überlassen bleiben. Was die Ausdrucksweise betrifft, sei nebenbei bemerkt, daß Caro im Tur Oraed ebaim 282 die Leseart "p'2V2i hat, Abduraham hingegen in der Erklärung zur Stelle 'p'^vlii liest. Sonderbar erscheint eS nur, daß während einerseits die Eliminierung ganzer Stücke für den projektierten Sidur als Schulbuch empfohlen wird, man sich anderseits in Buchstabenklaubereikritik einläßt. R. F. Herr Osias A t l a ß aus PrzemySl schreibt uns: Der beste Beweis für die Richtigkeit des -p'2V2i, ist die unmittelbar darauf folgende Wiederholung der Dativform lanniiöa NLN, und dem Sprachforscher müssen da alle Zweifel schwinden. Dem Verbum nan in Verbindung mit dem Dativ 2 begegnen wir übrigens in der heiligen Schrift nicht vier-, sondern sechsmal: Chr. I. 26, 4 und 29, 3; Psalm 147, 10 und 149, 4; Chagai 1, 8; Klag. Jerem 6, 9. Wohl regiert nan auch den Akkusativ, doch für die behandelte Stelle ist das ebenso unmaßgebend, wie die zweimal findbare Dativform mit op: Hiob 34, 9; Psalm 50, 18. Wenn bloß die Verdopplung des Dativs im Passus 12 rvan 'p'^VIl das Motiv seiner Abänderung wäre, scheint daran vergessen zu sein, daß diese und ähnliche Verdopplungen zu den Eigenheiten der biblischen Sprache gehören. Ich führe nur an NVOp 'NIpp “Q-lb (Mos. IV. 12, 8) pNL'b "pnpb (Mos. I. 24, 14) “pnpb (Mos. I. 32, 19). Hochgeehrter Herr Redakteur : Gestatten Sie gütigst, auch mir in Ihrem geschätzten Blatte meine Meinung darüber auszusprechen, ob die ältere Leseart 'p'2W2i '12 ri'Li, für die Herr M. B. in der vorletzten Nummer (31) eingetreten, oder die jüngere ->p'2VNi u. s. w. — für die Herr Stengel, der Redakteur des „Kol-Jakob-Sidur", in der letzten Nummer (32) eine Lanze eingelegt hat — die richtige sei; denn der Neligionslehrer hat das höchste Interesse an der richtigen Textur unseres Sidur. Die Leseart 'p'2VNl hat Awudarham, und M. B. akzeptierte diese Leseart gegen unsere 'p'21v2i wegen des Wortes 12, welches sonst als Pleonasmus erscheint, aus welchem Grunde Jsak Satanab — in seinem Betbuche 'pnac^-iOp'i — das 12 weggelassen hat. S. Baer entschied sich aber für die Leseart der Awudarham "N statt "2 zu setzen, mit Beibehaltung des 12, was nach seiner Meinung einleuchtender und daher auch richtiger sei. „Für diese von S. Baer empfohlene und als richtig anerkannte Leseart" entschied sich auch das „Esra-Komitee" mit seinem gelehrten Obmann Herrn Stengel. Herrn Stengels Begründung lautet wörtlich: . . . „daß aber nan ein doppeltes '2 verlangt, kommt nirgends vor, und ist T2E21 ganz wahrscheinlich aus 'p'Owni entstanden." Ich halte es nun mit Herrn M. B., daß unsere alte Ausdrucksweise mit °2 richtiger ist, als die des Awudarham mit 77. Hier meine Begründung: Was gewinnen wir durch die Korrektur °n statt "2? Kann denn 'p'2VNi hier eine andere Bedeutung haben, als TOBai? Kann denn 'p'2V,-ii hier anders als mit dem Dativ ('2)' übersetzt werden? Es muß also das 2 hinzugedacht werden — 'p'2vn2i — denn mit dem Akkusativ — rirr — kann es doch hier nicht gebraucht werden, wegen des darauffolgenden 12! Ist demnach die Korrektur des Satanab — die Streichung des 12 — nicht richtiger? Die Satanab'sche Korrektur hat aber noch einen anderen Vorzug vor der Baer'schen, daß nämlich nach deS Erstern, gleichmäßig bei T2tf2i und irwnpi blos je ein tpifc®n-ni« ('2 und >i) verwendet wird, hingegen nach der des Letzteren, wird bei 'p-OVNi ein Wort ("12 ,ON'.i ribv) hinzugegeben, bei lntpnpi aber bloß ein B u ch st a b e (-1) was hart, jedenfalls unschön klingt! Zu "12 paßt irii«! Zu dieser konsequeut durchgeführten Korrektur hätte sich S. Baer umsomehr leichten Herzens entschließen können, da er diese Leseart — inirr — in einer alten Handschrift gefunden hat. Allein ich werde beweisen, daß unser 12 durchaus kein Pleonasmus ist. daß es vielmehr hier eine gar wichtige Bedeutung hat. — Vorausschicken muß ich, daß das Gebetstück 1N2L", in welchem das angefochtene 12 vorkommt, ein Responsorium zwischen Vorbeter und Gemeinde darstellt. Um dies zu beweisen, muß ich dies kleine Gebetstück hier ganz folgen lassen und setze — zur leichteren Uebersicht — die „Einfälle" der Gemeinde zwischen 2 Klammern: ">rii2bv2 invV' Cpitaa laapri'i 1P2V' 0*72) 'P'2V 'irnpv Op (aaip ■’^mpi) O2V nöitf (N'vrrnO nswab 121 (n«np irii« O'v> nnian) intnpi 12 rran >p'2iv2i Zu deutsch: Mit Deiner unmittelbaren Weltregierung freuen sich die Sabbathüter, das Volk, das den siebenten Wochentag heiligt, denn ausschließlich nur an dem siebenten Tage (nicht etwa aber an dem ersten oder sechsten) hast Du Gefallen gefunden und ihn geheiligt, als Andenken an das Schöpfungswerk! Daß 12 eine Ausschließung bedeutet, beweist der Vers II. B. M., XVI. 26. Würde nicht dort der Pleonasmus ri2rv dem 'p'2VN DV21 hinzugefügt worden sein, so hätte das dort stehende 12 die Feiertage und den Versöhnungstag ausgeschlossen (man vergleiche "Dl zur Stelle- °2","TP2 *61 12; ts"V2 «bi 12». Auch hier: «bi ---1> ."'VV2 «bi 12- .“ji®«“)2 Ich stimme Herrn M. B. auch bezüglich der KorretturN2ani bei, und bin wie er ein Gegner der massenhaften Anwendung des allein hier gestattet es mir nicht der Raum, mich darüber weiter auszusprechen. Daß Herr M. B. auch selbst seinen Standpunkt verteidigen wird, ist wohl zu erwarten, da er doch die Behauptung 2'2vi w-a '2 entftäftigen muß. Leopold Buxbaum Religionslehrer.