Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 34 (25.8.1905)
- Date
- 1905-08-25
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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Sette 532 Dr. Dlocb s Mocbenschrm. Nr. 34 Methoden getöteter Tiere". Ebenso erklären die christlichen Metzger von Karlsruhe unterm 2. Jänner 1885 und bezeugen mit ihrer Namensunterschrift, daß sie den älteren Schlachtmethoden den Vorzug vor den neueren (Bouterolle und Schußmaske) geben. „Obwohl der hiesige Tierschutzverein Prämien auf die Verwendung der Schlachtmaske setzt, wird dieselbe nur ganz vereinzelt benutzt, weil sie sich als unpraktisch und mit vielen Qualen für die Tiere verbunden gezeigt hat. Für das gute Aussehen und die bessere Haltbarkeit des Fleisches empfiehlt sich das Schächten, weil bei diesem Verfahren die Tiere am vollständigsten ausbluten." Noch ein wesentlicher Faktor spricht für die jüdische Methode —^weun auch nur vom Standpunkte der Oekonomie: — der frühere Eintritt der Muskelstarre und die frühere Genießbarkeit infolge der früher eiutretenden Lösung der Starre. Schon das ausführliche Gutachten des Berliner Großschlächters Hoffmann berührt den Umstand des früheren Eintritts der Starre, (2 Stunden gegen 10 Stunden!) allein auch eingehende Experimente an Kaninchen, somit durch die vielverlästerte Vivisektion, haben dies durgetan, d. h den Ausspruch des Empirikers bestätigt. Durch dieses Experiment wurde aber nebenher ziffernmäßig festgestellt, wie viel Blut ausfließt, beziehungsweise im Körper bei den jeweiligen Schlachtmethoden zurückbleibt. Es ergaben sich so Jüdische Methode Durch Betäubung geschlachtet Mit Betäubung und darauffolgendem Schächtschnitt ausgeflossenes Blut in % im Fleisch zurückgebliebenes Blut in %. 72 — 29*— 46.— 28*— 71*— 54*— Nicht minder wichtig ist — vom ökonomischen Standpunkt — die „Lösung" der Starre, indem hiedurch der Zeitpunkt markiert ist, wann die Fäulnis beginnt oder vielmehr unter gewöhnlichen Verhältnissen einzutreten pflegt. Auch hierüber wurden vergleichende Versuche u. zw. im Dezember 1893 im physiologischen Institute des Professor Du Bois-Reymond unter ganz gleichen Bedingungen abgeführt, welche denn auch ergaben, daß, während bei der jüdischen Schächtmethode die vollständige Lösung erst am 18. Tage im Keller und bei 3—7° Celsius — diese bei den anderen Schlachtmethoden mittelst Betäubung schon am 13. Tage eingetreten war. Wenn nun hier, die egoistischen Zwecke des Menschen in den Vordergrund gestellt erscheinen, so ist dem gegenüber nur nochmals daraus hinzuweisen, daß die humane Seite bei der jüdischen (Schächt-)Methode dadurch gewahrt erscheint, daß die rapide Ausblutung des Gehirns, welche, wie früher erwähnt, durch das Fortarbeiten des Herzens und der Lunge beschleunigt wird, auch die möglichst rasche Bewußtlosigkeit herbeiführt. Wenn dagegen der Kopsschlag als sicherer ins Treffen geführt wird, so wird leider aus den oben angeführten Gründen diese theoretische Ansicht durch die Praxis nicht bestätigt. Die Erkenntnis, daß der Keulenschlag denn doch nicht genügend schnell und sicher wirke, hat schon zu mehrfachen „Verbesserungen" geführt, so zur Bruneau'schen Maske, zur Siegmundffchen Schußmaske, zum Nackenstich, zur patentierten englischen Methode, nach welcher Luft in die Brusthöhle eingeführt wird, und zur Tötung mittelst Elektrizität. Jedes dieser Verfahren besitzt seine Vor- und Nachteile, allein keines bietet die Garantie der Verläßlichkeit und Sicherheit, so daß eines das andere ablöst, um fortwährend neuen Verbesserungen Platz zu machen. Es sind auch wiederholt Preise ausgesetzt worden zur Verbesserung der Methoden, aber alle Prämien zusammen können eben doch nicht die Naturgesetze umstoßen, und infolgedessen könnten sich Preisausschreibungen höchstens für Vervollkommnungen der Hllfsoperationen von Nutzen erweisen. Auf diesen Nebengebieten, wie namentlich dem „Niederlegen" der Tiere, läßt sich in der Tat noch Manches erreichen. — Vom Gemeinderate der Stadt Wien wäre es daher zweckmäßiger gewesen, erst die verschiedenen Methoden objektiv, d. h. wissenschaftlich durchprüfen zu lassen, als sofort mit einem Verbot vorzugehen, welchem lediglich und nur zu deutlich die Signatur des verdammenswerten und verabscheuungswürdigen Antisemitismus aufgedrückt ist. Hiebei bleibt noch die Frage ungelöst, warum sich denn die Angriffe nur immer gegen den Halsschnitt bei den Rindern richten, während doch alle Geflügel-, sowie die sogenannten Stechvichsorten ohne jedes Bedenken „geschnitten" und abgestochen werden. Da diesen Akt jede (christliche) Köchin und jeder Bauer ausübt, so läßt sich angesichts der nicht immer scharfen Instrumente und der nicht immer rücksichtsvollen Behandlung namentlich durch Ungeübte, nicht erklären, warum sich die ängstliche Fürsorge immer nur auf die erwachsenen Rinder erstreckt. Auch über die Tortur der Fische ließe sich so manches sagen. Da sieht man am besten, wie langsam der Kopfschlag tötet. Verein zur Abwehr des Antisemitismus. Aufhebung des Gemeinderatsbeschlufses betreffend das Sch ächtverbot. Statthalter Graf Kielmansegg hat an den Bürgermeister folgenden Erlaß des Ministeriums des Innern übermittelt : „Der Wiener Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28. April 1905 beschlossen, daß sämtliche in den städtischen Schlachthäusern zur Tilgung kommenden Schlachttiere, bevor ihnen das Blut entzogen wird, durch Stirnschlag vollständig zu betäuben seien. Mit dem Statthaltereierlasse vom 26. Mai 1905 wurde die Vollziehung dieses Beschlusses, soweit derselbe die nach den Religionsvorschriften der Israeliten vorzunehmenden rituellen Schlachtungen, das ist das Schächten, betrifft, im Grunde des 8 107 des Gemeindestatuts für Wien untersagt. Dem hiegegen von der Gemeinde Wien ergriffenen Rekurse wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus und Unterricht aus den Gründen des in Beschwerde gezogenen Statthaltereierlaffes keine Folge gegeben." Das Derfastungs-Mamfest des Daren. Kaiser Wilhelm hält gern Reden, Zar Nikolaus ist mehr für Manifeste eingenommen. Es ist ein Unterschied dabei. Kaiser Wilhelm stellt sich zuversichtlich hinaus und setzt frisch und unverzagt seine Persönlichkeit ein. Er trifft häufig den Nagel auf den Kopf und schießt er 'mal daneben, was ja Vorkommen kann und, wie bekannt, gelegentlich und nicht allzuselten tatsächlich vorkommt, so ist das weiter auch kein besonderes Unglück. Die Welt weiß, daß es Stegreifreden einer lebhaften, impulsiven Natur sind, und Improvisationen legt man nicht auf die Goldwage. Selbst wenn er 'mal den schönen Stammbuchvers von sich gibt: Suprema lex voluntas regis, so weiß die vergnügte Zeitgenossenschaft doch ganz gut, was sie davon zu halten hat. Sie erinnert sich, daß hinter dem höchsten Willen — doch nein; der höchste Wille ist der Wille Gottes, also hinter dem allerhöchsten Willen noch die verantwortlichen Minister stehen und mit diesen doch auch die beschworene Verfassung. Etwas anders stellt sich die Sache mit dem Zaren. Er stellt sich nicht hinaus, er redet nicht frisch von der Leber weg und setzt nicht kuragiert die eigene Persönlichkeit ein. Er ist mehr für's Schriftliche. Mit gutem Grund. Er hält sich in sicherem Gewahrsam und vom sicheren Schreibtisch aus — so sicher als im heutigen Rußland und am russischen Hofe überhaupt etwas sein kann — erläßt er seine Manifeste. Der Unterschied ist aber nicht nur durch das mündliche Verfahren dort und das schriftliche hier bedingt; er geht tiefer. Denn hinter diesen schriftlichen Ergießungen stecken nicht verantwortliche Minister und keine wie immer geartete Verfassung. Manchmal lassen sich ja nun auch mit solchen schriftlichen Aufsätzen ganz hübsche Erfolge erzielen, wie das vielberufene Friedensmanifest beweist, das jeder gewissenhafte Schulmeister mit der Note „vor-