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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-08-11 · 32 (11.8.1905) · page 9

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
32 (11.8.1905)
Date
1905-08-11
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Nr. 32 Dr. JSlocb’s 'UQocbertscbrift Seite 605 gierter des Jerusalemer Zionistenvereines zu dem bevorstehenden 7. Kongreß in Basel außer Berlin möglicherweise auch Wien besuchen wird. Für die übrigen verehrten Leser und Leserinnen genügt aber wohl der Hinweis auf diese nur notgedrungen und mit innerem Widerstreben geschriebene Apologie — das Zarteste und Heiligste, seine religiöse Ueberzeugung, trägt man nicht gerne öffentlich zu Markte — um. unter Hinwegsetzung über etwaige aufsteigende und von dritter Seite suggerierte Bedenken hinsichtlich der Person des Unterzeichneten das gute Gott wohlgefällige und der Menschheit heilsame Werk mit ihren Gaben reichlich zu fördern, und wenn die vorstehenden Ausführungen vielleicht etwas zu lange geraten sind, um sie Wort für Wort im Kopfe zu behalten, so mögen sie sich nötigenfalls nur immer den kurzen, leichtfaßlichen und beherzigenswerten Spruch ins Gedächtnis rufen: „Wer nicht wider uns ist, der ist für uns". Phil. Kieferndorf. Vorstehende Zuschrift war uns selbstverständlich überaus interessant. Das offene Bekenntnis von der Verwandtschaft seiner eigenen Glaubensgemeinschaft mit dem Judentum, sowohl in der Lehre, als in der Leidensgeschichte, hat uns nicht wenig überrascht. Denn nach den Greuelszenen,, welche Herr Plehwe unsel. Andenkens in Kischenew gegen die Juden veranstaltet hat, erhielten wir auch vom Herrn Phil. Kieferndorf aus Jerusalem ein — sagen wir „Beileids"-Schreiben und in demselben teilte uns Herr Ph. K. folgendes wörtlich mit: Jerusalem, den 10. Juni 1905. Geehrter Herr Rabbiner und Redakteur! Alle Welt steht unter dem furchtbaren Eindruck der schrecklichen Ereignisse, welche sich in Kischenew zugetragen, und man fragt gar vielfach nach den Ursachen» welche solche Ausbrüche roher Leidenschaft und blutdürstiger Gewalt möglich machen. Der Antisemitismus, der Klassen- und Rassenhaß, nlangelhafte staatliche, politische und ökonomische Zustände und was man sonst noch alles zur Erklärung der Bestie im Menschen aufzuzählen weiß, treffen nach meinem Dafürhalten des Pudels Kern nicht und hat mau dafür nach tieserliegenden Schäden zu suchen, für welche die Juden in er st erLi nieverantwortlich zu machen sind und unter deren Erbschaft auch noch dieganze christlicheGesellschaft zu leiden hat. Sie werden höchst erstaunt sein und mit Ihnen die große Zahl Ihrer Glaubensgenossen, wenn ich Ihnen sage, daß an allem Blutvergießen, Raub, Krieg und Mord, welche auch in der christlichen Welt noch im Schwünge gehen, niemand anders die Schuld trägt als Ihre so hoch gefeierte Thora, das Alte Testament, in welchem solche Dinge in dem ersten bis zum letzten Blatte geschrieben stehen und von dem besonderen Wohlgefallen Gottes begleitet erscheinen. Die Christen sollten eigentlich von dem Stifter ihrer Religion einen besseren Geist empfangen haben, aber weil man sich in christlichen Kreisen nur schwer entschließen kann, von der höchst zweifelhaften göttlichen Offenbarung im Alten Testament im Religionsunterricht und in der Predigt endlich einmal gänzlich Umgang zu nehmen, darum wird das Gute von dem Schlechten immer wieder überwuchert und bleibt die höhere und vollkommenere Offenbarung Gottes in Christo bei seinen Bekennern, welche bloß seinen Namen tragen, aber von seinem Geist in ihrem Innern noch nichts verspürt haben, bedauerlicherweise so gänzlich wirkungslos. Phil. Kieferndorf. In welcher Art die hier vorgeführten Anschauungen und Lehrmeinungen, denen zufolge selbst die unglücklichen Märtyrer von Kischenew die Urheber der Verbrechen waren und die Mörder lediglich ihre unschuldigen Opfer bildeten, wie denn alle Ausschreitungen arischer Grausamkeit von der semitischen Bibel verschuldet sind, mit dem Bekenntnis sich vereinbaren, welche Herr K. dermalen als seine „religiöse Ueberzeugung" mitteilt, das herauszufinden überlassen wir dem Witz und dem Scharfsinn unserer Leser. Eine Erinnerung an Eduard Hanslick. Genau vor einem Jahre erfolgte das Ableben des Hosrates Prof. Dr. Ed. Hanslick, des berühmten Gelehrten, Lehrers und Musikkritikers. Da dürfte eS denn am Platze fein, diesem vortrefflichen Manne, der auch in den düstersten Zeiten konfessioneller Unduldsamkeit unentwegt Komponisten und Virtuosen, welche dem Judentume angehören, nach Verdienst schätzte und förderte, an dieser Stelle eine dankbare Erinnerung zu weihen. Aus seiner Vorliebe für die Werke Meyerbee r's, Hülevy's, Offenbach's, Goldmark's u. A. hat Hanslick nie ein Geheimnis gemacht und es ist aus Feuilletons seiner glänzenden Feder bekannt, daß er auch den Leistungen Salomon Sulzer's sowohl als Gesangskünstler wie auch als Schöpfer des modernen Gottesdienstes bewundernde Anerkennung zollte. Es sei mir gestattet hier einer Episode zu gedenken, welche die treue, freundschaftliche und verehrungsvolle Gesinnung, die Hanslick meinem verewigten Vater bis über's Grab bewahrte, veranschaulicht. Es war im Frühjahr 1891, ungefähr ein Jahr nach dem Ableben meines unvergeßlichen Vaters, als ich Hofrat Hanslick, der meine bescheidenen künstlerischen Leistungen stets wohlwollend beurteilte, einen Besuch abstattete, um ihm mein eben erschienenes Werk „G e d e n k b l ä t t e r" zu überreichen. Der liebenswürdige Mann empfing mich überaus herzlich und nötigte mich mit den Worten: „Hieher müssen Sie sich setzen, hier saß Ihr lieber, großer Vater, als er mich zum letztenmale besuchte" in einen nächst dem Schreibtische stehenden Lehnstuhl. Hanslick forderte mich dann auf, ihm Einiges aus den „Gedenkblättern" vorzuspielen und ich war auf das Freudigste bewegt über das tiefe Interesse, das er bekundete, und die Treffsicherheit, mit der er die Schönheiten der einzelnen Compositionen herausfand. „Die Gesänge Ihres Vaters", äußerte er lebhaft, „müßten allüberall von amtswegen eingeführt werden; diese Ueberzeugung hege ich von jeher und so recht von der Notwendigkeit dieser Maßregel fühlte ich mich durchdrungen, als ich im vorigen Sommer einen Gottesdienst im Tempel zu C. (Hanslick nannte einen Weltkurort) beiwohnte und neben den klassischen Gesängen aus „S ch i r - Zion", die auch jeden Nichtjuden entzücken und erbauen müssen, viel minderwertiges hörte, das mich anmutete wie seichte Einlagen von Schiedmayer oder Titl in Messen von Haydn oder Mozart." Dieser Ausspruch eines der hervorragendsten Musikkritiker aller Zeiten ist ohne Zweifel höchst bedeutsam und beherzigenswert. Auch ist er gegenwärtig, durch das Zusammentreffen des ersten Jahrestages von H a n s l i ck s Ableben mit dem Zeitpunkte der Neuherausgabe des Werkes „Schir-Zion", in hohem Grade aktuell. Wien, 6. August 1905. Joseph Sülzer. Bom mährischen Landesrabbinate. Ueber die Kompetenz dieser seit mehreren Jahren zu einer ganz besonderen Bedeutung gelangten, auf breiter gesetzlicher Grundlage errichteten kaiserlichen Institution scheinen in einigen Kultusgemeinden (bei Kultusvorstehern und sogar bei Rabbinern) Zweifel aufzutauchen, welche für die Betreffenden unangenehme Folgen haben könnten. Es dürfte daher eine streng legale Klarstellung nicht unwillkommen sein, dies umsomehr, als selbst erfahrene Juristen (Advokaten) über die Sach- und Gesetzesvorlage ganz im Unklaren find und durch unrichtige Auffaffung absichtslos auch zu Irreführungen sich bestimmen laffen. Art. I, § 6 der jüdischen Polizeiordnung vom Jahre 1754 lautet: „Keine Judengemeinde soll eine Rabbinerstelle für sich allein vergeben, weder auch Jemand ein solches Amt eher anzunehmen befugt sein, bevor er nicht von dem Landes-Rabbiner oder dessen Vertreter gehörig examiniert und hiezu für tauglich erklärt sein werde." Hiezu Anhang vom 13. Mai 1763: „Wo es um die Einsetzung eines Lokal-Rabbiners zu tun ist, da hat die betreffende Gemeinde dem Ober-Landesrabbiner das Subjektum zu der erledigten Lokal-Rabbinerstelle vorzuschlagen, der Ober- Landesrabbiner hingegen selbes gehörig zu prüfen und es nach dem Befunde entweder für tauglich zu erkennen oder als unecht zu verwerfen." Von den späteren im 18. und 19. Jahrhundert verlautbarten Dekreten und Verordnungen wären noch (einiges bloß als h i st o r i s ch e s Material) hervorzuheben: Gub.-Dekret vom

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