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Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-08-04 · 31 (4.8.1905) · page 10

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Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
31 (4.8.1905)
Date
1905-08-04
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seit« 490 Dr. Llocbs Mlocbenscbrttr. Nr. 31 zu Zeit beurlaubt und ist es seit zweieinhalb Jahren ununter-' brachen. Er ist also faktisch pensioniert, erhält aber von der Gemeinde die Bezüge des aktiven Leiters, damit nicht an seiner statt ein jüdischer Schulleiter ernannt werden müsse. Er hat auch dreimal versucht," mit einem jüngeren Leiter die Stelle zu tauschen, was aber der Landesschulrat nicht genehmigte, weil die Vorschrift besteht, daß die Besetzung durch Tausch der Neubesetzung gleichgehalten werden müsse. Als Stellvertreter ist wiederum ein katholischer Lehrer bestellt. Der Bezirksschulrat ist nun bestrebt, eine christliche Schülermajorität künstlich herzustellen. Im Anfang des Schuljahres 1903 04 wurden alle nicht im Sprengel wohnenden jüdischen Schulkinder, auch wenn deren Geschwister und sie selbst jahrelang die Schule besuchten, im Widerspruch mit dem Erlaß des niederösterreichischen Landesschulrates vom 31. Juli 1896, Z. 7076, ausgeschult, während christliche Kinder noch weiterhin die Schule besuchen durften. Im Anfang des Schuljahres 1904/05 wurde der Sprengel der Schule, weil sie überfüllt sei, um die Hälfte verkleinert, bei der Ausscheidung jene Gassen ausgesucht, aus denen besonders viele jüdische Kinder kamen und die Kinder aus der Judengasse, Marc Aurelstrase, Kohlmessergasse, dem Morzinplatz und andere in die entfernte, durch die inzwischen liegenden belebten Straßen gefährlichere und weit mehr überfüllte Schule in der Johannesgafse gewiesen, derart, daß die Eltern dieser Kinder es vorziehen, sie in die gleichfalls überfüllte Grüne-Thorschule im IX. Bezirke über die Ringstraße hinweg zu schicken. Der k. k. Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Juni 1902 entschieden, daß die Ausschulung von Kindern und die Bildung neuer Schulsprengel wohl im Ermessen der Behörde liegt, das freie Ermessen aber insoferne beschränkt ist, als sie nur. zur Erleichterung des Schulbesuches stattfinden darf. Aber noch immer konnte die Mehrzahl der jüdischen Schüler nicht verhindert werden und so griff man zu einem letzten Mittel. Man schulte aus denselben Gassen die jüdischen Kinder aus und beließ die christlichen. So zum Beispiel wurden die Kinder des Druckereileiters Wilhelm im Steyrerhof ausgeschult, die Kinder des Portiers im Hause durften die Schule weiterhin besuchen. In gleicher Art erging es einer größeren Zahl. Das widerspricht ganz offen dem Gesetz. Der k. k. Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 17. November 1883 ausgesprochen, daß eine Umschulung nur örtlich, nicht nach Personen erfolgen könne. So erreichte man es endlich, daß man vier Klassen sperren, die Knaben- und Mädchenschule mit zusammen 15 Klaffen (!) unter eine Leitung bringen und mit Einrechnung der Kinder aus anderen Sprengeln eine Mehrheit christlicher Schüler erkünsteln konnte. Man sperrt hier Klaffen, gibt in eine Klaffe mit Fassungsraum für 45 bis 50 Kinder 35, während man die Kinder in entfernte und überfüllte Schulen zu gehen zwingt. Es ist ganz offen geplant, die Bestellung der Schulleiterstelle. so weit hinauszuschieben, bis die fünffährige Mehrheit christlicher Schüler erreicht ist. Dann soll ein christlicher Leiter ernannt werden, worauf die Schule in den normalen Stand zurückgesetzt werden wird. Gesetzwidrig ist in diesem Verhalten schon die Bildung des Schulsprengels bei der großen Entfernung der Schule in der Johannesgaffe und ihrer Gefährlichkeit für den Schulbesuch aus dem nordwestlichen Teile des. I. Bezirkes; gesetzwidrig ist die verschiedene Behandlung der Kinder in denselben Gaffen; gesetzwidrig ist die Ausschulung von Kindern, die in der Nähe wohnen, unter Zulassung entfernter; gesetzwidrig ist die provisorische Besetzung der Schulleiterstelle im Widerspruch zu 8 48der Schulnovelle; gesetzwidrig war die Nichtbesetzung der Leiter-, stelle nach dem verstorbenen Brunner und gesetzwidrig ist die Belastung eines nahezu 80jährigen, seit zweieinhalb Jahren dauernd beurlaubten Mannes als Schulleiter; abgesehen von der Unzukömmlichkeit der einheitlichen Leitung bei 15 Klassen, wenn seit Jahrzehnten eine doppelte Leitung bestanden hat. Gesetzwidrig ist aber insbesondere der offenliegende Zweck aller dieser Maßregeln, die Umgehung des Gesetzes. . Die Gefertigten stellen die Anfrage: „„Ist Seine Exzellenz bereit, sich von der Richtigkeit der hier angegebenen Tatsachen durch objektive Berichterstatter zu überzeugen, die bestehenden Gesetzwidrigkeiten zu beheben und insbesondere auch den Scheinzustand, der in der Be- Mlassung eines nach den Gesetzen der Natur dienstunfähigen und seit Jahren nicht im Dienst befindlichen Greises als Schulleiter gelegen und offen zur Umgehung des Gesetzes bestimmt ist, nicht weiter zu dulden?"" Groß,- K. Seitz, Straucher, Hybes, Rieger, Jos. Hannich, Wrabetz, Pernerstorfer, Eldersch, Cingr, Menger, Ofner, Konst. Noske, Bendel, Kink, Daszynski, Resel, Ellenbogen, Scbuhmeier, Kitschelt, Dr. Vogler, Größl, Romanczuk. Der Schwindel bei den Steuerwahlen auf dem Alsergrund. Die Staatsanwaltschaft hat, obwohl es nicht schwer sein kann, die an dem Wahlbetrug bei den Steuerwahlen Beteiligten herauszufinden, die Täter noch immer nicht entdeckt und der Leiter des Justizministeriums ließ die Interpellation des Abgeordneten Dr. Ellenbogen unbeantwortet. Wie uns mitgeteilt wird, ist man nun der Staatsanwaltschaft an die Hand gegangen, damit sie die Wahlgauner doch endlich herausfinde. Es wurden der Staatsanwaltschaft brieflich folgende Angaben gemacht: Samstag den 16. Jänner wurden von der Steueradministration der Gemeindekanzlei auf dem Alsergrund beiläufig 1400 Wahllegitimationen und Stimmzettel übermittelt, die die Post der Steuerbehörde als unbestellbar zurückgestellt hatte. Die Wahldokumente ließ nun der Kanzleidirektor Vorsingen auf seinem Tische liegen. Diesen Umstand benützten mehrere bezirksbekannte christlich-soziale Macher, von denen einer auch im übrigen Wien sehr genau gekannt wird, dazu, am Tage darauf, dem Sonntag, 600 Legitimationen samt Stimmzettel zu stehlen. Einer von der Diebsbande hat die den Legitimationen angehefteten Postreklamationen entfernt, worauf ein anderer der Spießgesellen die Legitimationen in das christlichsoziale Agitationslokal trug. Hier wurden die Stimmzettel mit den Namen der christlich-sozialen Kandidaten ausgefüllt und natürlich auch die Namen der Wähler als deren Unterschriften daruntergesetzt. Nachdem diese Urkundenfälschung vollbracht war, mußten nun die gestohlenen und gefälschten Legitimationen und Stimmzettel zur Wahlkommission kommen. Sie ohneweiters wie andere Wahldokumente mittelst Post zustellen, ging nicht. Da hätte der Name jedes Wählers, dessen Legitimation und Stimmzettel einliefen, verlesen und in der Wählerliste abgestrichen werden müssen. Die Steueradministration hatte aber zu dem Namen eines jeden Wählers, dessen Papiere zurückgekommen sind, mit Stampiglie einen Vermerk gemacht. Deshalb wurden die gestohlenen Papiere den Sektionenwährend des Skrutiniums zugesteckt. Von den an der Gaunerei ganz hervorragend Beteiligten hat einer zweihundert, ein zweiter hundert Kronen bekommen. Das sind die tatsächlichen Angaben, die der Staatsanwaltschaft gemacht wurden. Es kann ihr jetzt nicht schwer werden, die Täter herauszufinden, da in den Briefen Namen der des Diebstahls und der Unterschriftenfälschung Bezichtigten angegeben sind. Auch der Vergleich der Schrift von Leuten, die nun der Staatsanwaltschaft angezeigt sind, mit den gefälschten Unterschriften soll Anhaltspunkte dafür geben, daß die Genannten zur christlich-sozialen Wahlschwindelplatte gehörten. Erste jüdische Volksnnd Schülerbibliothek im XVIII. Wiener Bezirke. Statistischer Bericht für das Schuljahr 1904/05. Unstreitig ist die Lektüre der jüdischen Literatur und Zeitschriften ein förderndes Mittel zur Weckung des jüdischen Geistes. Zu diesem Zwecke haben wir hier im XVIII. Bezirke eine jüdische Volks- und Schülerbibliothek errichtet. Sie verfolgt den Zweck, das fast gänzlich geschwundene Gefühl für jüdische Sage, Sitten, Gebräuche und Geschichte zu wecken, zu pflegen und wach zu erhalten. Gehört es ja heute zu den Seltenheiten, daß man in jüdischen Häusern vom wahren jüdischen Leben, jüdischen Sitten und Einrichtungen

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