Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 29 (21.7.1905)
- Date
- 1905-07-21
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 29 Dr. JBlocb s MlocbenscvriN. Seite 455 Empfinden, Neid und Mißgunst, mit hingebender Liebeskraft, habgierigegoistische Gewinnsucht, mit einer nur den idealsten Menschheits-Aufgaben gewidmeten vollständigen Selbstlosigkeit und einer über alles waltenden und herrschenden Verehrung des Schönen. Die Syrakusier, die allen, was Athener hieß, Untergang geschworen hatten bis auf Stumpf und Stil und tätlichen Haß — von leidenschaftlicher Liebe waren ihre Herzen erfüllt zu den Worten und Gedichten eines Mannes, der auch ein Athener, ein athenischer Dichter, Enripides war. Gedruckte Bücher gab es damals noch nicht; das geschriebene Wort verbreitete sich langsam, nur wie abgerissene Töne waren einzelne Verse des Dichters zu ihnen herübergeweht, aber diese wenigen Töne hatten genügt, ihre Herzen zu berauschen. Da erfuhren sie nun, daß unter den gefangenen Athenern einige waren, die die Gedichte ihres großen vaterländischen Dichters im Kopfe trugen. Alsbald begaben sich die Syrakusier an die Latomie (ein ungeheures tiefes Felsenloch, worin die Gefangenen verschmachten sollten), ließen Seile hinab und zogen diejenigen, die Verse des Euripides wiederzugeben wußten, aus der Tiefe herauf. Die nahmen sie alsdann in ihre Häuser und machten sie zu ihren Haussklaven; ihre Tätigkeit aber bestand nur darin, daß sie den Gebietern immerfort die wunderbaren Verse vorsprechen mußten. Und nachdem endlich die Syrakusier bte Gedichte des Euripides auf diese Art selbst auswendig gelernt hatten, schenkten sie den athenischen Sklaven die Freiheit und sie durften zurückkehren zur Heimat, nach Attika und Athen." Welcher bibelkundige Leser denkt nun nicht beim Lesen obiger Erzählung sofort an eine ähnliche Begebenheit im judäisch-babhlonischen Kriege, an die gefangenen Juden an den Strömen Babels, an den hundertsiebenunddreißigsten Psalm?! „An den Strömen Babels, da saßen wir und weinten, da Zions wir gedachten. An die Weiden, die darin standen, da hatten unsere Harfen wir gehängt. Denn da heischten unsere Bezwinger Liedesworte, unsere Dränger Freude: Singet uns vom Zionssange! — Wie sollten wir den Sang des Ewigen singen auf fremder Erde! So ich dein vergäße, Jerusalem, so versage meine Rechte! Meine Zunge kleb' am Gaumen mir, so ich deiner nicht gedenke, so ich Jerusalem nicht den Gipfel meiner Freude übersteigen lasse!" Wie den Syrakusiern die Lieder des Euripides, waren den Babyloniern die Lieder Zions bekannt. Auch sie erfüllte der heiße Wunsch, dieselben zu hören, und hätten die gefangenen Judäer diesen Wunsch erfüllt, sie hätten gewiß sofort ihre Freiheit und außerdem reiche Belohnung erhalten. Aber sie taten das nicht, weil die Zionslieder „Lieder des Ewigen" waren, d. h zur Verherrlichung des ..ßtDjßpn,,ge$icf)tet und zu seiner Verehrung gesungen worden sind. Diese auf fremden Boden, außerhalb des Tempels und heiligen Landes, zur Freude und Erheiterung derer, die den Gottestempel und die Zions, stadt zerstört, anzustimmen, wäre eine Profanierung, eine Blasphemie gewesen. Um solchen Preis wollten die Gefangenen ihre Freiheit nicht erkaufen. Ihr Mund blieb stumm und ihre Finger griffen nicht in die Saiten der Harfen. Den athenischen Gefangenen waren die Lieder des Euripides nur schön, den judäischen Gefangenen die Lieder Zions zugleich heilig und göttlich. Diese judäischen Gefangenen, welche die Harfen an die Weiden gehängt und durch nichts zu vermögen waren, den Zionssang auf fremdem Boden zu singen, sind übrigens selbst Dichter und Sänger gewesen, denn es waren das Leviten, welche im Tempel zu Jerusalem den Gottesdienst mit Musik und Psalmgesang begleitet halten, und wie eben Psalm 137 beweist, sind sie auch Psalmendichter gewesen. Hierin unterscheiden sich die judäischen Gefangenen von den athenischen, wie sich denn auch die Babylonier von den Syrakusiern unterschieden. Während die vielgepriesenen und bewunderten Griechen selbst ihre gefangenen Stammesgenossen zu dem grausamsten Tode — Verschmachten in einer Felsenhöhle — verurteilt hatten, verfuhren die Babylonier milde mit den Kriegsgefangenen Juden, trotz deren Weigerung, ihnen vom Zionssange zu singen. Sie schenkten ihnen die Freiheit und sie konnten sich in Babylon überall niederlassen und als freie Männer dort leben. Wenn der Dichter Wildenbruch es vielleicht den judäischen Gefangenen nicht hoch anrechnet, daß sie „den Sang des Ewigen nicht auf fremden Boden" anstimmen wollten und vielleicht eher den Tod erlitten, als der Aufforderung der Sieger nachgekommen wären — gibt es doch Millionen und Millionen gebildete und sonst charaktervolle Leute, die es nicht begreifen können, daß die Juden ihren Glauben, ihre Religion, daß, was sie für heilig und göttlich halten, nickt aufgeben, um mit einem Male alle Kränkungen, Zurücksetzungen, Rechtsverkürzungen und gehässige Verfolgungen los zu werden und freie Bahn für alle ihre Bestrebungen zu erlangen, und dieses unerschütterliche Festhalten an dem für wahr Erkannten als Hartnäckigkeit und Starrsinn bezeichnen — so wundert es mich doch, daß er nicht selber auf die Analogie seiner Erzählung mit dem in Psalm 137 Erzählten hinweist. Denn daran, daß ihm dieser Psalm bekannt ist, ist nicht zu zweifeln. Zeigen doch alle bedeutenden deutschen Dichter, insbesondere die beiden Dichterfürsten Schiller und Goethe, vollkommene Vertrautheit mit Sprache und Inhalt der Bibel. Und selbst wenn Ernst von Wildenbruch hierin eine Ausnahme bilden würde, so muß er doch gerade diesen Psalm kennen. Hat ihn doch Heine, dem er, wie er an Moser schrieb, „nie aus dem Sinne ging", in seinen Romanzero B. 18. S. 195 ausgenommen, so daß ihn selbst moderne jüdische Frauen und Mädchen, die doch nie Bibel und Psalmen lesen, kennen müssen. Oder sollten auch diese Heine nicht lesen, weil er ein Jude war? Das wohl nicht! Ist er doch der Lieblingsdichter der edelsten und höchsten Frau des Reiches gewesen; ein solch erhabenes Vorbild verfehlt selbst auf die modernste jüdische Frau die Wirkung nicht. Bei dieser Gelegenheit sei noch einer wenig bekannten Legende Erwähnung getan, nach welcher die Leviten, welche ihre Harfen an die Weiden gehängt und den Zionssang an den Strömen Babels nicht singen und spielen wollten, um ja nicht in Versuchung zu kommen, dem Befehle des Königs Nebukadnezar zu gehorchen, mit den Zähnen sich in die Finger gebissen haben, um diese unbrauchbar zum Harfenspiel zu machen. Bei den Israeliten und namentlich bei den Levitensängern war nämlich der Gesang immer von Musik begleitet, so daß später (Talmud, Erachin und Sokka) eine Kontroverse darüber entstand, ob die Vokal- oder Instrumentalmusik (Ilrüur sobir bapsb au bakeli) die Hauptsache sei. Mit dem Wegfalle des Harfenspieles fiel auch der Vokalgesang weg. Diese Legende von der Verstümmelung der Finger findet sich in Raschi zu Kidduschin 69 b. Raschi weist nämlich dort auf einen Widerspruch im Buche Esra hin. wo an einer Stelle berichtet wird, daß unter den aus Babylon nach Palästina hinaufziehenden Exulanten auch Leviten sich befanden, während an einer anderen Stelle erzählt wird, daß Esra unter diesen keine Leviten gefunden. Um diesen Widerspruch zu lösen, bemerkt Raschi, daß wohl Leviten mitgezogen sind, aber das waren jene, welche sich die Daumen in Babylon verstümmelt und daher für das Tempelorchester in Jerusalem nicht zu gebrauchen waren. Darum habe Esra, bevor er die Reise fortsetzte, noch Boten ausgeschickt, um spielfähige Leviten für den Zug anzuwerben. Die Quelle, aus welcher Raschi diese Legende geschöpft hat, kann ich augenblicklich nicht ermitteln, obgleich es mir sicher u sein scheint, daß ich dieselbe einmal in Jeruschalmi oder Midrasch gelesen habe. Auch Tosafot zu Jebamotb 86 b erwähnen dieser Legende aber nur mit Bezug auf Raschi. Was Tosafot außerdem dort noch bemerkt, hat Lipmann Heller in seinem Mischnakommentar (Kidduschin, Abschu. 4, l) übersehen, denn sonst hätte er in seiner zu einem gleichen Resultate gelangenden Erörterung der aufgeworfenen Frage auf jene hingewiesen. Der Talmud (Jebamoth 86 b) nimmt indeß als feststehende Tatsache an, daß mit Esra keine Leviten aus eigener freier Entschließung mitzogen, und darum habe er nach seiner Ankunft in Jerusalem den nach mosaischem Gesetz den Leviten gebührenden ersten Zehnt diesen zur Strafe entzogen und den armen Priestern, nack einer andern Version den Armen ohne Unterschied, zug'wesu. Stark, Prag-Weinberge. Korrespondenzen. Jüdische Kinder. Um von unseren Kindern etwas für das Judentum erwarten zu können, bedarf es zweifacher Ausrüstung: religiöser Erziehung und vernünftiger Hygiene. Wie es mit der Ersteren bestellt ist, wurde in diesen Spalten oftmals erörtert. Ueber die Letztere sei hier ein Ausblick gestattet. Ein hiesiger Arzt ward von den Veranstaltern einer Ferienkolonie ersucht, eine Anzahl von Kindern vor deren Absendung aufs Land betreffs ihres Gesundheitszustandes zu untersuchen. Es betraf dies nur solche Kinder, deren Befinden den regelmäßigen Schulbesuch gestattete und die vom Laienstandpunkt aus nicht als Kranke zu bezeichnen waren, da kranke Kinder von vornherein abgewiesen werden müssen. Der betreffende Arzt hatte 38 Kinder zu untersuchen. Unter diesen fand er: 2, die vor Kurzem eine Blinddarmoperation erlitten hatten, 2 mit Bronchitis behaftet, 1 mit Ekzem, 1 mit schwerem Augenleiden, 6 einer intensiven Kopspflege bedürftig, 14 mit Drüsenschwellungen, 12 mit auffallender Körperschwäche. Unter den Letzteren befanden sich einige, deren Unterernährung bereits zu organischen Folgeübeln vorgeschritten war. Dieser Befund gibt zu einer doppelten Erwägung Anlaß. Zunächst sei es dem Kultusvorstand dringend ans Herz gelegt, für Schulärzte zu sorgen. Wohl wäre dies die Pflicht der Großkommune. Allein die gebieterische Notwendigkeit sollte über die politische und pekuniäre Frage hinweghelfen. Es muß dafür gesorgt werden, daß die Schulkinder periodisch untersucht und in die Lage gesetzt werden, Hilfe zu finden, so lange ihr Körperzustand diese Hilfe noch wirksam erscheinen läßt. Nur im Entstehen können jene Uebel geheilt und schlimme Folgen vermieden werden. Die zweite Erwägung gilt den wohlhabenden und reichen Glaubensgenoffen. Neunzehntel der armen jüdischen Kinder könnten durch beffere Wohnung und Lust vor lebenslänglichem Siechtum bewahrt werden. Für Schulküchen und Ferien-