Mannheim
Compact Memory

Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift · 1905-07-21 · 29 (21.7.1905) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
Volume
22 (1905)
Issue
29 (21.7.1905)
Date
1905-07-21
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3020846-3021602-3021632--14657-3039379
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 454 Dr. Möcb's Mocdenscdrtkt. Nr. 29 Einmütigkeit sämtliche Rabbiner Oesterreichs angeschlossen, und bereits vorher haben die Rabbiner des Königreichs Sachsen, der Schweiz, sowie aller Länder, wo ein Anlaß dazu vorlag, das Gleiche aufs Nachdrücklichste beteuert. Diese Erklärung würde selbstverständlich an Gewicht nicht im Allergeringsten einbüßen, wenn der eine oder andere Rabbiner oder jüdische Schriftgelehrte eine abweichende Meinung geäußert hätte. Gibt es denn irgend eine Glaubensgemeinschaft, über deren Satzungen und Dogmen unter ihren Geistlichen volle Uebereinstimmung herrscht? Entscheidend ist nur, wie diese Satzungen und Dogmen in den autoritativen Religionsschriften festgelegt sind, nicht aber die häretische Deutung dieses oder jenes ihrer Interpreten. Und es kann nicht dem Schimmer eines Zweifels unterliegen, daß über kaum eine zweite Vorschrift, über ihren biblisch-mosaischen Ursprung und ihre unverbrüchliche Verpflichtungskraft gleiche Uebereinstimmung die Jahrtausende hindurch geherrscht hat und bis auf den heutigen Tag herrscht, wie gerade übet düs Schächten. In dem ganzen, großen religionsgesetzlichen Schristtum, das eine schier unübersehbare Literatur umfaßt, findet sich auch nicht eine einzige Lehrmeinung, welche die rituelle Schlachtmethode als nicht biblisch oder nicht bindend bezeichnet; Psarrer Weichmann bemerkt in seiner erwähnten Schrift „Das Schächten", S. 14, durchaus zutreffend: „Es wird nirgends über das Daß, sondern nur über Einzelheiten des Wie gesprochen." Selbstverständlich würde es in diesem Zusammenhänge zu weit führen, im Einzelnen nachzuweisen, daß die jüdisch-traditionelle Auffassung in der Tat die einzig mögliche ist. Nur aus zwei Momente sei kurz hingedeutet, welche, unabhängig von allen dogmatischen Rücksichten, sprachlich und historisch diesen Nachweis erbringen: 1. Das Wort „sedaedLt" mit seinett Ableitungen erscheint an 45 Stellen der Bibel, aber nur dann, wenn vom Schlachten von oder für Israeliten die Rede ist, hingegen niemals, wenn über Schlachten von oder für Nichtisraeliten berichtet wird, wo stets der Ausdruck „.tobneü" gebraucht wird (z. B. V. B. M. 28, 31). Das beweist, wie Goltz in seinen „Historischen Studien rc.", wo Dr. v. Schwartz es gelesen hat, richtig hervorhebt, „daß schon im Pentateuch ein strenger Unterschied zwischen dem vorschriftsmäßigen jüdischen Schächten und dem Schlachten der Nochrim, Fremden, gemacht wird." Nun kann aber das durch das Verbum „schachät" in der Bibel bezeichnete Schlachten einzig und allein die Tötung durch den Halsschnitt sein. Denn selbstverständlich hat das Wort „schachat" seinen Sinn ebensowenig geändert, wie irgend ein anderes hebräisches Wort;, es hat zur Zeit Moses genau so „schachten" (das von „schachat" abstammt), also den Halsschnitt bedeutet, wie z. B. „bajit" zu allen Zeiten „Haus", „schulchan" stets „Tisch" bedeutete. Jedem, der die Anfangsgründe der hebräischen Sprache kennt, sind das geläufige Dinge; Dr. v. Schwartz aber fanfaronniert (S. 55): „Heute haben wir Beweise, daß das heutige Schlachten in der Bibel nicht begründet ist, daß Moses nicht das Schächten von heute geboten habe!" oclvelsrrastig ausbeutet! Daß er auch blerb mimzer- Kunststücken operiert, wurde bereits er \ Rabbiner Engelbert und Kayserling, /Mothschild-A sagen. Er beruft sich ferner auf die ^Serbot Dr. Landsberg-Kaiserslautern, trotzdem vnnrp« de öffentlichungen (die dem Dr v. Schwartz rv i Schrift von L. Hamburger, in der sie erschien^ Mstcht naö Buches erwähnt) sich gegen die ihnen insinuierte, -ir" verble verwahrt haben. Von seinen „rabbinischen AutvkitüU. . Dr. sächlich nur zwei, der Dr. Stern-Buttenhausen (slisd nersel Rubens" und Theologus"), welcher „wegen verschiedenere die ihn „dienstlich unmöglich" gemacht hatten, von seiner Behörde abgesetzt wurde und aus dem Judentum ausgesu, sowie Dr. Leopold Stein, dessen religiös-radikale. Ansichten seiner extrem-freisinnigen Gemeinde mißbilligt w nrdeu, so bau Amt niederlegen mußte. Um weiteren Ausflüch,ten Schwartz » zukommen, sei hinzugefügt, daß ein Rabbiner „Alsberg" an sich neuerdings beruft, nie existiert hat, br H Wb. 2pw «’ gegen das Schächten geäußert hat und daß Dr. Hamilton ' in London, aber weder Rabbiner, noch jüdi» Schristgelehri 2. Die häretischen Sekten des Judentums, die Samaritaner sowohl (deren Entstehung als religiöse Sondergemeinschaft spätestens in das V. Jahrhundert v. Ehr. zurückreicht), als auch die Karäer (welche im VI 1l. Jahrhundert nach Ehr. sich vom rabbinischen Judentum absplitterten) haben bekanntlich nur die biblischen Gesetze festgehalten, hingegen die auf mündlicher Ueberlieftrung beruhenden verworfen. Beide Sekten haben aber die Schächtvorschriften mit allen ihren Einzelheiten übernommen und bringen sie ohne jegliche Einschränkung und Veränderung in ganz derselben Weise bis auf den heutigen Tag zur Ausführung, wie sie im Talmud angeordnet sind! Kann angesichts dieser durch keine Deutungskunst zu beseitigenden oder abzuschwächenden, noch in der Gegenwart kontrolierbaren historischere Tatsachen ernsthaft bestritten werden, daß die rituelle Schlacht- Methode bereits in der allerältesten Zeit als biblisch-mosaischeS Gebot von unbedingter Verpflichtungskraft gegolten hat, da selbst die vom JudentuMe losgelösten, nur die Bibel als religiöse Norm anerkennenden Sekten das Schächten und alle dafür vorgeschriebenen Bestimmungen treu beibehalten haben?! Dr. v. Schwartz aber beschimpft (S. 84) die Rabbiner, daß ihre „Versuche, dies nachzuweisen, ganz kläglich ausgefallen sind", und Herr Stenz attestiert ihm, daß er „einzig und allein die Wahrheit ermitteln und für sie eintreten will"! Nach den vorstehenden Ausführungen wird es nicht mehr überraschen, daß Dr. v. Schwartz diese historischen Tatsachew gleichfalls aus der Angabe bei Goltz (a. a. O. S. 119) wissen mußte, sie also keineswegs aus Unkenntnis verschwiegen hat. Doppelt grotesk wirkt es aber, daß er zwar diese geschichtlichen Wahrheiten mit beredter Schweigsamkeit übergeht, hingegen eine Geschichtslüge stümperhaftester Art auftischt und ausschlachtet. Er behauptet (S. 56), daß die Sadducäer, welche die „mündlichen Ueberlieferungen verworfen haben", „die Speisegesetze nicht beachteten, sie für wertlose Sophistereien hielten". Richtig ist, daß die Sadducäer „die mündlichen Ueberlieferungen verworfen haben"; durchaus unrichtig aber ist es, .wie-halbwegs Kundigen nicht erst dargetan zu werden braucht, daß sie „die Speisegesetze nicht beachteten"; vielmehr haben sie sich in dieser Hinsicht von den Pharisäern nicht im geringsten unterschieden, sondern gleich diesen jene Gesetze (zu denen natürlich auch die Schächtvorschriften gehören) mit skrupulöser Gewissenhaftigkeit innkl» ^halten. Und das, trotzdem sie, wie Flavins Josephus („Altertümer" XIII. 10,6; XVIII, 1,4 usw.) berichtet, „lehrten, nur das, geschrieben steht, a/s der Ueberlieferung de.' brauche". Ist das nich. was in der Bibel heilig zu achten habe, aber das aus Väter Stammende nicht zu beobachten auch ein historischer Beweis von unanzweifelbarer'Ärgümentttt. ionskraft? Dr. v. Schwartz aber fabelt, daß das Schächten „das Werk altorientalischer Rabbiner" sei, nnd vergleicht (S 58) die „Beweismittel der rabbinischen Schriften" mit „dem bei Ke itterett Theatern üblichen Eintreffen von „Theatevbriefen"! , , . _ Ist es etwa Befangenhm \ wenn wir behaupteten, daß elementare Unwissenheit, die itoo, 1, tn der Toga ttefgrmibtger Gelehrsamkeit einherstolziert, sich 1 ^um je zuvor nnt Mich anmaßlicher Selbstgefälligkeit gespreizt. §at' wie tn dem Buche des Dr. v. Schwartz? Berlin, 13. Juni 1&6&. Dr. Hirsch Hildesh >eimer, Dozent am Rabbiner-Seminar und HeriuZM ^er der „jüdischen Presse „Me Lieder des Guripidebund die Lieder Zio ns. Der Dichter Ernst von Wildenbruch' hat ein ru °"es Drama, schrieben, über das er selber in der Berliner „National-^ «A unAeI nberent folgendes mitteilt: „Das Drama, das sich „D. ,e 'rifz iuripides" betitelt, knüpft an eine Erzählung aus dem Jjelo, 1 „i!!neg an, weniger bekannt als die anderen, geeigneter fast <u aue, um ns einen Einblick zu gewähren in die Seelo. eines Volkes, en wider; streitenden Mächten durchwühlte S,;«le, in der eine b. Vildheit g -steigerte Leidenschaftlichkeit Hand i, r Hand ging mit tem

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.