Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 26 (30.6.1905)
- Date
- 1905-06-30
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Veite 402 Dr. DIocb's MocbenscbrtN. Nr. 26 Eine Volksvertretung soll nach dem Vorschläge Bulygin's geschaffen werden, bei welcher die Juden jedoch ausgeschlossen sein sollen. Die Begründung seines Standpunktes ist einzig in ihrer Art: es wäre nicht solgerichtig, die Juden bei dem Bestehen der ihre Rechte beschränkenden Gesetze zur Ausübung des Wahlrechtes oder gar zur Mitarbeit in der Volksvertretung zuzulassen! Das heißt: weil einer Partei bisher konsequent Unrecht zugefügt worden ist, muß ihr für alle Zukunft jegliche Möglichkeit benommen werden, jemals ihr Recht zu finden. Das Ministerkomitee gibt zwar zu, daß die richtige Lösung der Judenfrage in der rechtlichen Gleichstellung der Juden mit der übrigen Bevölkerung. Rußlands bestünde, aber es sei zu befürchten, daß dadurch die Interessen der übrigen Bevölkerung verletzt und dadurch unliebsame Ausbrüche des Volksunwillens hervorgerufen werden könnten. Ach, diese zärtliche Fürsorge! Man redet sich immer auf das Volk aus, wenn man um eine Ausrede in Verlegenheit ist. Jedes Volk an sich ist gut, und wenn es nur nicht gewissenlos gehetzt und mit schmählicher Konsequenz in der tiefften Unbildung gehalten wird, dann weiß es auch sehr wohl Freiheit von Sklaverei und Gerechtigkeit von brutaler Willkür zu scheiden. Man biete nur dem Volke die Freiheit und Gerechtigkeit und man wird sehen, wie es aufatmen und aufjubeln und wie es nach kurzer Zeit gar nicht mehr begreifen wird, wie es möglich war, daß es die schmachvollen Sklavenketten solange trug. Nun möchte man eine Freiheit und Gerechtigkeit etablieren, auf deren Programm die weitere Unterdrückung und Rechtlosigkeit von fünf bis sechs Millionen Menschen steht. Ein widersinniges aberwitziges Unternehmen. Man sträubt sich noch, aber es wird vergeblich sein. Die Geister wachen aus. Mit der Dämmerung parlamentiert man nicht. Die Dämmerung ist da, und für die Juden Rußlands ist sie, nach einer entsetzlichen Nacht des Elends und der Verzweiflung, die Morgendämmerung. Wie sie sich, auch geberden, die kleiuherzigen Größen, die um ihre Herrschaft zittern, sie werden mit ihren schmutzigen Händen den aufsteigenden Sonnenball nicht zurückhalten. Man sträubt sich, wie man sich sträubt, das Diktat des Siegers im Felde anzunehmen. Was hilft aber die große Pose, wo die Tatsachen stärker sind und mit eisernem Zwang ihre Kraft geltend machen. Man wird müssen! Und das ist der Trost und die Zuversicht des Judentums. Zur 20 Milli-nenspende des Kuron Ualharnel Rothschild. Es war klug und weise und sicherlich auch human, daß Baron Rothschild die in seinem Testamente verordnte 20 Millionenspende als eine allen Konfessionen zugedachte bezeichnet hat. Gerade vom konfessionell-jüdischen Standpunkte aus müßte es als bedenklich erscheinen, wenn es anders geschehen wäre — der Ursprung des Vermögens, die „Pflichten des Besitzes" und andere, spezifische Fragen wären sonst zur Erörterung in einem Sinne gekommen, den die gehässigen Ausfälle gewisser Tagesblätter uur zu deutlich erraten lassen. Diese Rücksicht sollte aber diejenigen, welche mit der Durchführung der Stiftung betraut sind, nicht hindern, im Rahmen der Jnterkonfessionalität auch das jüdische Interesse zu wahren. Es bedarf keines Hinweises auf die bitteren Erfahrungen, welche bei der Singer-Stiftung, der Springer- Stiftung, dem Bettina-Pavillon, dem Pollakffchen Rudolphiuum u. a. gemacht worden sind. Ohne Scheu und Scham wird der Jude von den Benefiz'en ausgeschlossen, welche der jüdische Stifter oder Testator den Bedürftigen „ohne Unterschied der Konfession" zugewendet wissen wollte. Allerwärts wird nach dem Grundsätze vorgegangen, den Dr. Lueger betreffs der Beamten proklamiert hat: Das Gesetz bestimmt, daß Juden Beamte werden können, aber nicht, daß man gerade Juden zu Beamten machen müsse. Nach dieser Direktive dürfen Juden sich um interkonfessionelle Stiftungsgenüsse bewerben — daß sie aber selbe erhalten müssen, ist nirgends bestimmt, folglich fallen sie überall durch. Die Theobald Uffenheimer'jche Gewerbe-Stiftung, die Dr. Moritz Goldberger- Stiftung ist darum seit Jahrzehnten keinem jüdischen Bewerber zugefallen. Daraus ergibt sich für die Testamentsvollstrecker des Baron Nathaniel die Pflickt, dafür zu sorgen, daß die jüdischen Bewerber nicht auch in diesem Falle auf das platonische Recht, sich zu bewerben, beschränkt werden dürfen, daß vielmehr ihr Anspruch auf den Genuß der Stiftung imperativ festgestellt werde. Dieser Aufgabe kann entsprochen werden, indem ein Bruchteil der Stiftung ausdrücklich für jüdische Bewerber reserviert oder indem der jüdische E.nfluß auf dieGebahrung der Stiftung hinreichend gewahrt wird. Beide Wege haben Vor- und Nachteile. Die Ausscheidung eines für jüdische Bewerber bestimmten Stiftungsanteiles kann unter Umständen die einheitliche Konzeption und die auf großen Ziffern beruhenden Einrichtungen der geplanten Heilanstalt benachteiligen — sie begründet aber anderseits die für alle Teile wünschenswerten clara pacta. Anderseits könnte ein hinreichender Einfluß auf die Verwaltung, z. B. eine Proportionelle Vertretung der einzelnen Konfessionen im Kuratorium unter normalen Verhältnissen das jüdische Interesse sichern, aber freilich auch unter abnormen Verhältnissen wirkungslos bleiben. Diese Fragen müssen von vornherein gründlich erörtert und bereinigt werden; es wäre ein nicht gutzumachender Fehler, wollte man aus unzutreffender Courtoisie oder aus Furcht vor Gegenströmungen die Erörterung aufschieben. Da den Testamentsvollstreckern das jüdische Interesse gewiß berücksichtigungswert scheint, so könnte eine Auseinandersetzung vor Eintritt des wirklichen Amtsganges denselben nur willkommen sein. Berufen zu solchenSchritten ist vor Allem der Kultusv orstand. Derselbe darf seine Pflicht nicht leicht nehmen; die einschlägigen Fragen müssen studiert, diskutiert, aber auch ausgetragen werden. Selbe zu vertagen oder aus „Anstandsrücksichten" hinter den Koulissen zu erledigen (lies: verschleppen) wäre eine Versündigung am jüdischen Interesse, ein Versäumnis, das nicht wieder gut zu machen wäre. D er Kultusvorstand nehme sich doch ein Beispiel an der praktischenRealpolitik derGegner. Ohne Scheu nennen sie die Dinge, die ihnen wichtig scheinen, beim Namen; keine Rücksicht auf hohe und höchste Kreise hält sie ab, ihre Interessen unentwegt zu verfolgen. Sie wissen genau, was sie wollen — sie schreiben rückhaltlos ihr Interesse auf die Fahnen und machen es rechtzeitig geltend. Darin liegt die Gewähr ihres Erfolges. So muß in dieser überaus wichtigen Frage auch der Kultus- .vorstand Vorgehen. Keine falsche Bescheidenheit, keine unangemessene Rücksicht auf die erblasserische Familie oder auf die Stiftuugsbehörde, keine Scheu vor der Diskussion in den Journalen — die Vertretung jüdischer Sonderinteressen kann heutzutage das volle Licht der Oeffentlichkeit vertragen. Auch handelt es sich nicht darum, eine Spende zu erbitten, eine Teilnahme an fremden Benefizien anzustreben, sondern darum, das unveräußerliche RechtderjüdischenBe- Werber gegen die sonst zweifellos eintretenden Anfechtungen zu sichern. Das Judentum hat unter dem Glanze des Namens Rothschild viel zu leiden. Trotz unleugbarer, weltumfassender Verdienste der Namensträger hat sich der Neid und Haß unserer Gegner auf diesen Namen konzentriert und-um der Rothschild'schen Millionen willen wird der ärmste Hausierer verfolgt und angefeindet. Keine Spende und wäre sie noch zehnmal so groß, kann die Welt hindern, das Judentum für den Rothschild'schen Reichtum verantwortlich zu machen. Diese unbestreitbaren Mißverhältnisse sollen sich diejenigen vor Augen halten, welche den Stiftbrief für die Millionenspende zu entwerfen haben. ckuäasus.