Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Journal
- Dr. Bloch's oesterreichische Wochenschrift
- Volume
- 22 (1905)
- Issue
- 25 (23.6.1905)
- Date
- 1905-06-23
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 390 Dr. Dlocd's MocdenscbrtN. Nr. 25 Nach allen Aktschlüssen tobte der Beifall. Die Zionisten im Zuschauerraume begleiteten einige Aeußerungen des Lehrers Nachmann mit lauter Zustimmung, als ste aber den Objektivismus des Dichters erkannten, stellten sie das Demonstrieren ein. Inszenierung und Darstellung standen auf gleicher Höhe. Emanuel Reicher warf sich mit seiner ganzen C-harakterisierungskunst auf den Uhrmacher Leiser Frenkel. Das war ein aus dem Leben gegriffener alter Jude. Als er den Gebetmantel um die Schultern legte und angesichts der plündernden Rotte betend zu Boden sank, da war Alt und Jung tief erschüttert. Den Zionisten spielte Klein-Rohden sehr eindringlich, mit herzblutglühendem Fanatismus. Die Sozialisten fanden in Hans Marr, Fritz Sattler und Rudolf Bernauer treffliche Interpreten. Bernauer, der Anführer der lachenden bösen Buben in Berlin, hat das Stück für die Bühne verständnisvoll eingerichtet. Die komische Charge des Arztes zeichnete Karl Forest mit verblüffender Lebenstreue. Voll Humor spielte Karl Meinhard den Bruder des Uhrmachers, und mit rührender Einfalt Paul Marr den Lehrling. Hedwig Reicher, die als Lija lebte und liebte, erbt von ihrem Vater einen Pflichtteil Talent. Nach dem zweiten Akt dankte der Bearbeiter im Namen des Verfaffers für den Erfolg, der so groß war, daß die Berliner gar kein anderes Stück mehr zu geben brauchten." _ Vom Jahrmarkt des Lebens. Die Judeuehen und das Heimatsrecht. Der Verwaltungsgerichtshof fällte heute eine bemerkenswerte Entscheidung über die Bedeutung der sogenannten Judenehen für das Heimatsrecht. Der in Wien seit 18 Jahren ansäsiige Juwelier Osias Markus Goldhard, geboren zu Brody, suchte bei der Gemeinde Wien um die Zuständigkeit an. Er belegte sein Gesuch mit Geburtsschein, Heimatschein, Reisepaß aus dem Jahre 1881 und mit Bestätigungen über Bezahlung der Militärtaxe. Alle diese Urkunden lauten auf den Namen „Osias Markus Goldhard". Der Gemeinderat wies das Gesuch, weil der Heimatschein nicht als Beweis der österreichischen Staatsbürgerschaft angesehen werden könne, ab. — Der von Goldhard ergriffene Rekurs wurde von der niederösterreichischen Statthalterei mit der Begründung abgewiesen, daß aus dem Geburtsschein die eheliche Abstammung des Gesuchswerbers nicht erhelle und daß aus dem Heimatschein nicht hervorgeht, ob Goldhard das angebliche Heimatrecht in Brody selbständig oder durch Nachfolge erworben hat. Die gegen diesen Statthaltereierlaß erhobene Beschwerde an das Ministerium des Innern war von Erfolg begleitet. Die Gemeinde Wien erhob Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Diese stützte sich darauf, daß, da im Geburtsscheine „Osias Markus Goldhard, Sohn des Gerson Goldhard und der Gittel Wolfstein" angegeben sei, eine amtliche Ehebewilligung aber fehle, so lasse sich eine sogenannte Judenehe und somit die uneheliche Abstammung des Gesuchstellers vermuten. Der Heimatschein, der die Zuständigkeit nach Brody dokumentieren soll, stehe somit im Widerspruch mit dem Geburtsschein und sei daher kein beweiskräftiges Dokument. Da Zweifel obwalten, ob der Gesuchsteller ehelicher oder unehelicher Abstammung ist, so steht auch nicht fest, welchen Namen er zu führen hat, und auch nicht, ob er österreichischer Staatsbürger ist oder nicht. Es erscheint somit auch die Identität des Besitzers des Heimatscheines mit der Person, auf den er lautet, nicht erwiesen. Der Vertreter des Ministeriums des Innern, Ministerialsekretär von Weiß, und der Anwalt des Goldhard, Dr. Josef Zipser, wiesen in der gestrigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof nach, daß die Frage, ob Goldhard ehelicher oder unehelicher Abstammung sei, für die Frage der österreichischen Staatsbürgerschaft unentscheidend sei. Nach längerer Beratung wurde die Beschwerde der Gemeinde Wien als unbegründet zurückgewiesen. Nach § 32 des Heimatsgesetzes vom Jahre 1863 beurkunde der Heimatschein, daß .der Person, der er erteilt wird, das Heimatsrecht in der Gemeinde zustehe. Ein Gegenbeweis wurde von der beschwerdeführenden Gemeinde nicht erbracht. Auf welche Weise das Heimatsrecht erworben werde, sei unentscheidend, ebenso unentscheidend, ob jemand ehelicher oder unehelicher Geburt ist. Selbst wenn Goldhard als unehelicher Sohn der Gittel Wolfftein anzusehen wäre, erscheint er doch als österreichischer Staatsbürger, denn die Gemeinde Wien habe nicht einmal behauptet, daß diese keine österreichische Staatsbürgerin war. Der Fall Goldhard war der erste, in dem die Judenehen im Zusammenhang mit dem Heimatsrecht der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes unterlagen. Heimatsrechtchikanen der Wiener Gemeinde. Der Verwaltungsgerichtshof hatte, am 17. d. M. unter dem Vorsitze des Senatspräsidenten Haberer zum erstenmal über die prinzipielle Frage zu entscheiden, ob eine von der Wiener israel. Kultusgemeinde dauernd gewährte Unterstützung als eine Armenversorgung aufzufassen ist, die den Unterstützten nach dem Heimatsgesetz von der Erwerbung des Heimatsrechtes ausschließt. Ein Hausierer, der von der Kultusgemeinde eine dauernde Unterstützung bezieht, hatte um die Aufnahme in den Wiener Heimatsverband angesucht. Die Aufnahme wurde ihm vom Heimatsrechtsausschuß der Gemeinde Wien verweigert mit der Begründung, daß die Unterstützung, die er von der Kultusgemeinde beziehe, als eine Armenversorgung im Sinne des Heimatsgesetzes anzusehen sei. Die Statthalterei und das Ministerium des Innern entschieden jedoch zugunsten des Aufnahmswerbers, worauf die Gemeinde Wien die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhob. Der Vertreter des Ministeriums des Innern Vizesekretär Dr. Weiß v. Schleussenburg führte aus, daß von einer Armenversorgung im Sinne des Heimatsgesetzes nur dann gesprochen werden könne, wenn der Anspruch auf die Unterstützung aus dem Titel des Heimatsgesetzes gewährleistet ist, was bei den Unterstützungen der israelitischen Kultusgemeinde nicht der Fall sei. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde der Gemeinde Wien, die sich bei der Verhandlung nicht vertreten ließ, als unbegründet ab. Der Gerichtshof war der Anschauung, daß die Unterstützungen der israelitischen Kulusgemeinde mangels eines gesetzlichen Anspruches nur als Akte freiwilliger Armenversorgung anzusehen sind. _ Zur Genealogie des Vize-Bürgermeisters Dr. Porzer. (Druckfehler-Berichtigung.) In meiner Notiz „Zur Genealogie des Vize-Bürgermeisters Dr. Porzer haben sich einige Druckfehler eingeschlichen, welche ich zu verbessern bitte. Der Vater des Heinrich Neustein war nicht „Armendoktor", sondern „Arendator"; er erscheint in den Büchern Tom. 22, Folio 189 nicht als „Balshäusser", sondern als „Baethäusser". Hochachtend Dr. S. P. Adolf Musfaffia. Einige Tage vor Pfingsten starb in Florenz Adolf M u s s a f f i a, der-Mitbegründer der modernen wissenschaftlichen Literatur, hochgeehrt in der gesamten wissenschaftlichen und literarischen Welt, ord. Universitätsprofessor, k. k. Hofrat und Mitglied des Herrenhauses. Zahlreich sind die Nekrologe und Essays, die in der kurzen Spanne Zeit seit seinem Ableben in deutschen, italienischen, rumänischen, französischen, englischen und spanischen Blättern über ihn erschienen sind. Das hätte man sich im alten Rabbinerhause zu Spalato, wo er vor 70 Jahren geboren wurde, kaum vorgestellt. Noch viel weniger hatte man geahnt, daß es an seinem Grabe so ganz und gar verschwiegen werden wird, welch einer Familie er entstammt, einer Familie, die eine Reihe hervorragender Lehrer des Talmudstudiums seit Jahrhunderten aufzuweisen hatte. Man lobt seinen Scharfsinn, seinen Sinn für das Tatsächliche in der Sprachwissenschaft, aber in der Zeit, wo die Lehre von der Vererbung der Rasseneigentümlichkeiten so laut auf den Markt tritt, hat man gerade dies, gerade bei dem Judenstämmling, dem Rabbinersohn gänzlich vergessen. B i l l r o t h, ein Pfarrerssohn, rühmte mit Behagen die große Rolle, welche Pfarrerssöhne in der deutschen Wissenschaft spielen, und die Einwirkung der geistigen Atmosphäre des Pfarrhauses auf seine Sprößlinge. Dieselbe Wirkung der Atmosphäre eines Rabbinerhauses hervorzuheben, ist derzeit — nicht opportun. Als der Schreiber dieser Zeilen durch den düstern Torbogen des Rabbinerhauses zu Spalato schritt und die im Vorraume etablierte Schule der jüdischen Gemeinde, wo gerade Jungen und Mädchen unterrichtet wurden, Passierte, um die kleine, aber im edelsten venetianischen Stil erbaute Synagoge mit der schönen Marmor-